Der doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015?

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1 Der doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015? Berlin, Peter Heimscheid Konzernbereich Krankenhausfinanzierung Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover Bad Griesbach

2 Inhalt 01 Asklepios als Versorger in der Psychiatrie/Psychosomatik 02 Verlängerung der budgetneutralen Phase 03 Der doppelte Veränderungswert 04 Ausgleiche in der Optionsphase 2

3 1 Asklepios als Versorger in der Psychiatrie/Psychosomatik 3

4 In eigener Sache Asklepios als Versorger in der Psychiatrie/Psychosomatik 4

5 In eigener Sache Asklepios als Versorger in der Psychiatrie/Psychosomatik Anzahl Standorte 13, davon 2 reine Tageskliniken. Anzahl Betten rd (Auslastung ca. 98%) Anzahl Berechnungstage Vollstationär = rd Budgetvolumen Rd

6 2 Verlängerung der budgetneutralen Phase 6

7 Gesetzliche Änderungen ab 2015 I Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur-und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG) Budgetneutrale Phase (optional) wird um zwei Jahre verlängert Optionale Phase Verpflichtender Umstieg (budgetneutral) Konvergenzphase =

8 Gesetzliche Änderungen ab 2015 I 8

9 Gesetzliche Änderungen ab 2015 I 9

10 3 Der doppelte Veränderungswert 10

11 Gesetzliche Änderungen ab 2015 II bis 2018 ist für ein Krankenhaus ein Gesamtbetrag in entsprechender Anwendung des 6 Absatz 1 der BPflV in der am 31.Dezember 2012 geltenden Fassung zu vereinbaren anstelle der Veränderungsrate nach 6 Absatz 1 Satz 3 der Bundespflegesatzverordnung gilt a. der Veränderungswert nach 9 Absatz 1 Nummer 5 in den Jahren 2015 und 2016 in zweifacher und b. in den Jahren 2017 und 2018 in einfacher Höhe als maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags gilt! Der Gesetzgeber setzt Anreize für den Frühumstieg in das PEPP-System 11

12 Gesetzliche Änderungen ab 2015 II Exkurs Obergrenze vs. medizinisch leistungsgerechtes Budget Situation 2015 Veränderungswert 2015 = 2,53% => 5,06% für Budgetobergrenze (BOG)

13 Exkurs Obergrenze Exkurs Obergrenze vs. Medizinisch leistungsgerechtes Budget Gesetzliche Grundlagen (BPflV) 6 Grundsatz der Beitragssatzstabilität Der Gesamtbetrag (= Obergrenze) darf den um die maßgebliche Rate (Veränderungswert) veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die folgenden Tatbestände dies erforderlich machen: 3 Allgemeine Grundlagen Das Budget und die Pflegesätze müssen medizinisch leistungsgerecht sein und einem Krankenhaus bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. 1. Veränderung der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen 2. Zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung 3. Zusätzliche Stellen aufgrund der Vorgaben durch die Psych-PV 13

14 Exkurs Obergrenze Medizinisch Leistungsgerechtes Budget Obergrenzen Gesamtbetrag Zu vereinbarendes Budget (Kappung auf Obergrenze) 14

15 Exkurs Obergrenze Medizinisch Leistungsgerechtes Budget Obergrenzen Gesamtbetrag Zu vereinbarendes Budget (VB unterhalb Obergrenze)! Die Vereinbarung des Veränderungswerts ist kein Automatismus 15

16 Exkurs Obergrenze Ein Beispiel Berechnung der Obergrenze Budget Veränderungswert ,00 5,06% Budgetobergrenze ,00 Berechnung med. leistungsgerechtes Budget Budget Personalkostensteigerung ,50% Sachkostensteigerung ,00% Strukturelle Änderung z.b. Hygiene Summe ,50% 16

17 Exkurs Obergrenze Ein Beispiel Berechnung der Obergrenze Budget Veränderungswert ,00 5,06% Budgetobergrenze ,00 Berechnung med. des med. leistungsgerechtes leistungsgerechten Budgets Budget Maßgebliches Budget 2015 Personalkostensteigerung ,50% Sachkostensteigerung ,00% Strukturelle Änderung z.b. Hygiene Summe ,50% 17

