2016 Francesca Tinnirello
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- Matthias Vogel
- vor 7 Jahren
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2 Inhaltsverzeichnis FAQs: Seite 4 - Was sind beglaubigte Übersetzungen? Seite 5 - Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? Seite 6 - Muss ich das Original oder eine Kopie für die Übersetzung einreichen? Seite 7 - Kann ich Scans der Originale für die Übersetzung einreichen? Seite 8 - Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung? Seite 9 - Wo finde ich Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen? Seite 10 - Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt? Seite 11 - Brauche ich eine Apostille für die Übersetzung? Seite 12 - Darf der Übersetzer Fehler im Text korrigieren, wenn ich ihm diese mitteile? Seite 13 - Werden Noten/Credits von Zeugnissen und Diplomen umgerechnet bei der Übersetzung?
3 Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
4 Was sind beglaubigte Übersetzungen? Beglaubigte Übersetzungen (auch amtlich bestätigte Übersetzungen genannt) sind Übersetzungen von Dokumenten, die von Übersetzern mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Stempel erstellt werden. Sie bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und geben damit eine Sicherheit, dass die Übersetzung vertrauenswürdig ist. Bevor ein Übersetzer die Übersetzungen beglaubigen darf, muss er zuvor vom Präsidenten des Landgerichts seines Wohnsitzes dazu ermächtigt und beeidigt worden sein. Dies wird in der Regel für Übersetzungen von Urkunden benötigt, wie beispielsweise Zeugnisse, Diplome, Urteile, Vollmachten, Testamente, etc.
5 Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? Das kommt immer auf den Aufwand an. Manche Übersetzer rechnen wortgenau ab oder Sie berechnen nach Zeilen (eine sogenannte Normzeile enthält in der Regel 55 Anschläge inklusive Leerzeichen pro Zeile). Andere wiederum berechnen für die Übersetzung Seiten-, Stunden- oder Pauschalpreise. Tipp: Senden Sie dem Übersetzer zunächst den Text, damit dieser anhand des Textes ein Angebot unterbreiten und Ihnen die Lieferzeiten mitteilen kann.
6 Muss ich das Original oder eine Kopie für die Übersetzung einreichen? Ich empfehle immer das Original einzureichen, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite. Hintergrund : Am Ende der Übersetzung muss der Übersetzer in seiner Beglaubigungsformel angeben, ob er das Original oder eine Abschrift (=Kopie, Scan, Foto) gesehen hat. Jede Behörde stellt andere Anforderungen, aber Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die Originaldokumente einreichen. Das können Sie entweder persönlich beim Übersetzer abgeben oder per Post schicken (am besten immer per Einschreiben mit Unterschrift). Wenn die beglaubigte Übersetzung nicht für Behörden benötigt werden, weil es sich um Zeugnisse handelt, die Sie für eine Bewerbung einreichen möchten, reicht häufig auch nur eine Kopie. Empfehlenswert ist dennoch immer die Einreichung des Originals.
7 Kann ich Scans der Originale für die Übersetzung einreichen? Ja, grundsätzlich können Sie dem Übersetzer Scans einreichen. Scans werden wie Kopien behandelt und können nicht als Originale angesehen werden. Der Übersetzer kann anhand des Scans ein Angebot mit Liefertermin unterbreiten und vorab mit dem Scan übersetzen. Ich empfehle immer das Original einzureichen, da das die meisten Behörden verlangen. In einigen Fällen wird akzeptiert, dass die Übersetzung auch ohne Einreichung des Originals erstellt wurde. Am besten klären Sie vorab, wie die Vorgaben des Empfängers der Übersetzung sind.
8 Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung? Das hängt von einigen Faktoren ab. Wie zum Beispiel: Länge des Textes Layout (sind viele Grafiken, Tabellen, etc. vorhanden?) Verfügbarkeit des Übersetzers Nachdem Sie dem Übersetzer den Text zur Einsicht schicken, wird er Ihnen einen Liefertermin nennen können. Da jeder Text unterschiedlich ist, variiert das von Fall zu Fall.
9 Wo finde ich Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen? Datenbanken, die Sie durchsuchen könnten: (Justizportal) (Bundesverband BDÜ) (Übersetzerverband VVU) (italienisches Konsulat in Stuttgart) Oder fragen Sie Übersetzer, die Sie bereits kennen.
10 Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt? Eine Legalisation ist eine Art Überbeglaubigung, die zum Beispiel von Botschaften und Konsulaten vorgenommen wird. Sie stellt eine Echtheitsbestätigung dar und somit eine Art Akzeptanz des Dokuments. Ob eine Legalisation notwendig ist, hängt von dem jeweiligen Land ab, für das die Übersetzung benötigt wird. Zwingend notwendig ist dies bei Übersetzungen von deutschen Vollmachten ins Italienische, da diese ohne eine Legalisation in Italien nicht anerkannt werden würden.
11 Brauche ich eine Apostille für die Übersetzung? Das kommt auf das Dokument und das Zielland an. Eine Apostille ist, wie die Legalisation auch, eine Form der Echtheitsbescheinigung, die auf der Urkunde aufgestempelt wird. Sie ist im Gegensatz zur Legalisation eine vereinfachte Echtheitsbestätigung. Apostillen sind beim zuständigen Landgericht erhältlich. Dabei muss das Zielland angegeben werden.
12 Darf der Übersetzer Fehler korrigieren, wenn ich sie ihm mitteile? Nein. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist, dies bedeutet auch, dass die Übersetzung genau dem Original entspricht. Die Urkunde muss daher zunächst von der Behörde korrigiert werden, damit der Übersetzer den Fehler beseitigen kann, ansonsten überträgt er den Fehler mit in die Übersetzung. Der Übersetzer sollte allerdings bei der Vermutung, dass sich ein Fehler im Original befindet, einen Hinweis in seinen Anmerkungen machen.
13 Werden Noten/Credits von Zeugnissen und Diplomen umgerechnet bei der Übersetzung? In der Regel nicht. Die Umrechnung von Noten liegt in der Verantwortung der Anerkennungsstellen. Die Übersetzung dient nur als Lesehilfe, dies bedeutet, dass eine ausgeschriebene Note übersetzt werden muss, damit die Anerkennungsstelle in den Umrechnungstabellen nachsehen kann, wie die Noten zu deuten sind. Der Übersetzer kann zur Information eine Anmerkung machen, was eine Entsprechung sein könnte, muss dies allerdings nicht tun.
14 Haben Sie Fragen? Schreiben Sie mir Ihre Fragen an:
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