Dass diese Tagung gerade jetzt stattfindet, kommt natürlich nicht von ungefähr.

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1 Ingo Nürnberger Vorsitzender der BAR Begrüßung und Einführung Dass die Sozialversicherungen und die SH-Träger über ihre gemeinsamen Aufgaben, ihre gemeinsamen Probleme und über Verbesserungsvorschläge gemeinsam diskutieren, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. So selbstverständlich ist das aber nicht diese Tagung leistet einen Beitrag dazu, dass die Sozialversicherungsträger und die SH-Träger miteinander ins Gespräch kommen. Dass diese Tagung gerade jetzt stattfindet, kommt natürlich nicht von ungefähr. Wir bewegen uns mit der Veranstaltung schließlich nicht im luftleeren Raum: Die Länder und Kommunen haben die Diskussion über die Eingliederungshilfereform angestoßen und vorangetrieben, die Eingliederungshilfereform steht jetzt auch in der Koalitionsvereinbarung. Und schon vorher z. B. in der Diskussion über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, im RehaFutur-Prozess und im Rahmen der Demografiestrategie ist der Reformbedarf sehr deutlich artikuliert worden. Zugespitzt kann man den Reformbedarf so zusammenfassen: Die Sozialleistungsträger müssen besser als bislang lernen, mit den behinderten Menschen zu reden und mit ihnen gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Zuhören, nachfragen, gemeinsam planen - das ist das, was die Menschen mit Behinderung, was die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden von den Sozialleistungsträgern erwarten. Und auch ihre Umwelt insbesondere die Arbeitgeber erwartet Rehaprozesse, bei denen auf die ganz konkreten Unterstützungsbedarfe eingegangen wird. Die Sozialleistungsträger müssen mit den betroffenen Menschen reden und sie müssen miteinander reden und ihre Unterstützung miteinander abstimmen. 1

2 Dieser Sozialstaat ist leistungsfähig, hunderttausendfach wird jedes Jahr Menschen geholfen, wieder zu gesunden oder mit gesundheitlichen Einschränkungen Teilhabe verwirklichen zu können. Wir wenden viel Geld für die Versorgung und für die Eingliederung von gesundheitlich eingeschränkten Menschen auf und das ist auch richtig so. Wir können aber noch effizienter und vor allem effektiver wirksamer werden, wenn die Sozialleistungsträger ihr Tun miteinander koordinieren. Überlange Verfahren, Zuständigkeitsstreitigkeiten, ein Nebeneinander von unabgestimmten Leistungen, unvollständige Leistungserbringung, so dass manche Eingliederungshindernisse unbearbeitet bleiben all das gibt es im gegliederten System. Und zwar auch nach meiner Erfahrung vor allem dann, wenn der Unterstützungsbedarf gutachterlich nachgewiesen werden muss, wenn mehrere Leistungserbringer oder Leistungsträger zusammenwirken müssten oder wenn Komplikationen im Eingliederungsprozess auftreten wenn wir es also nicht mit standardisierbaren Fällen zu tun haben In dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestags steht mit der Eingliederungshilfe-Reform eine große Sozialreform an. Es geht um viel Geld, und es geht um die Weiterentwicklung von Strukturen. Ich traue mir sogar zu sagen, dass diese Eingliederungshilfereform unseren Sozialstaat dauerhaft und wesentlich weiterentwickeln kann wenn wir sie richtig machen. Eines darf meines Erachtens auf keinen Fall passieren: Die Eingliederungshilfereform darf keine Reform der verpassten Chancen sein. Ich möchte einige Aspekte nennen, die mir im Rahmen der Eingliederungsreform wichtig sind: 1. Es muss um Verbesserungen für die betroffenen Menschen gehen. Und gleichzeitig es ist gut, wenn dabei auch die Kommunen durch den Bund entlastet Diese beiden Ziele müssen kein Gegensatz sein. Es kann andererseits aber auch nicht nur um das Ziel der Entlastung der Kommunen gehen. 2

