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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Erhöhung der Ausgleichsabgabe Wie plant Hamburg die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte? Im Juni dieses Jahres hat der Bund beschlossen, zusätzlich 150 Millionen Euro für drei Jahre in die Ausgleichsabgabe zum Ausbau und zur Finanzierung von Integrationsfirmen zu geben. Ziel ist, dass die Länder über die von ihnen verwaltete Ausgleichsabgabe neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Wie viel von den 150 Millionen Euro erhält Hamburg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Hamburg erhält aus dem Bundesprogramm Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb insgesamt einen Betrag in Höhe von ,11 Euro, der in drei Raten zu je einem Drittel = ,37 Euro ausgezahlt werden soll. Die erste Rate wurde zum 1. Mai 2016 ausgezahlt. Die zweite und dritte Rate werden jeweils ausgezahlt, wenn ein Land darlegt, dass die erhaltenen Mittel absehbar verbraucht sein werden. 2. Wie hoch waren die Einnahmen in der Ausgleichsabgabe vor und nach Abzug gesetzlicher Abführungen im Jahr 2015? Wie hoch die Ausgaben? Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe (brutto) ,55 Euro Gesetzliche Abführungen ,89 Euro Verbleibende Ausgleichsabgabe ,66 Euro Aufwendungen ,95 Euro (Grundlage testierter Jahresabschluss vom 16. Juli 2016) 3. Mit welchen Einnahmen vor und nach Abzug gesetzlicher Abführungen rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nach Erhalt der zusätzlichen Bundesmittel insgesamt für das Jahr 2016? Wie hoch sind die Bundesmittel insgesamt? Mit welchen Ausgaben wird kalkuliert? Planzahlen für 2016 Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe (brutto) ,00 Euro Gesetzliche Abführungen ,00 Euro Verbleibende Ausgleichsabgabe ,00 Euro

2 Drucksache 21/5422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Aufwendungen ,00 Euro Die Mittel aus dem Bundesprogramm Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb müssen gesondert auf einem separaten Konto außerhalb des Sondervermögens Ausgleichsabgabe verwaltet werden, da Einzelabrechnungen mit dem Ausgleichsfonds erforderlich sind. Siehe hierzu Antworten zu 1. und Wie viele Betriebe zahlten letztes Jahr Mittel in welcher Höhe in die Ausgleichsabgabe ein? Wie viele erhielten daraus Mittel in welcher Höhe? Bitte jeweils nach Branchen auflisten. Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen baut auf Meldungen der Arbeitgeber gemäß 80 SGB IX auf. Diese Statistik wird jährlich mit einer 15- monatigen Nachlaufzeit veröffentlicht. Derzeit liegen entsprechend nur die Werte des Berichtsjahres 2014 vor (siehe Anlage). Es ist zu beachten, dass gemäß 80 Absätze 1, 4, 71 SGB IX nur Arbeitgeber anzeigepflichtig sind, die gemäß 73 SGB IX jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 zu zählende Arbeitsplätze verfügen. Des Weiteren wird die Ausgleichsabgabe dem Arbeitgeber gestaffelt zugeordnet und ist fällig, wenn die Pflichtquote nicht erfüllt wird. Statistisch ausgewiesen wird jedoch lediglich der vorerst zugeordnete Staffelsatz, ohne Berücksichtigung nachgelagerter Verrechnungen und Abzüge. In 2015 waren Arbeitgeber beschäftigungspflichtig und es haben Arbeitgeber insgesamt ,55 Euro an Ausgleichsabgabe gezahlt. Im Jahr 2015 haben 874 Arbeitgeber insgesamt rund ,00 Euro aus der Ausgleichsabgabe zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte Menschen erhalten. Eine Aufteilung nach Branchen findet nicht statt. 