Tel.: Mittelschulen und Berufsbildung. Basel, im Juni Kostenrückerstattungen auswärtiger Berufsfachschulunterricht
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- Helge Kaufman
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1 qì T Eziehun gsdepartement Kantons Basel-Stadt Beatrice Moser Finanzen & Controlling Leimenstrasse 1 Postfach CH-400'l Basel An die Lehrfirmen mit Anspruch auf Kostenrückerstattung für Reise, Unterkunft und Verpflegung beim Besuch auswärtiger Berufsfachschulunterricht Tel.: beatrice.moser@bs.ch Basel, im Juni 2014 Kostenrückerstattungen auswärtiger Berufsfachschulunterricht Seh r geeh rte Berufsbi ld nerin nen u nd Berufsbi ldner lhre lernende Person besucht eine auswärtige Berufsfachschule, die nicht im Einzugsgebiet der Basler Verkehrsbetriebe bzw. des Tarifuerbundes Nordwestschweiz (TNW) liegt. Reisespesen werden vom Kanton für den Schulbesuch ausserhalb dieses Einzugsgebietes zurückerstattet. ln der Beilage erhalten Sie die dazugehörenden Dokumente für die Kostenrückerstattung, welche Sie für den weiteren Gebrauch selber fotokopieren dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Gesuche jährlich, das heisst, innert drei Monaten nach Ende des jeweiligen Lehrjahres und bis spätestens 31. Oktober bei uns einzureichen sind. Wir erhoffen uns dadurch eine administrative Arbeitserleichterung für Sie sowie auch für unsere Fachstelle. Besten Dank für lhre Kenntnisnahme Freundliche Grüsse t3 Beatrice Moser Rechnungsführerin
2 q! T Erziehungsdepartement Kantons Basel-Stadt Richtlinien für die Kostenrückerstattung an Reise, Unterkunft und Verpflegung beim Besuch auswäéiger Berufsfachschulen ($ 33 des Kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung vom 12. September 2007 und $ 19 der Verordnung über den Vollzug des Kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung vom 19. Februar 2008) Reisespesen werden vom Kanton für den Schulbesuch ausserhalb des Einzugsgebietes der Basler Verkehrsbetriebe bzw. des Tarifuerbundes Nordwestschweiz (TNW) zurückerstattet. Die Kostenrückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der tatsächlich getätigten und belegten Auslagen: Bahnbillette zum halben Preis, Halbtax-Abonnemente mit Kaufpreisbestätigung, Generalabonnements mit Kaufpreisbestätigung und mit ausgefülltem separaten Formular Beilage ll, Mittagessen, welche pauschal nur für ganze Schultage entschädigt werden, mit ausgefülltem separaten Formular Beilage I und Rechnungskopien für UnterkunfVNachtessen/Frühstück. Die Gesuche sind vollständig auszufüllen und ftir die Richtigkeit mit Datum/ Stempel und Unterschrift des Lehrbetriebes sowie der auswärtigen Berufsfachschule und mit Datum/Unterschrift der Lernenden sowie der gesetzlichen Vertreter zu bestätigen. Die Anspruchsberechtigung besteht sowohl beim obligatorischen Berufsfachschulbesuch als auch beim Besuch von Freifächern bzw. einer Berufsmittelschule. Es ist jeweils die günstigste Reisevariante des öffentlichen Verkehrs (Bahn) zu wählen (2.8. Mehrfahrtenkarten in Verbindung mit dem Halbtax-Abonnement, Junior Tarife usw.). Der Lehrbetrieb bezahlt die Auslagen des Lernenden und fordert diese bei den Mittelschulen und Berufsbildung wieder ein (Adresse siehe Briefkopf). Für Unterkunft und Verpflegung gelten folgende Ansätze: Mittagessen (nur ganze Schultage) pauschal, gemäss separatem Formular Übernachtung mit Effektive Kosten, höchstens jedoch 70.00, Nachtessen und Frühstück wenn Hotelü u lich ist. Diese Unterlaoen sind uns iährlich. innert drei Monaten ieweils nach einem Lehriahr bis soäzureichen. Das Gesuch für die letzte Abrechnungsperiode einer Lehrzeit muss ebenfalls spätestens drei Monate nach Lehrende eingereicht werden. Hier bitte eine Kopie des Berufsschulzeugnisses beilegen. Keine Vergütung gibt es für die Kosten des Arbeitsweges, für die Benützung auswärtiger städtischer Verkehrsbetriebe, f r den Besuch der Überbetrieblichen Kurse (ÜK), fr r die Zwien und für die Lehrabschlu n n Die vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und mit allen Beilagen versehenen Gesuche sind an die Adresse im Briefkopf zu richten. Das Formular dazu erhalten Sie ebenfalls unter dieser Adresse. Nicht termi unterbreitete Gesuche können nicht berüc werden.