3 Ich habe aber den Eindruck, dass die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker sich darin einig sind. 2. Weil niemand ein Füllhorn hat, das wir über das Rehasystem ausschütten können, muss es ganz wesentlich um Verbesserungen in der Versorgungsstruktur gehen: Wir müssen den betroffenen Menschen die Verwirklichung ihrer Rechtsansprüche erleichtern. Da geht es um eine ganzheitliche Bedarfsermittlung und um abgestimmte, schnelle Bewilligungsprozesse. Bei komplexen Fallgestaltungen muss es eindeutige Regelungen für das Verfahren geben und ein trägerübergreifendes Fallmanagement mit einer klaren Verantwortungszuschreibung. 3. Die Zusammenarbeit der Träger untereinander und mit den Leistungserbringern muss besser Diese Zusammenarbeit muss von den Führungen der sozialstaatlichen Institutionen gewollt sein, und sie muss möglich sein. Das mit dem möglich sein hat mehrere Aspekte: Zum einen geht es darum, dass der Gesetzgeber die Zusammenarbeit durch klare Verfahrensregeln und möglichst klare Abgrenzungen erleichtert, so dass die Zuständigkeitsklärung erst gar keine große Energie abzieht und keine Zeit kostet. Zum anderen geht es um die personelle Ausstattung: Es muss genügend Menschen im Fallmanagement und in der Sachbearbeitung geben, die die Zusammenarbeit auch tatsächlich leben können. Die Reform der Eingliederungshilfe und der Rehaprozesse kann deshalb nicht nur eine Reform des Sozialrechts sein, sondern muss deshalb in den Institutionen auch in einer Verwaltungsreform münden. 4. Die Reform muss allen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Eingliederungsbedarf zugutekommen. Es darf keine Rolle spielen, an welches Leistungssystem Sozialversicherung oder Sozialhilfe sich der Leistungsanspruch des Betroffenen richtet. Die Verbesserung der Versorgungsstrukturen und der trägerübergreifenden Zusammenarbeit muss alle Menschen mit Behinderung erreichen. Genau deshalb sollten 3

4 5. die Änderungen im Verfahrensrecht wie ermitteln wir die Bedarfe, wie koordinieren wir die Leistungen? aus meiner Sicht so verankert werden, dass sie für alle Sozialleistungsträger gelten. Deshalb wünsche ich mir eine Verknüpfung einer ersten Stufe der SGB IX-Reform mit der Eingliederungshilfe-Reform. Damit kämen wir dann auch zu einer Reform, die SV-Träger und die SH-Träger auf Augenhöhe behandelt. Noch einmal und noch etwas klarer: Wir sollten die notwendigen verfahrensrechtlichen Klarstellungen für den Eingliederungsprozess im SGB IX verankern und dies mit den notwendigen Veränderungen auch im SGB I und in den Einzelgesetzen verbinden. Es darf kein Sonder-Reharecht für wesentlich behinderte Menschen geben. Genauso duldet die Reform aber auch keinen Aufschub, das muss und das kann schnell angepackt Die Vorschläge liegen nach der jahrelangen Diskussion um die Eingliederungshilfe-Reform, im RehaFutur-Prozess und in der Demografiestrategie auf dem Tisch und können politisch entschieden Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist eine wichtige Plattform für viele wichtige Akteure in der Rehapolitik gerade auch im Moment in der Diskussion um die Eingliederungshilfereform. Die BAR bringt die Verantwortlichen aus den Sozialversicherungen und aus den Sozialhilfeträgern zusammen. Unser Ehrgeiz sollte es sein als Verantwortliche in den Sozialversicherungen, in den Ländern und bei den Sozialhilfeträgern gemeinsame Vorschläge zu entwickeln dann werden wir auch vom Gesetzgeber gehört. Daran wollen wir in den nächsten Monaten in der BAR arbeiten. Und wir sollten das, was wir als Verantwortliche im Sozialleistungssystem selbst in die Hand nehmen und gestalten können, auch tatsächlich in die Hand nehmen und gestalten. Diese Tagung kann dazu einen Beitrag leisten: Wir diskutieren in diesen eineinhalb Tagen wesentliche Aspekte, die in der Reform des Reharechts und der Eingliederungshilfe eine Rolle spielen 4

5 Ich freue mich, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation diese Veranstaltung zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger geplant hat und wir heute gemeinsam Gastgeber sind. 5

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