Tiertransporte. D3 Allgemeine Tierhaltung. Autor: H. Breker

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1 Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft) BLE 2011 Fachschule Landwirtschaft Tiertransporte D3 Allgemeine Tierhaltung Autor: Gliederung 1 Entwicklung des Tiertransports im geschichtlichen Werdegang Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Meinungen zum Tiertransport EU-Verordnung zum Tiertransport Grundsätze und Richtlinien zum Tiertransport im ökologischen Landbau (IFOAM) Regelung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu Tiertransporten Richtlinien der ökologischen Anbauverbände... 10

2 1 Entwicklung des Tiertransports im geschichtlichen Werdegang Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts war die bäuerliche Landwirtschaft überwiegend auf die Hausversorgung ausgerichtet, d. h. die wenigen gehaltenen Tiere wurden überwiegend auf den Höfen geschlachtet und ihr Fleisch auch dort verzehrt. Der Metzger kam zum Tier. In fast jedem Dorf gab es einen Metzger, der selber schlachtete. Mit zunehmender Industrialisierung entstand ein zunehmender Bedarf an Fleisch (und Fett) für die körperlich schwer arbeitenden Menschen in den Werkstätten und Industriehallen der wachsenden Städte. Zunehmende Tierzahlen wurden vom Lande in die größer werdenden Verbrauchszentren transportiert. Dies erfolgte fast ausschließlich über den Lebendtiertransport. In den Anfängen wurden die Tiere zum Markt getrieben. Mit besser werdenden Transportmöglichkeiten wurden die Tiere per Eisenbahn auf die lange Reise geschickt. Noch bis in die Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden samstags die Tiere zu zahlreichen Sammelstellen auf dem Lande geführt, dort in Eisenbahnwaggons verladen und in der Nacht zum Sonntag in die Verbrauchsgebiete transportiert. Dort wurden sie in die Viehställe der Schlachthäuser getrieben und wurden den Sonntag über nur mit Wasser versorgt. Am Montagmorgen fanden die Versteigerungen statt. Anschließend wurden die Tiere in die nahe gelegenen Schlachthöfe verbracht. Vom Stall bis zur Schlachtung dauerte es gut zwei Tage. Der aufwändige Lebendtransport wurde Mitte der 70er Jahre abgelöst durch das Entstehen von Versandschlachtereien, die ihren Standort nicht in den Verbrauchsgebieten ansiedelten, sondern auf dem Lande in der Nähe der Tierhaltungsbetriebe. Der Lebendtiertransport verringerte sich auf wenige Stunden mit wachsendem Anteil des LKW-Transports. Aufgrund der deutlich geringeren Schlachtkosten in den Versandschlachtereien gingen die nicht mehr konkurrenzfähigen Metzgereien und Hausschlachtungen auf unter drei Prozent des Schlachtaufkommens zurück. Neben den Schlachttiertransporten entwickelte sich im Zeitablauf der Nutztiertransport. In früheren Jahrzehnten wurden auf dem Lande regelmäßig Lebendviehmärkte abgehalten, auf denen ein Austausch der Nutztiere zwischen den Landwirten stattfand. Rinder und Pferde wurden getrieben, während Ferkel, Kälber und Geflügel gefahren wurden. Der Transport begann je nach Marktentfernung noch in der Nacht, in den frühen Morgenstunden bis zur Mit- 2 BLE 2011

