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1 Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe (BIAJ) An Interessierte Postfach Bremen Tel. 0421/ Von Paul M. Schröder (Verfasser) Seiten 42 (vier Text- und 38 Tabellenseiten) Datum 25. Mai 2016 (.pdf) BIAJ-Materialien Hartz IV: Revision der Grundsicherungsstatistik - Revisionseffekte im Bund und in den Länden Im April 2016 wurde die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) umfassend revidiert. 1 Die rückwirkend bis zur Einführung des SGB II (Hartz IV) revidierten Daten werden seit dem 28. April 2016 von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht. In den BIAJ-Tabellen auf den Seiten 5 bis 42 (Tabellen 1a bis 19b) ist dargestellt, wie sich die Revision der amtlichen Grundsicherungsstatistik auf die Begrifflichkeiten und wichtige Bestandsdaten 2 und SGB II-Hilfequoten in den Jahren 2007 bis 2015 auswirkt unter besonderer Beachtung der erheblich veränderten Erfassung von Kindern in SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Bund: Seite 5 (Tabelle 1a) und 6 (Tabelle 1b); Länder: Seite 7 (Tabelle 2a) bis 38 (Tabelle 17b); bremische Städte: Seite 39 (Tabelle 18a) bis 42 (Tabelle 19b). >>> Nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren in 2015 (JD: siehe Tabellen Seite 5 bis 42) nef_u15 NEF_u15 Revisionseffekt nachr. nef-quote* NEF-Quote* vor Rev. nach Rev. abs. v.h. KOL vor Rev. nach Rev. v.h. v.h. %-pkt DE ,1% ,5 14,4-1,1 Seite 5 und 6 SH ,5% ,3 14,9-1,4 Seite 7 und 8 HH ,1% ,2 20,5-0,7 Seite 9 und 10 NI ,1% ,5 14,1-1,4 Seite 11 und 12 HB L ,2% ,3 30,9-1,4 Seite 13 und 14 NW ,3% ,4 18,4-1,0 Seite 15 und 16 HE ,7% ,1 14,4-0,7 Seite 17 und 18 RP ,9% ,3 11,2-1,1 Seite 19 und 20 BW ,2% ,5 7,9-0,6 Seite 21 und 22 BY ,3% ,3 6,5-0,7 Seite 23 und 24 SL ,9% ,2 16,9-1,3 Seite 25 und 26 BE ,3% ,4 31,6-0,8 Seite 27 und 28 BB ,1% ,2 16,7-1,5 Seite 29 und 30 MV ,2% ,8 20,0-2,8 Seite 31 und 32 SN ,0% ,9 15,9-2,0 Seite 33 und 34 ST ,4% ,3 22,4-2,9 Seite 35 und 36 TH ,3% ,9 14,8-2,1 Seite 37 und 38 HB S ,3% ,4 29,4-1,0 Seite 39 und 40 BHV ,4% ,1 38,0-3,0 Seite 41 und 42 KOL = Kinder (unter 18 und unverheiratet) ohne Leistungsanspruch; * unter 15 Jahre (in Prozent) Revisionseffekt Tabellen a und b 1 Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Revision der Grundsicherungsstatistik: a) Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Erweitertes Zähl- und Gültigkeitskonzept, Nürnberg, Juli 2015; b) Statistik der Bundeagentur für Arbeit, Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Revisionseffekte, Nürnberg, April 2016; Download unter: -> Grundlagen -> Methodenberichte -> Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 2 Revisionsbedingte Änderungen von Art und Zahl der sogenannten Statuswechsel (Zugänge in bzw. Abgänge aus den einzelnen sogenannten Statusgruppen) sind nicht Gegenstand dieser BIAJ-Materialien. Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

2 Seite 2 von 42 Information des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 25. Mai 2016 In der Zusammenfassung des ersten Methodenberichts zur Revision der Grundsicherungsstatistik wird die Revision wie folgt begründet: Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Grundsicherungsstatistik SGB II besteht seit Januar 2005 nahezu unverändert. Seitdem sind Konstellationen von Bedarfsgemeinschaften und Personen im Umfeld des SGB II entstanden, die durch das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept statistisch nicht mehr oder nicht ausreichend präzise abgebildet werden können. Das liegt daran, dass zum einen nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch diverse Gesetzesänderungen neue Leistungen und Leistungsformen in das SGB II eingeführt wurden und zum anderen bestimmte Konstellationen von Personen und Bedarfsgemeinschaften zu Beginn der Grundsicherungsstatistik SGB II in ihrer Bedeutung für die Statistik noch nicht erkennbar waren. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden Anpassungen in den statistischen Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften vorgenommen. 