Kunst oder Kriminalität? Zur Strafbarkeit von Graffiti und zur Sinnhaftigkeit der Bereitstellung legaler Sprühflächen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kunst oder Kriminalität? Zur Strafbarkeit von Graffiti und zur Sinnhaftigkeit der Bereitstellung legaler Sprühflächen"

Transkript

1 Kunst oder Kriminalität? Zur Strafbarkeit von Graffiti und zur Sinnhaftigkeit der Bereitstellung legaler Sprühflächen

2 Inhaltsübersicht I. Einführungsbeispiel an der Stadt Augsburg II. Der Begriff Graffiti III. Strafbarkeit von Graffiti vor Neufassung der Sachbeschädigungstatbestände IV. Strafbarkeit von Graffiti nach der Neuregelung

3 Inhaltsübersicht V. Graffiti als Kunstfreiheit im Sinne des Art. 5 III GG VI. Bereitstellung legaler Sprühflächen als Alternative? VII. Fazit

4 I. Einführungsfall am Beispiel der Stadt Augsburg Stadt der Blumen Ziel: Menschen Freude am Leben bringen 470 Taten Sachschaden: Euro Kunst oder Kriminalität? w281 h960/copy of blume NEU.jpg

5 II. Der Begriff Graffiti Abstammung des Begriffs Graffiti graffito aus dem Italienischen Bedeutung der Ableitung aus dem Griechischen graphein Graffiti als unterschiedliche Elemente Aktueller Bezug: Festnahme 3 Graffiti-Sprayer Ende 2014

6 II. Strafbarkeit von Graffiti vor Neufassung der Sachbeschädigungstatbestände Bedeutung des Begriffs der Beschädigung Herrschende Meinung der Oberlandgerichte Meinung des BGH Anforderungen an Strafbarkeit von Graffiti

7 Bedeutung des Begriffs der Beschädigung Substanzverletzung Gebrauchsbeeinträchtigung Verletzung des äußeren Erscheinungsbildes

8 Substanzverletzung = stoffliche Veränderung einer Sache Voraussetzung: gewisser Schweregrad Unterscheidung zwischen erheblicher und unerheblicher Beeinträchtigung Geringfügigkeitskontrolle

9 Gebrauchsbeeinträchtigung Einwirkung auf die Sachen, sodass Gebrauchsbeeinträchtigung eintritt Alternative zur Substanzverletzung

10 Verletzung des äußeren Erscheinungsbildes Substanzverletzungstheorie Funktionsvereitelungstheorie Wertminderungstheorie Zustandsveränderungstheorie Kombination Substanzverletzungs- und Funktionsvereitelungstheorie Graffiti als Beschädigung

11 Substanzverletzungstheorie Mindermeinung Voraussetzung: Substanzverletzung muss eingetreten sein

12 Funktionsvereitelungstheorie Mindermeinung in der Literatur Voraussetzung: Funktionsbeeinträchtigung einer Sache Einwirkung selbst auf die Sache nicht erforderlich

13 Wertminderungstheorie Mindermeinung Zentrale Bedeutung: Beschädigen Ein Schaden muss eingetreten sein (Wertminderung) Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der Sache ausreichend

14 Zustandsveränderungstheorie Damalige stärkste und herrschende Meinung im Schrifttum Voraussetzung: Beschaffenheit der Sache in erheblicher Weise gegen den Willen des Eigentümers verändert

15 Kombination Substanzverletzungs- und Funktionsvereitelungstheorie Von Rechtsprechung entwickelt Voraussetzungen: Substanzverletzung oder Funktionsbeeinträchtigung

16 Graffiti als Beschädigung Theorie der Rechtsprechung auf solche Fälle angewandt Durch Graffiti Substanzverletzung? bei unmittelbarer Substanzverletzung Problem: Verbindung mit Oberflächenfarbe der Sache mittelbare Substanzverletzung dem Täter objektiv zurechenbar?

