Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )
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- Jörg Reuter
- vor 7 Jahren
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1 Wertgrenzen* für beschränkte / freihändige (Stand: ) Bundesland/ Bund Bund Euro Ausbaugewerke, Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Keine Angaben Geltungsbereich Behörden der Bundesverwaltung (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro : Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach n en ab Euro und n n ab Euro 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro Rechtsquelle: und Link: *Alle Wertangaben verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 1 -
2 Baden- Württemberg Euro (Beschaffungsstellen des Landes) Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Ausbaugewerke, Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau Geltungsbereich Euro Euro Behörden und Betriebe des Landes. Anwendung empfohlen für Kommunale Auftraggeber, sonstige der Aufsicht des Landes unterliegende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Zuwendungsempfänger (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium oder andere geeignete Internetseiten. : bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. : : Rechtsquelle: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über von Aufträgen im kommunalen Bereich vom ; Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung BAO) vom , GABl. Nr. 1 vom 30. Januar 2008 Link: Besonderheiten: keine G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 2 -
3 Bayern Euro Ausbaugewerke, Geltungsbereich Euro Keine Angaben Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bei freihändiger ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) und bei beschränkter ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) auf oder Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau Euro Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Euro Euro Kommunen Vor Auftragserteilung Ex-ante- bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung auf der Zentralen plattform Bayern (BayVe- Be) ab Euro, über Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage (Nur im kommunalen Bereich) Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Rechtsquelle: Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 3 -
4 Berlin Euro Ausbaugewerke, Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro 20 Abs. 3: auf nach n en ab Euro und n n ab Euro : Absatz 2: auf nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro Rechtsquelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 4 -
5 Brandenburg Euro Euro Oder bei entspr. fachaufsichtlicher Weisung Ausbaugewerke, Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Fortlaufende Information über beabsichtigte n und en ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro : nach n en ab Euro und n n ab Euro : nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro unbegrenzt Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau Euro Euro Euro Euro Kommunale Beschaffungsstellen unbegrenzt Rechtsquelle: Land: Verwaltungsvorschrift zu 55 Landeshaushaltsordnung; Kommunen: 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, 25a Gemeindehaushaltsverordnung Link: Besonderheit: Grundsätzlich Wechsel des Bieterkreises; bei Abweichung von diesem Grundsatz Begründung im vermerk erforderlich. G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 5 -
6 Bremen Geltungsbereich (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Euro Euro Euro Euro Land Bremen Vor erteiltem Auftrag en über Euro (VOB) müssen vorab bekannt gegeben werden. spflicht für freihändige n ab einem Auftragswert von Euro (VOB). : : Hamburg Hessen Rechtsquelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe -Tariftreue- und gesetz Link: Euro Euro Euro Euro Freie und Hansestadt Hamburg unverzüglich auf für die Dauer von drei Monaten : : Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom in der Fassung vom für VOL-en; Rundschreiben 03/10 vom für den VOB-Bereich Link: Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten en sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern Euro je Fachlos Formloses Interessenbekundungsverfahren (IB) ab Euro Euro je Fachlos Euro je Auftrag IB bei Lieferungen ab Euro Dienstleistungen /freiberufliche Leistungen ab Euro Euro je Auftrag Land und Kommunen Zuwendungsempfänger Bekanntmachungspflicht für Land und Kommune auf Rechtsquelle: Gem. Runderl. vom 1. November 2007 (StAnz. 48/2007 S. 2386), geändert durch Gem. Runderl. vom Link: Besonderheit: Interessenbekundungsverfahren (IB) : : G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 6 -
7 Mecklenburg- Vorpommern Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Über n und en des Landes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro ist in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe auf dem Internetportal und, wenn vorhanden, im Beschafferprofil zu informieren. Mindestangaben sind: - Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und adresse des Auftraggebers, - Gewähltes verfahren, - Auftragsgegenstand, - Ort der Ausführung, - Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen, - Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung Ist bei vorgenannten n für die Dauer von mindestens einem Monat ergänzend der Name des beauftragten Unternehmens zu veröffentlichen. Rechtsquelle: Verwaltungsvorschrift öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom (AmtsBL. M-V 2010 S. 846) Link: Besonderheit: Der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. bei der öffentlicher Aufträge nach der - und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A () und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A () vom 20. Oktober 2006 (AmtsBl. M-V S. 837) ist anzuwenden. Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 7 -
