Betriebsreglement für Privatpersonen der Kita Lilu. Seite 1
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- Ute Grosser
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1 Betriebsreglement für Privatpersonen der Kita Lilu Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Anmeldung 3 3. Vertragsabschluss, Probezeit, Depot und Kündigungsfristen 3 4. Aufnahmekriterien 3 5. Auswärtige Kinder 3 6. Eingewöhnungszeit 4 7. Zusammenarbeit mit den Eltern 4 8. Betreuungstarife 4 9. Betreuungsangebot Betreuungszeiten Ferien und Feiertage Tagesablauf Essen Kleider, Spielsachen und persönliche Gegenstände Abholen des Kindes Parkplätze Krankheit und Unfall Versicherung Berechnung Betreuungstarif und Zahlungsbedingungen 6 Seite 2
3 1. Einleitung Die Kindertagesstätte Lilu wird von der Inhaberin als Gesamtleitung und einer ausgebildeten Krippenleiterin im sozialen Bereich geleitet. Sie verfügt über eine kantonale und kommunale Betriebsbewilligung. Die Kita ist ebenso Mitglied des schweizerischen Krippenverbandes Kitas. Die Betreuung der Kinder wird von Fachpersonen, Lernenden und Praktikanten übernommen. Die Rechtsform der Kita Lilu ist eine GmbH. 2. Anmeldung Die Betreuungsplätze werden in der Reihenfolge in der die Anmeldungen eintreffen, sowie unter Berücksichtigung der Gruppenkonstellation, vergeben. Eine Garantie über reservierte Plätze kann nicht abgegeben werden. Die Eltern werden möglichst frühzeitig über die Reservation des Platzes informiert. 3. Vertragsabschluss, Probezeit, Depot und Kündigungsfristen Bei Zusicherung des Krippenplatzes wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der Kita Lilu abgeschlossen. Mit Abschluss des Betreuungsvertrags wird ein unverzinsliches Depot in der Höhe von Fr pro Kind fällig, welches innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss zu überweisen ist. Die Probezeit beträgt 30 Tage. Während der Probezeit kann der Betreuungsvertrag gegenseitig mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird das Depot zurückerstattet und der erste Monat gemäss der vereinbarten Betreuungszeit in Rechnung gestellt. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, jeweils auf Ende eines Kalendermonats. Kündigungen müssen schriftlich an die Kitaleitung erfolgen. Das Depot wird erst nach Bezahlung der letzten Rechnung unverzinst zurückbezahlt. Im Falle eines nichtbeanspruchen des bereits reservierten Kitaplatzes, wird das Depot nur zurückerstattet, wenn der Vertrag mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Kitaeintritt gekündigt wird, andernfalls erfolgt keine Rückzahlung. 4. Aufnahmekriterien Es werden alle gesunden Kinder ab drei Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die minimale Betreuungszeit beträgt einen ganzen Tag oder zwei halbe Tage pro Woche. Der Eintritt in die Kita ist, wann möglich, auf Angang Monat zu legen. Vor der Aufnahme der Kinder, werden die Eltern zu einem Gespräch und zum Besuch der Kita eingeladen. Der definitive Entscheid einer Aufnahme der Kinder liegt ausschliesslich bei der Kitaleitung. 5. Auswärtige Kinder Für Eltern deren Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Pfäffikon ist, gelten die gleichen Tarife wie für diejenigen aus der Gemeinde Pfäffikon. Für Kinder aus der Gemeinde Russikon besteht eine Leistungsvereinbarung. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Gemeinde Russikon über allfällige Vergünstigungen. Seite 3
4 6. Eingewöhnungszeit Es sollte für jedes Kind ausreichend Zeit für die Eingewöhnung in der Kita eingeplant werden. Ziel der Eingewöhnungszeit ist, dass das Kind erste Kontakte in der Gruppe knüpft und sich ein Vertrauensverhältnis zu seiner Betreuer aufbaut. Die Erzieherinnen werden das Kind bei der Eingliederung in die Gruppe unterstützen. Die Eingewöhnung beginnt eine bis zwei Wochen vor Eintritt in die Kita und beträgt ca. 30 Stunden die auf sechs bis sieben Tage verteilt werden. Die Eingewöhnungszeit wird mir einem Pauschalbetrag von SFR verrechnet. Wie lange eine solche Eingewöhnungsphase ist, kann von Kind zu Kind unterschiedlich sein. Die pädagogische Leitung wird im Gespräch mit den Erzieherinnen und den Eltern die Zeit definieren. Die Eltern sollten während dieser Zeit jeweils telefonisch erreichbar und abrufbar sein. 7. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zwischen der Kita, den Betreuerinnen und den Eltern ist eine offene Kommunikation und Vertrauen. Die Kita Lilu wird mehrere Familienanlässe im Jahr durchführen, wo man sich gegenseitig kennenlernen und austauschen kann. Ebenso führt die Kita mind. 1 Mal im Jahr ein Standortgespräch mit den Eltern durch wo man Fragen klären und aber auch Wünsche und Informationen austauschen kann. Natürlich stehen die Betreuerinnen und die Kitaleitung jederzeit für Anregungen und Fragen zur Verfügung. 8. Betreuungstarife Der Tagessatz ist für alle Kitaplatzbenützer auf Franken festgesetzt. Für Kinder von 3-18 Monaten wird zusätzlich einen Zuschlag von 25% auf den Tagessatz verrechnet. Für Kinder ab dem 13. Monat kommt ein Essenszuschlag von 8.00 Franken pro Tag dazu. Kindergartenkinder bezahlen für die Nachmittagsbetreuung Franken. Für die Ferienbetreuung der Kindergartenkinder ist der Tagessatz auf Franken angesetzt, zuzüglich Franken Essenszuschlag. Der Mittagstisch für Kindergartenkinder kostet pro Kind Franken pro Tag. Die detaillierten Betreuungstarife finden Sie auf der Tariftabelle. 9. Betreuungsangebot Ganzer Tag (6:30-18:15) Vormittag mit Mittagessen (6:30-14:00) Vormittag ohne Mittagessen ( ) Nachmittag mit Mittagessen (11:00-18:15) Mindestbetreuung: 1 ganzer Tag oder 2 halbe Tage pro Woche 10. Betreuungszeiten Montag bis Freitag von bis Uhr. Seite 4
