Schweigepflicht in sozialen Einrichtungen
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- Käthe Dieter
- vor 7 Jahren
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1 Aufgaben einer WfbM in sozialen Einrichtungen In Werkstätten sollen behinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Teilnahme am Arbeitsleben zu verbessern. Sie sollen persönlich und beruflich qualifiziert und möglichst auch auf das Berufsleben außerhalb der geschützten Werkstatt vorbereitet werden. entbindung / Seite 1 entbindung / Seite 2 Werkstattbeschäftigte Datenschutz Werkstättenbeschäftigte stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Ohne aber dessen Pflichten zu haben! Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Sie können (wegen des Aufnahmeanspruchs) auch nicht entlassen werden. Sozialer Schutz der Werkstattbeschäftigten, der besser ist als der von Arbeitnehmern. Medizinische und pflegerische Daten gehören zu den sensibelsten Informationen. Daher gilt für den Umgang mit Sozialdaten eine Vielzahl gesetzlicher Grundlagen. Informationelles Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Strenge Zweckbindung der Daten Grundsätze der Datenschutzbedingungen Datensparsamkeit - Beachtung des Übermaßverbotes bei der notwendigen Datenerfassung und -übermittlung Normenklarheit bei den entsprechenden Regelungen entbindung / Seite 3 entbindung / Seite 4
2 Datenschutz Beschäftigte haben Anspruch auf den Schutz der Daten gegen öffentlichen und freien Trägern Die Weitergabe personenbezogener Daten darf nur mit Zustimmung der/des Beschäftigten erfolgen, soweit nicht gesetzliche Regelungen die Weitergabe erforderlich machen. SGB I Allgemeiner Teil / 35 Sozialgeheimnis (1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten ( 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfaßtdie Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daßdie Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. H. Der Anspruch richtet sich auch gegen die Verbände der Leistungsträger, die Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger und ihrer Verbände, H.. Die Beschäftigten haben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei den genannten Stellen das Sozialgeheimnis zu wahren. entbindung / Seite 5 entbindung / Seite 6 SGB I Allgemeiner Teil / 35 Sozialgeheimnis (2) Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten ist nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches zulässig. (3) Soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist, besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten. (4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich. (5) Sozialdaten Verstorbener dürfen nach Maßgabe des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches verarbeitet oder genutzt werden. Sie dürfen außerdem verarbeitet oder genutzt werden, wenn schutzwürdige Interessen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen dadurch nicht beeinträchtigt werden können. BDSG / 5 Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. entbindung / Seite 7 entbindung / Seite 8
3 SGB X / 67 (1) Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einer in 35 SGB I H. BDSG / 3 Weitere (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). SGB X / 67 (12) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die -rassische und ethnische Herkunft, -politische Meinungen, - religiöse oder philosophische Überzeugungen, -Gewerkschaftszugehörigkeit, - Gesundheit oder Sexualleben. BDSG / 3 Weitere (9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. entbindung / Seite 9 entbindung / Seite 10 StGB / 203 Verletzung von Privatgeheimnissen generell Ein Arzt mußgegenüber jedermann Stillschweigen bewahren über Erkrankungen und alles, was man ihm anvertraut. Die gilt über den Tod hinaus. Die gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für andere Angehörige der Heilberufe, beispielsweise Heilpraktiker und Psychologen. Die gilt auch für Mitarbeiter der genannten Berufe. bei der Betreuung Wer andere professionell betreut, unterliegt ebenfalls der. Die beruht auf strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rechtsnormen. Aber schon aus dem Berufsethos folgt das Gebot einer besonderen Verschwiegenheit und der Wahrung der Würde, des Selbstbestimmungsrechtsund der Privatsphäre desjenigen, der dem professionell Betreuenden von Berufs wegen anvertraut ist bzw. der sich vertrauensvoll an sie/ihn gewandt hat. entbindung / Seite 11 entbindung / Seite 12
4 bedeutet, dass professionelle Betreuer grundsätzlich gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung des Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind. Dazugehören neben persönlichen Daten wie Name, Religionszugehörigkeit, Krankheitsgeschichte oder Vermögensverhältnisse auch in der Berufsausübung bekannt gewordene sonstige private oder berufliche Verhältnisse der Klientin/des Patienten bzw. des Menschen. Die geht über die bloße Pflicht zu schweigen hinaus, indem sie gebietet, schon die Erhebung und Speicherung von Daten auf das Notwendige zu beschränken und schriftlich oder elektronisch gespeicherte Daten so aufzubewahren, dass sich Unbefugte keinen Zugang verschaffen können. Praktische Probleme der Dokumentationspflicht Bestimmte Begebenheiten sind zu dokumentieren um die sonst an der Pflege Beteiligten darüber zu unterrichten; auch haftungsrechtliche Fragen erfordern eine Dokumentation Auskunfts-/Offenbarungspflicht Zugang zu notwendigen Informationen für die am Betreuungsprozess beteiligten Berufsgruppen Informationsweitergabe an auskunftsberechtigte Personen Auskunftserteilung durch Notstand nach 34 StGB Die dient dem Schutz des Beschäftigten und aller seiner Privat- und Geheimnissphäre. entbindung / Seite 13 entbindung / Seite 14 Rechtsgrundlage Datenaustausch (Intern) Auszug aus SGB X 67b Abs. 2 67b Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung (1) Die Verarbeitung von Sozialdaten und deren Nutzung... (2) Wird die Einwilligung bei dem Betroffenen eingeholt, ist er auf den Zweck der vorgesehenen Verarbeitung oder Nutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung des Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht. Die Einwilligung und der Hinweis bedürfen der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die Einwilligungserklärung im äußeren Erscheinungsbild der Erklärung hervorzuheben. (3) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung... entbindung / Seite 15 entbindung / Seite 16
5 Datenaustausch (Extern) Einwilligung des Betroffenen Leistungsträger Freizeit / Transport Wenn der verfügungsberechtigte Beschäftigte in der WfbM sein vorheriges Einverständnis über die vollständige oder teilweise Weitergabe seiner Angaben erklärt, so ist die Lebenshilfe-Werkstätte von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden. Wohnheim ABM Ambulant begleitendes Wohnen Voraussetzungen Freiwilligkeit: Keine Täuschung/Drohung/sonstiger Zwang Es besteht eine Aufklärungspflicht Einwilligungserklärung (ausdrücklich oder konkludent) Einwilligungsfähigkeit Inklusion/Integra Außenarbeitsplätze Arzt / Klinik Problem: Form der Einwilligung Die Einwilligung ist an keine bestimmte Form gebunden, so dass sie auch mündlich erteilt werden kann und wirksam ist. Aus Gründen der Beweissicherung sollte aber stets eine schriftliche Erklärung angestrebt werden entbindung / Seite 17 entbindung / Seite 18 entbindung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit E r k l ä r u n g zur Entbindung der Ich (Name, Vorname) geboren am bin über die gesetzliche umfassend unterrichtet worden. Ich entbinde meine Ärzte (ambulant / stationär) meinen gesetzlichen Betreuer Leistungsträger, die meine berufliche und soziale Integration fördern von der gesetzlichen gegenüber den Diensten der Lebenshilfe Werkstätten Forchheim ggmbh (WfbM Forchheim), John-F.-Kennedy-Ring 27c, Forchheim, sowie den Mitarbeitern WfbM Forchheim für die im Rahmen der Begleitungs-und Unterstützungsarbeit erforderlichen Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten schriftlich oder mündlich einzuholen. Ich habe von den Mitarbeitern H? Fragen? entbindung / Seite 19 entbindung / Seite 20
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