3 Vor der Revision umfasste die Zahl der Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef), darunter weit überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren (nef_u15). Diesen beiden Personengruppen in den Bedarfsgemeinschaften (BG) waren auch erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne individuellen Leistungsanspruch zugeordnet, z.b. Kinder und Jugendliche mit bedarfsdeckendem Einkommen aus Kindergeld, Unterhaltsleistungen und weiteren Einkommen wie z.b. Kinderwohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). (vgl. Spalten 2 bis 5 in den Tabellen 1a bis 19a) Die bisher berichteten drei zentralen SGB II-Hilfequoten, die SGB II-Quote, die elb-quote und die nef- Quote (unter 15 Jahre), brachten den Anteil der Personen (elb und nef zusammen), den Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) bzw. den Anteil der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren (nef_u15) zur Bevölkerung im entsprechenden Alter zum Ausdruck. 4 Nach der Revision stellt sich die Verteilung der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) und die Berechnung der drei zentralen SGB II-Hilfequoten wie folgt dar: Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (ESLB) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (NESLB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) SGB II-Quote: ELB-Quote: NEF-Quote unter 15 J.: Leistungsberechtigte (LB bzw. RLB plus SLB) dividiert durch Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze ELB dividiert durch Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze NEF unter 15 Jahre dividiert durch Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren Die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) ist nach der Revision größer als vor der Revision. 5 Dies resultiert insbesondere aus der Zählung von Personen in Bedarfsgemeinschaften, die 3 Seite 4 im in der Fußnote 1 unter a) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 4 SGB II-Quote: bezogen auf Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; elb-quote: Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; nef-quote unter 15 Jahre: Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren. (vgl. Spalten 4, 10 und 16 in den Tabellen 1b bis 19b) 5 vgl. Spalten 2 und 7 in den Tabellen 1a bis 19b und die in diesen a-tabellen (unten) genannten Revisionseffekte. Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

3 Seite 3 von 42 Information des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 25. Mai 2016 vom Leistungsanspruch nach dem SGB II ausgeschlossen sind (AUS), z.b. Altersrentnerinnen und Altersrentner, und aus der Zählung sonstiger Leistungsberechtigter (SLB), die bisher zum größten Teil nicht als Personen in Bedarfsgemeinschaften gezählt wurden, z.b. Leistungsberechtigte, die lediglich Anspruch auf besondere Leistungen haben 6, wie z.b. Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Nicht mehr als Personen in Bedarfsgemeinschaften werden volljährige Kinder unter 25 Jahren gezählt, die zwar in hilfebedürftigen Bedarfsgemeinschaften leben, aufgrund ihres Einkommens, das ihren Bedarf übersteigt, jedoch selbst keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und somit rechtlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. 7 Diese Personengruppe wird nach der Revision weder in der Gruppe Leistungsberechtigte (LB) noch in der Gruppe nicht Leistungsberechtigte (NLB) erfasst. 8 Die Personengruppe Leistungsberechtigte (LB) setzt sich nach der Revision zusammen aus der Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der Gruppe der Sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Zu den Regelleistungsberechtigten (RLB) zählen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF). Die Gruppe der Sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) 9 setzt sich aus den Teilgruppen erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (ESLB) und nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte zusammen (NESLB) zusammen. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ist kleiner als die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) vor der Revision. 10 Die volljährigen Kinder unter 25 Jahre mit bedarfsdeckendem Einkommen und die erwerbsfähigen Kinder ohne Leistungsanspruch im Alter von 15 bis unter 18 Jahren werden nicht mehr als ELB (ehemals elb) gezählt. Zudem wird ein Teil der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II (einschließlich Kosten der Unterkunft), der bisher als elb gezählt wurde, nach der Revision nicht mehr als ELB gezählt. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF), die weit überwiegend aus Kindern im Alter von unter 15 Jahren besteht (NLB_u15), ist deutlich kleiner als die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) vor der Revision. 11 Nach der Revision werden nicht erwerbsfähige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) nicht mehr als NEF (ehemals nef) gezählt. Diese Kinder werden weiterhin als Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) gezählt, aber nicht mehr als Leistungsberechtigte (LB) sondern als nicht Leistungsberechtigte (NLB). Zudem werden diejenigen nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach der Revision nicht mehr als NEF (ehemals nef) gezählt, die lediglich Anspruch auf sonstige Leistungen haben. (z.b. Bildung und Teilhabe ) Den bisher von der Statistik der Bundesagentur veröffentlichten Standardtabellen ist nicht (mehr) zu ersehen, wie viele der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) und wie viele der Leistungsberechtigten (LB) unter 15 Jahre alt (Kinder) sind. Genannt wird lediglich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften im Alter von unter 18 Jahren, und zwar die Personen im Alter von unter 18 Jahren und darunter die nach dem SGB II leistungsberechtigten unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren. 12 >>> 6 Siehe unten (SLB). 7 Seite 17 im in der Fußnote 1 unter b) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 8 Die nach der Revision nicht mehr erfasste Gruppe der volljährigen Kinder unter 25 Jahre mit bedarfsdeckendem Einkommen umfasste z.b. im Juli 2015 vor der Revision insgesamt Personen, davon , die als elb und 404, die als nef gezählt wurden. Quelle: Seite 16 im in der Fußnote 1 unter b) genannten Methodenbericht. 9 Dazu zählen alle Personen, die ausschließlich folgende Leistungen erhalten: - abweichend zu erbringende Leistungen nach 24 Abs. 3 SGB II, wie z.b. Erstausstattung der Wohnung - Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit nach 26 SGB II Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 - Leistungen für Auszubildende nach 27 SGB II - Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II. Seite 8 im in der Fußnote 1 unter a) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 10 vgl. Spalten 3 und 10 in den Tabellen 1a bis 19a und die in diesen a-tabellen (unten) genannten Revisionseffekte. 11 vgl. Spalten 4 und 11 bzw. Spalten 5 und 12 in den Tabellen 1a bis 19a und die in diesen a-tabellen (unten) genannten Revisionseffekte. 12 Der Tabelle auf Seite 1 ist zu entnehmen wie sich die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren (NEF_u15, ehemals nef_u15), insbesondere durch die getrennte Zählung der Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten verringert hat. (Bestand im Jahresdurchschnitt 2015) Die Veränderungsraten reichen bei bundesdurchschnittlich -7,3 Prozent, Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

4 Seite 4 von 42 Information des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 25. Mai 2016 Die Personengruppe der nicht Leistungsberechtigten (NLB) setzt sich aus den Personengruppen Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) und vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) zusammen. Die mit der Revision neu eingeführte Personengruppe Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) umfasst die unverheirateten Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, also individuell nicht hilfebedürftig sind. 13 Sofern diese Kinder und Jugendlichen z.b. Anspruch auf sonstige Leistungen wie z.b. Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben, werden sie in der Personengruppe sonstige Leistungsberechtigte (SLB) erfasst. 14 Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) umfasst Personen, die aufgrund von rechtlichen Vorschriften zwar keinen Anspruch auf Geldleistungen haben, aber nach 7 Absatz 3 SGB II als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (BG) zu berücksichtigen sind. 15 Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) ist nach der Revision in den Jahren nach 2007 größer als vor der Revision. Der Revisionseffekt ist im hier betrachteten Zeitraum (2007 bis 2015) von Jahr zu Jahr gewachsen. 