Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Aspekte der Beratung

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1 Aspekte der Beratung Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München

2 Ausgangspunkt: alternative Wohnform zwischen häuslicher Pflege / Betreuung und vollstationärer Pflege Pflege- und hilfsbedürftige Menschen leben als Mieter in einer geeigneten Immobilie und wählen für die Versorgung in eigener Häuslichkeit ambulante Dienstleister

3 Paradigmenwechsel Basis: Grundverständnis von privatem Wohnen Rechte und Pflichten selbständige Entscheidungen Eigenverantwortung Bedürfnisse und Interessen der Mieter sind maßgeblich für jegliches Handeln zentrales Kennzeichen: Selbstbestimmung der Mieter

4 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) seit 08 / 2008 Abgrenzung zwischen stationären Einrichtungen und ambulanten Wohnformen Wohnformen für pflege- und/oder betreuungsbedürftige Menschen erstmals Anzeigepflicht für ambulant betreute WGs

5 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Fünf weitere Kriterien (Kondition für 3. Teil des Gesetzes): Gremium der Selbstbestimmung freie Wählbarkeit von Pflege- oder Betreuungsdienst Pflege- und Betreuungsdienst = Gaststatus höchstens 12 Mieter Wirtschaftlich selbstständig und nicht mehr als zwei abwgs des Initiators in unmittelbarer räumlicher Nähe

6 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Folge: wenn alle Voraussetzungen vorliegen, gilt nur 3. Teil: Beratungsauftrag der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht) Überprüfung der Ergebnisqualität

7 Akteure einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft die Mitglieder der Wohngemeinschaft (Mieter) die Angehörigen und/oder gesetzlichen Betreuer (bei Mietern, die unter Betreuung stehen) verschiedene Dienstleistungsanbieter (Pflege-, Betreuungs-, hauswirtschaftliche Leistungen) der Vermieter Moderation Ehrenamtliche Unterstützer

8 WG Mieter Gremium der Selbstbestimmung beauftragt und schließt Verträge oder schließt Vereinbarungen Dienstleistungserbringer (Pflege) Dienstleistungserbringer (Betreuung) Vermieter Bürgerschaftliches Engagement Moderation

9 Das Gremium der Selbstbestimmung ist die organisiert strukturierte Form der Selbstbestimmtheit der Mieterinnen und Mieter einer Wohngemeinschaft mit der Zielsetzung, alle die Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen treffen zu können

10 Konstituiertes Gremium der Selbstbestimmung(1) Selbstgegebene klare, eindeutige Vereinbarungen (Struktur und Aufgabenstellung) am besten schriftlich Häufigkeit verbindlicher Treffen verpflichtende regelmäßige Teilnahme Klärung über Stimmrecht (jedes Mitglied hat eine Stimme) Aufgabenbereiche, für die Entscheidungen getroffen werden müssen (z. B. Wahl Pflegedienst, Hausordnung, Auswahl neuer Mieter )

11 Konstituiertes Gremium der Selbstbestimmung (2) Selbstgegebene klare, eindeutige Vereinbarungen (2) die Aufgabenverteilung (Mitarbeit in der Wohngemeinschaft als konzeptioneller Bestandteil) wer die Entscheidungen trifft (ausschließlich die Mitglieder der Wohngemeinschaft) die Verfahren, wie bei Entscheidungen abgestimmt wird (z. B. Mehrheitsentscheidungen) die Verbindlichkeit der Beschlüsse Teilnahme der Vertreter/-innen von Dienstleistungsanbietern (Pflege- und Betreuungsdienst, Vermieter) an Sitzungen (ohne Stimmrecht, jedoch in beratender Funktion)

12 Aufgabenbereiche des Gremiums Auswahl neuer WG-Mitglieder Wahl der Dienstleister (Pflege und Betreuung etc.) Regelung des Zusammenlebens Verwaltung der Haushaltskasse Gestaltung der äußeren und inneren Bedingungen Vertretung der Wohngemeinschaft nach außen (z.b. Behörden) Hauswirtschaft (z. B. was wird eingekauft und gekocht) Alltagsgestaltung (die Gemeinschaft betreffend) Wohnraum (z. B. die Gestaltung und deren Nutzung) gemeinsam notwendige Anschaffungen (z. B. Einrichtung) Transparenz über gemeinschaftliche Entscheidungsfindung

