Europäische Technische Zulassung ETA-10/0109 (Endversion ) (Deutsche Übersetzung, das Original ist in englischer Sprache ausgestellt.

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1 SINTEF Building and Infrastructure P.O. box 124 Blindern B-0314 Oslo Tel Fax Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte. MITGLIED DER EOTA Europäische Technische Zulassung ETA-10/0109 (Endversion ) (Deutsche Übersetzung, das Original ist in englischer Sprache ausgestellt.) Handelsbezeichnung: Zulassungsinhaber: Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck: Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX HILTI Aktiengesellschaft Feldkircherstraße Schaan Liechtenstein Brandschutzschaum für Abschottungen Geltungsdauer vom: bis: Herstellwerk: Diese europäische technische Zulassung umfasst: HILTI Werk 4a 38 Seiten inklusive 5 Anhänge, die einen wesentlichen Bestandteil des Dokuments darstellen

2 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 2 von 34 I RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1 Diese europäische technische Zulassung wird von SINTEF Building and Infrastructure, im Folgenden SINTEF, herausgegeben, und zwar in Übereinstimmung mit: Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 hinsichtlich der Angleichung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Mitgliedsstaaten betreffend Bauprodukte 1 geändert durch die Richtlinie des Rates 93/68/EWG 2 und Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ; Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Ansuchen, die Erstellung und Gewährung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Anhang zur Kommissionsentscheidung 94/23/EG 4 ; ETAG Nr. 026 Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall. Teil 1: Allgemeines und Teil 2: Abschottungen 2 SINTEF ist bevollmächtigt zu überprüfen, ob die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung eingehalten werden. Die Überprüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Trotzdem verbleibt die Verantwortung dafür, dass die Produkte der europäischen technischen Zulassung entsprechen und sie für den beabsichtigten Zweck geeignet sind, beim Inhaber der europäischen technischen Zulassung. 3 Diese europäische technische Zulassung darf nur an die auf Seite 1 dieser ETA erwähnten Erzeuger oder Vertreter von Erzeugern übertragen werden. 4 Diese europäische technische Zulassung kann von SINTEF zurückgezogen werden, insbesondere nachdem dieses von der Kommission auf Grundlage von Artikel 5 (1) der Richtlinie des Rates 89/106/EWG verständigt wurde. 5 Die Vervielfältigung dieser europäischen technischen Zulassung, einschließlich ihrer Übertragung auf elektronischem Weg, hat vollständig zu erfolgen. Es kann jedoch mit schriftlicher Zustimmung von SINTEF auch eine teilweise Vervielfältigung erfolgen. In diesem Fall muss die teilweise Vervielfältigung als solche gekennzeichnet werden. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen nicht in Widerspruch zur europäischen technischen Zulassung sein oder sie missbrauchen. 6 Die europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer offiziellen Sprache herausgegeben. Diese Version entspricht der innerhalb der EOTA zirkulierenden Version. Übersetzungen in andere Sprache müssen als solche gekennzeichnet sein. 1 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 40, , S Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 220, , S. 1 3 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 284, , S. 1 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 17, , S. 34

3 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 3 von 34 II BESONDERE BEDINGUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Definition des Produktes und vorgesehener Verwendungszweck 1.1 Definition des Bauproduktes Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX ist ein Produkt zur Herstellung einer Abschottung mit dem Ziel des Wiederherstellens der Feuerwiderstandsfähigkeit von Wand- und Deckenkonstruktionen an Öffnungen, durch die Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX ist ein Zwei-Komponenten-Schaum, der sich im Wesentlichen aus expandierenden Substanzen und einem Bindemittel zusammensetzt Zusätzliche Bestandteile Das Produkt Hilti Brandschutzbandage CFS-B ist eine intumeszierende Umwicklung, die in Verbindung mit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX für Abschottungen von Rohrleitungen verwendet wird, einschließlich der Abschottung von Metallrohren mit brennbarer Isolierung (Brandverhaltensklasse B bis E gemäß EN ) und Kunststoffrohren. Hilti Brandschutzbandagen CFS-B bestehen aus einer intumeszierenden Komponente auf einem Trägermaterial aus Glasfasergewebe. 1.2 Vorgesehener Verwendungszweck und Nutzungskategorie Vorgesehener Verwendungszweck Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX kann zur Abschottung von Versorgungsleitungen verwendet werden, die durch Öffnungen mit den maximalen Abmessungen Breite x Höhe = 400 mm x 400 mm geführt sind, und zwar in Wänden und Decken mit einer Mindestdicke gemäß den Tabellen in Anhang C und D in Bezug auf die deklarierte Feuerwiderstandsfähigkeit. Weitere Einzelheiten zur Art der Durchführungen, für welche die deklarierten Klassifikationen gelten, und andere zu berücksichtigende Parameter sind ebenfalls in Anhang C und D aufgeführt. (1) Die Untergründe, in denen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX verwendet werden kann, um eine Abschottung herzustellen, sind folgende: Leichtbauwände: Die Wand muss mindestens 112 mm dick sein und muss aus Holz- oder Stahlständern, die auf beiden Seiten mit mindestens zwei Lagen aus 12,5 mm dicken Platten bekleidet sind, bestehen. Bei Holzständerwänden muss zwischen Abschottung und jedem Holzständer ein Mindestabstand von 100 mm eingehalten werden und der Hohlraum ist mit einer mindestens 100 mm dicken Isolierung der Klasse A1 oder A2 gemäß EN aufzufüllen. Massivwände: Die Wand muss mindestens 112 mm dick sein und muss aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 650 kg/m³ bestehen. Decken in Massivbauweise: Die Decke muss mindestens 150 mm dick sein und muss aus Porenbeton oder Beton mit einer Mindestdichte von 2200 kg/m³ bestehen. Die Tragkonstruktion muss gemäß EN für den geforderten Feuerwiderstand klassifiziert sein. Diese ETA befasst sich nicht mit der Verwendung des Produktes in Konstruktionen aus Sandwichelementen.