17 Herrschende Meinung der Oberlandgerichte Sachbeschädigung erfüllt, wenn Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes Keine Substanzverletzung nötig Herrschende Lehre stimmt zu

18 Meinung des BGH BGH lehnte vorige Definition ab Legt Beschädigungsmerkmal restriktiv aus Substanz muss beeinträchtigt sein oder in Funktion eingeschränkt

19 Anforderungen an Strafbarkeit von Graffiti Fall: Jugendlicher besprüht mit Schutzfolie überzogenen Zug Problem: leicht abwaschbar keine Substanzverletzung oder Funktionsbeeinträchtigung Verschärfte Anforderungen nötig

20 Anforderungen an Strafbarkeit von Graffiti Start einer Gesetzesinitiative Ziel: Änderung Wortlaut 303 I StGB Einbringung verschiedener Entwürfe Ablehnung der Entwürfe Neue entwürfe und erneute Ablehnung Entwurf des Bundesrates und der Parteien In Kraft treten des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes am

21 IV. Strafbarkeit von Graffiti nach der Neuregelung 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.

22 IV. Strafbarkeit von Graffiti nach der Neufassung In Absatz 2 Graffiti-Bekämpfungsgesetz Geringfügigkeitsmerkmal eingefügt

23 IV. Strafbarkeit von Graffiti nach der Neufassung Beratung im Jahr 2005 über Regelung des Problems Zustandsveränderungstheorie wurde entwickelt Mit dem 39. Strafrechtsänderungsgesetz vom ist das sog. Graffiti-Bekämpfungsgesetz beschlossen worden Am ist dieses in Kraft getreten

24 a) Gründe für und gegen die Gesetzesänderung Sprayer suchen das Verbotene Einsatzgruppen der Polizei und Sonderkommissionen kamen mit den Graffitieinwirkungen nicht hinterher Vor der Neuregelung wurde ein Gutachten benötigt Substanzverletzungen durch Reinigungsmaßnahmen können den Sprayern nicht zugerechnet werden Sprayer sind zur Naturalrestrition verpflichtet dies ist nicht immer realisierbar

25 a) Gründe für und gegen die Gesetzesänderung Umstritten ist, ob der Gesetzgeber den richtigen Weg eingeschlagen hat Möglicherweise bieten zivilrechtliche Ansprüche genügend Schutz Das gesellschaftliche Problem des Graffitis liegt nicht im strafrechtlichen Bereich Bei der Hälfte der Bevölkerung gibt es keine Forderungen nach Geld- und Freiheitsstrafen

26 a) Gründe für und gegen die Gesetzesänderung Jugendliche können legale Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden Aufklärung

27 b) Fazit der Gesetzesänderung Polizei und Staatsanwaltshaft haben eine Beweisführungspflicht Insgesamt ist die Strafbedürftigkeit hinsichtlich der Graffitikriminalität zu bejahen

28 V. Graffiti als Kunstfreiheit im Sinne des Art. 5 III GG Formaler Kunstbegriff Zuordnung eines bestimmten Werktyps Materieller Kunstbegriff jede freie schöpferische Gestaltung Offener Kunstbegriff Kriterium: Aussagekraft des Kunstwerkes Graffitis fallen unter den weit stehenden Kunstbegriff des Art. 5 III GG

29 Einschränkung des Grundrechts der Kunstfreiheit? Schutzbereich des Art. 5 III GG gewährt nicht automatisch fremdes Eigentum zu besprühen Reichweite der Kunstfreiheit Schranke zur Rechtfertigung Fazit

30 VI. Bereitstellung legaler Sprühflächen als Alternative? Aufgabe kommunale Kriminalprävention Vorteile Bereitstellung legaler Sprühflächen Nachteile Bereitstellung legaler Sprühflächen Weitere Alternativen: -Workshops - Förderung durch Stipendien - Graffiti-Ausstellungen

31 VII. Fazit Nach Neufassung: leichtere Subsumtion von Graffiti unter Sachbeschädigungstatbestände Einschränkung durch Geringfügigkeitsklausel Bereitstellung legaler Sprühflächen als gute Alternative Graffiti Kunst oder Kriminalität?

32 VII. Fazit Deine Stellungnahme

33 Fragen?

34 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Fall 1. Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB)

Fall 1. Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB) Lösungshinweise - Gutachten (Schritt für Schritt): Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB) Indem A den Fahrradreifen des B zerstochen hat, könnte er sich wegen

Mehr

Einleitung. I. Problemaufriss

Einleitung. I. Problemaufriss Einleitung I. Problemaufriss Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich regelmäßig auch in deren Rechtsvorschriften wider. Ein Beispiel, dass seit Jahren im Strafrecht kontrovers diskutiert wird, ist

Mehr

I. Übersicht: Die Einteilung der Vermögensdelikte

I. Übersicht: Die Einteilung der Vermögensdelikte I. Übersicht: Die Einteilung der Vermögensdelikte Einteilung der Vermögensdelikte Karte 1 Die Vermögensdelikte des StGB bezwecken den Schutz fremden Vermögens als solches oder einzelner fremder Vermögenswerte.

