Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
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- Maria Abel
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1 Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009
2 Überblick der Vortragsinhalte Europäischer Binnenmarkt Ansatz des New Approach Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Grundsätzliche Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen CE Kennzeichnung Erfahrungen der Marktaufsicht Schnittstelle zum Arbeitsschutz Ludwig Finkeldei 2
3 Europäischer Binnenmarkt Ludwig Finkeldei 3
4 Europäischer Binnenmarkt Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, wurde in Europa der europäische Binnenmarkt geschaffen. Einfache Marktzugangsbedingungen für Produkte Keine bürokratischen Hürden Einheitliche Anforderungen in ganz Europa Unternehmen haben große Freiheiten Sie bescheinigen in eigener Verantwortung die Einhaltung der CE-Anforderungen Ludwig Finkeldei 4
5 New Approach - Bausteine Ludwig Finkeldei 5
6 Maschinen sind Anforderungen an den Betrieb Ludwig Finkeldei 6
7 28 Erwägungsgründe 29 Artikel Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Marktüberwachung, Inverkehrbringen von Maschinen etc. Anhang I: Grundlegenden Sicherheitsanforderungen Anhang II: Inhalt Konformitätserklärung Anhang III: Anhang IV: Aufbau der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Weitere Anhänge V XII Inkrafttreten am CE-Zeichen Auflistung von besonders gefährlichen Maschinen bzw. sicherheitsrelevanter Bauteile Ludwig Finkeldei 7
8 Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 98/37/EG Unvollständige Maschinen Wurden bisher als sog. "Quasi-Maschinen" in Artikel 4 (2) als Komponente für eine Gesamtheit von Maschinen (System) bezeichnet. Jetzt vom Anwendungsbereich erfasst. Ohne CE-Kennzeichnung, mit Einbauerklärung Bauaufzüge Bisher nationale Regelungen Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte Eine Übergangsregelung gilt bis 29. Juni 2011 für nat. Vorschriften Lastaufnahmemittel Bisher Anhang I, Nr , jetzt vom Anwendungsbereich erfasst Produktspezifische Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie Ludwig Finkeldei 8
9 Anforderungen an Maschinen Artikel 5 MRL Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und / oder der Inbetriebnahme einer Maschine a. sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt; b. sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind; Ludwig Finkeldei 9
10 Anforderungen an Maschinen Artikel 5 MRL c. insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen; d. die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen; e. die EG-Konformitätserklärung gem. (Anhang II Teil 1 Abschnitt A) ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt; f. die CE-Kennzeichnung anbringen. Ludwig Finkeldei 10
11 Planung Anhang I MRL Grundsätzliche Anforderungen Risikobeurteilung Konstruktion Bau Ludwig Finkeldei 11
12 Bedeutung CE-Kennzeichnung CE ist an die Behörde gerichtet und bewirkt die gesetzliche Vermutung (Beweisprivilegierung) bis zur Widerlegung durch die Behörde. CE ist grundsätzlich eine Eigenaussage des Herstellers (Ausnahme: Anhang IV-Maschinen) CE Kennzeichnung ist im Bereich Maschinen kein Qualitätszeichen Ludwig Finkeldei 12
13 Bedeutung CE-Kennzeichnung Druckgeräte-RL Maschinen-RL EMV-RL ATEX-RL Die CE-Kennzeichnung bedeutet, die Maschine erfüllt die Anforderungen aller anzuwendenden europäischen Richtlinien Ludwig Finkeldei 13
14 CE - Umsetzung im Unternehmen der häufigste Fehler Bau Risikobeurteilung etc CE Herr Störnich Ludwig Finkeldei 14
15 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie Ludwig Finkeldei 15
16 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie Ludwig Finkeldei 16
17 Ursachen für die Marktsituation Häufige Meinung Maschinenrichtlinie ist kein Thema für mein Unternehmen Wir bauen schon seit 30 Jahren Maschinen und es ist noch nie etwas passiert! Es ist doch - wie der Name schon sagt - nur eine Richtlinie Ludwig Finkeldei 17
18 Ursachen für die Marktsituation CE-Anforderungen = zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten, großer Bürokratismus schlechtes oder fehlendes CE-Management Festlegungen zum Prozessablauf im Anhang I MRL sind nicht bekannt Ludwig Finkeldei 18
19 Ursachen für die Marktsituation Im Einkauf und Verkauf sind die Anforderungen weitgehend unbekannt. Kenntnisse über die grundlegenden konstruktiven Anforderungen, um am freien Warenverkehr teilnehmen zu können, sind weitgehend nicht vorhanden. Nach Einschätzung in Fachkreisen kennen höchstens 50 % der Konstrukteure die Grundlagen für Planung und Konstruktion. 19 Ludwig Finkeldei
20 Maschinen sind Anforderungen an den Betrieb Ludwig Finkeldei 20
21 Europäische Rahmenbedingungen für Regelungen im Arbeitsschutz Artikel 15 MRL (2006/42/EG) Die MRL berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Anforderungen zum Schutz von Personen festzulegen, sofern dies keine Veränderungen dieser Maschinen gegenüber den Bestimmungen zur Maschinenrichtlinie zur Folge hat. Ludwig Finkeldei 21
22 Anforderungen der BetrSichV an Maschinen Ludwig Finkeldei 22
23 CE und Arbeitsschutz Ludwig Finkeldei 23
24 7 BetrSichV in der betrieblichen Praxis Michael Feurstein von KruppPresta bringt es auf den Punkt: Unternehmen, die nachweislich nicht in der Lage sind, gesetzeskonforme Maschinen oder Anlagen zu liefern, können mit unserem Auftrag nicht rechnen. Sicherheit nach dem Zufallsprinzip ist für uns nicht ausreichend. Ludwig Finkeldei 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ludwig Finkeldei 25
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