16 Der Grund: Nach der Revision setzt sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aus den Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und den sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) zusammen: Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören. Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese Bedarfsgemeinschaften bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie gegebenenfalls aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). 17 Der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) ergibt sich durch vor der Revision nicht gezählte sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG). Von den drei bisher von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichteten zentralen SGB II-Hilfequoten (siehe Kasten auf Seite 2 unten), wurde insbesondere die Quote der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren durch die Revision deutlich reduziert. Die oben dargestellte geänderte Zählweise der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren insbesondere das getrennte Zählen von KOL und SLB im Alter von unter 15 Jahren führt z.b. im Jahr 2015 zu einer Reduzierung der jahresdurchschnittlichen NEF-Quote (NEF_u15-Quote) von 15,5 Prozent (vor der Revision) um 1,1 Prozentpunkte auf 14,4 Prozent (nach der Revision). In den einzelnen Bundesländern reicht die Änderung durch die Revision von -0,6 Prozentpunkten in Baden-Württemberg (BW) bis -2,9 Prozentpunkte in Sachsen-Anhalt (ST). 18 Ergänzend zur NEF_u15-Quote sollte eine Quote berechnet und standardmäßig berichtet werden, die den Anteil aller Kinder im Alter von unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung zum Ausdruck bringt. Tabellen Seite 5 bis 42 von -2,3 Prozent in Berlin (BE) bis -12,3 Prozent in Thüringen (TH). Die Zahl der KOL ist in den Jahren nach dem Erreichen des Maximums in 2010 deutlich gesunken. (vgl. die Spalte 15 in den Tabellen 1a bis 19a) Entscheidender Grund dürfte die Aufhebung des Zwangs gewesen sein, Kinderwohngeld (nach dem Wohngeldgesetz) zu beantragen. (siehe 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II) 13 Seite 13 im in der Fußnote 1 unter b) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Vgl. dazu die Spalte 15 in den Tabellen 1a bis 19a. 14 Dies führt insbesondere in den Monaten Februar und August zu einer nicht unerheblichen Zahl von Statuswechseln von KOL zu SLB und in den Folgemonaten März und September zu einem Statuswechsel von SLB zu KOL. Der Grund: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. ( 28 Absatz 3 SGB II) 15 Folgende Ausschlussgründe sind möglich: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Anspruch auf BAföG/BAB; Anspruch auf Altersrente; stationäre Unterbringung (länger als sechs Monate); sonstiger Grund, wie z.b. vorrangige andere Leistungen. Quelle: Seite 9 im in der Fußnote 1 unter a) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 16 vgl. Spalten 1 und 6 in den Tabellen 1a bis 19b und die in diesen a-tabellen (unten) genannten Revisionseffekte. 17 Seite 12 im in der Fußnote 1 unter a) genannten Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 18 vgl. Tabelle auf Seite 1 und die Tabellen 1b (Seite 6) bis 19b (Seite 42). Besonders groß sind diese Revisionseffekte bei den NEF_u15-Quoten in den Jahren 2010 und Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

5 jahresdurchschnittlicher Bestand 2007 bis 2015: Bundesrepublik Deutschland Tab. 1a DE DE vor der Revision der Grundsicherungsstatistik nach der Revision der Grundsicherungsstatistik (SGB II - Hartz IV) im April 2016 (Spalten 6 bis 16) BG Pers davon BG PERS davon Sp.3+4 elb nef darunter Sp.8+14 LB davon NLB davon nef_u15 Sp.9+13 RLB davon SLB Sp KOL AUS Sp ELB NEF darunter NEF_u Hinweis: Zu den einzelnen Ländern (von SH bis TH) siehe Tabellen 2a bis 17a. absolute und relative rechnerische Veränderungen (Revisionseffekte) BG neu - BG alt PERS - Pers ELB - elb NEF - nef NEF_u15 - nef_u15 Sp. 6-1 in v.h. Sp. 7-2 in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. abs. von Sp. 1 abs. von Sp. 2 abs. von Sp.3 abs. von Sp. 4 abs. von Sp ,1% ,7% ,7% ,8% ,9% ,0% ,9% ,8% ,1% ,2% ,1% ,2% ,9% ,0% ,3% ,2% ,2% ,2% ,3% ,7% ,3% ,2% ,1% ,9% ,3% ,4% ,3% ,9% ,9% ,3% ,4% ,5% ,8% ,0% ,4% ,4% ,6% ,8% ,6% ,9% ,6% ,6% ,8% ,9% ,1% BG Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 1) RLB Regelleistungsberechtigte (neu: Spalte 9) = ELB plus NEF