An die Sektionen II, III und IV im BMI alle Landespolizeikommanden das Bildungszentrum Traiskirchen das Einsatzkommando COBRA
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1 Zahl: BMI-PA2000/0072-I/1/c/2011 An die Sektionen II, III und IV im BMI alle Landespolizeikommanden das Bildungszentrum Traiskirchen das Einsatzkommando COBRA Abteilung I/1 HERRENGASSE 7 A-1010 WIEN TEL: FAX: Cornelia.bleich@bmi.gv.at DVR: nachrichtlich: BMI- Abteilung II/11-Sportangelegenheiten An die BPD Wien Betreff: PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung von Ausbildungsplätzen für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes bei den Landespolizeikommanden; Verlautbarung bei der Österreichischen Bundes- Sportorganisation Beiliegender Ausschreibungstext betreffend Ausbildungsplätze für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes bei den Landespolizeikommanden wird bei der Österreichischen Bundes- Sportorganisation verlautbart. Die einmonatige Ausschreibung ist im do. Wirkungsbereich zu verlautbaren. Den BewerberInnen sind die für eine Aufnahme in den Exekutivdienst üblichen Formulare zur Verfügung zu stellen. Auf diesem Wege ist den BewerberInnen auch das mit Erlass vom , GZ: BMI-EE1930/0017-ZSA/2009, übermittelte Formular für die Anerkennung als SpitzensportlerIn im BMI auszufolgen. Die eingelangten Bewerbungen sind einschließlich der ausgefüllten Formulare bis 22. Juli 2011 direkt dem BMI, Sektion II, Abteilung II/11- Sportangelegenheiten, vorzulegen, da vor Beginn des Auswahlverfahrens die Einstufung als SpitzensportlerIn durch eine Kommission im BMI erfolgt. Nähere Informationen bezüglich der Durchführung des anschließenden Auswahlverfahrens für die SpitzensportlerInnen ergehen nach erfolgter Einstufung gesondert. 1 Beilage 08. Juni 2011 Für die Bundesministerin: Dr. EINZINGER Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
2 Zl.: BMI-PA2000/0072-I/1/c/2011 AUSSCHREIBUNG von Ausbildungsplätzen für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes bei den Landespolizeikommanden Bei den Landespolizeikommanden ist beabsichtigt, mit 1. Jänner 2012, insgesamt 7 männliche und weibliche Vertragsbedienstete mit Sondervertrag im Rahmen der Förderung des Spitzensportes für eine künftige Verwendung im Exekutivdienst aufzunehmen. Diese Ausbildungsplätze gelangen somit im Sinne der 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgf, zur Ausschreibung. Die Ausschreibungsfrist endet mit 15. Juli Von den BewerberInnen unbedingt zu erfüllende Erfordernisse österreichische Staatsbürgerschaft; volle Handlungsfähigkeit; ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst; eine Mindestgröße von 163 cm für Bewerberinnen und 168 cm für Bewerber; bei Männern der abgeleistete Präsenzdienst oder Zivildienst (der für die Erlöschung der Zivildienstpflicht erforderliche Antrag gem. 6b Zivildienstgesetz ist nur bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres möglich); bis zum Beginn der Ausbildung ein Führerschein der Gruppe/Klasse B; Zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Exekutivdienst erfolgt eine polizeiärztliche Untersuchung. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche für die Begutachtung erforderlichen Facharztbefunde von den BewerberInnen auf eigene Kosten beizubringen sind. Weiters werden alle BewerberInnen zur Abklärung der Vertrauenswürdigkeit einer Sicherheitsüberprüfung gem. 55 ff SPG unterzogen. Im Rahmen der Eignungsfeststellung ist außerdem die Absolvierung eines Auswahlverfahrens vorgesehen, das eine schriftliche Eignungsprüfung im Sinne des Unterabschnittes B des AusG 1989 (Diktat, Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen), ein Aufnahmegespräch (Exploration) und einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest) umfasst.