4 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 4 von 34 (2) Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX kann zur Herstellung von Abschottungen für die folgenden spezifischen Versorgungsleitungen verwendet werden wobei es sich um einzelne Leitungen, Leitungsbündel oder Kombinationen aus verschiedenen Leitungen handeln kann: Leerschott Gemäß Anhang C.1 Kabel Kabeltrassen Versorgungsleitungen gemäß Anhang C.2 Leerrohre Versorgungsleitungen gemäß Anhang C.3 Metallrohre Versorgungsleitungen gemäß Anhang C.4 und Anhang D Kunststoffrohre Versorgungsleitungen gemäß Anhang C.5 Kombiabschottung Versorgungsleitungen gemäß Anhang E 3) Die Rohre und Kabeltragkonstruktionen müssen in einem Abstand von maximal 300 mm und 500 mm von beiden Flanken der Wandkonstruktion bzw. maximal 250 mm und 415 mm von der oberen Flanke der Deckenkonstruktion abgestützt werden. Die Vorschriften dieser ETA basieren auf einer angenommenen Nutzungsdauer von Abschottungen mit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX von 10 Jahren, vorausgesetzt dass die Anforderungen gemäß Punkt 4.2, 5.1 und 5.2 betreffend Verpackung, Transport, Lagerung, Aufbringung, Verwendung und Reparatur erfüllt werden. Die Angaben betreffend der Nutzungsdauer können jedoch nicht als eine vom Produzenten oder der Zulassungsstelle gegebene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten Nutzungskategorie Diese ETA gilt für ein Brandschutz- und Abschottungsprodukt mit vorgesehener Verwendung bei Temperaturen unter 0 C, aber ohne Einwirkung von Regen oder UV-Strahlung. Die Umgebungsbedingungen, die durch die Nutzungskategorie gemäß ETAG beschrieben werden, lauten Typ Y 2, (-20/+70) C. Da die Anforderungen für Typ Y 2 erfüllt sind, werden auch die Anforderungen für Typ Z 1 und Z 2 erfüllt.

5 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 5 von 34 2 Produktmerkmale und Nachweisverfahren 2.0 Allgemeines Die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit erfolgte in Übereinstimmung mit ETAG Nr Teil 2: , zusammengefasst wie folgt: ETAG Punkt Nr. ETA Punkt Nr. Eigenschaft Beurteilung der Eigenschaft Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Nicht relevant Brandschutz ,1 Brandverhalten Klasse E gemäß EN ,2 Feuerwiderstand Siehe Punkt 2.2 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz ,3 Luftdurchlässigkeit Leckrate pro Einheitsfläche ,4 Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt ,5 Gefährliche Stoffe Siehe Punkt 2.5 Nutzungssicherheit ,6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Siehe Punkt ,7 Festigkeit gegenüber Stoß/Bewegung Zone Typ I bis IV gemäß EOTA TR ,8 Haftfestigkeit Siehe Punkt 2.8 Schallschutz ,9 Luftschalldämmung R w(c;ctr), D n,e,w Energieeinsparung und Wärmeschutz Wärmeschutztechnische Eigenschaften Keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Y 2, (-20/+70) C Verträglichkeit mit Überzügen 2.1 Brandverhalten Die Klassifizierung des Brandverhaltens für Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX im ausgehärteten Zustand ergab Klasse E gemäß EN Feuerwiderstand Die Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit erfolgte in Übereinstimmung mit Punkt der EN :2007. Abschottungen aus Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX mit zusätzlichen Materialien und Versorgungsleitungen sind gemäß Kombinationen aus Leistungsparametern und Klassen klassifiziert, die in Anhang C, D und E aufgeführt sind. Die Klassifizierungen gelten für Versorgungsleitungen, die durch Öffnungen mit den maximalen Abmessungen Breite x Höhe = 400 mm x 400 mm geführt sind, in Leichtbauwänden und Massivwänden mit einer Mindeststärke t E = 112 mm bzw. 150 mm und in Betondecken mit einer Mindeststärke von 150 mm. Für die Klassifizierungen ist es erforderlich, dass die Vorschriften für die Montage gemäß Punkt 4.2 befolgt werden. Die Klassifizierungen gelten nicht für Konstruktionen mit Sandwichpaneelen.

6 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 6 von 34 Wenn die erforderliche Schottstärke dicker ist als die Wand- bzw. Deckenstärke, muss ein Stützrahmen (E1) aus Material der Klasse A1 oder A2 gemäß EN (z. B. Gipskartonplatte) zur Unterstützung des Hilti Brandschutzschaums CFS-F FX installiert werden, wie in Abb. 1 dargestellt. Bei einer Abschottung in einer Wand, die in Bezug auf die Wand zentriert ist, kann der Rahmen innerhalb der Öffnung montiert werden, wobei die Tiefe mindestens der Schottstärke t A entsprechen muss. Alternativ kann ein Rahmen aus Gipskarton um die Öffnung herum an der Wand oder Decke montiert werden (Breite w A 50 mm für Wandanwendungen, w A 75 mm für Deckenanwendungen, Gesamtstärke Wand plus Rahmen Schottstärke t A ). Der Rahmen muss mit mindestens 2 Metallschrauben pro Rahmenseite befestigt werden, mit einem maximalen Abstand von 150 mm zwischen den Schrauben. Bei einer Abschottung in einer Wand muss der Rahmen auf beiden Seiten montiert werden, sodass die Abschottung in Bezug auf die Wand zentriert ist. t E t E E t A E 1 E t A E 1 E A E 1 t A A A t E E E w w A h A h w A A E E 1 t A t E w h w A Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Bauteil (Massiv- oder Leichtbauwand, Decke) Stützrahmen Schottstärke Dicke des Bauteils Breite der Abschottung Höhe der Abschottung Breite des Rahmens Abb. 1 Optionen für Stützrahmen (Schottstärke größer als Wand-/Deckenstärke) Bei einer Leichtbauwand ohne Isolierung zwischen den Paneelen, mit einer Isolierung, die den Raum zwischen den Verkleidungen nicht vollständig ausfüllt, mit einer Isolierung mit weniger als 100 kg/m³ Dichte oder mit einer Isolierung aus Glaswolle muss eine Rahmung der Öffnung installiert werden. Diese Rahmung muss aus dem Material bestehen, das auch zum Bau der Wand verwendet wurde, d. h. Streben und Platten mit einer Mindestplattenstärke von 12,5 mm, wie in Abb. 2 dargestellt.

