Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren
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- Erika Oswalda Siegel
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1 Regierungspräsidium Gießen Windparks auf dem Gebiet der Stadt Alsfeld Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren 22. Sept Manfred Bender Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I,
2 Genehmigungsbedürftigkeit Jede Anlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, bedarf einer Genehmigung zur deren Errichtung und Betrieb. Rechtsgrundlagen: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (4. u. 9. BImSchV) Gilt grundsätzlich auch für Windkraftanlagen (Windenergieanlagen) 2
3 Genehmigungsbedürftigkeit WEA sind ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Bei einer Gesamthöhe von 50 m und weniger bedürfen sie einer eigenständigen Baugenehmigung. 3
4 Antragsgegenstand Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf: o o o die Windkraftanlage(n) Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen, ggf. Stichwege nicht Kabeltrasse und Zuwegung Die BImSchG-Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein, z.b.: o o o Baugenehmigung naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung forstrechtliche Genehmigung für Waldumwandlung/Waldrodung und Wiederaufforstung 1 Genehmigungsantrag 1 Genehmigungsbehörde 1 Genehmigungsbescheid aber: nur in Bezug auf den Antragsgegenstand, nicht bspw. für die Kabeltrasse oder Zuwegung 4
5 Akteure im Genehmigungsverfahren Regelverfahren: ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Antragsteller Antrag Entscheidung Stellungnahme Frist 1 Monat! Genehmigungsbehörde Beteiligung Kreisausschuss Bauaufsicht Brandschutz/Gefahrenabwehr Denkmalschutzbehörde Regierungspräsidium Regionalplanung Bauleitplanung Arbeitsschutz Abfallwirtschaft Grundwasser, Gewässer, wassergefährd. Stoffe Bodenschutz, Altlasten Immissionsschutz Naturschutz Forsten Landwirtschaft weitere Behörden Stadt / Gemeinde Luftfahrtbehörden Straßenverkehrsbehörde Landesamt Denkmalschutz 5
6 Genehmigungsvoraussetzungen (Auszug) Artenschutz Eiswurf Flugsicherung Bauplanungsrecht Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren nicht hervorgerufen werden können 2. und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Standsicherheit Schattenwurf Lärm Denkmalschutz 6
7 Gebundene Entscheidung Die Genehmigung i s t zu erteilen Rechtsgrundlage: 6 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Kein Ermessensspielraum der Behörde, ob oder ob nicht Anspruch der Antragstellerin auf Genehmigung (Einklagbar!) 7
8 Verfahrensarten Verfahrenszeiten Vereinfachtes Verfahren Regelfall für Windkraftanlagen nach 4. BImSchV nur behördenintern - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist: 3 Monate Förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung falls Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist z. B. Windfarm > 20 Anlagen oder UVP-Vorprüfung führt zur UVP-Pflicht falls freiwillig beantragt durch Antragsteller höhere/schnellere Rechtssicherheit für Antragsteller gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist: 7 Monate Verfahrensvorschriften geregelt in der 9. BImSchV 8
9 Umweltverträglichkeitsprüfung und UVP-VP Windfarm - Definition entwickelt aus der Rechtsprechung: Wenn 3 oder mehr Windkraftanlagen einander räumlich so zugeordnet sind, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder berühren. Schutzgüter nach UVPG: 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern 9
10 Umweltverträglichkeitsprüfung und UVP-VP Windfarm Beispielhafte Kriterien für eine Einzelfallbeurteilung : o Summierungseffekte auf das Landschaftsbild o verstärkte Hinderniswirkungen für den Vogelzug o Addition von Immissionen, z.b. Lärm Hilfskriterium 10-facher Rotordurchmesser: Entbindet nicht vom Erfordernis einer Einzelfallprüfung in Bezug auf die Überschneidung der Schutzgüter. 10
11 Ziel / Aufgabe der Genehmigungsbehörde Windkraftanlagen durchboxen, koste es was es wolle! Windkraftanlagen verhindern, wo immer es geht. Unter Berücksichtigung aller Belange des anzuwendenden Fachrechts die richtige Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit zu treffen. Erlass eines rechtssicheren Bescheides. 11
12 Ziel / Aufgabe der Genehmigungsbehörde Im Einzelfall kann das bedeuten: Genehmigung der Windkraftanlagen Ablehnung der Windkraftanlagen Genehmigung einzelner Windkraftanlagen (x aus 8) Genehmigung unter Auflagen (z.b. Einschränkungen der Betriebszeiten, Maßnahmen zur Lärmminderung, Auflagen aus dem Naturschutz usw.) 12