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Fall 6. A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose

Fall 6. A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose Lösungshinweise A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand - Handlung: Das Werfen der Coladose (+) - Tatbestandlicher

Mehr

Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) 13.10.06 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung

Mehr

Lösungsvorschlag zu Fall 3

Lösungsvorschlag zu Fall 3 Lösungsvorschlag zu Fall 3 1. Tatkomplex: Fliegenlassen der Vögel 1 A. T könnte sich wegen Sachbeschädigung gemäß 303 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den Vogelkäfig kaputt machte. Dafür müssten

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XVII. 1. Kapitel: Einleitung... 1

Abkürzungsverzeichnis... XVII. 1. Kapitel: Einleitung... 1 IX Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Kapitel: Einleitung... 1 2. Kapitel: Zivil- und strafrechtlicher Bildnisschutz nach dem Kunsturhebergesetz und Stellung des Bildnisschutzes im Rahmen des allgemeinen

Mehr

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Dipl. jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21. März 2017 Forschungsstelle

Mehr

Subsumtion und Auslegung. Übungsgutachten

Subsumtion und Auslegung. Übungsgutachten Subsumtion und Auslegung Übungsgutachten Von Prof. Dr. Heinz Koriath Der Sachverhalt A möchte seinen Freund B ärgern. Deshalb zerlegt er dessen Fahrrad in seine Einzelteile. In der Tat ist B ziemlich empört.

Mehr

2. Nulla poena sine lege und andere verfassungsrechtliche Bezüge

2. Nulla poena sine lege und andere verfassungsrechtliche Bezüge I. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Das Strafrecht ist im Rang einfacher Gesetze geregelt, über denen das Grundgesetz als höherrangiges Recht gilt. Der Gesetzgeber muss bei der Schaffung neuer Strafvorschriften

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei  - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail- Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Beitrag für das 2. DialogCamp München, 22.02.2013 von

Mehr

Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts

Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts Jugendtagung Ich bin ja kein Nazi, aber... am 12./13. Mai 2017 Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts RA Elmar Herding Fachanwalt für

Mehr

Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild ( 201a StGB) Hengst

Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild ( 201a StGB) Hengst Europäische Hochschulschriften 5340 Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild ( 201a StGB) von Florian Hengst 1. Auflage Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild ( 201a StGB) Hengst

Mehr

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand Fall 4 I. Strafbarkeit des K K könnte sich durch das Ohrfeigen wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand aa)

Mehr

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Synopse zur djb-stellungnahme 07-01 zum Gesetzesentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Menschenhandel (BT- Drucks. 16/1343) Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf 180 a Förderung

Mehr

Übung Strafrecht WS 2012/ 2013 Lösungshinweise Übungsfall 3

Übung Strafrecht WS 2012/ 2013 Lösungshinweise Übungsfall 3 Übung Strafrecht WS 2012/ 2013 Lösungshinweise Übungsfall 3 Dr. Katrin Gierhake LL.M. Dr. Bettina Noltenius Strafbarkeit von A und B? Strafbarkeit des A: - 249 I, 250 II Nr. 1, 3a, b - 223 I, 224 I Nr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Einleitung... 13 Erstes Kapitel Gesellschaftliche und historische Hintergründe... 19 A. Homosexualität und Homophobie in der Gesellschaft... 19 I. Homosexualität... 19 1.

Mehr

Einwirkungen der Grundrechte auf die Testierfreiheit

Einwirkungen der Grundrechte auf die Testierfreiheit Thorsten Führ Einwirkungen der Grundrechte auf die Testierfreiheit Unter besonderer Berücksichtigung der Wirksamkeit letztwilliger Potestativbedingungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit I. Freiheitsberaubung ( 239 StGB) II. Nötigung ( 240 StGB) III. Bedrohung ( 241 StGB) IV. Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme ( 239a, b StGB) V.