3 tagszeit fand der Handel statt, anschließend ging s auf den Heimweg. Mensch und Tiere waren gut einen Tag lang unterwegs. Bei wachsendem Wohlstand der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft geriet die Landwirtschaft mit ihren herkömmlichen Methoden unter steigenden Rationalisierungsdruck. Die Konsequenz waren Wachstum, Konzentration und Spezialisierung der Betriebsorganisationen. Je nach Standortverhältnissen und Können der Betriebsleiter findet eine immer noch fortwährende Arbeitsteilung statt, um die bei Konzentration und Spezialisierung möglichen Rationalisierungsreserven und Kostendegressionen zu mobilisieren. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Tiertransport zwischen den Betrieben, dessen Kosten jedoch kleiner sind als die Rationalisierungsgewinne. Die heute üblichen Hochleistungstiere erfordern einen schonenden Transport, wenn sie ihre Leistungen entfalten sollen. Andernfalls wird auf den Transport wegen mangelnder Rentabilität verzichtet. Tiertransporte sind durch Missbräuche in die öffentlichen Schlagzeilen geraten. Das öffentliche Meinungsbild ist zum Teil durch die grausamen Bilder tierquälerischer Tiertransporte geprägt. Mit öffentlichen Fördergeldern, die die Differenz zwischen dem höheren EU-Preis und dem niedrigeren Weltmarktpreis ausgleichen sollen, wurden Lebendtiertransporte in Drittländer gefördert. Im Dezember 2005 hatte die EU die Abschaffung der Exportsubventionen für die Ausfuhr lebender Schlachtrinder in Drittländer beschlossen. Mit dem Abdrehen dieses Geldhahns für europäische Schlachttierexporte kam der Export lebender Schlachttiere in Drittländer quasi zum Erliegen. Anders sieht es innerhalb Deutschland oder auch der EU aus: Ein Kalb, das zum Beispiel in Bayern geboren ist, wird zum Mästen nach Niedersachsen verfrachtet und von dort aus zum Schlachten nach Nordrhein-Westfalen gebracht. Oder europaweit: Tiere werden beispielsweise in Dänemark geboren, in Deutschland gemästet um schließlich in Italien geschlachtet zu werden. Die Tiere sind dann oft tagelang unterwegs, mitunter sogar Wochen, denn es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Transporte. Aktuell (Stand 2011) dürfen Rinder europaweit bis zu 29 Stunden transportiert werden, bevor sie den Transporter das erste Mal für eine 24-stündige Pause verlassen dürfen. Diese Prozedur darf beliebig oft wiederholt werden. Für Schweine und Pferde sieht es ähnlich aus, hier sind 24 Stunden Fahrt und 24 Stunden Pause im Wechsel unbeschränkt möglich. Oft sind die Ladedichten so hoch, dass die Tiere sich nicht hinlegen können, ohne sich gegenseitig zu stören und zu verletzen. Außerdem ist es erlaubt, die Transporte trotz Kälte und Hitze (0-35 Grad) durchzuführen. 3 BLE 2011

4 Die Europäische Transportverordnung (EG) Nr. 1/2005 liegt momentan der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Davon hängt ab, ob auch zukünftig in Europa Tiere Langstreckentransporte ausgesetzt sind oder nicht. Der Deutsche Tierschutzbund beispielsweise fordert eine definitive zeitliche Begrenzung von Tiertransporten auf maximal 8 Stunden. 2 Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Meinungen zum Tiertransport Auszug aus der Veröffentlichung eines Tierschutzverbandes Schlachttiertransporte sind nach Meinung von Tierschützern eine Quelle unsäglichen Leides. Um dies zu beenden, fordern sie schärfere Gesetze und mehr Kontrollen. Im Zentrum der Kritik steht die konventionelle Landwirtschaft. Bei Öko-Bauern sind kurze Transportwege und Rücksicht auf die Tiere dagegen längst in den Richtlinien verankert. Pressebericht: Fleischlobby kämpft für tierschutzwidrige Doppelstocktransporte Beim Bayerischen Agrarhandelstag am vergangenen Samstag ( ) kämpften die Vertreter der Fleischindustrie im Rahmen einer Podiumsdiskussion vehement für Tiertransporte in Doppelstock-LKWs. Diese stehen in der Kritik, weil damit für die zu transportierenden Tiere noch mehr Tierschutzprobleme verbunden sind, als es bei Tiertransporten ohnehin der Fall ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein konsequentes Verbot nach dem Vorbild von Holland und Dänemark. LKWs dürfen in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung nicht höher als vier Meter sein. Legt man eine Widerristhöhe (Übergang vom Hals zum Rücken) beim Rind von 1,40 m zugrunde, bleiben den Tieren noch 10 cm Platz, nicht genug, um den Kopf zu heben. Häufig sind die Tiere aber auch größer. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Rinder in einem solchen LKW auf zwei Etagen tierschutzkonform zu transportieren. Profitgier ist der Grund für diese Zustände und Profitgier ist der Grund für die aktuelle Aufregung um ein Verbot. Das zeigt auch die direkte Forderung nach Bestandsschutz", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Das Argument, ein Verbot in Deutschland gefährde den vorhandenen EU-Standard, verdeckt die wahren Gründe kaum mehr als ein Feigenblatt. Erstens gibt es in der gültigen EU- Transport-Verordnung keine konkreten Angaben zur Deckenhöhe. Zweitens existieren in 4 BLE 2011

