Bürgerbeteiligung an Anlagen zur alternativen und regenerativen Stromerzeugung
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- Günther Kurzmann
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1 Bürgerbeteiligung an Anlagen zur alternativen und regenerativen Stromerzeugung Informationsveranstaltung der Stadt Niebüll - Stadthalle / 20. Jan Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 1
2 Der Ablauf des heutigen Abends Allgemeine Einführung Bgm. Wilfried Bockholt Vorstellung Projekt Windenergie Bürgerwindpark Niebüll Verwaltungs GmbH Vorstellung Projekt Photovoltaik Solarpark Niebüll GmbH Fragen & Antworten Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 2
3 Der Ansatz der Stadt Niebüll Anlagen zur Produktion von Strom aus Windkraft und Photovoltaik verändern die Landschaft brauchen Akzeptanz der Bevölkerung Teilhabe schafft Akzeptanz! Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 3
4 Empfehlung des Arbeitskreises Energie Beschluss der Stadtvertretung vom 13. März 2008 Die Stadtvertretung nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe Energie für die Entwicklung eines lokalen Klimaschutzprogramms der Stadt Niebüll zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung der Initiative mit folgenden Kernelementen: Gründung eines Bürger-Solar-Parks Niebüll mit breiter Beteiligungsmöglichkeit für jederman Erstes Projekt sollte das Dach der neuen Werkstatt der BAW Südtondern ggmbh werden. geworden ist es die Photovoltaik auf dem Dach des Friesischen Wohnparks Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 4
5 Windenergie Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 5
6 Der Landesentwicklungsplan 2009 Die Landesregierung hat am 27. November 2007 den Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP),, ist das Ziel formuliert, die Fläche der Eignungsgebiete für Windkraft von derzeit 0,8 % der Landesfläche auf 1 % aufzustocken. Das entspricht etwa ha landesweit! Niebüll hat bislang keine ausgewiesenen Windeignungsgebiete und hatte damit auch keine Möglichkeit, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit zu bieten! Der LEP ist unsere Chance! Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 6
7 Windenergie für Niebüll?! Die Stadt Niebüll hat im Zuge der Anmeldungen zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein im November 2008 eine Potentialstudie zum Betrieb von Windenergieanlagen in der Stadt Niebüll erstellen lassen, drei Gebiete im Bereich Payracksweg, Südergotteskoog und im Gebiet Deichstraße/Rollwagenzug als Eignungsflächen identifiziert und diese nach Beschlussfassung in der Stadtvertretung im Sommer 2009 zum Kreiskonzept Windenergie angemeldet Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 7
8 Windenergie für Niebüll?! Payracksweg Südergotteskoog Deichstraße/Rollwagenzug Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 8
9 Windenergie für Niebüll?! -Ergebnis Kreiskonzept NF- Payracksweg Südergotteskoog Deichstraße/Rollwagenzug Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 9
10 Windenergie für Niebüll?! -Ergebnis Kreiskonzept NF- Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 10
11 Windenergie für Niebüll?! -Ergebnis Kreiskonzept NF- Fläche 085 Fläche 087 Fläche 086 Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 11
12 Windenergie für Niebüll?! das Innenministerium stellt (im Internet nachlesbar) fest Zu den Aussichten, ob eine konkrete Fläche einmal Eignungsgebiet werden wird oder ob in einer bestimmten Gemeinde überhaupt Flächen ausgewiesen werden, kann verständlicherweise heute noch keine Aussage getroffen werden. Alle Versprechungen, Hoffnungen und Gewinnerwartungen, die von Projektentwicklern momentan gemacht werden, sind reine Spekulationen. Vorab wird die Landesplanung in Einzelverfahren keine neuen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auf Wunsch einzelner Gemeinden ausweisen. (Zitat Internetseite des Innenministeriums zum LEP 2009, Stand ) Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 12
13 Windenergie für Niebüll?! Eine Berücksichtigung von der Stadt Niebüll angemeldeter Gebiete ist wegen der Einbeziehung im Kreiskonzept zwar zu erwarten, aber nicht gesichert! Parallel zum LEP-Verfahren wurden wir dann mit diesen Begriffen konfrontiert: Zielabweichungsverfahren für Testanlagen in den Gebieten Nr. 85 / 86 Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 13
14 Windenergie für Niebüll?! Landeigentümer und Projektentwickler aus diesen Bereichen haben in den vergangenen Monaten die Chancen für Testanlagen der Fa. Vestas in Niebüll ausgelotet und gehen von einer Realisierbarkeit aus. Hierzu sind erforderlich: ein Zielabweichungsverfahren = angestoßen die Änderung des F-Planes = Aufstellungsbeschluss folgt in Stadtvertretung die Aufstellung eines B-Planes = Aufstellungsbeschluss folgt im Bauausschuss Bürgerrechte werden in diesen Planverfahren gewahrt!!! Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 14