Mehr

22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch

22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch 22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung

10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung Stalking: Vom Phänomen zur vernetzten Opferhilfe 10 Jahre 238 StGB 26., Mainz 10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung Leitender Oberstaatsanwalt, ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts

Mehr

Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) 02.03.18 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung

Mehr

Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz

Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz Marco Wicklein Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz Tectum Verlag Marco Wicklein Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz

Mehr

Körperverletzung 223 Qualifikationen

Körperverletzung 223 Qualifikationen Prof. Dr. Michael Jasch 1 Grund-TB: Körperverletzung 223 Qualifikationen Eigenständige Delikte KV im Amt 340 Fahrlässige KV 229 Misshandlung von Schutzbefohlenen 225 Gefährliche KV 224 Erfolgsqualifikationen:

Mehr

Ansprüche des F gegen H auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683 Satz 1, 670 BGB.

Ansprüche des F gegen H auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683 Satz 1, 670 BGB. Lösung Fall 1: Gekentertes Boot Ansprüche des F gegen H auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683 Satz 1, 670 BGB. F könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz der Benzinkosten, Zahlung einer Vergütung für die

Mehr

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation Ausgangspunkt Auslöser der Aktionen Verdacht auf Verstöße gegen TierschG Aufdeckung von Defiziten des TierSchG Ausgangspunkt

Mehr

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 8: Geburtstagsfeierlichkeiten

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 8: Geburtstagsfeierlichkeiten Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 8: Geburtstagsfeierlichkeiten Als der 16. Geburtstag der T bevorstand, wollte sie diesen selbstverständlich standesgemäß feiern und lud dazu über Facebook

Mehr

Häusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)

Häusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich) Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt (Gewalt im häuslichen Nahbereich) Gewalt im sozialen Nahraum Initiativen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt Aufgaben der Staatsanwaltschaft Probleme und Grenzen der

Mehr

C Ansätze gegen eine ungeschriebene Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung

C Ansätze gegen eine ungeschriebene Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 15 Zeitschriften und Schriftensamnüungen 17 I Einleitung 19 A Ziel der Arbeit 19 B Gang der Untersuchung 19 1) Aufriss der Problematik 20 2) Wirtschaftliche Implikationen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von

Mehr

A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB. I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage = Tatbestand

A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB. I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage = Tatbestand Falllösung: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB M könnte gegen P einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus 823 I haben.

Mehr

Inhaltsübersicht. Einleitung 17. Kapitel 1. A. Der klassische Regressverbotsfall 21

Inhaltsübersicht. Einleitung 17. Kapitel 1. A. Der klassische Regressverbotsfall 21 Inhaltsübersicht Einleitung 17 Kapitel 1 Eingrenzung der Problematik 21 A. Der klassische Regressverbotsfall 21 B. Regressverbot und Hinzutreten der vorsätzlichen Nichtabwendung des Erfolges 23 C. Die

Mehr

Vorsatz und Fahrlässigkeit bei jugendlichen Straftätern

Vorsatz und Fahrlässigkeit bei jugendlichen Straftätern Klaus Märker Vorsatz und Fahrlässigkeit bei jugendlichen Straftätern PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG 23 A. Problemstellung 23 B. Thesen, Aufgaben und

Mehr

Examensrepetitorium Öffentliches Recht II Lösungsskizze Fall 8 - Sprayer von Göttingen -

Examensrepetitorium Öffentliches Recht II Lösungsskizze Fall 8 - Sprayer von Göttingen - Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Heun SoSe 2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht II Lösungsskizze Fall 8 - Sprayer von Göttingen - Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gemäß

Mehr

37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer

37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer 37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen en der Eigentümer Prof. Dr. Florian Jacoby, Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen

Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen Fall 1 a) Absicht: für möglich halten ( nicht sicher, ob O tatsächlich getroffen wird ) darauf ankommen ( um ihn zu verletzen ) b) dolus eventualis: für

Mehr

Rechtlicher Rahmen und mögliche Auswirkungen der freiwilligen Partnerinformation

Rechtlicher Rahmen und mögliche Auswirkungen der freiwilligen Partnerinformation Rechtlicher Rahmen und mögliche Auswirkungen der freiwilligen Partnerinformation Nationale Tagung 2013: Freiwillige Partnerinformation Bern, 24. September 2013 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Universität

Mehr

Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung

Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung Jenny Sträter Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung Beweislastumkehr ohne medizinwissenschaftliche Basis? Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Problemstellung anhand von Beispielsfällen