13 Funktionierendes Gremium der Selbstbestimmung Bisherige Erfahrungen Ein funktionierendes - die Rechte und Pflichten der pflege- und hilfsbedürftigen Mieter gegenüber Vertragspartnern / Dritten tatsächlich vertretendes - Gremium der Selbstbestimmung entsteht nicht ohne Anleitung/Moderation. Mieter bzw. Angehörige bedürfen eines unterstützten Lernprozesses ( Heim -Denken <--> Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung)

14 Funktionierendes Gremium der Selbstbestimmung Bisherige Erfahrungen (2) Probleme dass Mieter/Angehörige diesen Lernprozess nicht gehen können - Distanz zur Pflegeverantwortung / keine Ressourcen zur Verantwortungsübernahme - zu wenig trainierte Sozialkompetenzen zur Ausübung der Selbstbestimmung - vorrangig ein besseres Heim suchen / keine Verantwortung übernehmen konzeptionellen Grundgedanken nicht nur schriftlich vorstellen, sondern im Aufbauprozess des Gremiums nachhaltig diskutieren

15 Funktionierendes Gremium der Selbstbestimmung Bisherige Erfahrungen (3) Anregungen obligatorische einjährige fachliche Begleitung / Moderation in der Startphase Treffen des konstituierten Gremiums im sechswöchigen Rhythmus gewählter Sprecher

16 Weitere Aspekte Konzept

17 Vorliegen eines Konzeptes (1) substantielle Aussagen zu folgenden Aspekten: Ausgangssituation / Bedarf / Standortfragen Immobilie / Wohnung / räumliche Bedingungen / Ausstattung Zielgruppe(n) / künftige WG-Bewohner Wirtschaftliche Aspekte / Finanzierung

18 Konzept - substantielle Aussagen (2) Dienstleistungserbringer (Personalausstattung / Qualifizierungen / Verantwortlichkeiten) Alltagsgestaltung / Betreuung- und Pflege (Zielsetzungen / Maßnahmen zur Umsetzung / Qualitätssicherung) Sicherung der Selbstbestimmtheit Aufbau bürgerschaftlichen Engagements Einbindung der WG in das lokale Umfeld

19 Weitere Aspekte Konzept Pflegedienst / Dienstleister Arbeitsintensiver Aufbauprozess - Rechtliche Rahmenbedingungen Finanzierung / Förderung

20 Kosten für Initiatoren: 1. Immobilie 2. arbeits- und zeitintensiver Aufbauprozess (Projektplanung) 3. laufende Kosten (Planung, Ausschreibung, Mitarbeiter-Schulung) Kosten für Mitglieder der Wohngemeinschaft : 1. Wohnen (Miete, Mietnebenkosten, Instandhaltung) 2. Verpflegung und Wirtschaftsbedarf 3. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. Pflege- und Betreuungsleistungen 5. Einrichtung, Versicherungen, Rücklagen

21 Fördermöglichkeiten Bezirksregierung: Fördermittel zum (Um-)Bau einer Immobilie Infos unter Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Wohnraumförderung Infos unter Freistaat Bayern: Anschubfinanzierung bis zu für Personal- und Sachkosten (keine Investitionskosten) für max.1 ½ Jahre, z.b. für externe Moderation Infos unter

22 Seminare für Moderatoren Moderationsseminar I (Anfänger) Termin: 15. Februar bis Uhr Inhalte: Grundsätzliches zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften Selbstbestimmung - was ist das? Das Gremium der Selbstbestimmung und seine Aufgaben Moderation - Chancen, Aufgaben und Pflichten Arbeit an Praxisbeispielen

23 Seminare für Moderatoren Moderationsseminar II (Fortgeschrittene) Termin: 27. September bis Uhr Inhalte: Wiederholung: Moderation in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Konfliktmanagement Fallbesprechungen aus Ihrer aktuellen Praxis

24 Zusammenfassung Ambulant betreute Wohngemeinschaften (für Demenzkranke) bieten Lebensqualität für Pflege- und Hilfsbedürftige Angehörige erleben Entlastung und Rückgewinn von Lebensqualität (ohne gravierende Versagens- und Schuldgefühle) Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen einen Versorgungsbaustein dar und sind nicht für jeden Mieter/ jeden Angehörigen geeignet

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auenstr München Tel: 089 /

Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

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