Culinarium Nöggel Tarife

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1 Culinarium Nöggel Tarife

2 Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter Tarife pro Benützung mit Ortseigene Auswärtige gewerblicher Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter

3 Benützungsregeln 1. Der Raum inkl. Inventar wird maximal für 25 erwachsene Personen vermietet. 2. Benutzungen für kulinarische Zwecke haben Vorrang. 3. Die Gebühren sind vor der Benützung zu entrichten. 4. Für terminierte Anlässe, des Vereins culinarim nöggel, werden keine Gebühren erhoben. Für Privatanlässe einzelner Vereinsmitglieder gelten die Tarife für Ortseigene ohne Küchenteil. Bei regionalen, kantonalen oder interkantonalen Anlässen, die von ortsansässigen Sektionen des betreffenden Verbandes organisiert werden, gelten die Tarife für Ortseigene. 5. Sämtliche Räumlichkeiten müssen einwandfrei und gereinigt abgegeben werden. Sie werden von der Gemeindeverwaltung abgenommen. Diese entscheidet, ob eine Nachreinigung notwendig ist. 6. Ausserordentliche Dienstleistungen der Gemeinde oder zusätzliche Säuberungen, Reinigungen, verursacht durch unsorgfältiges Benutzen, werden den Benützern nach Aufwand CHF 50 pro Stunde verrechnet. Allfällige Reparaturen nach Aufwand. 7. Die Abfallentsorgung ist Sache des Benutzers. 8. Parkplätze: a) Während der Ladenöffnungszeiten steht ein Parkplatz beim Dennerparkplatz zur Verfügung; b) Öffentliche Parkplätze können jederzeit benutzt werden. Benützer müssen Handtücher, Abwaschlappen und Abfallsäcke selber mitnehmen. Der Abfall ist selber zu entsorgen.

4 Culinarium Nöggel. Unser beliebter Raum für den Workshop, Kochkurs oder die Party. Raum mieten / besichtigen: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler, info@buehler.ar.ch

5 Culinarium Nöggel Tarife

6 Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter Tarife pro Benützung mit Ortseigene Auswärtige gewerblicher Nutzung Küche inkl. Essteil Dauermieter Essteil ohne Küche Dauermieter

7 Benützungsregeln 1. Der Raum inkl. Inventar wird maximal für 25 erwachsene Personen vermietet. 2. Benutzungen für kulinarische Zwecke haben Vorrang. 3. Die Gebühren sind vor der Benützung zu entrichten. 4. Für terminierte Anlässe, des Vereins culinarim nöggel, werden keine Gebühren erhoben. Für Privatanlässe einzelner Vereinsmitglieder gelten die Tarife für Ortseigene ohne Küchenteil. Bei regionalen, kantonalen oder interkantonalen Anlässen, die von ortsansässigen Sektionen des betreffenden Verbandes organisiert werden, gelten die Tarife für Ortseigene. 5. Sämtliche Räumlichkeiten müssen einwandfrei und gereinigt abgegeben werden. Sie werden von der Gemeindeverwaltung abgenommen. Diese entscheidet, ob eine Nachreinigung notwendig ist. 6. Ausserordentliche Dienstleistungen der Gemeinde oder zusätzliche Säuberungen, Reinigungen, verursacht durch unsorgfältiges Benutzen, werden den Benützern nach Aufwand CHF 50 pro Stunde verrechnet. Allfällige Reparaturen nach Aufwand. 7. Die Abfallentsorgung ist Sache des Benutzers. 8. Parkplätze: a) Während der Ladenöffnungszeiten steht ein Parkplatz beim Dennerparkplatz zur Verfügung; b) Öffentliche Parkplätze können jederzeit benutzt werden. Benützer müssen Handtücher, Abwaschlappen und Abfallsäcke selber mitnehmen. Der Abfall ist selber zu entsorgen.

8 Culinarium Nöggel. Unser beliebter Raum für den Workshop, Kochkurs oder die Party. Raum mieten / besichtigen: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler, info@buehler.ar.ch

9 Gemeindesaal Tarife

10 Tarife Gemeindesaal Ortsansässige Auswärtige ganzer Saal, ohne Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr ganzer Saal, mit Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr halber Saal, ohne Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr halber Saal, mit Eintritt pro Tag / Anlass Fr Fr Küche pro Tag / Anlass Fr Fr Bühne pro Tag / Anlass Fr Fr Proben pro Tag gratis Foyer pro Tag / Anlass Fr Fr

11 Benützungsregeln (Merkblatt) 1. Die Räumlichkeiten des Gemeindesaals dürfen nur während den festgelegten Zeiten und Terminen benutzt werden. 2. Die Übergabe beziehungsweise Rückgabe der Räumlichkeiten und des Inventars erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Hauswart. 3. Die auf dem Bewilligungsformular aufgeführten verantwortlichen Personen sind für die Sorgfalt, Ordnung und die Sauberkeit verantwortlich. 4. Die Bedienung von speziellen Einrichtungen hat in Absprache mit dem zuständigen Hauswart zu erfolgen. 5. Verboten ist die Benützung von mobilen Grills sowie Fritiergeräten im ganzen Gebäude. 6. Sämtliche Räume sind nach dem Anlass besenrein abzugeben. 7. Die Benützer der Räumlichkeiten sind verpflichtet für die Einhaltung des Reglements zu sorgen. 8. Die parkierten Fahrzeuge der Besucherinnen und Besucher beziehungsweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen weder die privaten Nachbargebäude noch die Durchfahrt (Blaulichtorganisationen) behindern. Die Veranstalter sind in jedem Fall für die Parkeinweisung verantwortlich.

12 Exzellente Akustik. Der Saal für Ihr nächstes Seminar, Konzert oder den Network-Event. Saal mieten: Gemeinde Bühler Dorfstrasse 42, 9055 Bühler,

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