Mehr

Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht

Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht Von Jochen Bachmann Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 13 1. Teil Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen

Mehr

PÜ gesetzliche Schuldverhältnisse

PÜ gesetzliche Schuldverhältnisse PÜ gesetzliche Schuldverhältnisse 2. Stunde Fall 37: Lösung: A. Ausgangsfall I. Anspruch von M gegen G auf Schadenersatz nach 280, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo - cic) 1. Vorvertragliches

Mehr

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten

Mehr

Lösungshinweise zur Hausarbeit

Lösungshinweise zur Hausarbeit Die folgenden Hinweise verstehen sich nicht als Musterlösung in dem Sinne, dass sie die allein und vollständig richtige Lösung abbilden würden. Maßgeblich für die Bewertung sind saubere juristische Arbeitstechnik,

Mehr

(B verlangt später Schadenersatz für den zerbrochenen Schirm von A. H verlangt die Tierarztkosten für die Behandlung seines Hundes.

(B verlangt später Schadenersatz für den zerbrochenen Schirm von A. H verlangt die Tierarztkosten für die Behandlung seines Hundes. Prof. Dr. Michael Jasch 1 Ohne zu fragen leiht sich der A den Regenschirm seines WG- Mitbewohners B für den Weg zum Supermarkt. Vor dem Geschäft wird er von dem Bullterrier des Hundebesitzers H angegriffen.

Mehr

Erfahrungen mit dem StRÄG 2015

Erfahrungen mit dem StRÄG 2015 Erste Erfahrungen mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 OLG Linz, 22.11.2017 Erfahrungen mit dem StRÄG 2015 o. Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller Erfahrungen mit dem StRÄG 2015 2 1. Objektive und subjektive

Mehr

Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG

Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG Helen Ahlert Der Verfahrensbeistand nach 158 FamFG Eine vergleichende Studie zum Interessen Vertreter nach altem und neuem Recht unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Drittwirkung von Grundrechten. Ausgangspunkte: Art. 1 Abs. 3; 1 Abs. 1 S. 2; 9 Abs. 3 S. 2 GG

Drittwirkung von Grundrechten. Ausgangspunkte: Art. 1 Abs. 3; 1 Abs. 1 S. 2; 9 Abs. 3 S. 2 GG Drittwirkung von Grundrechten Ausgangspunkte: Art. 1 Abs. 3; 1 Abs. 1 S. 2; 9 Abs. 3 S. 2 GG Grundrechte als staatsgerichtete Rechte/ Abwehrrechte inzwischen differenziert: o früher: mittelbare Drittwirkung

Mehr

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Allgemeines Persönlichkeitsrecht Jura Heike Schaffrin Allgemeines Persönlichkeitsrecht Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Skript Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Inhaltsverzeichnis

Mehr

Auswirkungen einer Staatszielbestimmung Tierschutz" im Grundgesetz, insbesondere auf die Forschungsfreiheit

Auswirkungen einer Staatszielbestimmung Tierschutz im Grundgesetz, insbesondere auf die Forschungsfreiheit Clemens Christoph Hillmer Auswirkungen einer Staatszielbestimmung Tierschutz" im Grundgesetz, insbesondere auf die Forschungsfreiheit PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsübersicht. Kapitel 1. Einführung 21. II. Vergleichende Untersuchung der Tatbestände 238 Abs. 1 StGB und 1 Abs. 1 Nr. 2 lit.

Inhaltsübersicht. Kapitel 1. Einführung 21. II. Vergleichende Untersuchung der Tatbestände 238 Abs. 1 StGB und 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. Inhaltsübersicht Kapitel 1 Einführung 21 A. Einleitung 21 B. Thema der Untersuchung 22 I. Untersuchungsbedarf in Bezug auf die Rechtsnatur des 1 GewSchG 22 II. Vergleichende Untersuchung der Tatbestände

Mehr

B. Unterschlagung ( 246 StGB)

B. Unterschlagung ( 246 StGB) B. Unterschlagung ( 246 StGB) (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat

Mehr

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ"

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ 5HLQKROG%UDQGW 6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ" =XJOHLFKHLQ%HLWUDJ]XUUHVWULNWLYHQ$XVOHJXQJ LKUHUIRUPHOOHQ9RUDXVVHW]XQJHQ +DUWXQJ*RUUH9HUODJ.RQVWDQ] .RQVWDQ]HU6FKULIWHQ]XU5HFKWVZLVVHQVFKDIW

Mehr

Obersatz: Fraglich ist, ob T vorsätzlich geschlagen hat.

