Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand:
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- Gretel Klein
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1 Stand: Seite 1 Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: Mitteilung nach 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die dort gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachfolgenden Information entnehmen. Welche vorvertragliche Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2 Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3 Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
2 Stand: Seite 2 4 Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5 Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1 Risikoträger, Aufsichtsbehörde Risikoträger ist die, Heidenkampsweg 102, Hamburg, vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger, Handelsregister Nr. HRB 76536, Amtsgericht Hamburg, Umsatzsteuer-ID Nr. DE Die betreibt alle Sparten, die unter die Bezeichnung Schadens- und Unfallversicherung, Rechtsschutz sowie Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden fallen, jeweils für sämtliche Risiken im In- und Ausland. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 2 Wesentliche Merkmale der Versicherung Die für die von Ihnen beantragte Versicherung wesentlichen Merkmale wie zum Beispiel Art, Umfang, Beginn des Versicherungsschutzes und Fälligkeit unserer Leistung entnehmen Sie bitte dem Antrag, den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. 3 Gesamtbeitrag Die Höhe des Gesamtbeitrags der Versicherung einschließlich der derzeit geltenden Versicherungsteuer entnehmen Sie bitte dem Angebot, dem Antrag oder dem Versicherungsschein (Police). 4 Mahngebühren Im Fall einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15,00 EUR anfallen/entstehen. 5 Zahlung und Erfüllung Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte der Police und den Versicherungsbedingungen.
3 Stand: Seite 3 6 Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die für Sie geltenden Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrags dar. Die Police erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 7.) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte der Police. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags ist. 7 Widerrufsbelehrung nach 8 Absatz 2 Nr. 2 VVG 7.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1-4 der VVG- Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:, Postfach , Hamburg oder an die Hausanschrift Heidenkampsweg 102, Hamburg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Erfolgt Ihr Widerruf per , ist diese zu richten an die adresse info@kravag.de. 7.2 Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Wir berechnen Ihnen wie folgt den Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand x 1/360 des jährlichen Beitrags bzw. 1/180 des halbjährlichen Beitrags, 1/90 des vierteljährlichen Beitrags und 1/30 des monatlichen Beitrags. Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Versicherungsdauer Ihrer Versicherung in Jahren x 360. Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie der Ihnen zur Verfügung gestellten Versicherungsnehmer-Information entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. 7.3 Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. 8 Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag, der Police und den Versicherungsbedingungen. 9 Beendigung des Vertrags Die Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrags, weitere Kündigungsrechte, wie zum Beispiel die Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, wonach sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen können sowie sonstige Einzelheiten zur Beendigung des Vertrags entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
4 Stand: Seite 4 10 Anwendbares Recht/Sprache Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt. 11 Außergerichtliche Beschwerdestelle Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sie können deshalb das kostenlose, außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , D Berlin. Tel.: , Telefax: , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 12 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, wenden.
5 Stand: Seite 5 Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1 Ich willige ein, dass die Versicherer meine Daten, soweit sich diese aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben (z. B. Versicherungsfälle, Risiko- oder Vertragsänderungen), im erforderlichen Umfang a) zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung der Rückversicherung an die Rückversicherer und b) zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung von Ansprüchen an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) auch zur Weitergabe an die GDV-Dienstleistungs-GmbH & Co. KG sowie an andere Versicherer übermitteln. Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für anderweitig beantragte Versicherungsverträge und bei künftigen Anträgen. 2 Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherer bei anderen Versicherern, zu denen ich Vertragsbeziehungen unterhalte oder unterhalten habe, die zur Beurteilung des Risikos oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen und übermittelt bekommen. 3 Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. 4 Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 5 Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 6 Schließlich erkläre ich, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.
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