Lebensmittelsicherheit - Rechtliche Grundlagen - von RA A. Werner
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- Kai Burgstaller
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1 Lebensmittelsicherheit - Rechtliche Grundlagen - von RA A. Werner
2 Gliederung Was ist Lebensmittelsicherheit? - Definition: - Legaldefinitionen - Rechtsprechung Wie wird Lebensmittelsicherheit gewährleistet? -Zivilrecht -Strafrecht -Verwaltungsrecht - Lebensmittelrecht 16. Juni
3 Was ist Lebensmittelsicherheit? Lebensmittel: - Definition in Art. 2 VO (EG) 178/2002 (LM-Basis-VO):... alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden Juni
4 Was ist Lebensmittelsicherheit? Welches Rechtsgut soll geschützt werden? Sicherheit: - Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen* ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *körperliche und geistige Integrität StGB: vorsätzliche Körperverletzung StGB: fahrlässige Körperverletzung StGB: Körperverletzung mit Todesfolge StGB: Gemeingefährliche Vergiftung 16. Juni
5 Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Art. 1 LM-Basis-VO: -...hohes Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen und - Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln - unter besonderer Berücksichtigung der Vielfalt des Nahrungsmittelangebots, - einschließlich traditioneller Erzeugnisse, Juni Art. 5 Abs. 1 und 2 LM-Basis-VO: -... hohen Maßes an Schutz für das Leben und die Gesundheit der Menschen, -des Schutzes der Verbraucherinteressen, - einschließlich lauterer Handelsgepflogenheiten im Lebensmittelhandel, - gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Schutzes der Tiergesundheit, des Tierschutzes, des Pflanzenschutzes und der Umwelt.
6 Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Im StGB: 315, 315a, 315b: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr und Straßenverkehr (konkrete Gefährdungsdelikte): - Wer die Sicherheit... dadurch beeinträchtigt,... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, Juni Wahrig Dt. Wörterbuch: - das Sichersein, Gewissheit; - sichere Beschaffenheit, Festigkeit; - Ruhe, Sorglosigkeit; - Geborgenheit, Geschütztsein, Schutz; -sicher: - zweifelsfrei, bestimmt, gewiß, zuverlässig, verbürgt; - gefahrlos; - ungefährdet, geschützt, gesichert, geborgen; - fest und ruhig, geübt; - unfehlbar, untrügerisch
7 Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Art. 3 Ziff. 14 LM-Basis-VO: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck... Gefahr - ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens* in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder -einen Zustand eines Lebensmittels oder Futtermittels, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann; * Wirkstoff 16. Juni
8 Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Rspr.: im Zusammenhang mit 34 StGB: Rechtfertigender Notstand: Gefahr ist ein durch eine beliebige Ursache eingetretener ungewöhnlicher Zustand, in welchem nach den konkreten Umständen der Eintritt des Schadens wahrscheinlich ist (RGSt. 66, 100 f., 225). Wahrscheinlich ist der Eintritt, wenn die Möglichkeit nahe liegt oder begründete Besorgnis besteht (RGSt. 10, 176 f). Innerhalb vernünftiger Lebenserfahrungen muss mit dem Schadenseintritt zu rechnen sein. (RGSt. 68, 433 f.) Eine bloße oder gar ferne Möglichkeit genügt nicht (BGHSt. 19, 371 f.). Der Eintritt des Schadens muss ernstlich zu befürchten sein (BGHSt. 26, 179 f.). Ob die Wahrscheinlichkeit bestand, ist vom Standpunkt eines nachträglichen Beobachters, dem die im kritischen Augenblick wesentliche Umstände bekannt sind, objektiv zu beurteilen (objektiv-nachträgliche Prognose). Wer von vorneherein sichere Vorsorge trifft, dass eine Gefahrenlage nicht zum Schaden führen kann, verursacht in Wirklichkeit keine Gefahr (BGHSt. 6, 348 f.). 16. Juni
9 Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Zipfel/Rathke C 101, Art. 3 Rdz. 85 f.: - Gefahr ist die Möglichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung. - Es kommt nicht auf den Grad der Wahrscheinlichkeit an. - Eine Gefahr besteht auch dann, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist. - Die Gefahr muss sich aus der Beschaffenheit des Lebensmittels ergeben. - Jede Wirkung des definierten Wirkstoffes ist erfasst, die in Menschen durch Ge- oder Verbrauch bzw. Verwendung eines LM entstehen kann. Wiederspruch!? 16. Juni