5. Laut Drs. 21/4681 wurden im Jahr 2015 genau 49 neue Ausbildungsoder Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Dafür seien Mittel in Höhe von Euro geflossen. In den beiden Vorjahren waren es jeweils etwas über Euro bei teilweise sogar weniger geschaffenen Stellen. Wie erklärt sich diese Differenz, die zudem deutlich unter dem Ansatz für das Jahr 2015 im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Ausgleichsabgabe im der Anlage 2.2 des EP 4 liegt, der Euro vorsah? Vom Integrationsamt sind weder die Erträge aus der Ausgleichsabgabe noch die Aufwendungen sicher zu prognostizieren, da die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht durch Arbeitgeber kaum beeinflusst werden kann und auch der Unterstützungsbedarf der schwerbehinderten Menschen nur begrenzt vorhersehbar ist. Darüber hinaus ist der Bedarf zur Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes sehr individuell und ist zunächst vom Arbeitgeber darzulegen, sodass sich erhebliche finanzielle Unterschiede je nach Fallgestaltung ergeben können. Alle Werte beruhen daher auf den bereits eingegangenen Verbindlichkeiten aus bereits erteilten Bescheiden und den Ergebnissen der letzten Jahre. Für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen können Zuschüsse von 90 Prozent der tatsächlich entstehenden Kosten maximal bis zur Höhe von Euro gewährt werden. 6. Wie viele neu zu schaffende Arbeitsplätze für Schwerbehinderte hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher für das Jahr 2016 zum Ziel gesetzt? Wie viele sind es nach Erhalt der zusätzlichen Mittel? Wie viele wurden mit Stand 30. Juni bisher im Jahr 2016 geschaffen? Das Integrationsamt hat in seiner Finanzplanung wie in den Jahren zuvor Euro für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen eingeplant. Eine konkrete Planzahl an zu schaffenden Arbeitsplätzen kann nicht genannt werden, da der Investitionsbedarf bei der Schaffung von Arbeitsplätzen von den individuellen Gegebenheiten abhängt. Da alle Aufwendungen untereinander deckungsfähig sind, könnten auch vermehrte Anträge flexibel bedient werden. Hinsichtlich der neu geschaffenen Arbeitsplätze aufgrund der zusätzlichen Mittel aus dem Bundesprogramm siehe Antwort zu 7. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wofür will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die zusätzlichen Einnahmen verwenden? Bitte für die nächsten drei Jahre einzeln aufschlüsseln. Aus den Mitteln des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb können nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. April 2016 finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand nach 134 SBG IX und Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) erbracht werden. Voraussetzung ist immer, dass neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen im Sinne des 132 Absatz 2 SGB IX entstehen. Neben langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, sollen chronisch psychisch kranke Menschen berücksichtigt werden. Die vorrangige Leistungspflicht von Rehabilitationsträgern bleibt jedoch unberührt. Die Verwendung der Mittel im Einzelfall ist nicht konkret planbar, da die Bewilligungen antragsabhängig sind. Das Integrationsamt hat jedoch mit allen Integrationsprojekten intensive Gespräche zur Umsetzung des Bundesprogramms geführt. Es liegt für 2016 bereits ein Antrag eines bestehenden Integrationsprojektes zur Erweiterung um zehn neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen vor. Hierfür sind Euro Investitionskosten ( Euro pro Person) eingeplant. An laufenden Kosten für den besonderen Aufwand und Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach 27 SchwbAV fallen durchschnittlich pro Person und Jahr Euro an. Hochgerechnet für fünf Jahre belaufen sich die Kosten auf Euro, sodass bereits Euro von der 1 Tranche in Höhe von ,37 Euro gebunden sind. 8. Im Koalitionsvertrag betont Rot-Grün die Absicht, Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und hebt das Hamburger Budget für Arbeit hervor (ein Programm, an dem in den Jahren 2013 und 2014 jeweils rund 50 Personen teilnahmen). Dieses Modell sollte nicht nur in die Regelfinanzierung aufgenommen werden, was erfolgt ist, sondern laut Koalitionsvertrag auch ausgebaut werden. a) Ist das Hamburger Budget