5 Holland und Dänemark bereits entsprechende Verbote. In Schweden werden solche LKWs nicht zugelassen", so Apel weiter. Die mit den Doppelstocktransporten einhergehenden Tierschutzprobleme sind zahlreich: Die natürliche Körperposition kann nicht eingenommen werden, der Kopf kann nicht gehoben werden. Dadurch treten Schmerzen, Erschöpfung und Muskelermüdung ein. Widerrist, Rücken oder Kopf stoßen an die Decke oder scheuern daran, es kommt zu schmerzhaften Verletzungen. Die Luftzirkulation ist unzureichend, die Temperatur steigt und der Durst nimmt zu. Auf diese Art und Weise dürfen die Tiere dann unfassbare 29 Stunden durch die Gegend gekarrt werden. Das ist skandalös", kritisiert Apel. Auch das Dach kann nicht, wie manchmal behauptet wird, ausgefahren werden, denn dann wird die zulässige Maximalhöhe des LKWs überschritten. Pressebericht: Öko-Verbände zum Thema Tiertransporte Die Transportwege sollten so kurz wie möglich sein, geschlachtet wird meist in der Region (Umkreis von 50 km). Allein zum Befördern von Zuchttieren seien gelegentlich überregionale Transporte über 200 km notwendig. Das Antreiben mit Stromstößen ist ebenso untersagt wie die Verabreichung allopathischer (schulmedizinischer) Beruhigungsmittel. Dr. Jochen Leopold, Leiter der Fachgruppe Demeter-Richtlinien, ist kein Fall bekannt, wo Demeter- Schlachttiere lebend über die deutsche Grenze transportiert wurden. Ähnlich streng sind die Richtlinien bei Bioland. Um das Leid der Kreatur zu minimieren, müsse auch das mit Transport und Schlachtung beauftragte Personal über Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Tieren verfügen, heißt es hier. Nach Möglichkeit sollten der Tierbesitzer oder der Metzger den Transport begleiten. Die maximale Transportzeit beträgt vier Stunden, die größte Entfernung 200 km. Auch die getrennte Unterbringung verschiedener Tierarten, Ruhezeiten vor dem Schlachten (bei Schweinen) und eine Berieselung (Abkühlung) bei hohen Temperaturen sowie eine wirkungsvolle Betäubung sind klar geregelt. Die Vorschriften anderer Verbände wie Naturland oder Biopark stimmen mit den erwähnten weitgehend überein. Bei Erzeugern mit Öko- oder Neuland-Siegel kann man sicher sein, dass sie nicht am schmutzigen Transportgeschäft beteiligt sind, ist selbst Thomas Schröder, der Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes, überzeugt. 5 BLE 2011

