Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

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1 Gesundheitswesen Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Erstellt von der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Tel Fax

2 Mutterschaftsgeld für Berufstätige Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld Familienversichert und zwischen Anfang des 5. Monats und Anfang des 10. Monats mindestens 12 Wochen krankenversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt Zulässig gekündigt während der Schwangerschaft Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist, am besten 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Krankenkasse (bei Pflichtversicherung) Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee Bonn Tel. 0228/619-0 (bei Familien- und Privatversicherten) Ärztliche Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin an die Krankenkasse bzw. an das Bundesversicherungsamt schicken Pflichtkrankenversicherte: Höhe des Nettolohnes (setzt sich aus bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und der Restbetrag vom Arbeitgeber). Privatversicherte: Nettolohn minus 390 (Anteil der Krankenkasse wird nicht gezahlt); einmalig (Antrag: Bundesversicherungsamt Bonn ) Geringfügig Beschäftigte: Einmalig (Antrag: Bundesversicherungsamt, Bonn) Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, d.h. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. (bei Mehrlings-geburten und Frühgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld für Arbeitslose Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) Einstellungsbescheid des ALG I von der Agentur für Arbeit Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist, am besten 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Krankenkasse (bei Pflichtversicherten) Volle Höhe des ALG I Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, d.h. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. (bei Mehrlings-geburten und Frühgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt) - 2 -

3 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz Arbeitgeber Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft Kindergeld (wahlweise statt Kinderfreibetrag) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder unbeschränkte Einkommenssteuerpflichtigkeit oder besonderer Bezug zum deutschen Arbeits- oder Sozialrecht Nach der Geburt (Geburtsurkunde) Agentur für Arbeit Ansbach Familienkasse Schalkhäuser Str Ansbach Tel. 0800/ Fax 0981/ für das 1. und 2. Kind 190 für das 3. Kind 215 für das 4. Kind Höhe der Leistungen sind einkommensunabhängig Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Bis zum 25.Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag Anspruch auf Kinderzuschlag haben gering verdienende Eltern Einkommensabhängig Wird nur auf Antrag gezahlt Gilt nicht für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen Bei Bedarf Agentur für Arbeit Ansbach Familienkasse Schalkhäuser Str Ansbach Tel. 0800/ Fax 0981/ Maximal 140 pro Kind Ein eigenes Einkommen der Kinder verringert den Betrag Kinderfreibetrag Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht soweit die Zahlung des Kindergeldes nicht zu einer steuerlichen Freistellung in Höhe der Freibeträge führt, sind bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer die Freibeträge abzuziehen. Das Kindergeld ist dabei zu verrechnen. Ob die Gewährung von Kindergeld oder der Abzug eines Freibetrages im Einzelfall günstiger ist, wird vom Finanzamt von Amts wegen geprüft. Nach der Geburt Örtliche Stadt/Gemeinde- Verwaltung Finanzamt Hindenburgplatz Gunzenhausen Tel / Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum von 7008 jährlich je Kind für gemeinsam veranlagte Ehepaare, für Alleinstehende

4 Elterngeld (= Basiselterngeld) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind eigene Betreuung und Erziehung des Kindes keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (in der Regel bis zu 30 Wochenstunden) Deutsche oder Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder falls sie nicht erwerbstätig sind in Deutschland wohnen Nicht freizügigkeitsberechtige ausländische Mitbürger sind nur anspruchsberechtigt, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist Nach der Geburt rückwirkend nur für drei Monate Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstr. 8a Nürnberg Tel. 0911/ Für jedes Kind mindestens 300 höchstens bis 1800 Das entfallende Einkommen wird wie folgt ersetzt: Nettoeinkommen vor der Geburt: von und mehr zu 65 % von zu 66 % zwischen und zu 67% unter monatlich berechnet sich das prozentuale Elterngeld wie folgt: Einkommen: 2 x 0,1 Plus 67 % Geschwisterbonus liegt bei 10 %, mindestens 75 bei einem weiteren Kind im Haushalt unter 3 Jahren oder 2 Kindern unter 6 Jahren. Bei Behinderung eines Geschwisterkindes beträgt die Grenze 14 Jahre. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate beantragen plus zwei Partnermonate = 14 Monate Elterngeld Alleinerziehende können beide Partnermonate zusätzlich für sich beanspruchen wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i. S. d. 24 Abs. 1,2 EStG zusteht der andere Elternteil nicht in der Wohnung lebt ein Einkommensverlust durch vorherige Erwerbstätigkeit vorliegt Beantragung jeweils 7 Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit

5 Elterngeld Plus (Sie können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren) Gilt für Geburten ab ansonsten siehe Bedingungen Elterngeld Nach der Geburt rückwirkend nur für drei Monate Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstr. 8a Nürnberg Tel. 0911/ Elterngeld Plus berechnet sich wie das Elterngeld, aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Elterngeld Plus Monate pro Elternteil, wenn beide Elternteile in 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen Wochenstunden arbeiten. Ein Elterngeld-monat = 2 Eltern-geldPlus Monate. Elterngeld Plus kann somit für den doppelten Zeit-raum ausgezahlt werden. Elterngeld Plus kann auch über den 14- Lebensmonat des Kindes hinaus gezahlt werden. Alleinerziehende erhalten den Partnerschaftsbonus, wenn sie 4 aufeinanderfolgende Monate in Teilzeit zwischen Wochenstunden arbeiten (vgl. Basiselterngeld). Betreuungsgeld Für Kinder die nach dem 1. August 2012 geboren sind Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland In einem Haushalt mit dem Kind lebend In der Regel kann Betreuungsgeld grundsätzlich vom 15. Lebensmonat bis zum Ende des 36. Lebensmonats bezogen werden. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstr. 8a Nürnberg Tel. 0911/928-0 Servicetelefon: Für jedes Kind 150 pro Monat. Maximal 22 Monate Das Kind nimmt keinen Platz in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch. Ausnahme: Das Elterngeld endet vor dem 15 Lebensmonat z.b. bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld

6 Landeserziehungsgeld Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit Geburt oder mind. 12 Monate vor Leistungszeitraum in Bayern Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind eigene Betreuung und Erziehung des Kindes keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (in der Regel bis zu 30 Wochenstunden) Deutsche oder sonstige Angehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafsraum (EUEWR-Bürger) oder wer aufgrund völkerrechtlicher oder gemeinschaftsrechtlicher Abkommen mit Drittstaaten den EUEWR Bürgern insoweit gleichgestellt ist. Frühestens ab dem 10. Lebensmonat, jedoch im Anschluss an die Auszahlung des Elterngeldes Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstr. 8a Nürnberg Tel. 0911/ Einkommensabhängig: Einkommensgrenze für Verheiratete und nichteheliche Lebensgemeinschaften bzw. für Alleinerziehenden Zuzüglich 3140 pro weiterem Kind. max. 150 mtl. Für das 1. Kind, Leistungsdauer 6 Monate max. 200 mtl. für das 2. Kind, Leistungsdauer 12 Monate 6 bis 12 Monate nach Auszahlung des Elterngeldes Andere ausländische Mitbürger, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat Nachweis der Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U 6 (bzw. bei Leistungsbeginn im dritten Lebensjahr U 7) max. 300 mtl. für das 3. und weitere Kinder, Leistungsdauer 12 Monate Unterhaltsvorschuss Wenn ein Kind unter 12 Jahren bei einem Alleinerziehenden lebt und der andere Elternteil für das Kind keinen, einen unzureichenden oder unregelmäßigen Unterhalt leistet Nach der Geburt Bei späterer Antragsstellung wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen -Jugendamt- Niederhofener Str Weißenburg Tel /902-0 Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133 monatlich Ab dem 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr 180 monatlich Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, aber in dieser Zeit höchstens für 6 Jahre Leistungsfähigkeit des anderen Ab Geburt Beim anderen Elternteil Mindestens - 6 -