7 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 7 von 34 t E E w E 1 t A A A h A Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX E Leichtbauwand E 1 Rahmung der Öffnung t A Schottstärke (Einbautiefe) t E Dicke des Bauteils w Breite des Schotts h Höhe des Schotts Abb. 2 Rahmung der Öffnung 2.3 Luftdurchlässigkeit und Durchlässigkeit für andere Gase Die Durchlässigkeit wurde gemäß EN 1026 geprüft. Folgende Leckraten (q) pro Einheitsfläche (A) wurden für die Luftdurchlässigkeit bei den gegebenen Luftdruckdifferenzen erreicht ( p): p [Pa] q / A [m³/(h* m²)] Schaumstärke [mm] 50 0, , Die Durchlässigkeit für die Gase N 2, CO 2 und CH 4 (Methan) wurde für eine Schaumstärke von 174 mm wie folgt ermittelt, wobei der Fließratenindex q die Art des Gases angibt: p [Pa] q N2 / A [m³/(h m²)] q CO2 / A [m³/(h m²)] Q CH4 / A [m³/(h m²)] 50 0,0006 0,0004 0, ,0031 0,0021 0,0035 Die deklarierten Werte beziehen sich auf eine Abschottung aus Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX ohne durchdringende Versorgungsleitungen. 2.4 Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt. 2.5 Gefährliche Stoffe Gemäß DEKRA Prüfbericht Nr /07 mit Bezug auf die Projekt-Nr , unterzeichnet und datiert am , bleibt die sich ergebende Luftkontamination unter den jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerten, soweit solche Grenzwerte existieren. Es wird davon ausgegangen, dass die

8 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 8 von 34 betreffenden Empfehlungen im Hilti Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31, befolgt werden. Die Hilti AG hat ein Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG und eine Erklärung darüber vorgelegt, dass der Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX die Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) erfüllt. Außerdem wurde eine Bestätigung vorgelegt, dass keine toxischen, karzinogenen, reproduktionstoxischen und mutagenen chemischen Stoffe der Kategorie 1 oder 2 0,1 % Massenprozent (Stand: Verordnung 790/2009/EG - 1. ATP der Verordnung 1272/2008/EG), die zu einer Klassifizierung T und den Sätzen R45 und/oder R46 führen würden, in Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX verwendet werden und dass alle anderen gefährlichen Stoffe bei der Klassifizierung des Produkts gemäß der Verordnung 1272/2008/EG (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) berücksichtigt wurden. Zusätzlich zu den in dieser ETA enthaltenen speziellen Punkten in Bezug auf gefährliche Substanzen kann es auch andere Anforderungen geben, die auf die Produkte im Geltungsbereich der ETA anwendbar sind (z. B. transponierte europäische Gesetzgebung und nationale Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um den Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie zu entsprechen, müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soweit sie anwendbar sind. 2.6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Es wird davon ausgegangen, dass die unter Punkt 2.7 beschriebene Stoßprüfung sowohl statische als auch dynamische Lasten abdeckt. 2.7 Festigkeit gegenüber Stoß/Bewegung Eine 200 mm dicke Betonwand mit einer Abschottung aus Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX, Abmessungen 400 mm x 400 mm, ohne durchdringende Versorgungsleitungen, wurde gemäß EOTA Technical Report - TR001 - Ausgabe Februar 2003 geprüft. Durch die Ergebnisse dieser Prüfung wird die Eignung für alle folgenden im EOTA Technical Report - TR001, A.1 vorgesehenen Anwendungen nachgewiesen: Typ I: Bereiche, die hauptsächlich für Personen mit hoher Motivation zur Sorgfalt zugänglich sind. Geringes Risiko von Unfällen und missbräuchlicher Verwendung. Typ II: Bereiche, die hauptsächlich für Personen mit gewisser Motivation zur Sorgfalt zugänglich sind. Gewisses Risiko von Unfällen und missbräuchlicher Verwendung. Typ III: Bereiche, die für die Öffentlichkeit und andere Personen mit geringer Motivation zur Sorgfalt leicht zugänglich sind. Risiko von Unfällen und missbräuchlicher Verwendung. Typ IV: Zonen und Risiken wie II und III. Im Falle des Versagens beinhaltet das Risiko auch den Sturz auf eine tiefere Geschossebene. 2.8 Haftfähigkeit Es wird davon ausgegangen, dass die Verifizierung einer angemessenen Haftfestigkeit durch die unter Punkt 2.7 beschriebenen Stoßprüfungen abgedeckt ist. 2.9 Luftschalldämmung Messungen gemäß EN ISO und EN ISO an einer Trennwand mit doppeltem Metallrahmen mit den Abmessungen 1,25 m x 1,50 m, jeder Flügel mit 2 x 12,5 mm Gipskartonverkleidung und 50 Mineralwollisolierung, 5 mm Luftspalt zwischen den Flügeln und 0,4 m x 0,4 m Öffnung in der Mitte, welche mit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX aufgefüllt war, führten zu folgenden Ergebnissen gemäß EN ISO 717-1:

9 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 9 von 34 Bewertetes Schalldämmmaß: Rw(C;Ctr) = 47(-1;-6) db Bewertete Element-Norm-Schallpegeldifferenz: D n,e,w (C;Ctr) = 54 (-0;-5) db Mit Bezug auf den Wert D n,e,w (C;Ctr): Ao = 10 m² (Referenzfläche gemäß EN ISO ) 2.10 Wärmeisolierung Keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Dauerhaftigkeit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX wurde in Übereinstimmung mit EOTA Technical Report - TR024 - Ausgabe November 2006, Tabelle 4.1, für die Nutzungskategorie Y2 gemäß EOTA geprüft. Die Prüfergebnisse haben die Eignung für Abschottungen mit vorgesehener Verwendung bei Temperaturen zwischen -20 C und +70 C, aber ohne Einwirkung von Regen und UV-Strahlung, gezeigt Gebrauchstauglichkeit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX wurde in Kombination mit Beschichtungen auf Basis von Acryldispersion, Alkydharz, Polyurethan/Acryl und Epoxidharz geprüft. Die Prüfergebnisse haben gezeigt, dass Abschottungen aus Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX für Beschichtungen dieser Art geeignet sind. 3 Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung 3.1 System zum Nachweis der Konformität Gemäß der Entscheidung 1999/454/EG der Europäischen Kommission 5 Konformitätsbescheinigung. gilt System 1 für die Dieses System der Konformitätsbescheinigung wird wie folgt definiert: System 1: Konformitätszertifizierung des Produktes durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle auf Grundlage von: (a) Aufgaben des Herstellers: (1) werkseigene Produktionskontrolle; (2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller in Übereinstimmung mit einem Kontrollplan; (b) Aufgaben der notifizierten Stelle: (3) Erstprüfung des Produktes (4) Erstprüfung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle ; (5) laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle 3.2 Verantwortlichkeiten Aufgaben des Herstellers 5 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L178/52 vom 22. Juni 1999

10 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 10 von Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat die ständige Eigenüberwachung der Produktion durchzuführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen einschließlich von Unterlagen über die erzielten Ergebnisse festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur die in der technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung angeführten Bestandteile verwenden. Die werkseigene Produktionskontrolle hat dem Kontrollplan vom zu entsprechen, welcher Teil der technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist. Der Kontrollplan wird im Rahmen des werkseigenen Produktionskontrollsystems des Herstellers erstellt und bei SINTEF hinterlegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans zu evaluieren Weitere Aufgaben des Herstellers Der Hersteller hat ein technisches Datenblatt und eine Installationsanleitung mit den folgenden Mindestinformationen zur Verfügung zu stellen: Technisches Datenblatt Anwendungsgebiet: Bauteile, für welche die Abschottung geeignet ist, Art und Eigenschaften der Bauteile wie minimale Dicke, Dichte und im Falle von Leichtbauweise die Konstruktionsanforderungen. Versorgungsleitungen, für welche die Abschottung geeignet ist, Art und Eigenschaften der Versorgungsleitungen wie Material, Durchmesser, Dicke etc., im Falle von isolierten Rohrleitungen; notwendige/zulässige Abstützungen/Befestigungen (z. B. Kabeltrassen) Beschränkungen in Größe, minimaler Dicke etc. der Abschottung Konstruktion der Abschottung inklusive notwendiger Bestandteile und zusätzlicher Produkte (z. B. Hinterfüllmaterial) mit klarer Angabe, ob diese allgemein oder spezifisch sind. Montageanleitung: Zu befolgende Schritte Verfahren im Falle von Nachrüstung. Der Hersteller hat aufgrund eines Vertrages eine Stelle hinzuzuziehen, die für die in Abschnitt 3.1 genannten Aufgaben im Bereich Abschottungen zugelassen ist, um die in Abschnitt 3.3 festgelegten Tätigkeiten auszuführen. Zu diesem Zweck ist der in den Abschnitten und genannte Kontrollplan vom Hersteller der zugelassenen Stelle oder den zugelassenen Stellen zu übergeben. Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass das Bauprodukt den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung entspricht Aufgaben der zugelassenen Stelle Die zugelassene Stelle führt folgende Aufgaben durch: Erstprüfung des Produktes, Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle, Laufende Überwachung, Bewertung und Zulassung der werkseigenen Produktionskontrolle Diese Aufgaben sind gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans vom in Bezug auf diese europäische technische Zulassung durchzuführen.

11 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 111 von 34 Die zugelassene Stelle hat die wesentlichen Punkte der oben genannten Aufgaben aufzuzeichnen und die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Die vom Hersteller befasste zugelassene Stelle stellt ein EG-Konformitätszertifikat für das Produkt aus, in dem die Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung bestätigtt wird. Wenn die Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung und des Kontrollplans nicht mehr erfüllt werden, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und unverzüglich SINTEF davon in Kenntnis zu setzen. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist auf der Verpackung von HILTI Brandschutzschaum CFS-F FX anzubringen. Auf die Buchstaben CE müssen die Kennnummer der befasstenn zugelassenen Stelle sowie die folgenden weiteren Informationenn folgen: a) Name und Adresse des Zulassungsinhabers (für den Hersteller verantwortlichee juristische Person) b) die letzten beiden Ziffern des Jahres, inn welchem die CE-Kennzeichnung erstmals angebracht wurde. d) Nummer des EG-Konformitätszertifikats für das Produkt e) Nummer der europäischen technischen Zulassung f) Bezug auf ETAG 026, Teil 2 g) Angaben zur Klarstellung des vorgesehenen Verwendungszwecks Beispiel einer CE-Kennzeichnung: CE -Kennzeichnung xxxx HILTI Aktiengesellschaft Feldkircherstraße Schaan Liechtenstein CPD-xxxx ETA Nr. 10/109 ETAG 026, Teil 2 Abschottung Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Nutzungskategorie Y 2, (-20/+7 0) C Weiteree relevante Eigenschaften siehe ETA 10/109 Nummer der notifizierten Stellee Name und Adresse des Produzenten (für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortliche juristische Person) Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung erfolgte Nummer des EG-Konformitätszertifikats (falls relevant) ETA-Nummer ETAG-Nummer Bezeichnung des Produkts Nutzungskategorie Sonstige Angaben 3.4 Sonstige Kennzeichnungen und/ /oder Informationen Die Chargennummer ist für die jeweilige Komponente auf dem Foliengebinde angegeben. Die Produktbezeichnung und das Verfallsdatum (MM/JJJJ) sind auf dem Verbindungselement des Foliengebindes angegeben. Bezüglich des Verfallsdatums siehe auch die Montageanweisungen in Anhang F.

