Culinarium Nöggel Tarife
|
|
- Dagmar Heidi Kruse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Culinarium Nöggel Tarife
2 Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter Tarife pro Benützung mit Ortseigene Auswärtige gewerblicher Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter
3 Benützungsregeln 1. Der Raum inkl. Inventar wird maximal für 25 erwachsene Personen vermietet. 2. Benutzungen für kulinarische Zwecke haben Vorrang. 3. Die Gebühren sind vor der Benützung zu entrichten. 4. Für terminierte Anlässe, des Vereins culinarim nöggel, werden keine Gebühren erhoben. Für Privatanlässe einzelner Vereinsmitglieder gelten die Tarife für Ortseigene ohne Küchenteil. Bei regionalen, kantonalen oder interkantonalen Anlässen, die von ortsansässigen Sektionen des betreffenden Verbandes organisiert werden, gelten die Tarife für Ortseigene. 5. Sämtliche Räumlichkeiten müssen einwandfrei und gereinigt abgegeben werden. Sie werden von der Gemeindeverwaltung abgenommen. Diese entscheidet, ob eine Nachreinigung notwendig ist. 6. Ausserordentliche Dienstleistungen der Gemeinde oder zusätzliche Säuberungen, Reinigungen, verursacht durch unsorgfältiges Benutzen, werden den Benützern nach Aufwand CHF 50 pro Stunde verrechnet. Allfällige Reparaturen nach Aufwand. 7. Die Abfallentsorgung ist Sache des Benutzers. 8. Parkplätze: a) Während der Ladenöffnungszeiten steht ein Parkplatz beim Dennerparkplatz zur Verfügung; b) Öffentliche Parkplätze können jederzeit benutzt werden. Benützer müssen Handtücher, Abwaschlappen und Abfallsäcke selber mitnehmen. Der Abfall ist selber zu entsorgen.
4 Culinarium Nöggel. Unser beliebter Raum für den Workshop, Kochkurs oder die Party. Raum mieten / besichtigen: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler, info@buehler.ar.ch
5 Culinarium Nöggel Tarife
6 Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter Tarife pro Benützung mit Ortseigene Auswärtige gewerblicher Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter
7 Benützungsregeln 1. Der Raum inkl. Inventar wird maximal für 25 erwachsene Personen vermietet. 2. Benutzungen für kulinarische Zwecke haben Vorrang. 3. Die Gebühren sind vor der Benützung zu entrichten. 4. Für terminierte Anlässe, des Vereins culinarim nöggel, werden keine Gebühren erhoben. Für Privatanlässe einzelner Vereinsmitglieder gelten die Tarife für Ortseigene ohne Küchenteil. Bei regionalen, kantonalen oder interkantonalen Anlässen, die von ortsansässigen Sektionen des betreffenden Verbandes organisiert werden, gelten die Tarife für Ortseigene. 5. Sämtliche Räumlichkeiten müssen einwandfrei und gereinigt abgegeben werden. Sie werden von der Gemeindeverwaltung abgenommen. Diese entscheidet, ob eine Nachreinigung notwendig ist. 6. Ausserordentliche Dienstleistungen der Gemeinde oder zusätzliche Säuberungen, Reinigungen, verursacht durch unsorgfältiges Benutzen, werden den Benützern nach Aufwand CHF 50 pro Stunde verrechnet. Allfällige Reparaturen nach Aufwand. 7. Die Abfallentsorgung ist Sache des Benutzers. 8. Parkplätze: a) Während der Ladenöffnungszeiten steht ein Parkplatz beim Dennerparkplatz zur Verfügung; b) Öffentliche Parkplätze können jederzeit benutzt werden. Benützer müssen Handtücher, Abwaschlappen und Abfallsäcke selber mitnehmen. Der Abfall ist selber zu entsorgen.