13 Verfahren Windpark Romrod-Zell Verfahrensverlauf bis heute: Eingang des Antrags inkl. Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Gießen am Erste Prüfung auf offensichtliche Mängel im Dez des Reg.präs. Gießen im Verteilung der Antragsunterlagen an die zu beteiligenden Stellen und Fachbehörden am Frist für Vollständigkeitsprüfung `15, verlängert auf 2.5.`16 Frist für Stellungnahme Bis heute liegen 26 von 29 abschließende Stellungnahmen vor 13
14 Verfahren Windpark Romrod-Zell Noch zu klärende Punkte: Fachliche Themen (wie z.b. Naturschutz, Immissionsschutz usw.) sind weitgehend geregelt Gemeindliches Einvernehmen der Stadt Alsfeld steht aus Genehmigungsfähigkeit des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Romrod ist noch zu prüfen 14
15 Verfahren Windpark Romrod-Zell Ausblick: Restliche noch ausstehende Stellungnahmen sollten in den nächsten Wochen eingehen Klärung der o.g. offenen Fragen nach Möglichkeit ebenfalls in den nächsten Wochen Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der beantragten 5 Windkraftanlagen für Okt./Nov zu erwarten Genehmigungs- und/oder Ablehnungsbescheid noch in
16 Verfahren Windpark Fischbach Verfahrensverlauf bis heute: Eingang des Antrags inkl. Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Gießen am 31. Aug Erste Prüfung auf offensichtliche Mängel im Dez des Reg.präs. Gießen in der darauf folgenden Woche Beschleunigte Bearbeitung wg. Mediationsvereinbarung aber: KEINE vereinfachte, verkürzte oder in sonstiger Weise begünstigende Prüfung!!! Verteilung der Antragsunterlagen an die 24 zu beteiligenden Stellen und Fachbehörden am 14. Sept Frist Vollständigkeitsprüfung `15, Stellungnahmen `15 Frist für Stellungnahmen wegen umfangreicher Nachforderungen mehrfach verlängert, bis zuletzt auf den
17 Verfahren Windpark Fischbach Noch zu klärende Punkte: Fachliche Themen (wie z.b. Naturschutz, Immissionsschutz usw.) sind geklärt Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Alsfeld fehlt noch das vorgeschriebene Formblatt Vereinbarung zwischen Stadt und Antragstellerin wg. Überwachung des Trinkwassers während der Bauzeiten ist noch zu regeln 17
18 Verfahren Windpark Fischbach Ausblick: Dem Vorhaben stehen keine maßgeblichen Belange entgegen Klärung der o.g. offenen Fragen in Kürze ebenso Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der 2 Windkraftanlagen und damit auch Erteilung des Genehmigungs- und/oder Ablehnungsbescheides 18
19 Verfahren Windpark Homberg Verfahrensverlauf bis heute: Eingang des Antrags inkl. erster Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Gießen am 11. März 2016 Nachreichung wesentlicher Antragsunterlagen am 12. Mai 2016 Beschleunigte Bearbeitung wg. Mediationsvereinbarung aber: KEINE vereinfachte, verkürzte oder in sonstiger Weise begünstigende Prüfung!!! Nach erster Prüfung im RP Verteilung der Antragsunterlagen an die 24 zu beteiligenden Stellen und Fachbehörden am 17. Mai 2016 Fristen für Vollständigkeitsprüfung und Stellungnahmen
20 Verfahren Windpark Homberg Prüfung des Antrags auf Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Mai `16 Ergebnis: Für 3 der 7 WKA umfassendere naturschutzrechtliche Untersuchungen notwendig, Vorhaben damit auch UVP-pflichtig Zeitziel der WSB Genehmigung in 2016 damit nicht erreichbar Rücknahme des Antrags für 3 WKA durch WSB am Anpassung und Neueinreichung Unterlagen, erneute Verteilung mit Fristen für Vollständigkeitsprüfung und Stellungnahmen Neue UVP-Vorprüfung für nur noch 4 WKA: keine UVP-Pflicht Folge: Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Aktuellster Verfahrensschritt: Bestätigung Vollständigkeit Damit Beginn der Verfahrenslaufzeit von 3 Monaten 20
21 Verfahren Windpark Homberg Noch zu klärende Punkte: Abschließende Aussage der Stadt Alsfeld zur Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens steht aus Ein Teil der fachlichen Themen (wie z.b. Immissionsschutz) ist zwar bereits geklärt, es stehen aber auch noch etliche Punkte zur Klärung an (z.b. Naturschutz) Genehmigungsfähigkeit der Anlage H7 ist strittig (aus raumplanerischen/bauleitplanerischen Gründen), im Klärungsprozess 21
22 Verfahren Windpark Homberg Ausblick: Genehmigungsverfahren läuft Noch keine Aussage möglich, inwieweit dem Vorhaben entscheidungsrelevante Belange entgegen stehen Ziel: Klärung der offenen Fragen in den nächsten Wochen ebenso Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der 4 noch im Verfahren befindlichen Windkraftanlagen und damit auch Erteilung des Genehmigungs- und/oder Ablehnungsbescheides noch in 2016 Weitere Planungen bzgl. WKA H4, H5 und H6 derzeit offen Wenn neuer Antrag, dann UVP-Pflicht und in der Folge förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 22
23 Vielen Dank! 23
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