12 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 12 von 34 4 Annahmen, unter welchen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck positiv beurteilt wurde 4.1 Herstellung Die europäische technische Zulassung ist für auf der Grundlage von vereinbarten Daten/Informationen für Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX ausgestellt, die bei SINTEF hinterlegt sind und das Produkt, das bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen des Produkts oder im Herstellungsprozess des Produkts, die dazu führen könnten, dass diese hinterlegten Daten/Informationen nicht mehr stimmen, sollten SINTEF mitgeteilt werden, bevor diese Änderungen durchgeführt werden. SINTEF wird entscheiden, ob solche Änderungen Auswirkungen auf die ETA und folglich auch auf die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der ETA haben oder nicht und ob in diesem Fall weitere Beurteilungen oder Änderungen der ETA erforderlich sind. 4.2 Montage Allgemeines Die Montage des Brandschutz- und Abschottungsprodukts ist gemäß den Anweisungen des Herstellers durchzuführen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, den Benutzern die richtigen Informationen zur Anwendung des Produkts zur Verfügung zu stellen. Siehe Anhang F Kabelabschottungen Bei geschnürten Kabelbündeln 6 muss der Raum zwischen den Kabeln nicht verfüllt werden. Der Gesamtquerschnitt der Kabel (einschließlich Kabelabstützvorrichtungen wie Kabeltrassen usw.) darf nicht mehr als 60% der gesamten Schottgröße (Öffnungsgröße) betragen Rohrabschottungen Die Rohrleitungen müssen senkrecht zur Schottoberfläche verlaufen. Kunststoffrohre dürfen nur für nicht brennbare Flüssigkeiten oder für Rohrpostsysteme und Rohrleitungen für Zentralstaubsauger verwendet werden. Es wird davon ausgegangen, dass Druckluftsysteme im Brandfall mithilfe anderer Mittel ausgeschaltet werden. Die Funktion der Rohrabschottung von Rohrpostsystemen, Druckluftsystemen usw. ist nur dann garantiert, wenn die Systeme im Brandfall abgeschaltet werden. Die Beurteilung beinhaltet nicht die Verhinderung einer Zerstörung der Abschottung oder des/der angrenzenden Bauteils/Bauteile durch Kräfte, die durch Temperaturänderungen im Brandfall verursacht werden. Dies muss bei der Bemessung des Rohrleitungssystems berücksichtigt werden. HINWEIS Bei nicht isolierten Metallrohren zum Beispiel lässt sich die zu berücksichtigende Ausdehnung anhand der relevanten Temperatur aus der Einheitszeittemperaturkurve für die erforderliche Feuerwiderstandszeit berechnen. Die Zulassung bezieht keine Risiken mit ein, die mit einem Austritt gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase durch Leckagen der Rohrleitung(en) im Brandfall verbunden sind. Bei der Einschätzung der Dauerhaftigkeit wurden nicht die möglichen Auswirkungen von Substanzen berücksichtigt, die an der Abschottung das Rohr durchdringen. Es wird davon ausgegangen, dass thermische Bewegungen im Rohrleitungssystem so aufgefangen werden, dass dadurch keine Last auf die Abschottung übertragen wird. 6 Mehrere Kabel, die in der gleichen Richtung verlaufen und mit mechanischen Mitteln eng verschnürt sind

13 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 13 von Konstruktion Die Abschottung darf nicht von anderen Teilen oder Stützkonstruktionen als denen, die in Anhang C, D und E beschrieben sind, durchdrungen werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit Abschottungen in Decken nicht von Personen betreten oder Kräften ausgesetzt werden können, die den in den Stoßprüfungen ermittelten Grenzwert überschreiten; dies kann z. B. durch die Abdeckung mit einem Drahtgitter geschehen. Die Abstützvorrichtung der Versorgungsleitungen muss am Bauteil auf beiden Seiten der Abschottung so montiert werden, dass im Brandfall keine zusätzliche Last auf die Abschottung übertragen wird. Außerdem wird davon ausgegangen, dass diese Abstützung für die erforderliche Feuerwiderstandsdauer nicht beeinträchtigt wird Werkzeuge und Ausrüstungen für den Einbau Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX kann mit einem Hilti Auspressgerät MD 2000 (manuell) oder ED 3500 (Akku) aufgetragen werden. Siehe auch die Montageanleitung in Anhang E Anwendungen in Kombination mit der Hilti Brandschutzbandage CFS-B Die Hilti Brandschutzbandage CFS-B wird auf beiden Seiten der Öffnung zweilagig eng um das Rohr oder die Rohrisolierung gewickelt. Die Bandage wird so positioniert, dass die Markierung an der Mittellinie der Bandage bündig zur Oberfläche der Abschottung ist (besondere Sorgfalt bei der korrekten Positionierung der Bandage ist geboten, wenn die erforderliche Einbautiefe des Hilti Brandschutzschaums CFS-F FX größer ist als die Dicke der Wand bzw. der Decke.) Die Bandage wird mit Stahldraht befestigt und die Restöffnung wird mit Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX aufgefüllt. 5 Vorgaben für den Hersteller und den Lieferanten 5.1 Verpackung, Transport und Lagerung In Bezug auf die Handhabung und Lagerung von Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX müssen die folgenden Maßnahmen beachtet werden: Für eine sichere Handhabung sind die Bestimmungen des Sicherheitsdatenblattes für das Produkt zu befolgen. Lager- und Transporttemperatur: 5 C bis 25 C Die Lagerfähigkeit beträgt 9 Monate (bei 23 C und trockener Lagerung). Für weitere Informationen siehe auch Anhang E. 5.2 Verwendung, Instandhaltung und Reparatur Während der in der ETA angegebenen Nutzungsdauer ist für das Produkt keine Instandhaltung notwendig. Die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit basiert auf der Annahme, dass Beschädigungen, zum Beispiel durch versehentliche Stöße, repariert werden. Die Montageanleitung des Herstellers und die Empfehlungen gemäß dem Sicherheitsdatenblatt für das Produkt sind zu befolgen. SINTEF Building and Infrastructure Oslo, Tore H. Erichsen Approval Manager

