GOST-V Jahrgänge 11 und 12. Jahrgangsstufe 10. gymnasiale Oberstufe
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- Jobst Friedrich
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1 GOST-V 2009 Jahrgänge 11 und 12 gymnasiale Oberstufe Jahrgangsstufe 10 Abschluss der Sek. I und zugleich Einführungsphase d.h. es gilt nicht die GOST-V sondern die Sek. I-Verordnung!
2 Wer im Gymnasium am Ende der Klasse 10 versetzt wird, kann auf Antrag: - in die Qualifikationsphase eintreten oder - in die Klasse 11 oder 12 einer Gesamtschule wechseln, (Antrag notwendig!)
3 Versetzung in die Qualifikationsphase (Sek. I Verordnung, 45) - in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen (4) oder - höchstens eine mangelhafte Leistung (5) und Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung (3) in der jeweiligen Fächergruppe - Warnung etwa 8 Wochen vorher ( Zwischennoten )
4 Zensuren werden zu Punkten 1 + = 15 Punkte 4 + = 06 Punkte 1 = 14 Punkte 4 = 05 Punkte 1 - = 13 Punkte 4 - = 04 Punkte 2 + = 12 Punkte 5 + = 03 Punkte 2 = 11 Punkte 5 = 02 Punkte 2 - = 10 Punkte 5 - = 01 Punkt 3 + = 09 Punkte 6 = 00 Punkte 3 = 08 Punkte 3 - = 07 Punkte
5 Pflichtbelegungen in der Qualifikationsphase ( 9) A) De, 1. FS (En), Ma, eine Nawi, B) Ku oder Mu, 2. FS*, Ge, weitere Gewi, weiteres Fach aus dem Bereich Nawi/Info, Sport*, der Seminarkurs Die Fächer aus A) und ein Fach aus B) (nicht Sport oder der Seminarkurs) auf erhöhtem Anforderungsniveau: 4-stündig Die restlichen Fächer: auf grundlegendem Anforderungsniveau: 2-stündig (* = 3)
6 zukünftige interne Bezeichnungen: Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau: Leistungskurs Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau: Grundkurs also: Ge-LK oder ge-gk, Bi-LK oder bi-gk usw. De, En, Ma immer LK, aber Fr-LK möglich, neben fr-gk
7 Klausuren und andere Bewertungsbereiche in der Qualifikationsphase ( 11 & 12) I 1. HJ.: je LK-Fach eine Klausur 135 Min. 2. HJ.: je LK-Fach eine Klausur Min.* In beiden HJ: GK 2. FS** und ein GK nach Wahl je eine Klausur 90 Min. 3. HJ.: nächste Folie! 4. HJ.: in den drei (schr.) Abiturprüfungsfächern (LK) je eine Klausur Min. eine im mdl. Prüfungsfach (GK) 90Min. * Beschluss der Jahrgangskonferenz ** Wenn die 2. FS LK ist, dann muss ein anderes GK-Fach als Klausurfach gewählt werden!
8 Klausuren und andere Bewertungsbereiche in der Qualifikationsphase II Im 3. Halbjahr ist in jedem der gewählten schriftlichen Prüfungsfächer eine Vorabiturklausur zu schreiben. (Dauer, Anforderungen, Auswahlmöglichkeiten*) (gemäß VV GOST-V mindestens zwei Aufgabenvorschläge) außerdem: mdl. Leistungsfeststellung in der LK-Fremdsprache im 3. oder 4. Halbjahr (aktuell: 4. HJ)
9 Klausurbewertung I Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte... VV LRS beachten*
10 Anteil der Klausuren an der Gesamtwertung des Halbjahres Klausuren, ein Anderer Leistungsnachweis und die mdl. Leistungsfeststellung im LK der FS gehen jeweils zu einem Drittel in die Kursabschlussnote ein.
11 Abiturprüfungsfächer (I) vier Komponenten, davon drei schriftliche (LK-Fächer) und eine mündliche (GK-Fach) zusätzlich kann eine Besondere Lernleistung eingebracht werden (freiwillige 5. Prüfung)
12 Abiturprüfungsfächer (II).. müssen allen drei Aufgabenfeldern entstammen*.. alle drei schriftlichen aus den Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter zwei aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache-LK.. das mündliche Fach aus den GK-Fächern *(die fünfte Komponente kann ein Aufgabenfeld abdecken!)
13 Abiturprüfungsfächer (III) Wertung im Abitur: bei vier Prüfungen: fünffach bei fünf Prüfungen: vierfach
14 Das Abitur ( Gesamtqualifikation ) je 4 Halbjahreskurse (11/I bis 12/II) der drei schriftlichen Prüfungsfächer in doppelter Wertung. + 4 Kurse des mdl. Prüfungsfaches und 26 weitere Halbjahreskurse in einfacher Wertung. ** (+) 4 Abiturprüfungen in fünffacher Wertung* ** siehe nächste Folie!