3 a t Erziehungsdepartement Kantons Basel-Stadt Einsenden an: Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Stab Leimenstrasse 1, Postfach, 4001 Basel Gesuch um Kostenrückerstattung für Reise, Unterkunft und Verpflegung be m Besuch auswäé ger Berufsfachschulen NameA/orname (Lernende):... Strasse und Wohnort:.. Beruf: Lehrbetrieb: Lehrzeit vom bis Schulbesuch in (Schule/Ort angeben): Die vom... bis entstandenen Spesen Bahnkosten gemäss den Richtlinien im Betrag von Mittagessen pauschal, Anzahl _ganze Schultage à 13 Übernachtung mit Nachtessen/Frühstück (max. à 70) (Be lege lll (Beile0e l) Die Rückerstattung erfolgt an den Lehrbetrieb (siehe Richtlinien): Zahlung auf BankJbzw. Postkonto (Einzahlungsschein beilegen):..... IBAN Nr... Sämtliche Beilagen, Bahnbillette, Quittungen und Rechnungen sind zusammen mit den Beilagen I und ll diesem Gesuch beizulegen. Keine Rückerstattunq gibt es an Überbetriebliche Kurse (ÜK), Lehrabschlussprüfunqen (LAP) und auswärtiqe städtische Verkehrsbetriebe (Tram und Bus). Es können nur ausqewiesene Spesen verqütet werden. Die Richtigkeit bestätigen: Datum/Stempel & Unterschrift Lehrbetrieb Datum/U nterschrift des Lernenden : Datum/Untersch rift gesetzlicher Vertreter: (für Lernende unter 18 Jahren) Datum/Stempel & Unterschrift der auswärtigen Berufsfachschule
4 qì n Erziehungsdepartement Kantons Basel-Stadt Beilaqe I zum Gesuch um Kostenrückerstattung Formular für pauschale Rückerstattung von Verpflequnqskosten (Mittagessen) bei auswärtigem Berufsschulbesuch (nur für ganze Tage) ausserhalb des Einzugsgebietes der Basler Verkeh rsbetriebe bzw. des Tarifverbu ndes Nordwestschweiz (TNW) Datum Berufsfachschulbesuch. keine Lehrabschlussprüfung (LAP). keine Überbetrieblichen Kurse (ÜK). nur qanze Schultaqe aufführen Betrag in GHF Lernende/r Vorname: Name Datum Unterschrift des Lernenden: tr Datum, Stempel und Unterschrift des Lehrbetriebes: tr
5 6t n Eziehungsdepartement Kantons Basel-Stadt Beilaqe ll zum Gesuch um Kostenrückerstattung Formular für anteilsmässige Ruckerstattung von Reisespesen für Generalabonnements an auswärtigen Berufsfachschulbesuchen ausserhalb des Einzugsgebietes der Basler Verkehrsbetriebe bzw. des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) Datum Berufsfachschulbesuch. keine Lehrabschlussprüfung (LAP). keine Überbetrieblichen Kurse (ÜK). keine auswärtigen städtischen Verkehrsbetriebe (Tram, Bus, andere städtische Bahnen, etc.) Betrag in GHF eines 1/2 Bahnbillettes für Hinund Rückfahrt Lernende/r Vorname: Name Datum Unterschrift des Lernenden Fotokopie des Generalabonnements und eine Pre beileqen Datum, Stempel und Unterschrift des Lehrbetriebes
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