5 11. Ferien und Feiertage Die Kita ist an folgenden Tagen geschlossen: - 1 Tag Brücke nach Auffahrt - an gesetzlichen Feiertagen des Kantons ZH. Vor gesetzlichen Feiertagen schliesst die Kita um 16:30 Uhr. Ferienabwesenheiten sind bis spätestens den 20. Tag des Vormonates der Kitaleitung zu melden, ansonsten wird der Essenszuschlag normal verrechnet. Nicht auf einen Feiertag fallende, geschlossene Tage werden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. 12. Tagesablauf Kita ist geöffnet Gemeinsames Frühstücken alle Kinder sind anwesend, Znüni Abholen der Vormittagskinder ohne Mittagessen Bringen der Nachmittagskinder mit Mittagessen Mittagessen der Kitakinder Mittagessen der Kindergartenkinder (falls vorhanden) Mittagsschlaf / Ruhezeit (individuell) Abholen der Vormittagskinder mit Mittagessen Bringen der Nachmittagskinder ohne Mittagsessen alle Kinder sind anwesend Zvieri Abholen aller Kinder Kita schliesst 13. Essen Es wird auf eine ausgewogene und saisongerechte Ernährung grossen Wert gelegt. Das Fleisch wird ausschliesslich aus Schweizer Tierhaltung gekauft und nach Möglichkeit werden regionale und saisonale Produkte verwendet. Die Kinder müssen keine Esswaren mitbringen. Spezialbreie und Flaschennahrung für Säuglinge sind von den Eltern mitzubringen. Die Kinder erhalten bei uns folgende Mahlzeiten: - - Frühstück, sofern sie vor Uhr in der Kita ankommen - - Znüni (ca. um 9.00 Uhr) - - Mittagessen, wenn sie über Mittag in der Kita sind - - Zvieri (ca um Uhr) 14. Kleider, Spielsachen und persönliche Gegenstände Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleider tragen. Ersatzkleider, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Skianzüge, Gummihosen, Sonnenhut, Windeln und eine eigene Zahnbürste müssen stets in der Kita zur Verfügung stehen. Das Kind darf selbstverständlich seine Kuscheltiere und Nuggis mitbringen. Für eigene Spielsachen die in die Kita mitgebracht werden, über nimmt die Kita Lilu keine Verantwortung. Seite 5
6 15. Abholen des Kindes Die Kinder sind pünktlich abzuholen; bis spätestens Uhr abends. Verspätungen müssen der Kita im Laufe des Tages mittgeteilt werden. Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt oder geht das Kind alleine nach Hause ist dies der Kita- oder Gruppenleiterin rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 16. Parkplätze Das GerAtrium verfügt über genügend Parkplätze. Bitte beachten Sie, dass diese Gebührenpflichtig sind. Es sind ausschliesslich die Parkplätze des GerAtriums zu benützen. Falls es notwendig ist, direkt mit dem Auto an den Eingang der Kita zu fahren, dann ist dies vorgängig mit der Kitaleiterin abzusprechen. 17. Krankheit und Unfall Hat das Kind eine ansteckende Krankheit (z.b. Bindehautentzündung, Durchfall, 3-Tages Fieber, etc.), Fieber ab 38 Celsius oder besteht nach Unfällen Behandlungsbedarf, dann darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Bei einer Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern sofort benachrichtigt und das Kind muss schnellstmöglich abgeholt werden. Kann das Kind wegen Krankheit und Unfall nicht in die Kita kommen, werden die Tage normal in Rechnung gestellt. Medikamente werden ohne ausdrückliche Zustimmung oder Anweisung der Eltern nicht verabreicht. Leiden Sie an Allergien und anderen Unverträglichkeiten, sowie ansteckende Krankheiten in der Familie, müssen diese auf dem Anmeldeformular vermerkt, und der Gruppenleiterin am Anfang der Eingewöhnungszeit mitgeteilt werden. Bei einem Notfall ist die Kita befugt, das Kind in ärztliche Behandlung oder in Spitalpflege zu geben. Bei Unfall oder Krankheit gehen alle Spesen (Taxi, Notfallarzt etc.) zu Lasten der Eltern. 18. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ihrer Kinder selbst verantwortlich. Die Kita Lilu verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die die Kinder verursachen, haften die Eltern. 19. Berechnung Betreuungstarif und Zahlungsbedingungen Die Betreuungskosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Allfällige, zusätzliche Betreuungstage werden nachträglich in Rechnung gestellt. Kita Lilu Betriebsreglement gültig ab 31.Juni 2013 Letzte Änderung: Seite 6
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