ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS

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1 2. Französisch-Deutscher Sanierungsgipfel ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS V E RGLEICH F R A N K R E I C H U N D D E U TS C H L A N D RA Dr. Ulf Pechartscheck Nürnberg München Augsburg Ansbach Hof Regensburg Würzburg Landshut

2 1. Verfahrensablauf im Überblick Eröffnungsverfahren Insolvenzverfahren Prüfungsphase Verwertungsphase Insolvenzantrag + Vorläufiger Insolvenzverwalter Insolvenzeröffnung + Endgültiger Insolvenzverwalter Befriedigung der Gläubiger + Beendigung des Verfahrens Gerichtliches Verfahren Ziel eines Insolvenzverfahrens: bestmögliche gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung ( 1 InsO). Das Insolvenzrecht berührt das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht - Mitarbeiter sind nicht schutzlos gestellt! Page / Seite 2

3 2. Eröffnungsverfahren im Einzelnen Eröffnungsverfahren Insolvenzantrag Prüfungs- und Stabilisierungsphase Insolvenzeröffnung Aufgaben Prüfung der Insolvenzgründe. Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebes durch: Frühzeitige Einbeziehung der Arbeitnehmerschaft (Betriebsrat / Gewerkschaft / Gläubigerausschuss). Sicherung / Erhalt der Aufträge. Sicherung / Erhalt der Lieferantenbeziehung. Liquiditätsbeschaffung, u.a. durch Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Stabilisierung ist die Basis für den Verkaufs- und Investorenprozess Page / Seite 3

4 3. Besonderheit Insolvenzgeld Insolvenzgeldzeitraum maximal 3 Monate Insolvenzantrag Insolvenzeröffnung März April Mai Juni (Vorfinanzierung) Insolvenzgeld für maximal 3 Monate vor Insolvenzeröffnung ( 165 ff. SGB III). => weitere Liquiditätshilfe! => Stärkung der Motivation der Mitarbeiter durch fristgerechte Bezahlung der Löhne. => Agentur für Arbeit erhält keinen privilegierten Rückzahlungsanspruch ( 55 Abs. 3 InsO) Page / Seite 4

5 4. Insolvenzverfahren im Einzelnen Insolvenzverfahren Insolvenzeröffnung Verwertungsphase Befriedigung der Gläubiger Übertragende Sanierung ( Asset Deal ) Insolvenzplan + Veräußerung der Geschäftsanteile ( Share Deal ) Aufgaben Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen (u.a. auch nach 103 ff. InsO). Fortsetzung des Verkaufs- und Investorenprozesses und Verkauf. Abschluss der übrigen Verwertung. Befriedigung der Insolvenzgläubiger Page / Seite 5

6 5. Arbeitsrechtliche Grundsätze Grundsatz: Kollektives und individuelles Arbeitsrecht werden durch die Insolvenzeröffnung nicht tangiert. Dies gilt insbesondere für den Sonderkündigungsschutz von Schwangeren, Betriebsräten und Schwerbehinderten. Ausnahme: Die 113 ff. InsO modifizieren u.a. die Kündigungsfristen und die Voraussetzungen der Kündigung (vgl. unten). 613a BGB: Bei Betriebsübergang gilt 613a BGB (vgl. unten). Beteiligung der Arbeitnehmer: Dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss soll ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören ( 67 Abs. 2 S. 2, 21 Abs. 2 S.1 Nr. 1a InsO) Page / Seite 6

7 5. Arbeitsrechtliche Grundsätze Kollektives Arbeitsrecht: Betriebsrat: Mit Ausnahme der 120 ff. InsO grundsätzlich keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Insolvenzverfahren, d.h. es bleibt bei dem Konsultationsverfahren nach Kündigungsschutzgesetz, der Betriebsratsanhörung, dem Interessenausgleich / Namensliste. Gewerkschaften: Keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte. Gewerkschaft kann Betriebsrat und Arbeitgeber überwachen ( 23 BetrVG). Keine Einschränkung des Streikrechts. Durch TV geregelte Arbeitsbedingungen können nur einvernehmlich mit Zustimmung der Gewerkschaft verändert werden (Sanierungstarifvertrag) Page / Seite 7