6 3 EU-Verordnung zum Tiertransport Zusammenfassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 soll der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt werden, um den Tieren Verletzungen und unnötige Leiden zu ersparen und ihren Bedürfnissen während des Transports in angemessener Weise Rechnung zu tragen. 3.1 Transportkette und Verantwortlichkeiten Mit der Verordnung wird die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere auf sämtliche Personen ausgedehnt, die am Transportgeschehen, einschließlich Be- und Entladevorgänge, beteiligt sind. All diese Personen müssen während der Vorgänge, für die sie zuständig sind, auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften achten. Dies gilt für die Transportunternehmer, die Organisatoren der Transporte und die Fahrer sowie für die Tierhalter" (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Erzeuger). Alle Beteiligten der Transportkette und ihr Personal müssen angemessen geschult sein. Insbesondere müssen die Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis besitzen, der ihnen von einer durch die zuständigen Behörden zugelassenen unabhängigen Einrichtung nach umfassender Schulung in Fragen des Schutzes von Tieren beim Transport und nach erfolgreichem Absolvieren einer Prüfung erteilt wird. 3.2 Zulassungen und Kontrollen Für alle Strecken von mehr als 65 km müssen die Transportunternehmer eine Zulassung besitzen, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind oder einen Vertreter haben, erteilt wurde. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Antragsteller u. a. nachweisen, dass sie über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen. 6 BLE 2011

7 Für Langstreckentransporte (einer Dauer von mehr als 8 Stunden) muss der Antragsteller außerdem Folgendes liefern: spezifische Dokumente: Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer Zulassungsnachweise für die Transportmittel, die eingesetzt werden sollen Einzelheiten zu den Verfahren, nach denen die Bewegungen der Fahrzeuge verfolgt und aufgezeichnet werden Notfallpläne den Nachweis, dass sie ein Satellitennavigationssystem einsetzen Diese Zulassungen gelten für fünf Jahre. Bei Langstreckentransporten durch mehrere Staaten müssen die Transportunternehmer darüber hinaus ein Fahrtenbuch besitzen, das nach einem einheitlichen Muster vom Organisator des Transports angelegt wurde und eine Reihe von Angaben zum Transport enthält (Tiere und Betreuer, Versand- und Bestimmungsort, Kontrollen während der einzelnen Transportphasen usw.). Die zuständigen Behörden müssen während der wichtigsten Phasen des Transports Kontrollen vornehmen, insbesondere an den Ausgangsorten und Grenzkontrollstellen. Darüber hinaus können in jeder Phase des Transports Stichproben oder gezielte Kontrollen durchgeführt werden. Bei den Kontrollen prüft die zuständige Behörde die Gültigkeit der Zulassungen, die Zulassungsnachweise und die Befähigungsnachweise sowie die Eintragungen im Fahrtenbuch. Der Amtstierarzt prüft den Zustand der Tiere im Hinblick auf ihre Weiterbeförderung. Bei Seetransporten sind auch der Zustand und die Konformität des Schiffes zu prüfen. 3.3 Technische Vorschriften für den Tiertransport Die Verordnung enthält sehr viel strengere Vorschriften für Transporte, die über 8 Stunden hinausgehen. Diese Vorschriften betreffen sowohl die Fahrzeuge als auch die Tiere. So sieht die Verordnung eine verbesserte Ausstattung der Transportfahrzeuge vor, u. a. ein Temperaturregelungssystem (mechanische Belüftungseinrichtungen, Temperaturschreiber, Warnsystem für den Fahrer), den ständigen Zugang zu einer Tränkvorrichtung und bessere Transportbedingungen auf Tiertransportschiffen (Belüftung, Tränkvorrichtungen, Zulassungssystem usw.). 7 BLE 2011