Pers Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 10) elb erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 3) NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 11) nef nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 4) NEF_u15 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren (neu: Spalte 12) nef_u15 nef im Alter von unter 15 Jahren (alt: Spalte 5) SLB Sonstige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 13) BG Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 6) NLB Nicht Leistungsberechtigte (neu: Spalte 14) = KOL plus AUS PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 7) = LB plus NLB KOL Kinder ohne Leistungsanspruch (neu: Spalte 15) LB Leistungsberechtigte (neu: Spalte 8) = RLB plus SLB AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (neu: Spalte 16) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 5 von 42

6 Bundesrepublik Deutschland Tab. 1b DE DE BEV Pers LB SGB II- Rev.- BEV elb ELB ELB- Rev.- BEV nef_u15 NEF_u15 NEF_u15- Rev.- bis Regel- vor Rev. nach Rev. Quote effekt 15 bis vor Rev. nach Rev. Quote effekt unter Quote effekt altersgrenze alt neu %- Regel- alt neu %- 15 Jahre alt neu %- v.h. v.h. pkt. altersgrenze pkt. pkt ,0 10,8-0, ,7 9,6-0, ,7 15,7-1, ,6 10,3-0, ,2 9,2-0, ,3 15,3-1, ,3 10,1-0, ,1 9,0-0, ,7 14,4-1, ,3 9,9-0, ,1 9,0-0, ,9 13,7-2, ,9 9,5-0, ,6 8,5-0, ,3 13,2-2, ,6 9,3-0, ,4 8,3-0, ,1 13,4-1, ,6 9,4-0, ,3 8,2-0, ,3 13,8-1, ,5 9,3-0, ,2 8,1-0, ,4 14,1-1, ,4 9,3-0, ,1 8,1-0, ,5 14,4-1,1 BEV: Bevölkerung (Spalte 1: 0 bis Regelaltersgrenze; Spalte 7: 15 bis Regelaltersgrenze; Spalte 13: unter 15 Jahre) Pers: Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) LB: Leistungsberechtigte (neu: Spalte 3) SGB II-Quote alt: Personen (Pers. = elb und nef) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 2 mal 100 dividiert durch Spalte 1 SGB II-Quote neu: Leistungsberechtigte (LB) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 3 mal 100 dividiert durch Spalte 1 Revisionseffekt auf SGB II-Quote: Spalte 5 minus Spalte 4 (Prozentpunkte) (Spalte 6) elb: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision (Spalte 8) ELB: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision (Spalte 9) elb-quote alt: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 8 mal 100 dividiert durch Spalte 7 ELB-Quote neu: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 9 mal 100 dividiert durch Spalte 7 Revisionseffekt auf ELB-Quote: Spalte 11 minus Spalte 10 (Prozentpunkte) (Spalte 12) nef_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision (Spalte 14) NEF_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren nach der Revision (Spalte 15) nef_u15-quote alt (kurz: nef-quote): nef im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 14 mal 100 dividiert durch Spalte 13 NEF_u15-Quote alt (kurz: NEF-Quote): NEF im Alter von unter 15 Jahren nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 15 mal 100 dividiert durch Spalte 13 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 6 von 42

7 jahresdurchschnittlicher Bestand 2007 bis 2015: Schleswig-Holstein Tab. 2a SH SH vor der Revision der Grundsicherungsstatistik nach der Revision der Grundsicherungsstatistik (SGB II - Hartz IV) im April 2016 (Spalten 6 bis 16) BG Pers davon BG PERS davon Sp.3+4 elb nef darunter Sp.8+14 LB davon NLB davon nef_u15 Sp.9+13 RLB davon SLB Sp KOL AUS Sp ELB NEF darunter NEF_u absolute und relative rechnerische Veränderungen (Revisionseffekte) BG neu - BG alt PERS - Pers ELB - elb NEF - nef NEF_u15 - nef_u15 Sp. 6-1 in v.h. Sp. 7-2 in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. abs. von Sp. 1 abs. von Sp. 2 abs. von Sp.3 abs. von Sp. 4 abs. von Sp ,1% ,4% ,7% ,8% ,0% ,0% ,7% ,7% ,9% ,1% ,2% ,1% ,0% ,6% ,0% ,2% ,1% ,2% ,0% ,8% ,3% ,0% ,1% ,2% ,9% ,4% ,1% ,0% ,8% ,5% ,5% ,3% ,9% ,2% ,7% ,6% ,5% ,8% ,1% ,5% ,8% ,4% ,0% ,1% ,5% BG Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 1) RLB Regelleistungsberechtigte (neu: Spalte 9) = ELB plus NEF Pers Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 10) elb erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 3) NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 11) nef nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 4) NEF_u15 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren (neu: Spalte 12) nef_u15 nef im Alter von unter 15 Jahren (alt: Spalte 5) SLB Sonstige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 13) BG Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 6) NLB Nicht Leistungsberechtigte (neu: Spalte 14) = KOL plus AUS PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 7) = LB plus NLB KOL Kinder ohne Leistungsanspruch (neu: Spalte 15) LB Leistungsberechtigte (neu: Spalte 8) = RLB plus SLB AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (neu: Spalte 16) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 7 von 42