10 1. Zivilrecht: - vertragliche Bestimmungen - Pflichten - Produkthaftungsrecht - Wettbewerbsrecht 2. Strafrecht: -s.o. - Sanktionen: - Freiheitsstrafe -Geldstrafe -Bußgelder - Einziehung -etc. 3. Verwaltungsrecht: - Lebensmittelrecht 16. Juni
11 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: - allg. Lebensmittelrecht, Ziele Art. 1 -EFSA - Schnellwarnsystem, Krisenmanagement, Notfallpläne etc. - Horizontale Spezialregelungen - z.b. Kennzeichnungs- und Zusatzstoffrecht - Vertikale Spezialregelungen - z.b. Geflügel- und Fleischhygiene 16. Juni
12 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Hilfestellung bei der Prüfung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 7 Abs. 2) - Umsetzung des Vorsorgeprinzips (Art. 7 Abs. 1) - Risikoanalyse (Art. 6) - Definitionen Risiko, Risikoanalyse, -bewertung, -management und kommunikation (Art. 3 Ziff 9-13) 16. Juni
13 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: -Abs. 1: Tatbestandsmerkmale: Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. -Abs. 2:... nicht sicher, wenn... sie a) gesundheitsschädlich sind, (und/oder?) b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. (?) - Abs. 3 bis 5: Abwägungshilfen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 GG): setzt dem staatlichen Handeln Grenzen bei Grundrechtseingriffen (Art. 12, 14 GG) 16. Juni
14 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Verhältnismäßigkeitsprüfung: - Übermaßverbot: -Geeignetheit - Erforderlichkeit - Verhältnismäßigkeit i.e. Sinne: - Zumutbarkeit, - Proportionalität oder - Angemessenheit: - Güterabwägung 16. Juni
15 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: Gesundheitsschutz Recht am Eigentum (Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Betriebsgeheimnisse), Recht an der Berufsausübung 16. Juni
16 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: 16. Juni Abs. 3: Es sind zu berücksichtigen - die normalen Bedingungen seiner Verwendung - durch den Verbraucher und - auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie - die dem Verbraucher vermittelten Informationen - einschl. der Angaben auf dem Etikett oder - sonstige ihm normalerweise zugänglichen Informationen über die Vermeidung bestimmter die Gesundheit beeinträchtigender Wirkungen eines bestimmten Lebensmittels oder einer bestimmten Lebensmittelkategorie.
17 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: - Abs. 4: gesundheitsschädlich, wenn - sofortige und/oder kurzfristige und/oder langfristige Auswirkungen des LM nicht nur auf die Gesundheit des Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen wahrscheinlich sind, -kumulative toxische Auswirkungen wahrscheinlich sind, - besondere gesundheitliche Empfindlichkeiten einer bestimmten Verbrauchergruppe gegeben sind, falls das LM für diese Gruppe Verbrauchern bestimmt ist. 16. Juni
18 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: - Abs. 5: ungeeignet, wenn - durch Fremdstoffe oder - durch andere Kontamination, - durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung ausgehend vom beabsichtigten Verwendungszweck des Verzehrs durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. 16. Juni
19 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: -Abs. 6: Vermutungsregel der Unsicherheit bei Chargen/Posten/Lieferungen und Beweislastumkehr - Abs. 7, 9: gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU -Abs. 8: Ausnahme bei begründetem Verdacht der Unsicherheit 16. Juni
20 3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Rechtsfolgen: Maßnahmen bei unsicheren Lebensmitteln: - Unternehmer: Art. 19: - Unterrichtungspflicht gegenüber - den Kunden und - der zuständigen Behörde - Rücknahmepflicht - Rückrufpflicht - Zusammenarbeitungspflicht 16. Juni Behörde: - Information der Öffentlichkeit: Art. 10, 40 LFGB - Mitteilung an das Schnellwarnsystem der EU - sonstige Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers, LFGB - Sanktionen, LFGB, OWiG, StGB etc.
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16. Juni
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