Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL
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- Leopold Meinhardt
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1 Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2011\Ref. IV.6\Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Per OWA: An alle Schulen in Bayern IV.6 IV.1 IV.2 IV.7 IV.8 V.2 VI.2 VII.2 ZS 4 IV MD ZS St - M ENTWURF Datum: Entwurf Witsch_B erstellt/geprüft: Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift Reinschrift versandt: gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 13. Juli 2011 IV.6 5 S a Telefon: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, ich wende mich heute mit einem für uns alle bedeutenden Thema an Sie und bitte Sie gleichzeitig, alle Lehrkräfte Ihrer Schule und Ihren Elternbeirat zu informieren. Wie Sie wissen, ist am 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten, die es an allen bayerischen Schulen umzusetzen gilt. Wesentlicher Inhalt der Konvention ist das Thema Inklusion und damit die zentrale Frage des gemeinsamen Lernens und Lebens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Vielfalt an Talenten, Persönlichkeiten und auch individuellen Bedürfnissen unsere bayerischen Schulen bereichert. Dies ist eine Chance für alle Kinder und Jugendlichen und damit eine Möglichkeit für das gesamte gesellschaftliche Miteinander, Unterschiede zwischen Menschen annehmen zu lernen: Telefon: ludwig.spaenle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
2 - 2 - Vielfalt als Bereicherung, nicht als Bürde! Vor diesem Hintergrund baue ich auf die kreative Mitwirkung aller Beteiligten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Besondere dieses bildungspolitischen Auftrages zeigt sich für mich darin, dass es Anspruch der Konvention ist, alle für die Schule in unserer Gesellschaft Verantwortlichen in den Umgestaltungsprozess einzubeziehen. In einem intensiven Dialog der Partner sehe ich eine große Chance für den notwendigen Umgestaltungsprozess. Gemeinsam mit der Schulfamilie aller Schularten sowie den Behinderten-, Fach- und Lehrerverbänden haben wir bereits die Basis für einen Konsens geschaffen. Er wurde durch eine von mir sehr geschätzte interfraktionelle Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen im Bayerischen Landtag gesteuert und kollegial begleitet sowohl durch die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Frau Irmgard Badura, als auch durch die Expertise eines Wissenschaftlichen Beirates mit Vertretern der allgemeinen Schule und der Sonderpädagogik. Denn für mich steht fest: Inklusion kann nicht von oben verordnet, sie muss gemeinsam mit den schulischen Partnern gewollt und umgesetzt werden. Dabei kann Bayern vor allem seit 2003 auf beachtenswerte Konzepte des Bayerischen Weges der Integration durch Kooperation aufbauen. Das Neue der UN-Konvention - insbesondere im Artikel 24 grundgelegt - beinhaltet jedoch eine darüber hinausgehende Sichtweise. Diese erfordert die Bereitschaft jeglicher Schulart, Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Unterricht und im Schulalltag aufzunehmen. Dabei verlangt die Konvention über das gemeinsame Lernen hinaus das soziale Miteinander aller Schülerinnen und Schüler. Die inklusiv ausgerichteten Schulen werden fachlich unterstützt durch die spezialisierten Förderzentren in Bayern als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik, die auch weiterhin als alternativer Lernort fungieren können. An Schulen mit dem Profil Inklusion werden nun Lehrkräfte für Sonderpädagogik vor Ort in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden.
3 - 3 - Wir werden in Bayern versuchen, diesem Anspruch bestmöglich gerecht zu werden. Während meiner Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz im Jahre 2010 haben wir von Bayern aus kräftige Impulse zur Umsetzung der UN- Konvention auf Bundesebene gesetzt. Sowohl das mit allen Ländern beschlossene Positionspapier Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der schulischen Bildung vom als auch die von allen Ländern mitgetragene Weiterentwicklung der KMK- Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 ( Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen vom Dezember 2010) sind für mich Eckpfeiler für den Gestaltungswillen aus fachlich verantwortbarer bayerischer Sicht. Es freut mich sehr, dass der Bayerische Landtag am 28. März 2011 einstimmig einen Gesetzentwurf zum Thema Inklusion eingebracht hat, der von allen Fraktionen einvernehmlich getragen wird. Er stellt einen ersten bedeutenden Schritt in Richtung der Umsetzung der Konvention dar. Selbstverständlich ist mir dabei bewusst, dass bei diesem vielschichtigen Thema noch weiterführender Diskussionsbedarf besteht und die Umsetzung der UN-Konvention als prozessualer Vorgang zu betrachten ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass für das Schuljahr 2011/2012 mit dem vorliegenden Konzept ein bereits ermutigendes - auch von der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags mitgetragenes - Konzept vorliegt. Dieses Konzept Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote will bestehende Formen gemeinsamen Lernens aufgreifen und um neue Facetten von inklusiver Schule ergänzen. Im Sinne eines vorgegebenen Gestaltungsrahmens sollen Spielräume vor Ort auch für ein eigenverantwortetes Gestalten und Entwickeln von inklusiver Schule genutzt werden, damit der Geist der UN-Behindertenkonvention für jedes einzelne Kind und jeden einzelnen Jugendlichen mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf spürbar wird.
4 - 4 - Ich bitte Sie, sich dieser Aufgabe an Ihren Schulen anzunehmen. Die Schule mit dem Schulprofil Inklusion soll hier durch gute Beispiele ein Motor der Entwicklung sein. Nach dem Teilhabegedanken der Konvention und dem Grundanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs haben jedoch alle Schulen den klaren Auftrag zu einem inklusiven Unterricht und einer inklusiven Schulentwicklung. Mir ist bewusst, dass auch auf der Bayerischen Staatsregierung eine enorme Erwartungshaltung lastet und vor allem im Hinblick auf die Ressourcen in den einzelnen Gestaltungsfeldern der Umsetzung noch Vieles bedacht und in die Wege geleitet werden muss. Dafür bitte ich alle Partner der Schule um Verständnis. Eines jedoch steht für mich fest: Der Einsatz für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin mit Behinderung ist eine zentrale Aufgabe für uns alle. Dies heißt für mich: Kein Schüler darf verloren gehen. Ich wünsche Ihnen allen die nötige Begeisterung für dieses Anliegen. Ich bin davon überzeugt, wenn alle mit ihrer Kreativität, der nötigen Fach- und Gestaltungskompetenz das Thema Inklusion umzusetzen versuchen, können wir für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bestmögliche schulische Wege entwickeln - unter Einbeziehung des Inklusionsanspruches an all unseren Schulen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Ludwig Spaenle
5 - 5 - Hinweise zu den im Text genannten Papieren als Download: Positionspapier Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der schulischen Bildung vom : /2010_11_18-Behindertenrechtkonvention.pdf Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen vom Dezember 2010 (Weiterentwicklung der KMK- Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994): t-entwurf ak.pdf Konzept Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote : zung_des_gesetzentwurfs_inklusion_13_2.pdf
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