8 Schleswig-Holstein Tab. 2b SH SH BEV Pers LB SGB II- Rev.- BEV elb ELB ELB- Rev.- BEV nef_u15 NEF_u15 NEF_u15- Rev.- bis Regel- vor Rev. nach Rev. Quote effekt 15 bis vor Rev. nach Rev. Quote effekt unter Quote effekt altersgrenze alt neu %- Regel- alt neu %- 15 Jahre alt neu %- v.h. v.h. pkt. altersgrenze pkt. pkt ,3 11,0-0, ,8 9,7-0, ,1 15,9-1, ,9 10,6-0, ,4 9,3-0, ,7 15,5-1, ,5 10,1-0, ,2 9,1-0, ,9 14,0-1, ,5 9,9-0, ,1 9,0-0, ,8 12,9-3, ,2 9,7-0, ,9 8,8-0, ,6 12,9-2, ,1 9,6-0, ,7 8,6-0, ,6 13,4-2, ,0 9,8-0, ,7 8,6-0, ,8 13,9-1, ,0 9,8-0, ,6 8,5-0, ,0 14,4-1, ,0 9,9-0, ,6 8,5-0, ,3 14,9-1,4 BEV: Bevölkerung (Spalte 1: 0 bis Regelaltersgrenze; Spalte 7: 15 bis Regelaltersgrenze; Spalte 13: unter 15 Jahre) Pers: Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) LB: Leistungsberechtigte (neu: Spalte 3) SGB II-Quote alt: Personen (Pers. = elb und nef) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 2 mal 100 dividiert durch Spalte 1 SGB II-Quote neu: Leistungsberechtigte (LB) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 3 mal 100 dividiert durch Spalte 1 Revisionseffekt auf SGB II-Quote: Spalte 5 minus Spalte 4 (Prozentpunkte) (Spalte 6) elb: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision (Spalte 8) ELB: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision (Spalte 9) elb-quote alt: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 8 mal 100 dividiert durch Spalte 7 ELB-Quote neu: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 9 mal 100 dividiert durch Spalte 7 Revisionseffekt auf ELB-Quote: Spalte 11 minus Spalte 10 (Prozentpunkte) (Spalte 12) nef_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision (Spalte 14) NEF_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren nach der Revision (Spalte 15) nef_u15-quote alt (kurz: nef-quote): nef im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 14 mal 100 dividiert durch Spalte 13 NEF_u15-Quote alt (kurz: NEF-Quote): NEF im Alter von unter 15 Jahren nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 15 mal 100 dividiert durch Spalte 13 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 8 von 42

9 jahresdurchschnittlicher Bestand 2007 bis 2015: Hamburg Tab. 3a HH HH vor der Revision der Grundsicherungsstatistik nach der Revision der Grundsicherungsstatistik (SGB II - Hartz IV) im April 2016 (Spalten 6 bis 16) BG Pers davon BG PERS davon Sp.3+4 elb nef darunter Sp.8+14 LB davon NLB davon nef_u15 Sp.9+13 RLB davon SLB Sp KOL AUS Sp ELB NEF darunter NEF_u absolute und relative rechnerische Veränderungen (Revisionseffekte) BG neu - BG alt PERS - Pers ELB - elb NEF - nef NEF_u15 - nef_u15 Sp. 6-1 in v.h. Sp. 7-2 in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. abs. von Sp. 1 abs. von Sp. 2 abs. von Sp.3 abs. von Sp. 4 abs. von Sp ,1% ,1% ,4% ,0% ,0% ,2% ,4% ,4% ,8% ,8% ,4% ,8% ,4% ,6% ,6% ,4% ,0% ,5% ,9% ,0% ,5% ,2% ,5% ,8% ,9% ,6% ,4% ,5% ,7% ,8% ,6% ,5% ,5% ,4% ,5% ,6% ,6% ,5% ,1% ,2% ,7% ,3% ,7% ,0% ,1% BG Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 1) RLB Regelleistungsberechtigte (neu: Spalte 9) = ELB plus NEF Pers Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 10) elb erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 3) NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 11) nef nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 4) NEF_u15 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren (neu: Spalte 12) nef_u15 nef im Alter von unter 15 Jahren (alt: Spalte 5) SLB Sonstige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 13) BG Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 6) NLB Nicht Leistungsberechtigte (neu: Spalte 14) = KOL plus AUS PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 7) = LB plus NLB KOL Kinder ohne Leistungsanspruch (neu: Spalte 15) LB Leistungsberechtigte (neu: Spalte 8) = RLB plus SLB AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (neu: Spalte 16) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 9 von 42

