Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
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- Benedict Schmid
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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:
2 A Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis 4.ahrgang Bad Saarow, Nr. Seite1e 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung der Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung Seestraße der Gemeinde Wendisch Rietz - Herstellung der Rechtskraft Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbp) Nr. 30 In der Heide in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., , 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. gemäß 3 Abs. 1 BauGB - öffentliche Auslegung - 15 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, Storkow 1.1. Schießwarnung Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg 2.1. Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Wendisch Rietz in der Gemarkung Wendisch Rietz 18 2
3 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Wettermuseum, Tauche OT Lindenberg feiert am zwei Geburtstage Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg Petition an den Bundestag: Schleusenzeiten verlängern - Güter- und Freizeitschifffahrt gleichrangig behandeln! 21 3
4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung der Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen Stellenausschreibung Das Amt Scharmützelsee beabsichtigt zum frühestmöglichen Termin die Einstellung einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Dem/der Stelleninhaber/in obliegen unter anderen folgende Aufgaben: Erfassen und Bereitstellung aller abrechnungsrelevanten Daten für die Lohn- Gehaltsund Besoldungsabrechnung Kommunikation mit der Lohnbuchhaltung, den Sozialversicherungsträgern und den Trägern der betrieblichen Altersvorsorge Pflegen und Prüfen der Mitarbeiterstammdaten Unterstützung bei der Führung der Personalakten und der Gehaltskonten Unterstützung bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen interne und externe Personalstatistiken Planung der Personalkosten Unterstützung bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen Steuerung und Überwachung der Zeit- und Leistungserfassung, Urlaubsplanung betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz Bearbeitung von Vorgängen der öffentlichen Arbeitsförderung Unsere Anforderungen: vorausgesetzt wird eine Qualifikation für den mittleren Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Ausbildung umfassende Kenntnisse des Arbeits- und Tarifrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges, ziel- und ergebnisorientiertes Handeln, Aufgeschlossenheit gegenüber Modernisierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung wird ebenso vorausgesetzt wie fundierte Kenntnisse in der Anwendung arbeitsplatzbezogener PC- Programme insbesondere MS Office (Word, Excel, Outlook) Teamfähigkeit und Sozialkompetenz sowie sicheres und kompetentes Auftreten Führerscheinklasse B 4
5 Wir bieten: eine abwechslungsreiche Tätigkeit Vergütung nach dem TVöD zusätzliche Altersversorgung ein gutes Betriebsklima Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an das bis zum Amt Scharmützelsee Haupt- und Personalamt, Herr Sydow Forsthausstraße Bad Saarow Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt Scharmützelsee übernommen werden. Bad Saarow, den gez. Krappmann Amtsdirektor 5
6 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße An die Anlieger der Straßen Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße Betreff: Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße. hier: Information zur Straßensperrung / Bauablauf. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, plant im Zeitraum vom die Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Bereich der o.g. Straßen. Die einzelnen Abschnitte werden nacheinander und jeweils unter Vollsperrung ausgebaut werden. In der Zeit vom ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke noch überwiegend möglich (Vorbereitende Maßnahmen). Hingegen ist in der Zeit vom eine Befahrung der betroffenen Fahrbahnteile nicht möglich, da hier der Asphalteinbau durchgeführt wird. Durch die Arbeiten an den Verkehrsflächen kann es im genannten Zeitraum, in den jeweiligen Abschnitten 1-3, zu Einschränkung in der Erreichbarkeit Ihres Grundstückes kommen. Sollten Sie sich im jeweiligen Ausbauabschnitt befinden, nutzen Sie bitte für das Abstellen Ihres Fahrzeugs die im Anhang gekennzeichneten Bereiche an den Zufahrtswegen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bei Waldbrandwarnstufe oder extremer Trockenheit bitte nicht im Wald ab, belassen Sie dennoch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter. Die Busumleitung ist frei zu halten. Die geplanten Arbeiten sind Anliegerbeitragsfrei. Ich möchte Sie daher bitten sich auf die Einschränkungen im genannten Zeitraum einzustellen. Bitte beachten sie die während der Bauphase eingerichteten Sperrebereiche um Schäden von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (z.b. Fahrzeuge, Bausubstanz) zu vermeiden. Bitte stellen Sie im Bereich vor Ihrem Grundstück während der Bauzeit keine Fahrzeuge ab. Die Fahrbahnbreiten sind durch die Baustellentätigkeit eingeschränkt. Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit während der Bauarbeiten erfragen Sie bitte bei dem dann vor Ort tätigen Baustellenpersonal. 6
7 Sollten weiterhin Fragen bestehen, so sind wir unter der o.g. Anschrift für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bau- und Liegenschaftsamt Amt Scharmützelsee Anlage: Kartenauszug Baubereiche 7
