Zuwendungen und Zuschüsse. Dipl.-Kfm. Christian Rahe Institut für Wirtschaftswissenschaften TU Braunschweig

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1 Seite 1 Zuwendungen und Zuschüsse Dipl.-Kfm. Christian Rahe Institut für Wirtschaftswissenschaften TU Braunschweig

2 Seite 2 Gliederung Problemstellung Begriff und Anwendungsfälle Bilanzielle Behandlung nach HGB Behandlung in den einzelnen Praxiskonzepten Ersterfassung

3 Seite 3 Problemstellung (1) Mittelverwendung Mittelherkunft Vermögensrechnung t 0 Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke Rücklagen Gebäude Infrastrukturvermögen Verbindlichkeiten Umlaufvermögen gegenüber Kreditinstituten Forderungen sonstige Verbindlichkeiten Kasse Bilanzsumme Bilanzsumme

4 Seite 4 Problemstellung (2) innahmeart Vermögenshaushalt teuern - pezielle Entgelte Beiträge uweisungen und Zuschüsse für Investitionen inkünfte aus der Verwertung Privatisierungs-/ on Vermögen Veräußerungserlöse redite Kredite

5 Seite 5 Begriff und Anwendungsfälle (1) Zahlungen nicht rückzahlbar bedingt rückzahlbar rückzahlbar Ve rbindlichke für Vermögenswerte erfolgsbezogen ohne Zweckbindung Ertragswirks. Vereinnahmung im lfd. Jahr rch öffentliche durch Private Ha nd (so nstige ) ohne Benutzungs- öffentl.- rechtliches privat- rechtliches verhältnis Benutzungsverhältnis Benutzungsverhältnis Investitionszuschüsse Ertragszuschüsse

6 Seite 6 Begriff Zahlungen bedingt rückzahlbar nicht rückzahlbar rückzahlbar folgsbezogen für Vermögenswerte ohne Zweckbindung durch öffentliche Hand durch Sonstige (Private)

7 Seite 7 Begriff durch öffentliche Hand Sonstige (Private) Benutzungsverhältnis ohne öffentlich- privatrechtlich rechtlich Investitionszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse

8 Seite 8 Begriff und Anwendungsfälle (2) Sanierung einer Turnhalle Kinderspielplatz Sanierung von Schwimmbecken EFRE-Mittel für Stadtsanierung Dorferneuerung Ziel-2-Mittel für Gemeindestraßen GVFG kommunale Investition (Finanzausgleich) Straßenerschließungsbeiträge Straßenausbaubeiträge Abwasserbeiträge

9 Seite 9 Bilanzielle Behandlung nach HGB (1) Investitionszuschüsse Eigenkapital? von Dritter Seite zugewendet! Fremdkapital? keine Rückzahlungspflicht! Ertragswirksame Vereinnahmung? Ja, aber wann in welcher Höhe?

10 Seite 10 Bilanzielle Behandlung nach HGB (2) Ertragswirksame Vereinnahmung? Ja, aber wann in welcher Höhe? Investitionszuschüsse sind nach sachgerechten Verfahren über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zu verteilen, für den sie gewährt werden.

11 Seite 11 Bilanzielle Behandlung nach HGB (3) Zeitliche Abgrenzung der Zuwendung durch Absetzung von den Anschaffungskosten durch Bildung eines Passivpostens Beispiel Bau einer Turnhalle: Landeszuweisung Kreditfinanzierung Nutzungsdauer 20 Jahre

12 Seite 12 Absetzung von den Anschaffungskosten Vermögensrechnung t 0 Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Turnhalle Kredit /. Zuweisung so. Vermögen Bilanzsumme Bilanzsumme Ergebnisrechnung Aufwendungen Erträge Abschreibungen

13 Seite 13 Bildung eines Passivpostens Vermögensrechnung t 0 Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Turnhalle Sonderposten Kredit so. Vermögen Bilanzsumme Bilanzsumme Ergebnisrechnung Aufwendungen Erträge Abschreibungen Auflösung Sopo

14 Seite 14 Empfangene Ertragszuschüsse Vgl. bilanzielle Behandlung von Baukostenzuschüssen: i.d.r. Passivierung und jährliche Auflösung, z.b. über 20 Jahre (5%)

15 Seite 15 NKF (Nordrhein-Westfalen) Position Sonderposten: Zuwendungen Beiträge Gebührenausgleich nach 6 KAG NRW Sonstige Sonderposten

16 Seite 16 KGSt Sonderposten für Investitionszuweisungen und Beiträge: Empfangene Zuwendungen werden passiviert und erfolgswirksam aufgelöst Gebührenausgleichsrücklage: Überschuss der Gebühreneinnahmen über die Kosten in kostenrechnenden Einrichtungen (Ausweis unter dem Eigenkapital)

17 Seite 17 NKRS (Hessen) Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen: nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse Beiträge und Gebühren: werden als Über- oder Vorauszahlung interpretiert, Ausweis als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten

18 Seite 18 NKR: Sonderposten für Investitionszuweisungen und -beiträge abnutzbares Sachanlagevermögen nicht abnutzbares Sachanlagevermögen Passivierung als Sonderposten Ertragswirksame Vereinnahmung Verwaltungsvermögen Realisierbares Vermögen

19 Seite 19 PwC/WIBERA Position Sonderposten: Sonderposten aus öffentlichen Zuwendungen Investitionszuschüsse Beiträge/Ertragszuschüsse Sonstige Sonderposten P.S. Die kommunalabgabenrechtlichen Verpflichtungen zum Gebührenausgleich führen nicht zu einer Gebührenausgleichsrücklage, sondern zu einer Rückstellung.

20 Seite 20 IDW ERS ÖFA 1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Erhaltene öffentliche Investitionszuwendungen sind in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse auf der Passivseite zu erfassen und nach einem sachgerechten Verfahren über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes, für den sie gewährt wurden, aufzulösen. Gleiches gilt für Zuwendungen aufgrund allgemeiner Versorgungsbedingungen.

21 Seite 21 Ersterfassung (1) Argumente gegen die Erfassung und Bewertung: zu pauschal (fehleranfällig) unwirtschaftlich keine künftigen Leistungsverpflichtungen widerspricht dem Zeitwertgedanken

22 Seite 22 Ersterfassung (2) Argumente für die Erfassung und Bewertung: Transparenz tatsächliches Bild der Vermögenslage wirtschaftliche Verpflichtung Auflösung erleichtert den Haushaltsausgleich

23 Seite 23 Vorgehensweise bei der Ersterfassung (1) aushaltsstelle Objekt Zuwendungsgeber Art der Zuwendung Jahr der Zuwendung Höhe der Zuwendung Bemerkungen ame: atum/unterschrift: Seite: /

24 Seite 24 Vorgehensweise bei der Ersterfassung (2) Erfassung (Vermögenshaushalte der letzten 20 Jahre) Betragsmäßig sortieren Zuwendungen für Mobilien vernachlässigen Bewertung Zeitwert = Anschaffungswert * Restlaufzeit Gesamtlaufzeit?

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