10 Hamburg Tab. 3b HH HH BEV Pers LB SGB II- Rev.- BEV elb ELB ELB- Rev.- BEV nef_u15 NEF_u15 NEF_u15- Rev.- bis Regel- vor Rev. nach Rev. Quote effekt 15 bis vor Rev. nach Rev. Quote effekt unter Quote effekt altersgrenze alt neu %- Regel- alt neu %- 15 Jahre alt neu %- v.h. v.h. pkt. altersgrenze pkt. pkt ,3 14,2-0, ,3 12,3 0, ,3 23,5-0, ,0 13,8-0, ,9 11,9-0, ,0 23,3-0, ,7 13,6-0, ,8 11,7-0, ,9 22,3-0, ,7 13,5-0, ,8 11,7-0, ,8 21,9-0, ,2 13,1-0, ,3 11,3-0, ,9 21,0-0, ,0 12,9-0, ,2 11,1-0, ,3 20,5-0, ,8 12,8-0, ,0 11,0-0, ,9 20,2-0, ,7 12,6-0, ,9 10,9-0, ,8 20,1-0, ,8 12,7-0, ,0 11,0-0, ,2 20,5-0,7 BEV: Bevölkerung (Spalte 1: 0 bis Regelaltersgrenze; Spalte 7: 15 bis Regelaltersgrenze; Spalte 13: unter 15 Jahre) Pers: Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) LB: Leistungsberechtigte (neu: Spalte 3) SGB II-Quote alt: Personen (Pers. = elb und nef) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 2 mal 100 dividiert durch Spalte 1 SGB II-Quote neu: Leistungsberechtigte (LB) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 3 mal 100 dividiert durch Spalte 1 Revisionseffekt auf SGB II-Quote: Spalte 5 minus Spalte 4 (Prozentpunkte) (Spalte 6) elb: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision (Spalte 8) ELB: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision (Spalte 9) elb-quote alt: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 8 mal 100 dividiert durch Spalte 7 ELB-Quote neu: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 9 mal 100 dividiert durch Spalte 7 Revisionseffekt auf ELB-Quote: Spalte 11 minus Spalte 10 (Prozentpunkte) (Spalte 12) nef_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision (Spalte 14) NEF_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren nach der Revision (Spalte 15) nef_u15-quote alt (kurz: nef-quote): nef im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 14 mal 100 dividiert durch Spalte 13 NEF_u15-Quote alt (kurz: NEF-Quote): NEF im Alter von unter 15 Jahren nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 15 mal 100 dividiert durch Spalte 13 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 10 von 42

11 jahresdurchschnittlicher Bestand 2007 bis 2015: Niedersachsen Tab. 4a NI NI vor der Revision der Grundsicherungsstatistik nach der Revision der Grundsicherungsstatistik (SGB II - Hartz IV) im April 2016 (Spalten 6 bis 16) BG Pers davon BG PERS davon Sp.3+4 elb nef darunter Sp.8+14 LB davon NLB davon nef_u15 Sp.9+13 RLB davon SLB Sp KOL AUS Sp ELB NEF darunter NEF_u absolute und relative rechnerische Veränderungen (Revisionseffekte) BG neu - BG alt PERS - Pers ELB - elb NEF - nef NEF_u15 - nef_u15 Sp. 6-1 in v.h. Sp. 7-2 in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. abs. von Sp. 1 abs. von Sp. 2 abs. von Sp.3 abs. von Sp. 4 abs. von Sp ,1% ,6% ,8% ,4% ,6% ,0% ,9% ,8% ,9% ,1% ,1% ,3% ,0% ,6% ,0% ,2% ,4% ,4% ,3% ,8% ,3% ,5% ,3% ,6% ,2% ,4% ,4% ,2% ,1% ,6% ,5% ,5% ,0% ,9% ,3% ,5% ,5% ,0% ,0% ,3% ,6% ,6% ,9% ,9% ,1% BG Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 1) RLB Regelleistungsberechtigte (neu: Spalte 9) = ELB plus NEF Pers Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 10) elb erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 3) NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 11) nef nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 4) NEF_u15 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren (neu: Spalte 12) nef_u15 nef im Alter von unter 15 Jahren (alt: Spalte 5) SLB Sonstige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 13) BG Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 6) NLB Nicht Leistungsberechtigte (neu: Spalte 14) = KOL plus AUS PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 7) = LB plus NLB KOL Kinder ohne Leistungsanspruch (neu: Spalte 15) LB Leistungsberechtigte (neu: Spalte 8) = RLB plus SLB AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (neu: Spalte 16) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 11 von 42