8 Culinarium Nöggel. Unser beliebter Raum für den Workshop, Kochkurs oder die Party. Raum mieten / besichtigen: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler, info@buehler.ar.ch
9 Gemeindesaal Tarife
10 Tarife Gemeindesaal Ortsansässige Auswärtige ganzer Saal, ohne Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr ganzer Saal, mit Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr halber Saal, ohne Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr halber Saal, mit Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr Küche pro Tag / Anlass Fr Fr Bühne pro Tag / Anlass Fr Fr Proben pro Tag gratis Foyer pro Tag / Anlass Fr Fr
11 Benützungsregeln (Merkblatt) 1. Die Räumlichkeiten des Gemeindesaals dürfen nur während den festgelegten Zeiten und Terminen benutzt werden. 2. Die Übergabe beziehungsweise Rückgabe der Räumlichkeiten und des Inventars erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Hauswart. 3. Die auf dem Bewilligungsformular aufgeführten verantwortlichen Personen sind für die Sorgfalt, Ordnung und die Sauberkeit verantwortlich. 4. Die Bedienung von speziellen Einrichtungen hat in Absprache mit dem zuständigen Hauswart zu erfolgen. 5. Verboten ist die Benützung von mobilen Grills sowie Fritiergeräten im ganzen Gebäude. 6. Sämtliche Räume sind nach dem Anlass besenrein abzugeben. 7. Die Benützer der Räumlichkeiten sind verpflichtet für die Einhaltung des Reglements zu sorgen. 8. Die parkierten Fahrzeuge der Besucherinnen und Besucher beziehungsweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen weder die privaten Nachbargebäude noch die Durchfahrt (Blaulichtorganisationen) behindern. Die Veranstalter sind in jedem Fall für die Parkeinweisung verantwortlich.
12 Exzellente Akustik. Der Saal für Ihr nächstes Seminar, Konzert oder den Network-Event. Saal mieten: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler,
Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrBenützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige
GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrTrotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte
Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office
MehrEINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO
EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DES MEHRZWECKGEBÄUDES UND DER AUSSENANLAGEN I. Allgemeines Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement regelt die Benützung der Räumlichkeiten
MehrL i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen
L i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen - Rathaus (Saal, Burgerstube, Ratsstube, Wyberschänke) - Festzelt - Musiklokal - Tischvermietung - Oberstufenschule
MehrGEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen
GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrGemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen
Gemeinde Unteriberg Betriebsreglement Schulhaus Studen Benützungsreglement für die Benützung des Schulhauses Kirchmatt, Studen 1. Räume Das Reglement gilt für die Benützung folgender Räumlichkeiten im
MehrRichtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg
EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrG E M E I N D E R O R B A S
G E M E I N D E R O R B A S Benützungsordnung für die Räumlichkeiten im Steigwiessaal Rorbas ****************************************************** 1. Allgemeines Diese Benützungsordnung bezieht sich auf
MehrLeitbild. Es ist ein Ort, wo Menschen verschiedener Generationen und Nationalitäten willkommen
Leitbild Das Zentrum St. Martin, ein Haus der katholischen Kirchgemeinde Hochdorf, ist ein offenes Haus und kann im Rahmen der Reglemente von allen Personen benützt werden. Es ist ein Ort, der vielseitige
MehrViolahof Benützungsordnung
GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung
MehrG E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau
G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Waldhausreglement der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweckbestimmung 2 Verwaltung B. Benützungsbewilligung 3 Anmeldung
MehrBenutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen
Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Aeschi Kirche Kirchgemeindehaus Krattigen Kirche und Räume Ausgabe Juli 2011 Wir heissen Sie in den Räumen unserer
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrDas Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. Kirchenrat. Verwaltung Kirchenanlagen Pfäffikon
Betriebs- und Benützungsreglement Pfarreizentrum Pfäffikon 1. Betriebsstruktur und Organisation 1.1 Eigentumsverhältnisse Das Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. 1.2 Organigramm
MehrHerzlich willkommen. in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Russikon.
Herzlich willkommen in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Russikon. Mit diesem Reglement möchten wir Ihre verschiedenen Fragen rund um die Vermietung des Kirchgemeindehauses und der Benutzung der
MehrRef. Kirchgemeinde Spiez. Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel
Ref. Kirchgemeinde Spiez Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel. 033 654 40 04 www.refkirche-spiez.ch 2 Die Kirchgemeinde Spiez vermietet diverse Räumlichkeiten. Dieses Reglement definiert die dafür geltenden
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrInformation/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen
Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrFür alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig.