für Arbeit für die Antragsteller zeitlich befristet? Wenn ja, auf welchen Zeitraum und was geschieht danach? b) Wie viele Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten gab es im Jahr 2015 in Hamburg? Wie viele nutzten in dem Jahr das Hamburger Budget für Arbeit neu und wie viele insgesamt und wie hoch waren die im Rahmen des Modells gezahlten Leistungen an Arbeitgeber? Im Jahresdurchschnitt gab es Beschäftigte (Summe aller Leistungsträger) im Arbeitsbereich der Hamburger WfbM, davon waren Personen reduziert beschäftigt haben 38 schwerbehinderte Menschen das Hamburger Budget für Arbeit neu genutzt. Insgesamt waren es damit 138 Förderfälle, für die bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt ,90 Euro aufgewendet wurden. c) Wie viele Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten gibt es derzeit? Wie viele nutzten mit Stand 30. Juni 2016 das Hamburger Budget für Arbeit neu und wie viele insgesamt und wie hoch waren bisher die gezahlten Leistungen an Arbeitgeber im Rahmen des Modells? Im Monatsdurchschnitt gab es im Juni Beschäftigte (Summe aller Leistungsträger) im Arbeitsbereich der Hamburger WfbM, davon waren Personen reduziert beschäftigt. Bis zum 30. Juni 2016 haben weitere 36 schwerbehinderte Men- 3

4 Drucksache 21/5422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode schen das Hamburger Budget für Arbeit neu genutzt. Insgesamt waren es damit 174 Förderfälle, für die bis zum 30. Juni 2016 insgesamt nunmehr Euro aufgewendet wurden. 9. Wie viele Personen erhielten letztes und bisher in diesem Jahr (Stand Ende Juni) aus der Ausgleichsabgabe Zuschüsse für eine notwendige Arbeitsassistenz nach 102 (4) SGB IX? Zuschüsse für Arbeitsassistenz haben in schwerbehinderte Menschen und bis zum 30. Juni schwerbehinderte Menschen erhalten. 10. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Ausgleichsabgabe werden die Kosten für Dolmetscher für das Jahr 2016 mit 1,7 Millionen Euro (gut 15 Prozent der Gesamtausgaben) angegeben. Handelt es hier sich ausschließlich um Gebärdendolmetscher? In der Regel werden persönliche Arbeitsassistenzbudgets gewährt. Gehörlose Menschen können diese Mittel bei entsprechendem Nachweis nach ihren individuellen Bedürfnissen für technische Kommunikationshilfen wie zum Beispiel Ferndolmetschdienste, Kommunikationshelfer sowie Gebärdensprachdolmetscher einsetzen. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5422 Anlage Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) 7. Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen, Arbeitgeber nach Ausgleichsabgabe zurück zum Inhalt Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 SGB IX - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen Land Hamburg (Gebietsstand März 2016) Berichtsjahr 2014 davon Art des Arbeitgebers Arbeitgeber insgesamt Arbeitgeber mit beschäftigten schwerbehinderten Menschen Arbeitgeber ohne beschäftigte schwerbehinderte Menschen private Arbeitgeber Summe öffentliche Arbeitgeber Oberste Bundesbehörden Bundesbehörden 159 (1) SGB IX * * * Oberste Landesbehörden sonstige öffentliche Arbeitgeber sonstige öffentliche Arbeitgeber * * * Insgesamt Art des Arbeitgebers Arbeitgeber insgesamt Staffelbetrag der Ausgleichsabgabe 1) ohne Ausgleichsabgabe private Arbeitgeber Summe öffentliche Arbeitgeber Oberste Bundesbehörden Bundesbehörden 159 (1) SGB IX * * * * * Oberste Landesbehörden sonstige öffentliche Arbeitgeber sonstige öffentliche Arbeitgeber * * * * * Insgesamt Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall). Bei Auswertungen nach dem Beschäftigungsbetrieb gilt dies analog für die Zahl der ansässigen Betriebe und deren Beschäftigtenzahl. 1) Der Staffelbetrag der Ausgleichsabgabe ist nicht identisch mit der tatsächlichen Ausgleichszahlung (siehe Hinweise im Glossar). davon Staffelsatz 1 Staffelsatz 2 Staffelsatz 3 5

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