8 Der Transport bestimmter Tiere ist verboten. Dies gilt z. B. für sehr junge Tiere (weniger als zehn Tage alte Kälber, weniger als drei Wochen alte Ferkel und weniger als eine Woche alte Lämmer), es sei denn, die Beförderung erfolgt über eine Strecke von weniger als 100 km. Die Verordnung verbietet außerdem den Transport von trächtigen weiblichen Tieren im letzten Gestationsstadium sowie während einer Woche nach der Geburt. Darüber hinaus wurden die Bedingungen für den Langstreckentransport von Pferden verbessert, insbesondere was die Vorschrift der systematischen Verwendung von Einzelboxen betrifft. Die Vorschriften über den Tieren im Transportfahrzeug zur Verfügung stehenden Platz sind je nach Tierart und Gewicht gestaffelt (ein Rind von 550 kg stehen z. B. 1,3-1,6 m² zu Verfügung). Die Verordnung sieht je nach Tierart auch unterschiedliche Fahrtzeiten vor: noch nicht entwöhnte Tiere, d. h. Tiere, die noch gesäugt werden: 9 Stunden Transport, dann 1 Stunde Ruhezeit mit Tränke, dann 9 Stunden Transport) Schweine: 24 Stunden Transport bei ständigem Zugang zu Trinkwasser Pferde: 24 Stunden Transport mit Tränke alle 8 Stunden Rinder, Schafe und Ziegen: 14 Stunden Transport, dann 1 Stunde Ruhezeit mit Tränke, dann 14 Stunden Transport Die genannten Transportabschnitte können wiederholt werden, wenn die Tiere an einer zugelassenen Kontrollstelle entladen, gefüttert und getränkt werden und 24 Stunden Ruhezeit haben. 3.4 Hintergrund Hinsichtlich der Überarbeitung der Höchstfahrtzeiten und der Besatzdichte von Tiertransportmitteln sollte spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung ein separater Vorschlag vorgelegt werden, der den Erfahrungen mit der Durchsetzung der neuen Vorschriften in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt. 8 BLE 2011

9 4 Grundsätze und Richtlinien zum Tiertransport im ökologischen Landbau (IFOAM) 4.1 IFOAM-Richtlinien zu Transport und Schlachtung Tiere aus ökologischer Haltung sollen einem Minimum an Stress während dem Transport und der Schlachtung ausgesetzt werden. Die Tiere sollen während des Transportes und der Schlachtung ruhig und sanft behandelt werden. Der Gebrauch von elektrischen Treibhilfen und ähnlichen Geräten ist verboten. Die Tiere sollen während des Transportes und der Schlachtung Bedingungen ausgesetzt sein, die zur Reduzierung und Minimierung von ungünstigen Effekten wie Stress, Be- und Entladen, das Mischen unterschiedlicher Tiergruppen, extremen Temperaturen und relativer Luftfeuchtigkeit, beitragen. Die Art des Transportes soll den spezifischen Bedürfnissen der zu transportierenden Tierart entsprechen. Der Fahrer soll ein adäquates Futter- und Wasserangebot während des Transportes und am Schlachthof sicherstellen. Es dürfen vor oder während des Transportes keine chemischsynthetischen Beruhigungsmittel oder Stimulanzien verabreicht werden. Jedes Tier oder jede Tiergruppe muss während aller Schritte im Transport- und Schlachtprozess identifizierbar sein. Der Transport zum Schlachthof soll acht Stunden nicht überschreiten. Zertifizierende/richtliniengebende Organisationen können Ausnahmen auf Einzelfallbasis gestatten: Falls kein zertifizierter Schlachthof in 8-stündiger Reisezeit zu erreichen ist, darf ein Tier darüber hinaus transportiert werden. Die für den Transport und die Schlachtung Verantwortlichen sollen jeden Kontakt (Sicht, Geräusch oder Geruch) der lebenden Tiere mit toten oder im Tötungsprozess befindlichen Tieren vermeiden. Jedes Tier soll betäubt werden, bevor es zu Tode blutet. Die Geräte für die Betäubung sollen in gutem Zustand sein. Zertifizierende/richtliniengebende Organisationen können Ausnahmen auf Einzelfallbasis gestatten: Ausnahmen können gemäß kulturellen Praktiken gestattet werden. Wo Tiere ohne vorherige Betäubung zu Tode geblutet werden, soll dies in einer ruhigen Umgebung stattfinden. Quelle: The IFOAM STANDARD for ORGANIC PRODUCTION and PROCESSING, Version BLE 2011