Gemeindehaus Gottlieben Benützungsreglement für 1. Sitzungszimmer 2. Gemeindesaal 3. Küche Zuständigkeit Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben
MehrBenützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Benützungsordnung für den Saalbau vom 04.03.1991 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Benützung Saalbau
MehrAnlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1
Benutzungsentgeltordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein 1. Gesamter Saal mit Bühne und Foyer - Reihenbestuhlung 1.000 Sitzplätze - Tischbestuhlung 750 Sitzplätze bei 125 Tischen ca. 968 m² 1.1 3.000
MehrEvangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden
Evangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden Benützungsreglement Evang.-ref. Kirche Wolfhalden / Kirchgemeinderaum "Dorf 5" Dieses Reglement ordnet die Nutzung sämtlicher Räume der Evangelisch-reformierten
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrVerordnung über die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten
EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN Verordnung über die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten Adresse Gemeindeverwaltung Sommerauweg 11, 4442 Diepflingen Telefon/Fax 061 975 96 96 / 061 975 96 97 E-Mail gemeindeverwaltung@diepflingen.bl.ch
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrGemeinde Leibstadt. über die Benützung des
Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -
MehrReglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage)
Kanton Aargau Gemeinde Mönthal Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage) In Kraft seit: 1. Mai 2004 I Teiländerung (Gebührenanpassung): Mönthal,
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrDie TanzHalle. Dokumentation. Reglement
Die TanzHalle Dokumentation Reglement Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche...
MehrAlle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag
A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrMietvertrag Eventraum Burkart Events 2018
Art des Anlasses: Gallerie/Vernissage Geburtstagsfest Party Hochzeit Konzert Kinderfest Öffentlicher Anlass Familienfest Sonstiges:... Datum Anlass:... Schlüsselübergabe Zeit:... (Mietdauer pro Tag ein
MehrEinwohnergemeinde Giebenach
Einwohnergemeinde Giebenach Benützungsordnung der Gemeinderäumlichkeiten und der Sportanlagen A. Allgemeine Bestimmungen Die Gemeinde Giebenach betreibt und unterhält folgende Räumlichkeiten und Sportanlagen:
MehrVERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"
VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und
MehrGebührentarife für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Thayngen
Gebührentarife für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Thayngen Gebührentarif für Vereins- und Privatanlässe Reckensaal Ortsansässige Grosser und kleiner Saal mit Bühne und Nebenräume
MehrBenutzungsreglement. für die Revue und das Mehrzweckgebäude, nachstehen MZG genannt, und die Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Langenbruck
Benutzungsreglement für die Revue und das Mehrzweckgebäude, nachstehen MZG genannt, und die Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Langenbruck vom 19.6.2012 Inhaltsverzeichnis I. Aufsicht und Ordnung...2
MehrHeilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering
Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering Während rund 600 Jahren wirkte der christliche Johanniterorden in der Kommende Hohenrain. Zeugnis dieser Zeit sind die imposanten, gut erhaltenen
MehrGebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte
Der Gemeinderat Gaiserwald erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 3 des Reglementes über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte vom 22. September 2008 folgenden Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen
MehrRaumvermietungskonzept und Gebührenreglement
Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt
MehrReglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel
Reglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2010 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 84 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt.
MehrArbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe
Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrAnlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )
Anlage 2 zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen in Mallersdorf-Pfaffenberg (In der Fassung vom 01.01.2018) Tarif 1 a): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird.
MehrGebührentarif der Schule Hinwil
Gebührentarif der Schule Hinwil von der Schulpflege genehmigt am 16. November 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage...3 2. Volksschule...3 3. Allgemeine Verwaltungsgebühren...3 3.1 Schulzeugnis...3
MehrFestmobiliar. Vermietung
Festmobiliar Vermietung vom 10. Mai 2016 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen den Ortsvereinen
MehrREGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN
REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Derendingen, gestützt auf 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, beschliesst: 1. Allgemeines
MehrGebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement
MehrKIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Buchstrasse Mühleberg Tel
Buchstrasse 8-3203 Mühleberg Tel. 031 751 39 03 www.kirchenregion-laupen.ch/muehleberg Reservation und Auskünfte Vermietung Kirche und Kirchenstube Mühleberg Für Anlässe, Konzerte, Trauungen und Abdankungen
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrBetriebsreglement Schulanlage Loowisen
Betriebsreglement Schulanlage Loowisen 1. Zweck, Organisation 1.1 Die Schulanlage "Loowisen" ist Eigentum der Primarschulgemeinde Langrickenbach und wird von ihr unterhalten. 1.2 Der Betrieb wird durch
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrStadt Stein am Rhein. StR REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN IM GEBÄUDEKOMPLEX BÜRGERASYL
Stadt Stein am Rhein StR 188.110 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN IM GEBÄUDEKOMPLEX BÜRGERASYL vom 17.04.2002 Inhaltsverzeichnis I. VERFÜGBARE RÄUME 3 Jakob und Emma Windler Saal 3 Mehrzweckraum
MehrBenutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf
Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf 1. Die Dorfgemeinschaftshäuser mit ihren Einrichtungen und dem Inventar sind Eigentum der Stadt Dierdorf.