Obersatz: Fraglich ist, ob T vorsätzlich geschlagen hat. Wie baue ich aus den einzelnen Schritten ein Gutachten? 7 Beispiel: Wer eine fremde Sache zerstört oder beschädigt, begeht eine Sachbeschädigung. Daraus ergibt sich die Prüfungsreihenfolge: Sache (1),

Mehr

Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4

Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4 Wiss. Mitarbeiter Julian Nusser Wintersemester 2007/2008 Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4 Das Bundesverfassungsgericht wird der Verfassungsbeschwerde

Mehr

K könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 Abs. 1 BGB haben.

K könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 Abs. 1 BGB haben. Lösung Fall 2: Stromunterbrechung A) Schadensersatz wegen der verdorbenen Eier K könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 Abs. 1 BGB haben. Dies setzt zunächst voraus, dass B ein durch

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 6: Deutschland muss sterben

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 6: Deutschland muss sterben Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II Fall 6: Deutschland muss sterben Fall 6: Sachverhalt 90a Abs. 1 StGB BVerfG A Verurteilung des A zu einer Geldstrafe i.h.v. 50 Tagessätzen AG Berlin

Mehr

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz)

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Dr. Matthias Korte Köln, 6. Februar 2015 Internationale Bestechung Gliederung! Internationales Bestechungsgesetz!

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

Rechtliche Grenzen der neuen Formen von Satire im Fernsehen

Rechtliche Grenzen der neuen Formen von Satire im Fernsehen Julia Wenmakers Rechtliche Grenzen der neuen Formen von Satire im Fernsehen Wo hört bei Stefan Raab und Harald Schmidt der Spaß auf? Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Vorwort Literaturverzeichnis VII XXI Einleitung

Mehr

Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB)

Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB) Olav Stumpf Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB) Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil: Meinungsstand 15 A. ProzeBrechtsakzessorische

Mehr

Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR

Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR Christoph Steiner Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis 1. Teil 1 A.

Mehr

Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht

Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der

Mehr

Bernd Scheiff. Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen ( 129StGB)? PETER LANG. Europàischer Verlag der Wissenschaften

Bernd Scheiff. Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen ( 129StGB)? PETER LANG. Europàischer Verlag der Wissenschaften Bernd Scheiff Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen ( 129StGB)? PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XXI 1. TeiI - Einleitung

Mehr

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. A. Einführung und Problemstellung 19

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. A. Einführung und Problemstellung 19 Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einführung und Problemstellung 19 I. Kurzer historischer Überblick zum Steuerstrafrecht 19 II. Einleitender Überblick zum Steuerverfahren 22 III. Der Wandel in der Rechtsprechung

Mehr

Fall ihrer Beteiligung an Presseunternehmen (2). Schutz der Meinungsfreiheit politischer Parteien durch Art. 5 I 1 GG (a).

Fall ihrer Beteiligung an Presseunternehmen (2). Schutz der Meinungsfreiheit politischer Parteien durch Art. 5 I 1 GG (a). Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsverzeichnis...VII Einleitung und Problemdarstellung.1 I. Problemdarstellung... 1 II. Verhältnisanalyse... 2 1. Staat - Politische Parteien Volk... 2 2. Staat-Medien

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. 1 Einleitung Teil: Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Regelung 23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. 1 Einleitung Teil: Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Regelung 23 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Einleitung 17 I. Problemstellung 17 II. Ziel und Gang der Untersuchung 18 1. Ziel der Untersuchung 18 2. Gang der Untersuchung 20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen 21 2 Gesetzliche

Mehr

Strafrecht auf dem Bau

Strafrecht auf dem Bau Strafrecht auf dem Bau Dr. iur. Thomas Ender Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 13.10.2017 Strafrecht auf dem Bau 1 1. Einige Grundsätze des Strafrechts 13.10.2017 Strafrecht

Mehr

Privatrecht. 59. Was ist eine unerlaubte Handlung?