14 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 14 von 34 BEZUGSDOKUMENTE und LISTE der ABKÜRZUNGEN Bezug auf in dieser ETA genannte Normen: EN 1026 Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Prüfverfahren pren :2006 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen EN Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten: Konditionierungsverfahren und allgemeine Regeln für die Auswahl von Trägerplatten EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen EN 13823:2002 Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen EN ISO Akustik Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen EN ISO Akustik Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 10: Messung der Luftschalldämmung von kleinen Bauteilen im Prüfstand EN ISO Akustik Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 1: Luftschalldämmung EN ISO HD 22.4 HD Prüfungen zum Brandverhalten Entzündbarkeit von Bauprodukten bei direkter Flammeneinwirkung Teil 2: Einflammentest Starkstromleitungen mit vernetzter Isolierhülle für Nennspannungen bis 450/750 V Teil 4: Flexible Leitungen Starkstromkabel mit besonderen Eigenschaften im Falle eines Brandes für Kraftwerke und einer Nennspannung 0,6/1 kv Teil 5: Ein- und Mehradrige halogenfreie Leitungen Andere Bezugsdokumente: EOTA TR 001 Bestimmung der Stoßfestigkeit von Tafeln und Tafelsystemen EOTA TR 024 Charakterisierung, Aspekte der Dauerhaftigkeit und werkseigene Produktionskontrolle bei reaktiven Materialien, Bauteilen und Produkten Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31, für Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Verwendete Abkürzungen in den Abbildungen Abkürzung Erklärung Abkürzung Erklärung A, A 1, A 2,.. Brandschutzprodukt s 1, s 2 Abstände C, C 1, C 2,.. Versorgungsleitungen t A Stärke der Abschottung D Rohrisolierung t c Rohrwandstärke E, E 1, E 2, Bauteil (Wand, Decke) t D Dicke der Isolierung L D Länge der Isolierung t E Bauteildicke d c Rohrdurchmesser w Breite der Abschottung h Höhe/Länge der Abschottung

15 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 15 von 34 ANHANG A BESCHREIBUNG DES PRODUKTS UND PRODUKTLITERATUR Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Foliengebinde 325 ml Mischer Auspressgerät MD 2000 ED 3500 Technisches Datenblatt für Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX einschließlich Gebrauchsanweisung für Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Hilti Brandschutzbandage CFS-B Technisches Datenblatt für Hilti Brandschutzbandage CFS-B einschließlich Gebrauchsanweisung für Hilti Brandschutzbandage CFS-B

16 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 16 von 34 Anhang B KLASSIFIZIERUNG DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON HILTI BRANDSCHUTZSCHAUM CFS-F FX Leerschott Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Leerschott keine Versorgungsleitungen; Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A 112 mm zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E) Klassifizierung EI 120 Konstruktionsdetails: Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14

17 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 17 von 34 Kabel Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A (mm) zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Alle ummantelten Kabeltypen (Mantelleitungen), die derzeit und üblicherweise in der Baupraxis in Europa verwendet werden (z.b. Strom-, Steuerungs-, Signal-, Telekommunikations-, Daten-, Glasfaserkabel) mit einem Durchmesser von: Klassifizierung 112 t A t A 200 t A 200 Maximal Ø 21 mm EI 60 / E 120 EI 60 / E 120 EI Ø 50 mm - EI 60 / E 120 EI 90 / E Ø 80 mm - EI 60 / E 120 EI 90 / E 120 Alle ummantelten einadrigen Leitungen bis 21 mm Durchmesser Ummantelte mehradrige, halogenfreie Leitungen gemäß HD bis 50 mm Durchmesser Einzelne ummantelte mehradrige, gummiisolierte Leitungen gemäß HD 22.4 bis 80 mm Durchmesser Geschnürte Kabelbündel 6, max. Durchmesser 100 mm, max. Durchmesser der Einzelkabel 21 mm - EI 120 EI EI 90 / E120 EI EI 120 EI 120 EI 60 / E 120 EI 60 / E 120 EI 120 Kabeltragkonstruktion: Perforierte Metallkabeltrassen mit einem höheren Schmelzpunkt als 1100 C (z. B. galvanisch verzinkter Stahl, Edelstahl). Trassen mit organischem Überzug sind ebenfalls zulässig, falls ihre Gesamtklassifikation mindestens A2 gemäß EN ist. Mindestabstand (mm): Kabel/Kabeltrasse zur Bauteillaibung (s 1 ): 0 Kabel zu Kabeltrasse (s 2 ): 50 Kabel ohne Trasse: Kabel zur Bauteillaibung (s 1 ): 0 Kabel zu Kabel (s 2 ): 0 Kabel zu Kabelbündel (s 2 ): 33

18 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 18 von 34 Konstruktionsdetails A) Kabel auf Kabeltrassen: Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14 B) Kabel ohne Kabeltrasse: Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14