10 5 Regelung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu Tiertransporten Wie im konventionellen gilt auch im ökologischen Landbau nach EU-Recht die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport. Zusätzlich dazu sind noch folgende Bestimmungen in den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgegeben: Die Dauer von Tiertransporten muss möglichst kurz gehalten werden. Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten. Beim Ver- und Entladen von Tieren dürfen keine elektrischen Treibhilfen verwendet werden. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel vor und während der Beförderung ist verboten. Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/ Richtlinien der ökologischen Anbauverbände Bei Schlachtvieh aus ökologischer Tierhaltung gelten bei den Anbauverbänden viel strengere Anforderungen als von der Tierschutztransport-Verordnung und den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgegeben. In den aktuellen Bioland-Richtlinien beispielsweise steht zum Transport von Schlachttieren: 6.1 Bioland-Richtlinien Der Transport von Schlachtkörpern ist gegenüber dem Transport von lebenden Tieren vorzuziehen. Grundsätzlich sind vom Verladen der Schlachttiere bis zur Schlachtung alle Maßnahmen zu ergreifen, die Stress, Schmerz und Leid und insbesondere Angst der Tiere minimieren. Um dies zu erreichen, ist das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten zu fördern und darauf zu achten, dass das mit Transport und/oder Schlachtung beauftragte Personal über die erforderliche Sachkunde verfügt. Die Verwendung von elektrischen Treibhilfen, Schlaginstrumenten oder ähnlichen Treibmitteln ist nicht zulässig. Jedes Tier oder jede Gruppe von Tieren muss auf allen einzelnen Stufen des Transports und des Schlachtprozesses identifizierbar sein. 10 BLE 2011

11 Die Wege zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlachtstätte sind möglichst kurz zu halten, regionale Schlachtstätten sind zu bevorzugen. Die Transportzeit darf max. vier Stunden und die Transportentfernung max. 200 km betragen. Eine Transportdauer von über vier Stunden ist nur in Ausnahmefällen nach vorhergehender Genehmigung durch Bioland zulässig, sofern eine ausreichende Tränke während des Transports und eine längere Ruhezeit vor dem Schlachten gewährleistet sind. Vor dem Verladen sind die Tiere ausreichend zu tränken. Bei der Fütterung muss der Schlachtzeitpunkt berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, eine Nüchternzeit (die Dauer ohne Futteraufnahme) bei Schweinen von 12 Stunden und bei Wiederkäuern von 16 Stunden nicht zu überschreiten. Die Tiere dürfen vor dem oder während des Transports nicht mit synthetischen Beruhigungsmitteln oder synthetischen Stimulantien behandelt werden. Besonderheiten für die einzelnen Tierarten sind im Folgenden aufgeführt: Wiederkäuer: die Transportfläche muss eingestreut sein; milchgebende Tiere vor dem Verladen abmelken; schonendes Ein- und Ausladen; geschlechtsreife männliche Tiere müssen von weiblichen Tieren der gleichen Art getrennt befördert werden. Schweine: die Transportfläche muss eingestreut sein; schonendes Ein- und Ausladen (z. B. Treibschilde und -gatter zum Leiten); nach Möglichkeit Treiben vom Dunklen ins Helle; Trennung nach Mastgruppen und Herkünften; bei gemeinsamem Transport Trennwände. Geflügel: Behältnisse dunkel, gut belüftet und ausreichend hoch. Quelle: Bioland-Richtlinien vom 15.März 2011, Ähnliche Vorschriften sind auch bei den anderen Anbauverbänden in Deutschland zu finden. 11 BLE 2011

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