Privatrecht. 59. Was ist eine unerlaubte Handlung? Privatrecht 2 59. Was ist eine unerlaubte Handlung? 60. Wie ist die Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung geregelt 823 BGB? Prüfschema zu 823 BGB: A ist dem B zum Schadenersatz verpflichtet, wenn:

Mehr

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen

Mehr

Dr. Angelika Günzel, wiss. Mitarbeiterin WS 2012/13. Fall 6 Lösung

Dr. Angelika Günzel, wiss. Mitarbeiterin WS 2012/13. Fall 6 Lösung Fall 6 Lösung Das Versammlungsverbot ist verhältnismäßig, wenn es einen legitimen Zweck verfolgt, das Verbot zur Erreichung des Mittels geeignet und erforderlich ist und schließlich das Verbot auch angemessen

Mehr

BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin

BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, BGHSt 49, 34 Heroin Sachverhalt: Anton spritzt Bruno, welcher sich in einem schlechten körperlichen Zustand befindet, auf dessen ausdrückliche Bitte Heroin. Bruno weist,

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Abschlussklausur Grundkurs IV

Abschlussklausur Grundkurs IV Prof. Dr. Dr. Salje 2013 Sommersemester Abschlussklausur Grundkurs IV S hat gerade einen lichtstarken Beamer erworben und möchte die weiße Wand des gegenüber liegenden Hochhauses für Kinoveranstaltungen

Mehr

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften Von Bernd Groß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 13 II. Rechtlicher Hintergrund und

Mehr

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis [ ] (3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner LL. M.

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner LL. M. Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner LL. M. Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte V. Grundrechte zur Gewährleistung geistiger Freiheit und Kommunikation 1. Glaubens-,

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freiheitsrechte des Art. 5 I GG: Kommunikationsgrundrechte

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Die der StVO 1 Ausgangsfall Hauptanwendungsfälle: Es kommt zu einem irgendwie gearteten Verkehrsunfall. 2 Wer am Verkehr (1) teilnimmt (2), hat sich so zu verhalten,

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut

BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut Sachverhalt: Anton will nach der Trennung in die Wohnung seiner Exbraut Klara eindringen, dort ihren Schrank aufbrechen und ihre Wertsachen entnehmen.

Mehr

Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2

Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Ein Vorschlag zur Bildung von Tatkomplexen: 1. Tatkomplex: Bis zum Unfall Zu Fall 1 Beleidigung/ üble Nachrede = 185 ff. StGB? Verkehrsdelikte =

Mehr

Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen. - II. Statistik. - III. Rechtliche Grundlagen. III.1.) Strafrecht III.2.

Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen. - II. Statistik. - III. Rechtliche Grundlagen. III.1.) Strafrecht III.2. Eine Broschüre der: Inhaltsverzeichnis: - I. Einleitung/Präventionsmassnahmen - II. Statistik - III. Rechtliche Grundlagen III.1.) Strafrecht III.2.) Zivilrecht - IV. Erste Schritte bei festgestellten

Mehr

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg Cybermobbing Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg 1 Cyber-Mobbing verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23 Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21

Mehr

Medizinproduktehaftung

Medizinproduktehaftung Lehrstuhl Prof. Erwin Deutsch -Zentrum für Medizinrecht- Gosslerstr.19 37075 Göttingen E-Mail: edeutsc@gwdg.de Medizinproduktehaftung von Prof. Dr.iur., Dr. iur. med. h.c. mult., Dres. Erwin Deutsch vorgetragen

Mehr

B. Erpressung ( 253 StGB)

B. Erpressung ( 253 StGB) B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des

Mehr

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck.

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck. Strafrecht AT Grundwissen 1 1 EINLEITUNG A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1. Strafrecht im formellen Sinn Als Einstieg in die Rechtsmaterie Strafrecht Allgemeiner Teil ist es sinnvoll, sich mit einigen

Mehr

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Anlagen Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Heileingriff Strafrecht 223 StGB: Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe

Mehr

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung

Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXIX 1. Kapitel: Einleitung... 1 2. Kapitel: Die Genitalverstümmelung... 5 A. Was versteht man unter einer Genitalverstümmelung?...

Mehr

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops). Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver

Mehr

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 223 StGB 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223

Mehr

Graffiti. Kunst oder Sachbeschädigung?

Graffiti. Kunst oder Sachbeschädigung? Graffiti Kunst oder Sachbeschädigung? Innerhalb der Abteilung Farbtechnik an der BBS 3 in Hannover kommen immer wieder einzelne Schüler/innen mit dem Wunsch auf die Lehrkräfte zu, eine Wand des Flurs mit

Mehr