19 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 19 von 34 Deckenkonstruktionen in Massivbauweise gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A (mm) zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Alle ummantelten Kabeltypen (Mantelleitungen), die derzeit und üblicherweise in der Baupraxis in Europa verwendet werden (z.b. Strom-, Steuerungs-, Signal-, Telekommunikations-, Daten-, Glasfaserkabel) mit einem Durchmesser von: Klassifizierung 150 t A 250 t A 250 Maximal Ø 21 mm EI 60 / E 120 EI Ø 50 mm EI 60 / E 120 EI Ø 80 mm EI 60 / E 120 EI 120 Kabelbündel 6, max. Durchmesser 100 mm, max. Durchmesser der Einzelkabel 21 mm EI 60 / E 120 EI 120 Kabelstützvorrichtung: Perforierte Metallkabeltrassen mit einem höheren Schmelzpunkt als 1100 C (z. B. galvanisch verzinkter Stahl, Edelstahl). Trassen mit organischer Beschichtung sind ebenfalls zulässig, falls ihre allgemeine Klassifikation mindestens A2 gemäß EN ist. Mindestabstand (mm): Kabel/Kabeltrasse zur Bauteillaibung (s 1 ): 0 Kabel zu Kabeltrasse (s 2 ): 50 Kabel ohne Trasse: Kabel zur Bauteillaibung (s 1 ): 0 Kabel zu Kabel (s 2 ): 0 Kabel zu Kabelbündel (s 2 ): 33 Konstruktionsdetails: siehe S. 18 Leerrohre Röhren Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A (mm) zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Stahl-Leerrohre und -röhren, Ø maximal 16 mm Klassifizierung 112 t A t A 200 t A 200 EI 90 U/U E 120 U/U EI 90 U/U E 120 U/U EI 120 U/U Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metall-Leerrohre oder -Röhren mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo- Legierungen). Kunststoff-Leerrohre und -röhren, Ø maximal 16 mm EI 120 U/U EI 120 U/U EI 120 U/U Deckenkonstruktionen in Massivbauweise gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke ta 150 mm, zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Stahl-Leerrohre und -röhren, Ø maximal 16 mm Klassifizierung EI 120 U/U Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metall-Leerrohre oder -Röhren

20 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 20 von 34 mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo- Legierungen). Kunststoff-Leerrohre und -röhren, Ø maximal 16 mm EI 120 U/U Metallrohre Isolierung mit Mineralwolle Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen und Decken in Massivbauweise gemäß Abschottung: Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A 150 mm, zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Konstruktionsdetails: A) Kontinuierliche Isolierung Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14

21 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 21 von 34 B) Lokale Isolierung Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14 Mindestabstand (mm): Wand Decke zwischen Rohr und Bauteillaibung (s 1 ): zwischen den Rohren (s 2 ): lineare Anordnung: Gruppenanordnung: Stahlrohre Versorgungsleitungen Stahlrohre (C) in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung (D) aus Rockwool RS800 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Dicke der Isolierung t D = 30 mm: Durchmesser Ø 33,7 mm und minimale Wandstärke 2,6 mm, maximale Wandstärke 14,2 mm Dicke der Isolierung t D = 40 mm: Durchmesser zwischen Ø 33,7 mm und Ø 114,3 mm, minimale Wandstärke 2,6 mm bzw. 3,6 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Dicke der Isolierung t D = 40 mm: Durchmesser zwischen Ø 114,3 mm und Ø 168 mm, minimale Wandstärke 3,6 mm bzw. 14 mm, Interpolation der Klassifizierung Wand Decke EI 120 C/U EI 120 C/U EI 120 C/U EI 120 C/U - EI 120 C/U

22 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 22 von 34 Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Wand: Decke: Durchmesser [mm] Wandstärke [mm] Wandstärke [mm] Durchmesser [mm] Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen). Kupferrohre Versorgungsleitungen Kupferrohre in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung aus Rockwool RS800 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Durchmesser zwischen Ø 28 mm und Ø 88,9 mm, minimale Wandstärke 1 mm bzw. 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Durchmesser Ø 88,9 mm und minimale Wandstärke 2 mm, maximale Wandstärke 14,2 mm Wand EI 60 C/U E 120 C/U Klassifizierung Decke EI 120 C/U EI 90 C/U -

23 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 23 von 34 E 120 C/U Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni und Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo- Legierungen). Kunststoffrohre Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen und Decken in Massivbauweise gemäß Abschottung: Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A 150 mm, zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Konstruktionsdetails: Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14. Mindestabstand (mm): Wand Decke zwischen Rohr und Bauteillaibung (s 1 ): zwischen den Rohren (s 2 ): Versorgungsleitungen PE-Rohre(C) gemäß EN und DIN 8074/8075 in linearer Anordnung, Durchmesser Ø 50 mm mit Wandstärken zwischen 2,9 mm und 4,6 mm. PVC-U-Rohre (C) gemäß EN und DIN 8061/8062 in linearer Anordnung, Durchmesser Ø 50 mm mit Wandstärken zwischen 3,7 mm und 5,6 mm. PVC-U-Rohre gemäß EN und DIN 8061/8062 in linearer Anordnung, Durchmesser Ø 50 mm mit Wandstärke 3,7 mm. Wand EI 120 U/C EI 120 U/C Klassifizierung Decke EI 120 U/C EI 120 U/C - EI 120 U/U

24 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 24 von 34 Anhang C KLASSIFIZIERUNG DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON HILTI BRANDSCHUTZSCHAUM CFS-F FX IN KOMBINATION MIT HILTI BRANDSCHUTZBANDAGE CFS-B Metallrohre Isolierung mit Armaflex Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen und Decken in Massivbauweise gemäß Abschottung: Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A 150 mm, zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Versorgungsleitung umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage CFS-B auf beiden Seiten. Die Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Schottoberfläche positioniert. Konstruktionsdetails: A) Kontinuierliche Isolierung Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14.