8 6. Übertragende Sanierung ( Asset Deal ) Insolvenzschuldner 613a BGB Eingefügt durch die Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG v In Deutschland auch im Insolvenzverfahren gültig. Investor - NewCo Einzelrechtsübertragung. Wechsel des Unternehmensträgers / Arbeitgebers. Betriebsübergang: Durch die Übernahme legt sich der Übernehmer ins gemachte Bett (BAG, Urteil v ), d.h. vorhandene betriebliche Organisation wird vom Erwerber fortgesetzt. => Investor übernimmt alle Arbeitsverhältnisse. => Bei personellen Überkapazitäten entsteht somit die Notwendigkeit zum Personalabbau vor dem Verkauf! Page / Seite 8

9 7. Durchbrechung der arbeitsrechtlichen Grundsätze - Personalabbau vor dem Verkauf Ausgangslage Zielstruktur Insolvenzschuldner Insolvenzschuldner Kündigungsschutz gilt auch im Insolvenzverfahren, aber 113 ff. InsO regeln: Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Monatsende. Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste mit dem Betriebsrat kann nur noch wegen grober Fehlerhaftigkeit angegriffen werden ( 125 InsO). Begrenzung Sozialplan ( 123 InsO). Gemäß 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Allerdings darf nach dem Erwerberkonzept bereits durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden: Konzept des Erwerbers, dessen Durchführung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat (Vorvertrag). Klagerisiko Stichwort Einklagen bleibt! Besonderheit Transfergesellschaft vgl. Seite Page / Seite 9

10 8. Besonderheit Transfergesellschaft 1 3 Übertragende Sanierung Insolvenzschuldner Transfermaßnahme Insolvenzschuldner 4 vorher 2 nachher Transfergesellschaft Investor - NewCo Gründung einer neuen Gesellschaft ( Transfergesellschaft ), finanziert durch: Insolvenzmasse / Gläubiger / Dritte Staatliche Förderung Transferkurzarbeitergeld ( 111 SGB III). Rechtssicherheit bezüglich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Abschluss 3-seitiger Verträge (Arbeitnehmer, Transfergesellschaft und Insolvenzverwalter) Grenze: keine Umgehung von 613a BGB! Page / Seite 10

11 9. Verkauf Geschäftsanteile ( share deal ) Gesellschafter alt Gesellschafter neu Insolvenzschuldner Der insolvente Unternehmensträger (= bisheriger Arbeitgeber) verändert sich nicht. Der Verkauf vollzieht sich nur auf Gesellschafter-Ebene und berührt das Arbeitsverhältnis nicht. In der Insolvenz ist der vorherige Abschluss eines Insolvenzplans erforderlich, um die Insolvenzgründe zu beseitigen. Die (personelle) Restrukturierung muss vor Verkauf erfolgen (vgl. oben) Page / Seite 11

12 10. Zusammenfassung In der Insolvenz bleiben grundsätzlich alle betriebsverfassungsrechtlichen und individuellen Arbeitnehmerschutzrechte erhalten. Insolvenzgeld für bis zu 3 Monate stabilisiert die Betriebsfortführung durch den Liquiditätseffekt und motiviert die Mitarbeiter. = > Basis für den Verkauf! 613a BGB bewirkt den Übergang der Arbeitnehmer auf den Erwerber. Insolvenzverwalter hat eine Vielzahl von Instrumenten, um im Bedarfsfall Personal abzubauen, namentlich Erleichterungen nach 113 ff. InsO, betriebsbedingte Kündigung nach Erwerberkonzept, staatliche Förderung der Transfergesellschaft. Bei allen Maßnahmen ist fortlaufende Kommunikation mit den Arbeitnehmervertretern geboten Page / Seite 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Ulf Pechartscheck Partner Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Kanzlei E NDE Dr. DER Beck P& RÄSENTATION Partner GbR V IELEN D ANK FÜR DIE Nymphenburgerstraße 5 D A UFMERKSAMKEIT! München u.pechartscheck@ra-dr-beck.de Tel: +49 (0)89 / Merci pour votre l attention! Nürnberg München Augsburg Ansbach Hof Regensburg Würzburg Landshut

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