8 Niedersachsen Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes Empfehlung für kommunale Körperschaften (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bei Auftragswerten über Euro muss über die Zuschlagserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf veröffentlicht werden bei VOB für 6 Monate und bei VOL für 3 Monate Rechtsquelle: Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom : Öffentliches Auftragswesen; Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge () 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge () Link: Nordrhein- Westfalen Euro Euro Euro (netto) Euro Kommunen Mit Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke: Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: Euro Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis Euro Auftraggeber des Landes Entsprechend den Vorschriften in und Alle übrigen Gewerke: Euro Rechtsquelle: Vereinfachungen im recht für Gemeinden (GV), Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales /99-1/11 - vom 13. Dezember 2011; Gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums (Az: I C /H IV A 3), des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (Az: II B /1) sowie des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 8 -
9 Rheinland- Pfalz Saarland Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium auf Internetseite oder Beschafferprofil. : ab Euro : nach freihändiger ab Euro, nach beschränkter Ausschrei bung ab Euro. Rechtsquelle: Runderlass vom zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verlängert am und am Link: (Pfad: Wirtschaft > recht > Vereinfachung des rechts) Euro Euro Euro Euro Verpflichtend für Landesdienststellen Bei beschränkten en von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden Empfehlung für Kommunen Rechtsquelle: Gemeinsamer Erlass der Landesregierung betreffend die Festlegung von Wertgrenzen für n und en nach VOB und VOL vom 23. Januar 2009, verlängert durch den Erlass vom 13.Dezember.2011 (Amtsblatt Nr. 1 Teil II 2012, Seite 4). Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc - 9 -
10 Sachsen Euro Ausbaugewerke, Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau Euro Keine Wertgrenzen Geltungsbereich Alle öffentlichen Auftraggeber (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Bei Auftragswerten größer Euro () bzw Euro () 7 Kalendertage vor Zuschlag Information an nicht für Zuschlag vorgesehen Bieter über Namen Bestbieter sowie Ablehnungsgründe der. Bei Bieterbeschwerden ggf. Weitergabe an Nachprüfungsbehörde (i.d.r. Dienstaufsicht) innerhalb von 10 Kalendertagen. Entsprechend und Rechtsquelle: und, Ausgabe 2009 sowie das Gesetz über die öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches gesetz - SächsG) vom und die Sächsische durchführungsverordnung (SächsDVO) vom Link: und G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc
11 Sachsen- Anhalt Euro Ausbaugewerke, Geltungsbereich Euro Euro Alle öffentlichen Auftraggeber (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bekanntmachungspflicht auf dem e-portal des Landes Sachsen-Anhalt unter Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau Rechtsquelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8. Dezember Öffentliches Auftragswesen Einführung der - und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und der - und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Hinweis zur Anwendung der ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Link: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc
12 Schleswig- Holstein Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor erteiltem Auftrag : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 S. 2). : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 letzter HS) (Wertgrenzen) (Verordnung) Gemeinde- oder amtseigene Internetseite : Bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : Bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. Rechtsquelle: Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen verordnung vom ; GVOBl. SH. S. 405 Link: Besonderheit: Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc
13 Thüringen Euro Tiefbau Euro Ausbaugewerke ohne Energie und Gebäudetechnik, Euro Sonstige Baugewerke Euro Geltungsbereich Euro Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände). (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor erteiltem Auftrag: bei beschränkten en über Euro : : bei beschränkten en über Euro bei freihändigen n über Euro. : bei beschränkten en und freihändigen n über Euro Rechtsquelle: Neubekanntmachung der Thüringer -Mittelstandsrichtlinie zum , befristet bis zum im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 / Link: Zusammenstellung: Informationen: Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen c/o Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Mittelstraße 5; Schönefeld info@abst-brandenburg.de, Internet: ABST SH Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.v. Bergstraße 2; Kiel info@abst-sh.de Internet: G:\ABST Informationen\2012 Wertgrenzen_Bund_ Bundesländer_27_03_2012.doc
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