15 Berechnung der Gesamtqualifikation Summe der in den eingebrachten Halbjahres- Kursen erreichten Punkte x 40 = Gesamtergebnis 54 der Qualifikationsphase Gesamtergebnis der Qualifikationsphase + fünffache Wertung der Punkte aus den vier Prüfungen = Gesamtqualifikation
16 Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (I): Qualifikationsphase - in höchstens vier Kurshalbjahren der LK-Fächer weniger als 5 Punkte (einzubringende Kurse) - in höchstens vier Kurshalbjahren der GK-Fächer weniger als 5 Punkte (einzubringende Kurse) - kein Kurs mit null Punkten - insgesamt mindestens 200 Punkte* *(Berechnung gemäß Anlage 1 GOST-V!)
17 Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (II): Abiturbereich - in mindestens drei Prüfungen je 5 oder mehr Punkte (einfache Wertung) - insgesamt 100 Punkte (fünffache Wertung) - keine Prüfung mit null Punkten
18 Seminarkurs II Ergänzt wird das Unterrichtsangebot in den Fächern durch den Seminarkurs, der sich in besonderer Weise an den inhaltlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzanforderungen von Hochschule und Arbeitswelt orientiert. Es wird eine Arbeit geschrieben und verteidigt.
19 Der Seminarkurs Wissenschaftspropädeutik ermöglicht forschendes Lernen und leitet im Kontext eines übergreifenden Rahmenthemas zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten an. Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine individuelle schriftliche Seminararbeit zu einem Teilaspekt des Rahmenthemas und präsentieren ihre Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler werden während der vorgesehenen Unterrichtszeit von der Lehrkraft individuell betreut. Zwischenberichte der Schülerinnen und Schüler zu ihrem jeweiligen Arbeitsstand signalisieren den Beratungsbedarf und stellen ein wichtiges Element wissenschaftlichen Arbeitens dar.
20 Im Seminarkurs zur Studien- und Berufsorientierung können durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern schon während der Schulzeit praxisnahe Erfahrungen gesammelt werden. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe in Brandenburg bietet hier seinen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich über vier Kurshalbjahre hinweg intensiv mit der eigenen beruflichen Zukunft auseinanderzusetzen und das für eine verantwortliche Studien- und Berufswahl notwendige Orientierungswissen zu erwerben.
21 Im Rahmen einer Projektarbeit in Kooperation mit Partnern aus allen Bereichen der Arbeitswelt werden insbesondere die Selbst- und Sozialkompetenzen der jungen Erwachsenen gefördert. Der Seminarkurs ist fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Durch fachübergreifendes Lernen werden Themen und Fragestellungen in einem größeren Kontext erfasst, außerfachliche Bezüge hergestellt und gesellschaftlich relevante Aufgaben verdeutlicht.
22 Unsere geplanten Seminarkursangebote: Die Seminarkurse werden den Schülern im März vorgestellt. (Der genaue Termin wird noch festgelegt.)
23 Auslandsschuljahr I (nur nach Klasse 9 oder 10!) Beratungsgespräch mit Oberstufenkoordinator notwendig! Antrag mit Formular (Formblatt) an Schulleiterin (Genehmigung durch Schulamt) Die Schule kann wegen notwendiger Planungssicherheit Fristen für die Antragstellung vorgeben! (März/April)
24 Auslandsschuljahr II Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn in der Regel in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, die der zuletzt abgeschlossenen Jahrgangsstufe folgt (GOSTV ) Antrag! Beratungsgespräch beim Oberstufenkoordinator!
25 Latinum mindestens 4-jähriger aufsteigender Pflichtunterricht, am Ende mindestens 5 Punkte (Note 4) oder: nach 3 Jahren aufsteigendem Pflichtunterricht: gesonderte Prüfung (mdl. + schr.) oder: bei Neubeginn in der Einführungsphase (im WP 10): mdl. Abiturprüfung Der Erwerb des Latinums wird getrennt vom Zeugnis bescheinigt!
26 Rechenbeispiel Abitur mit und ohne 5. Komponente Abifach einfach fünffach vierfach (ohne 5. K.) (mit 5. K.) I) Deutsch-LK II) Englisch-LK III) Biologie-LK IV) Geschichte-GK Summe 200 V) Kunst-GK Summe 200 Beide Varianten ergeben die gleiche Punktsumme. Die zusätzliche Arbeit hat sich nicht wirklich gelohnt!
27 Abifach einfach fünffach vierfach (ohne 5. K.) (mit 5. K.) I) Deutsch-LK II) Englisch-LK III) Biologie-LK IV) Geschichte-GK Summe 160 V) Kunst-GK Summe 168 Es ergibt sich ein effektiver Punktgewinn von 08 Punkten! Fazit: Je größer der Leistungsunterschied zwischen den vier Pflichtprüfungen und der 5. Komponente ist, desto wirksamer wird die Bewertung der 5. Komponente!
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