25 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 25 von 34 B) Lokale Isolierung: Für eine Erklärung der Abkürzungen siehe den betreffenden Text und Seite 14. Mindestabstand (mm): Wand Decke zwischen Rohr und Bauteillaibung (s 1 ): zwischen den Rohren (s 2 ): Stahlrohre Versorgungsleitungen Stahlrohre in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung aus 19 mm Armaflex AF19 - kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm) Durchmesser zwischen Ø 33,7 mm und Ø 114,3 mm, minimale Wandstärke 2,6 mm bzw. 3,6 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; Interpolation der maximalen Wandstärken zwischen 2,6 bzw. 12,5 mm. Durchmesser zwischen Ø 33,7 mm und Ø 114,3 mm, minimale Wandstärke 2,6 mm bzw. 12,5 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Wand EI 60-C/U E 120-C/U EI 90-C/U E 120-C/U Klassifizierung Decke EI 90-C/U E 120-C/U EI 120-C/U

26 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 26 von 34 Wand: Decke: Durchmesser [mm] Wandstärke [mm] Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen). Kupferrohre Durchmesser [mm] Versorgungsleitungen Kupferrohre in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung aus 19 mm Armaflex AF19 - kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Durchmesser zwischen Ø 28 mm und Ø 88,9 mm, minimale Wandstärke 1 mm bzw. 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Durchmesser Ø 28 mm und minimale Wandstärke 1 mm, maximale Wandstärke 14,2 mm Wand EI 60-C/U E 120-C/U EI 90-C/U E 120-C/U Klassifizierung Decke EI 90-C/U E 120-C/U EI 120-C/U

27 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 27 von 34 Wand: / / 14.2 Wall thickness [mm] EI 60-C/U / 2 28 / Diameter [mm] Decke: / / 14.2 Wall thickness [mm] EI 90-C/U / 2 28 / Diameter [mm] Das oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni und Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo- Legierungen).

28 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 28 von 34 Anhang D KLASSIFIZIERUNG DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT FÜR KOMBI-ABSCHOTTUNGEN Kombinationen aus Kabeln / Metallrohren / Kunststoffrohren Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß Abschottung / Versorgungsleitungen Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX (A) in einer Stärke t A (mm) zentriert in Bezug auf die Bauteildicke (E). Metallrohre mit Armaflex-Isolierung, auf beiden Seiten mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage CFS-B abgedeckt. Die Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Schottoberfläche positioniert. Kabel / Kabeltrassen / kleine Leerrohre/Röhren: Alle ummantelten Kabeltypen (Mantelleitungen), die derzeit und üblicherweise in der Baupraxis in Europa verwendet werden (z.b. Strom-, Steuerungs-, Signal-, Telekommunikations-, Daten-, Glasfaserkabel) mit einem Durchmesser bis 80 mm. Geschnürte Kabelbündel 6, maximaler Durchmesser 100 mm, maximaler Durchmesser der Einzelkabel 21 mm. Kabelstützvorrichtung: Perforierte Metallkabeltrassen mit einem höheren Schmelzpunkt als 1100 C (z. B. galvanisch verzinkter Stahl, Edelstahl). Trassen mit organischem Überzug sind ebenfalls zulässig, falls ihre allgemeine Klassifikation mindestens A2 gemäß EN ist. Stahl-Leerrohre und -röhren oder andere Metall-Leerrohre oder -röhren mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen), maximaler Durchmesser Ø 16 mm. Metallrohre: Stahlrohre (C) oder andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni- Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen) in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung (D) aus 40 mm dickem Rockwool RS800 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Rohrdurchmesser zwischen Ø 33,7 mm und Ø 114,3 mm, minimale Wandstärke 2,6 mm bzw. 3,6 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm. Kupferrohre oder andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni und Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen) in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung aus 40 mm dickem Rockwool RS800 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Durchmesser zwischen Ø 28 mm und Ø 88,9 mm, minimale Wandstärke 1 mm bzw. 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Stahlrohre oder andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni-Legierungen (NiCu-, NiCrund NiMo-Legierungen) in linearer oder in Gruppenanordnung mit Klassifizierung t A 150 mm EI 60 / E 120 EI 60 C/U E 120 C/U

29 Europäische Technische Zulassung Nr. ETA-10/0109 Seite 29 von 34 durchgehender Isolierung aus 19 mm Armaflex AF19 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm); Durchmesser zwischen Ø 33,7 mm und Ø 114,3 mm, minimale Wandstärke 2,6 mm bzw. 3,6 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm. Kupferrohre oder andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050 C, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, Gusseisen, Edelstähle, Ni und Ni-Legierungen (NiCu-, NiCr- und NiMo-Legierungen) in linearer oder in Gruppenanordnung mit durchgehender Isolierung aus 19 mm Armaflex AF19 kontinuierlich oder lokal (Mindestlänge L D von der Schottoberfläche auf beiden Seiten: 500 mm). Durchmesser zwischen Ø 28 mm und Ø 88,9 mm, minimale Wandstärke 1 mm bzw. 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen Durchmessern; maximale Wandstärke 14,2 mm Kunststoffrohre: PE-Rohre(C 4 ) gemäß EN und DIN 8074/8075 in linearer Anordnung, Durchmesser Ø 50 mm mit Wandstärken zwischen 2,9 mm und 4,6 mm. PVC-U-Rohre (C) gemäß EN und DIN 8061/8062 in linearer Anordnung, Durchmesser Ø 50 mm mit Wandstärken zwischen 3,7 mm und 5,6 mm. Mindestabstand (mm): zwischen Kabeln/Kabeltrasse und Bauteillaibung (s 1 ): 0 zwischen Kabeln und Kabeltrasse oberhalb / Kabeln und Rohren (s 2 ): 35 zwischen Metallrohren und Bauteillaibung (s 1 ): 0 zwischen Metallrohren - lineare Anordnung (s 2 ): 0 zwischen Metallrohren - Gruppenanordnung (s 2 ): 40 zwischen Kunststoffrohren und Bauteillaibung (s 1 ): 30 zwischen Kunststoffrohren und zwischen Metall- und Kunststoffrohren (S 2 ): 55 EI 60 C/U E 120 C/U EI 60 U/C E 120 U/C

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