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9 2.2. Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße An die Anlieger der Straßen Edisonstraße / Humboldtstraße Betreff: Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße hier: Information zur Straßensperrung / Bauablauf. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, plant im Zeitraum vom die Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Bereich der o.g. Straßen. Die einzelnen Abschnitte werden unter Vollsperrung ausgebaut werden. In der Zeit vom ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke noch überwiegend möglich (Vorbereitende Maßnahmen). Hingegen ist in der Zeit vom eine Befahrung der betroffenen Fahrbahnteile nicht möglich, da hier der Asphalteinbau durchgeführt wird. Durch die Arbeiten an den Verkehrsflächen kann es im genannten Zeitraum zu Einschränkung in der Erreichbarkeit Ihres Grundstückes kommen. Sollten Sie sich im jeweiligen Ausbauabschnitt befinden, nutzen Sie bitte für das Abstellen Ihres Fahrzeugs die im Anhang gekennzeichneten Bereiche an den Zufahrtswegen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bei Waldbrandwarnstufe oder extremer Trockenheit bitte nicht im Wald ab, belassen Sie dennoch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter. Die Busumleitung entlang der Thälmannstraße ist frei zu halten. Die geplanten Arbeiten sind Anliegerbeitragsfrei. Ich möchte Sie daher bitten sich auf die Einschränkungen im genannten Zeitraum einzustellen. Bitte beachten sie die während der Bauphase eingerichteten Sperrebereiche um Schäden von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (z.b. Fahrzeuge, Bausubstanz) zu vermeiden. Bitte stellen Sie im Bereich vor Ihrem Grundstück während der Bauzeit keine Fahrzeuge ab. Die Fahrbahnbreiten sind durch die Baustellentätigkeit eingeschränkt. Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit während der Bauarbeiten erfragen Sie bitte bei dem dann vor Ort tätigen Baustellenpersonal. 9
10 Sollten weiterhin Fragen bestehen, so sind wir unter der o.g. Anschrift für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bau- und Liegenschaftsamt Amt Scharmützelsee Anlage: Kartenauszug Baubereiche 10
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12 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung Seestraße der Gemeinde Wendisch Rietz Herstellung der Rechtskraft - B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z Schlussbekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung Seestraße der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft der Satzung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 Seestraße der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Bereich der Flur 3, Flurst. 63, 64, 65/1 teilw., sowie 71/8 teilw., Gemarkung Wendisch Rietz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /16 den Bebauungsplan Nr. 28 Seestraße als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan u. Text) und Teil B (Begründung). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 28 Seestraße tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, 10 Abs. 3 S. 4 BauGB. Geltungsbereich der Satzung: Das Plangebiet befindet sich gegenüber der Bahnlinie Königs-Wusterhausen, zwischen der Hauptstraße und dem Scharmützelsee. Der Bereich entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). 12
13 Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 13
14 Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Seestraße Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Seestraße, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, wird nach 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom (GVBl. II, S.435), 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom sowie 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 16. Jahrgang, Nr. 09, vom öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz i. V. m. 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile Planzeichnung (Teil A) und Begründung (Teil B) der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 28 Seestraße gemäß 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft. Bad Saarow, den gez. - Siegel - C. Krappmann Amtsdirektor 14
15 3.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbp) Nr. 30 In der Heide in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., , 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. gemäß 3 Abs. 1 BauGB öffentliche Auslegung - Bekanntmachung der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z Bekanntmachung der f r ü h z e i t i g e n Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vbp) Nr. 30 In der Heide in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., , 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. B e t e i l i g u n g der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) Am wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vbp) Nr. 30 In der Heide, Beschluss Nr / 15, gefasst. Der von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in der GV- Sitzung am , Beschluss- Nr /16, gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vbp Nr. 30 In der Heide, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 584 tlw., , 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. und der Entwurf der Begründung dazu, liegen in der Zeit vom: bis zum im Amt Scharmützelsee Bad Saarow, Forsthausstr. 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Mo/ Di / Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Do von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Fr von 8.00 Uhr Uhr Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Im Zuge der weiteren Planung werden wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geprüft und behandelt. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen werden. 15
16 Bad Saarow, d gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 16
17 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Schießwarnung 17
18 2. Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg 2.1. Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Wendisch Rietz in der Gemarkung Wendisch Rietz 18
19 19
20 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Wettermuseum, Tauche OT Lindenberg feiert am zwei Geburtstage 20
21 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2. Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg Petition an den Bundestag: Schleusenzeiten verlängern - Güter- und Freizeitschifffahrt gleichrangig behandeln! Die Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg startet eine Petition gegen die Verkürzung der Schleusenbetriebszeiten an Bundeswasserstraßen und die Absicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundeswasserstraßen in Haupt- und Freizeitnetz organisatorisch und haushaltsmäßig zu trennen. Ab dem 17. August 2016 werden Unterschriften gesammelt. Unterschriftenlisten zur Petition liegen ab sofort öffentlich aus - u.a. in Tourist-Informationen der Region sowie im Einwohnermeldeamt und Sekretariat des Amts Scharmützelsee. Ausführliche Informationen zur Petition erhalten Sie hier: 21
22 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 22
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24 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de eil 1 Amtliche Bekanntmachn 24
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