18 Kalkulation medizinisch leistungsgerechtes Budget Möglichkeiten zur Anhebung des medizinisch leistungsgerechtes Budgets Veränderung Personalkosten je Berufsgruppe Veränderung Sachkosten Strukturelle Veränderung Hygiene Kosten Einführung PEPP Etablierung Medizincontrolling/Kodierung/Dokumentation Mehraufwand neues MDK-Prüfverfahren/Schlichtungsausschuss Zusätzliche VK Betriebsrat! Im medizinisch leistungsgerechtem Budget können alle relevanten- Kosten berücksichtigt werden 18

19 4 Ausgleiche in der Optionsphase 19

20 Gesetzliche Änderungen ab 2015 III Verbesserte Ausgleichssätze Ausgleichssätze 2015 und % bei Mindererlösen 65% bei Mehrerlösen, 100% bei veränderter Kodierung ( Upcoding ) Ausgleichssätze ab % bei Mindererlösen 85% / 90% bei Mehrerlösen 20

21 Wirkung der verbesserten Erlösausgleiche Verbesserte Ausgleichssätze Ein Beispiel Vereinbarung Ist Budget Berechnungstage Relativgewichte ,90 DMI 1,01 DMI sinkt um 5% Budget Berechnungstage Relativgewichte ,00 DMI 0,94! Kodierrisiken werden nach unten abgefedert 21

22 Wirkung der verbesserten Erlösausgleiche Verbesserte Ausgleichssätze Ein Beispiel Ausgleichberechnung (vereinfacht) Budget vereinbart Budget erlöst Mindererlös Ausgleich 95% Ausgleich 20% Budget nach Ausgleich bei 95% Budget nach Ausgleich bei 20% Nicht erlöster Anteil (= 99,75%) (= 96%)! Budgetneutralität bedeutet nicht auch gleichzeitig Erlösneutralität 22

23 Kodierung Gefahren bei der Kodierung OPS-Kodes sind hinsichtlich der Formulierung nicht immer eindeutig Unterschiedliche Auslegungen zwischen Krankenhaus, MDK und Krankenkasse vorprogrammiert i.d.r. wenig Erfahrung in der Abrechnung Dokumentation nicht immer für MDK- ausreichend Unterschiedliche Prüfpraxis in den einzelnen Ländern 23

24 Kodierung Gefahren bei der Kodierung OPS-Text 1. Entsprechend vergütetes Beschäftigungsverhältnis (z.b. 9-60) Fragen Dürfen hier auch externe Leistungserbringer berücksichtigt werden? Wie muss der Arbeitsvertrag ausgestaltet sein (Vorlage?)? 2. Ausbildung in der spezifizierten Berufsgruppe am Beispiel der Pflege (9-640) Welche Ausbildung ist hier maßgeblich (examinierte Pflegekraft, Krankenpflegehilfe )?! Laut BSG sind die OPS-Kodes wortgetreu auszulegen 24

25 Interne Maßnahmen Maßnahmen bei Asklepios Aufbau eines zentralen Benchmarks Leistungsdaten Fallzahl, Berechnungstage, Verweildauer, DMI Kodierung Verteilung ICD, Vergleich OPS-Kodierung Zeitreihenvergleich Veränderung der Leistungs- und Kodierdaten (Jahresvergleich)! Der Vergleich unter den Kliniken dient dem Aufspüren von Kodierauffälligkeiten 25

26 Fazit Der doppelte Veränderungswert wird kein Selbstläufer werden Die Krankenkassen werden versuchen das medizinisch leistungsgerechte Budget gering zu halten (i.d.r. pauschale Argumentation) Die Kostenveränderungen auch Strukturänderungen- sollten fundiert und nachvollziehbar dokumentiert werden => SST-Sicherheit Die Übungsphase (2015 und 2016) sollte genutzt werden Die MDK Aktivitäten werden drastisch zunehmen (spätestens 2017) Erlösverluste drohen, wenn vereinbarter DMI in der Praxis nicht realisiert werden kann 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Peter Heimscheid Konzernbereich Krankenhausfinanzierung Goethestraße 4, Lich Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover Bad Griesbach

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