3 Die Reihung der BewerberInnen erfolgt nach dem beim Auswahlverfahren erreichten Punkteergebnis. Das Punkteergebnis gilt gemäß 44 Abs. 4 AusG 1989 auch für weitere Ausschreibungen, die innerhalb eines Jahres - gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens - erfolgen. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens, der Sicherheitsüberprüfung und der polizeilichen Untersuchung werden allen BewerberInnen vom jeweiligen Landespolizeikommando schriftlich mitgeteilt. Spitzensport Die Feststellung über die Einstufung als SpitzensportlerIn erfolgt entsprechend der nachstehenden Richtlinien durch eine Kommission im Bundesministerium für Inneres: Definition Spitzensport: Unter dem Titel "Spitzensport" sind jene Athleten und Athletinnen Österreichs einzuordnen bzw. anzusprechen, die nach den internen Qualifikationsrichtlinien der von der Bundessportorganisation anerkannten Fachverbände (siehe Anlage 1) in einem A, B oder vergleichbarem Kader aufgenommen sind und nach den Einstufungsrichtlinien des BM.I als Spitzenleistungen im internationalen Vergleich gewertet werden können. Der Nachwuchsförderung wird hierbei ein besonderer Stellenwert gegeben. Einstufungsrichtlinien: Für die Beurteilung der Leistungen werden insbesondere nur solche herangezogen, die bei internationalen Sportgroßveranstaltungen (z. B. Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Welt- und Europacup-Einzelwertung oder vergleichbare Wettkämpfe) in den letzten 12 Monaten erzielt wurden. Ebenfalls zur Beurteilung der Einstufung wird die voraussichtliche sportliche Leistungsfähigkeit/Leistungsentwicklung aufgrund des geplanten Vorbereitungsprogrammes zur Erreichung der definierten Jahreszielsetzung beurteilt. Weitere Kriterien die bei der Beurteilung der Einstufung herangezogen werden: Integration in die österreichische Leistungsförderung Berufsbezogenheit der Sportart Identifikation des Sportlers mit der Exekutive
4 Bundessportorganisation 60 Fachverbände: American Football Badminton Bahnengolf Baseball Basketball Billard Bob und Skeleton Bogensport Boxen Casting Curling Eishockey Eiskunstlauf Eisschnellauf Eis- und Stocksport Faustball Fechten Floorball Flugsport Frisbee Fußball Gewichtheben Golf Handball Hockey Jiu-Jitsu Judo Kanu Karate Kickboxen Kraftdreikampf Leichtathletik Mod. Fünfkampf Orientierungslauf Pferdesport Rad Ringen Rodeln Rollsport Rudern Rugby Schach Schießen Schwimmen Segeln Skibob Skilauf Sportkegeln Squash Taekwondo Tanzsport Tauchen Tennis Tischtennis Triathlon Turnen Volleyball Wasserski Wettklettern Wurfscheibe und Kombinationsschießen Die Verwendung als Vertragsbedienstete(r) mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes schließt die kostenlose Teilnahme an mindestens 5 Terminen/Jahr zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des BM.I mit ein. Dienstverhältnis Das im Falle der Aufnahme begründete Ausbildungsverhältnis ist als Vorbereitung für die Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Exekutivdienstes vorgesehen und beinhaltet sowohl eine Präsenzausbildung in einem Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive als auch Praktika auf Polizeidienststellen. Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst mittels Dienstvertrag für 48 Monate befristet begründet. Für diesen Zeitraum gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29% des Gehaltes eines Beamten/einer Beamtin der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (rund 1.140,- brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des 8a Abs. 2 VBG 1948 idgf vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt). Für den Zeitraum der Absolvierung der Praktika auf Polizeidienststellen gebühren überdies die für BeamtInnen der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren. Bei positiver Ablegung der Dienstprüfung ist nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses die Begründung eines öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses als Exekutivbeamter/ Exekutivbeamtin der Verwendungsgruppe E2b vorgesehen.
5 Bewerbung Schriftliche Bewerbungen können persönlich oder im Postwege direkt bei einem der nachstehend angeführten Landespolizeikommanden eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, welche innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung beim betreffenden Landespolizeikommando einlangt sind. Bundesland PLZ Ort Straße Telefonnr. -Adresse Burgenland 7001 Eisenstadt Neusiedler Straße Kärnten 9020 Klagenfurt Buchengasse LPK-K@polizei.gv.at Niederösterreich 3100 St. Pölten Neue Herrengasse lpk-n-sta@polizei.gv.at Oberösterreich 4021 Linz Gruberstraße LPK-O@polizei.gv.at Salzburg 5020 Salzburg Alpenstraße LPK-S@polizei.gv.at Steiermark 8052 Graz Straßgangerstraße LPK-ST@polizei.gv.at Tirol 6020 Innsbruck Innrain lpk-t@polizei.gv.at Vorarlberg 6900 Bregenz Bahnhofstraße LPK-V@polizei.gv.at Wien 1010 Wien Schottenring lpk-w-sta-einlaufstelle-lpk@polizei.gv.at Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind beim Landespolizeikommando oder im Internet unter erhältlich. Gleichbehandlung Gemäß 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgf wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind und besonders berücksichtigt werden. Wien, am 08. Juni 2011 Für die Bundesministerin: Dr. EINZINGER Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
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