15 Photovoltaik auf Freiflächen Vor gut einem Jahr hat sich aufgrund des Preisverfalls in der Solarbranche die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung aufgrund des EEG s erheblich gesteigert. Und auch in Niebüll zu einer Initiative zum Aufbau eines/von Bürgersolarparks geführt. Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 15
16 Freiflächen Photovoltaik für Niebüll?! Anders als bei der Windkraft gibt es keine raumordnerische Vorgabe zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen Leitlinie für die Planung sind die Grundsätze zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich vom 5. Juli 2006 gemeinsamer Beratungserlass von Innenministerium, Staatskanzlei, MLUR und Wirtschaftsministerium Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 16
17 Freiflächen Photovoltaik für Niebüll?! Kernaussagen die Gemeinde bestimmt die Planungsräume unter Berücksichtigung langfristiger Planungsziele und Entwicklungsszenarien keine Photovoltaik auf Grünlandflächen die Gemeinde ist nicht an die Standorte, die potentielle Betreiber nutzen möchten, gebunden. Aufgabe der Planung ist es, fachlich begründet und Ergebnis offen zu prüfen, ob im Gemeindegebiet andere, besser geeignete Standorte vorhanden sind. Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 17
18 Freiflächen Photovoltaik für Niebüll?! die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom eine Matrix beschlossen, in denen die Gebiete aufgezeigt sind, die für eine Planung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich ausgeschlossen werden Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 18
19 Freiflächen Photovoltaik für Niebüll?! diese Negativ-Matrix weist alle Ausschlussflächen auf alle weißen Flächen, wurden als grundsätzlich denkbar eingestuft - vorbehaltlich einer geordneten Planung über F-Plan und B-Plan! im Interesse der Bürgerbeteiligung wurden die Initiatoren frühzeitig aufgefordert, geschlossen aufzutreten und möglichst nur eine Gesellschaft anzustreben. Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 19
20 Freiflächen Photovoltaik für Niebüll?! die Stadtvertretung hat am 12. Nov die Aufstellung einer 7. Änderung des F-Planes beschlossen und damit das Planverfahren angestoßen diskutiert und in der Vorabstimmung mit der Landesplanung befinden sich einige Wunschflächen außerhalb der Ausschlussgebiete Ziel der Landesplanung: möglichst wenige, dafür große Teilanlagen nach einem Gespräch in Kiel von letzter Woche gehe ich von max. drei realisierbaren Teilflächen aus Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 20
21 Bürgerbeteiligung Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 21
22 Bürgerbeteiligung Oberstes Ziel für die Stadt Niebüll ist es, dass Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausschließlich in der Form von Bürgerwind- bzw. solarparks realisiert werden! Die Abstimmungen hierzu mit den Initiatoren sind im letzten Quartal des Jahres 2009 erfolgt und durch Beschlüsse der Stadtvertretung, zuletzt am festgelegt worden! Die Absicherung der Maßgaben erfolgt über städtebauliche Verträge, ohne die es die erforderliche Bauleitplanung nicht gibt. Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 22
23 Bürgerbeteiligung Die Eckpunkte der Bürgerbeteiligung (Wind & Solar) die Bürgerbeteiligung erfolgt über GmbH & Co. KG s, die einzelne Beteiligung ist auf 500 festgelegt beteiligen können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Niebüll mit Hauptwohnsitz in Niebüll am Stichtag 01. November 2009 Eltern können für ihre minderjährigen Kinder entsprechend zeichnen die Vergabe erfolgt in Runden, solange bis kein Beteiligungswunsch einer natürlichen Person mehr vorliegt Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 23
24 Bürgerbeteiligung (2) Die Eckpunkte der Bürgerbeteiligung (Wind & Solar) im Anschluss können sich juristische Personen (GmbH s und AG s) mit Geschäftssitz in Niebüll am , gleichfalls im Rundenverfahren beteiligen Die Bürgerbeteiligung umfasst grundsätzlich 100 % des aufzubringenden Eigenkapitals konkret: 100 % beim Bürgersolarpark mind. 60 % bei Windparks mit Testmühlen und Repoweringmaßnahmen Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 24
25 Bürgerbeteiligung (2) Die Verantwortung für die Umsetzung liegt nicht bei der Stadt Niebüll sondern bei den Investoren, namentlich der Bürgerwindpark Niebüll Verwaltungs GmbH der Solarpark Niebüll GmbH Unser Interesse ist die Umsetzung mit Bürgerbeteiligung! Ich bedanke mich bis hierher für Ihre Aufmerksamkeit! Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 25
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