12 Niedersachsen Tab. 4b NI NI BEV Pers LB SGB II- Rev.- BEV elb ELB ELB- Rev.- BEV nef_u15 NEF_u15 NEF_u15- Rev.- bis Regel- vor Rev. nach Rev. Quote effekt 15 bis vor Rev. nach Rev. Quote effekt unter Quote effekt altersgrenze alt neu %- Regel- alt neu %- 15 Jahre alt neu %- v.h. v.h. pkt. altersgrenze pkt. pkt ,0 10,7-0, ,5 9,5-0, ,7 15,6-1, ,6 10,3-0, ,2 9,1-0, ,3 15,2-1, ,3 10,0-0, ,0 8,9-0, ,5 13,9-1, ,2 9,7-0, ,0 8,9-0, ,2 12,8-2, ,8 9,3-0, ,5 8,4-0, ,8 12,4-2, ,5 9,1-0, ,2 8,1-0, ,8 12,7-2, ,5 9,2-0, ,1 8,1-0, ,1 13,2-1, ,4 9,1-0, ,0 8,0-0, ,2 13,7-1, ,4 9,2-0, ,0 7,9-0, ,5 14,1-1,4 BEV: Bevölkerung (Spalte 1: 0 bis Regelaltersgrenze; Spalte 7: 15 bis Regelaltersgrenze; Spalte 13: unter 15 Jahre) Pers: Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) LB: Leistungsberechtigte (neu: Spalte 3) SGB II-Quote alt: Personen (Pers. = elb und nef) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 2 mal 100 dividiert durch Spalte 1 SGB II-Quote neu: Leistungsberechtigte (LB) im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 3 mal 100 dividiert durch Spalte 1 Revisionseffekt auf SGB II-Quote: Spalte 5 minus Spalte 4 (Prozentpunkte) (Spalte 6) elb: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision (Spalte 8) ELB: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision (Spalte 9) elb-quote alt: erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 8 mal 100 dividiert durch Spalte 7 ELB-Quote neu: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze = Spalte 9 mal 100 dividiert durch Spalte 7 Revisionseffekt auf ELB-Quote: Spalte 11 minus Spalte 10 (Prozentpunkte) (Spalte 12) nef_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision (Spalte 14) NEF_u15: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren nach der Revision (Spalte 15) nef_u15-quote alt (kurz: nef-quote): nef im Alter von unter 15 Jahren vor der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 14 mal 100 dividiert durch Spalte 13 NEF_u15-Quote alt (kurz: NEF-Quote): NEF im Alter von unter 15 Jahren nach der Revision im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren = Spalte 15 mal 100 dividiert durch Spalte 13 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 12 von 42

13 jahresdurchschnittlicher Bestand 2007 bis 2015: Bremen Land Tab. 5a HB (Land) HB L vor der Revision der Grundsicherungsstatistik nach der Revision der Grundsicherungsstatistik (SGB II - Hartz IV) im April 2016 (Spalten 6 bis 16) BG Pers davon BG PERS davon Sp.3+4 elb nef darunter Sp.8+14 LB davon NLB davon nef_u15 Sp.9+13 RLB davon SLB Sp KOL AUS Sp ELB NEF darunter NEF_u Hinweis: Zu den beiden bremischen Städten, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven, siehe Tabellen 18a und 19a. absolute und relative rechnerische Veränderungen (Revisionseffekte) BG neu - BG alt PERS - Pers ELB - elb NEF - nef NEF_u15 - nef_u15 Sp. 6-1 in v.h. Sp. 7-2 in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. Sp in v.h. abs. von Sp. 1 abs. von Sp. 2 abs. von Sp.3 abs. von Sp. 4 abs. von Sp ,1% ,5% ,5% ,5% ,6% ,0% ,0% ,5% ,0% ,1% ,2% ,3% ,5% ,4% ,5% ,2% ,3% ,7% ,7% ,9% ,3% ,9% ,6% ,2% ,4% ,4% ,1% ,6% ,1% ,3% ,5% ,2% ,5% ,3% ,4% ,6% ,2% ,6% ,4% ,5% ,6% ,9% ,8% ,1% ,2% BG Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 1) RLB Regelleistungsberechtigte (neu: Spalte 9) = ELB plus NEF Pers Personen in Bedarfsgemeinschaften (alt: Spalte 2) ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 10) elb erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 3) NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 11) nef nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (alt: Spalte 4) NEF_u15 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 15 Jahren (neu: Spalte 12) nef_u15 nef im Alter von unter 15 Jahren (alt: Spalte 5) SLB Sonstige Leistungsberechtigte (neu: Spalte 13) BG Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 6) NLB Nicht Leistungsberechtigte (neu: Spalte 14) = KOL plus AUS PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften (neu: Spalte 7) = LB plus NLB KOL Kinder ohne Leistungsanspruch (neu: Spalte 15) LB Leistungsberechtigte (neu: Spalte 8) = RLB plus SLB AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (neu: Spalte 16) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und nach der Revision am 28. April 2016; eigene Berechnungen (BIAJ) Seite 13 von 42

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