MehrDie IGZW freut sich grundsätzlich über eine Belebung des Zentrums Witikon und stellt dafür auch Flächen und Infrastrukturen bereit.
Reglement und Tarife für die Aufstellung von Marktständen, für die Durchführung von Ausstellungen und für die Miete von Materialien der Interessengemeinschaft Zentrum Witikon (IGZW) 1. Reglement Die IGZW
MehrG E B Ü H R E N O R D N U N G
G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und
MehrReglement betreffend Materialverleih
Reglement betreffend Materialverleih Der FC Härkingen hat diverses Material, welches er an Interessierte vermietet. Folgendes Material steht zur Auswahl: Was Anzahl Bild Preis pro Stk. für ein Wochenende
MehrAargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement
Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009
MehrStadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli
Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines
MehrReglement. Benützung des Waldhauses Talhof
Gemeinde Muhen Reglement über die Benützung des Waldhauses Talhof (Waldhausreglement) vom 15. November 2004 Gültig ab 1. Januar 2005 Waldhaus Talhof der Ortsbürgergemeinde MUHEN Vorgeschichte Das Waldhaus
MehrReglement über den Verleih von Eventmaterial der Gemeinde Rüti (Reglement Eventmaterial)
Reglement über den Verleih von Eventmaterial der Gemeinde Rüti (Reglement Eventmaterial) vom 03. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich und Zweck... 3 Art. 1 Geltungsbereich... 3 Art. 2 Zweck...
MehrMietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau
Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens Mietvertrag Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse 19 6012 Obernau Vermieter: Guuggenmusig Amok-Symphoniker, Kriens Postfach 1215 6011 Kriens Kontaktpersonen:
MehrBenützungsvertrag Kulturkantine 13
Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: E-Mail: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe
MehrReglement über die Benutzung von Räumen und Sportplätzen der Gemeinde Ehrendingen
GEMEINDE EHRENDINGEN Reglement über die Benutzung von Räumen und Sportplätzen der Gemeinde Ehrendingen (Benutzungsreglement) vom. Januar 07 Benutzungsreglement Seite Inhaltsverzeichnis Seite A) Allgemeines...
MehrReglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln
Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln GRB 01.22.216 05.12.2001 GRB 04.14.166 18.08.2004 Gemeinde Eschen I Präambel Die Gemeinde stellt ihren Einwohnern
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrKONGRESSE - SEMINARE - EVENTS im Kongresshaus Biel / Bienne. Zu Ihren Diensten
Zu Ihren Diensten Beratung Offerten Budget Reservationen Tourismus Biel Seeland TBS Zentralstrasse 60 Postfach 1261 T. +41 (0) 32 329 84 86 F. +41 (0) 32 329 84 85 info@biel-seeland.ch www.biel-seeland.ch
MehrBenutzerreglement für Räume der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf. Version 2.0 vom
Benutzerreglement für Räume der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf Version 2.0 vom 20.11.2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrGemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)
Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren
MehrViolahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig)
GEMEINDERAT Violahof Reglement Anhänge Gebührenordnung Benützungsordnung Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig) www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE
MehrGebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen
Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen - Burgfriedenhalle - Georg-Kropp-Halle - Gustav-Vogelmann-Haus - Bürgerhaus Maienfels - Bürgerhaus
MehrHaselhaus Benützungsreglement
Haselhaus Benützungsreglement Die Gemeinde Biberstein vermietet am Südhang des "Homberges", eingebettet in die "Haselmatte", das "Hasel-Haus". Ein idyllisch gelegenes Ferienhaus vollständig im Grünen und
MehrGebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz
Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach 1 Erhebungsgrundsatz (1) Für die Nutzung von öffentlichen Räumen erhebt die Stadt Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.
MehrBenutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten
Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Für das Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten wird nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 1 Allgemeines, Geltungsbereich
MehrBenützungs-Reglement für den Gemeindesaal Breiten
Benützungs-Reglement für den Gemeindesaal Breiten vom 19. September 2011 I. Allgemeine Bestimmungen Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 1 Zweck
MehrSporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum
Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2
MehrGemeindeverwaltung 3918 Wiler - Lötschental. Vom Gemeinderat erstellt im November 2010
Gemeindeverwaltung 3918 Wiler - Lötschental Benützerreglement Mehrzweckanlage Gemeinde Wiler Vom Gemeinderat erstellt im November 2010 Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt im März 2011 Benützerreglement Mehrzweckanlage
MehrT1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ
T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ Auswärtige und Einheimische für kommerzielle Anlässe Mehrzweckraum Grundtaxe Fr. 40.00 Miete pro Stunde Fr. 40.00 Tagesmiete (08.00-02.00 Uhr)
MehrPfarrei Weggis. Benützungsreglement Pfarreizentrum
Pfarrei Weggis Benützungsreglement Pfarreizentrum Benützungsreglement Pfarreizentrum 1. Zweck Das Pfarreizentrum steht den kirchlichen Organisationen und den Vereinen aus dem Kirchgemeindegebiet zur Verfügung.
MehrBenützungsreglement. gemeindeeigenen. Anlagen. für die
Benützungsreglement für die gemeindeeigenen Anlagen Ausgabe 2012 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 1 Gegenstand... 3 2 Nutzungsrecht... 3 3 Sorgfaltspflicht... 3 II. Zuständigkeiten... 3 4 Zuständigkeiten...
MehrMerkblatt Gartenhaus
Merkblatt Gartenhaus Wir freuen uns, dass Sie in unserem Gruppenhaus Gartenhaus einige Tage verbringen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten: (Dieses Merkblatt
MehrWeisungen und Tarife für die Benutzung der Turnhallen, Sportanlagen und der Kunstrasenanlage Kien. der Einwohnergemeinde Reichenbach
Weisungen und Tarife für die Benutzung der Turnhallen, Sportanlagen und der Kunstrasenanlage Kien der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 27. Januar 2011 1. Eigentum und Zweck Die Turn- und Sportanlagen
MehrReglement über die Nutzung der öffentlichen Räume der Einwohnergemeinde Bannwil
Reglement über die Nutzung der öffentlichen Räume der Einwohnergemeinde Bannwil I. ALLGEMEINES Grundsatz Art. 1 1) Räume, Einrichtungen und Anlagen stehen den ortsansässigen Vereinen sowie Privatpersonen
MehrTarifordnung Miete Quartierraum GATE26
Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrGebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten
Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 folgende
MehrBetriebsreglement Gemeindesaal Krone
GEMEINDE WOLFHALDEN.9.0 Betriebsreglement Gemeindesaal Krone Erlass durch Gemeinderat am: 0.04.0 (Trakt. 05) (unter Aufhebung des bisherigen Reglements vom 0.09.00) I. Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck
MehrSchlossscheune. 1 Allgemeines
Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2010 1 Allgemeines (1) Die Schloss-Scheune in Essingen, Bahnhofstraße 7 ist eine öffentliche Einrichtung für kulturelle und soziale Angebote der Gemeinde Essingen. (2) Die
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil/Geschirr der Stadt Bergisch Gladbach I. Benutzungsordnung 1. Allgemeines Mit der Bereitstellung eines Geschirrmobils schafft die Stadt Bergisch Gladbach
MehrKONGRESSE - SEMINARE - EVENTS im Kongresshaus Biel / Bienne. Zu Ihren Diensten
Zu Ihren Diensten Beratung Offerten Budget Reservationen Tourismus Biel Seeland TBS Zentralstrasse 60 Postfach 1261 T. +41 (0) 32 329 84 86 F. +41 (0) 32 329 84 85 info@biel-seeland.ch www.biel-seeland.ch
MehrBenutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus
Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Vom Gemeinderat genehmigt am 19.08.2014 mit Wirkung ab 20.08.2014. Ersetzt das Reglement vom 08.04.2009. Reglement Nr. 007 Version 03 Benutzungsreglement und
MehrRaumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung
Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich 044 377 62 62 www.glaubten.ch sekretariat@glaubten.ch Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten
Mehr