Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

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1 Bilanz zum Bilanz zum = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23

2 Erfolgsneutraler Geschäftsvorfall Erfolgswirksamer Geschäftsvorfall Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung, aber keine Veränderung des Eigenkapitals Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung und Veränderung des Eigenkapitals der Höhe nach 24

3 Erfolgsneutraler Geschäftsvorfall Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung, aber keine Veränderung des Eigenkapitals Beispiele: Ein Kunde begleicht eine Forderung in Höhe von 100 durch Überweisung (sog. Aktiv-Aktiv-Tausch) Ein LKW wird zum Kaufpreis von 50 gekauft und geliefert, die Kaufpreisforderung wird aber noch nicht erfüllt (sog. Aktiv-Passiv-Tausch) Eine Lieferantenverbindlichkeit in Höhe von 200 wird in ein Darlehen umgewandelt (Sog. Passiv-Passiv-Tausch) 25

4 Vorher - Forderungen LL Bank 110 Eigenkapital 140 Verbindlichkeiten LL Nachher - Forderungen LL Bank 210 Eigenkapital 140 Verbindlichkeiten LL 60 Verbindlichkeit PKW

5 Erfolgswirksamer Geschäftsvorfall Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung und Veränderung des Eigenkapitals der Höhe nach Beispiele: Der Kaufmann erbringt eine Dienstleistung und stellt dem Kunden 300 in Rechnung. Der Kunde zahlt 100 sofort; über weitere 200 wird dem Kunden ein Zahlungsziel gewährt. Am Ende des Monats zahlt der Kaufmann die Miete für das Ladenlokal in Höhe von 50 Die Forderung gegen einen Kunden in Höhe von 100 wird wegen dessen Insolvenz uneinbringlich. Das Insolvenzverfahren lässt eine Quote von 10 % erwarten. 27

6 Vorher Nachher - Forderungen LL Bank Forderungen LL Bank 260 Eigenkapital EK alt 140 Jahresüber. 160 Eigenkapital G/V-Rechnung Umsatzerlöse (Ertrag) Mietaufwand Wertberichtigung Ford Jahresüberschuss

7 Ertrag Einzahlung erfolgswirksame Mehrung des Vermögens Zahlungsstrom, d.h. Mehrung der Finanzmittel Aufwand Auszahlung erfolgswirksame Minderung des Vermögens Zahlungsstrom, d.h. Verminderung der Finanzmittel 252 I Nr. 5 HGB: Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahres-abschluss zu berücksichtigen (Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung) Weiter Entwicklung des Beispiels: Der Kaufmann hat die Löhne für Dezember 2007 (= 70) erst im Januar 2008 an die Arbeitnehmer bezahlt. 29

8 Forderungen LL Bank Forderungen LL Bank 260 Eigenkapital EK alt 140 Jahresüber. 90 Eigenkapital 230 Verbindl. AN G/V-Rechnung Umsatzerlöse (Ertrag) 300 Mietaufwand - 50 Personalaufwand - 70 Wertberichtigung Ford Jahresüberschuss 90 30

9 Forderungen LL Bank Forderungen LL Bank 190 EK alt 140 Jahresüber. 90 Eigenkapital 230 Verbindl. AN EK alt 140 Jahresüber. 90 Eigenkapital 230 Verbindl. AN Keine Veränderung des Eigenkapitals: Dem Abgang an Geld- mitteln (vgl. Bank) steht ein Abgang an Verbindlichkeiten (vgl. Verbindl. AN) in gleicher Höhe gegenüber. erfolgsneutral 31

10 Erfolgsneutraler Geschäftsvorfall Erfolgswirksamer Geschäftsvorfall Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung, aber keine Veränderung des Eigenkapitals Veränderung des Vermögens in seiner Zusammensetzung und Veränderung des Eigenkapitals der Höhe nach Das Eigenkapital wird nicht berührt, wenn dem Abgang/ Zugang eines Vermögensgegenstandes/einer Schuldposition ein gleich hoch zu bewertender Abgang/Zugang eines anderen Vermögensgegenstandes/ einer Schuldposition gegenübersteht. Entscheidende Fragen: Was ist zu aktivieren/ passivieren? ( Ob ) Wie ist ein zu aktivierender/ aktivierter Vermögensgegenstand bzw. eine zu passivierende / passivierte Schuld zu bewerten? ( Wie ) 32

11 Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung Beispiele 1) Der Kaufmann erwirbt ein unbebautes Grundstück Gebäude. Eigentum sowie Nutzen und Lasten sind am Bilanzstichtagtag auf ihn übergegangen. Der Kaufpreis beträgt 100. An Notargebühren und Grunderwerbsteuer fallen 20 an. 2) Der Kaufmann entwickelt ein Produktionsverfahren, das er sich patentieren lässt. Diesem Produktionsverfahren können Personalkosten für die Forschung und Entwicklung in Höhe von 30 zugeordnet werden. Allerdings lassen sich die mit der Forschung einerseits und der Entwicklung andererseits verbundenen Personalkosten nicht verlässlich voneinander trennen. 33

12 Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2008/2009 Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1) Grund und Boden a) Existiert ein Vermögensgegenstand der zu aktivieren ist? (+) (zum Begriff des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes im Detail später) b) In welcher Höhe hat der Ansatz zu erfolgen? => Anschaffungskostenprinzip ( 253 Abs. 1 HGB) = Anschaffungskosten + Anschaffungsnebenkosten (= 255 Abs. 1 HGB) Zwischenergebnis: Insgesamt erfolgsneutral Aktivierung Grund u. Boden ihv

13 Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 2) Patent a) Existiert ein Vermögensgegenstand der zu aktivieren ist? Vermögensgegenstand (+), Aktivierung grundsätzlich möglich 248 Abs. 2 HGB b) Bewertung? 255 IIa HGB: Bewertung nur mit den Entwicklungskosten; Aktivierung der Forschungskosten ist unzulässig. Ist eine Trennung nicht möglich, so darf überhaupt nichts aktiviert werden ( 255 IIa S. 4 HGB). Dies ist hier der Fall. keine Aktivierung möglich; dem Abgang der 30 Personalkosten steht also kein Zugang eines Vermögensgegenstandes gegenüber erfolgswirksam ihv 30 35

14 Vorher - Forderungen LL Bank 190 Eigenkapital 230 G/V-Rechnung Personalaufwand - 30 Jahresüberschuss Nachher - Grund Boden Forderungen LL Bank 40 EK alt 230 Jahresüber Eigenkapital

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