7 Kindesunterhalt Elternteils Einkommensabhängig 225 bis zum 6. Lebensjahr 272 ab dem Lebensjahr 334 ab dem Lebensjahr (Abgezogen ist der halbe Betrag vom Kindergeld) Unterhalt für die Mutter / den Vater Für die Personen, die wegen der Erziehung des Kindes nicht berufstätig sein können Ab Geburt Bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Wird individuell errechnet Individuell Wohngeld Vom Familieneinkommen abhängiger Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für selbst genutzte Eigentumswohnungen und Eigenheime Bei niedrigem Einkommen LRA Weißenburg Wohngeldstelle Niederhofener Str Weißenburg Tel /902-0 Je nach individueller finanzieller Situation als Zuschuss zur Miete oder zu den Hauslasten abhängig von der Größe des Haushaltes Solange Bedarf besteht - 7 -

8 Arbeitslosengeld II Unterhaltssicherung Abhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Erwerbsfähigkeit mindestens einer Person in der Bedarfsgemeinschaft. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden tgl. arbeiten kann. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (z.b. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren) Bei fehlendem oder niedrigem Einkommen Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Erwerbsfähige Schwärzgasse Weißenburg Tel / oder Die Regelleistung beträgt für: Alleinstehende 399 für Partner je 360 Kinder 0-5 J.234 Kinder 6-13 J.267 Kinder Jahre 302 ab 18 J. -ohne eigenen Haushalt Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt je nach Zahl der Kinder bei 12 % bis 60 % Solange Bedarf besteht für Schwangere ab der 13. SSW bei 17 % für Menschen mit Behinderungen bei 35 % Kinderbetreuungskosten Betreutes Kind, das im Haushalt steuerpflichtiger Eltern lebt und unter 14 Jahren ist, oder wegen körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Finanzamt Hindenburgplatz Gunzenhausen Tel / Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgesetzt werden und zwar in Höhe von zwei Drittel aller Kosten bis max je Kind - 8 -

9 Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen Einkommensabhängige Hilfen Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen -Jugendamt- Niederhofener Str Weißenburg Tel /902-0 Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Kindes in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter Individuell Ambulante Hilfen zur Erziehung Erzieherischer Bedarf Übernahme der Kosten einer Erziehungsberatung, eines Erziehungsbeistandes etc. Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Es handelt sich um eine nachrangige Leistung d.h. alle anderen Mittel müssen vorher ausgeschöpft sein. Einkommens- und vermögensabhängig Antragstellung ist nur vor der Geburt möglich. Staatliche anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen Niederhofener Str Weißenburg Tel / oder Unterschiedlich, auf die individuelle Situation abgestimmt, in der Regel Hilfen für Anschaffungen im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes, sowie zur Betreuung. Zusatzanträge können maximal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gestellt werden (darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden) - 9 -

10 Gesundheitswesen Gesetzliche Elternzeit: Arbeitnehmer und Beamte können drei Jahre lang Elternzeit nehmen. So lange besteht ein Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz, allerdings ohne Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Tätigkeit. Vater und Mutter können Elternzeit nebeneinander oder wechselseitig nehmen. Während der Elternzeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Wichtig: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Neu für Geburten ab Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden (bisher 2). Bis zu 24 Monate Elternzeit können auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Die Anmeldefrist beträgt dann aber 13 Wochen vor Antritt der Elternzeit (anstatt sieben Wochen) Auszug aus dem Elternbrief vom Zentrum Bayern Familie und Soziales bayerisches Landesjugendamt (BLJA) Eine Information der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Niederhofener Straße 3, Weißenburg Wir bieten bei Bedarf Hilfe bei der Antragstellung auf die o.g. Leistungen an. Ansprechpartnerinnen: Frau Fersch Frau Schachameyer Tel.: Tel.: Tel Fax

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