Erforderliche Infrastrukturen im Bremer Gesundheitswesen
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- Martina Albrecht
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1 Erforderliche Infrastrukturen im Bremer Gesundheitswesen Prof. Dr. Dr. med. Karl-Heinz Wehkamp Universität Bremen - Zentrum für Sozialpolitik- 11/2014
2 Infrastruktur Gesundheitswesen allgemein Politik : Senator für Gesundheit Öffentlicher Gesundheitsdienst Stationäre Versorgung : Medizin und Pflege Ambulante Versorgung :Medizin, nicht-ärztliche Therapeuten, Pflege, Heilpraktiker Apotheken Gesunde Stadt (WHO) : Gesundheitsförderung, Gesunde Politiken Gesundheitswirtschaft (Förderung)
3 Aufgaben Gesundheitsschutz (Arbeit, Sicherheit, Seuchen, Alkohol, Drogen, Psychische Gesundheit, Gewalt...) Krankenversorgung einschließlich Behinderte Prävention Gesundheitsförderung Pflege Sterbebegleitung ( Palliativversorgung, Hospize) Rehabilitation
4 Akteure- Träger Verantwortliche Öffentlich (staatlich): Land- Bund- EU- WHO Frei- gemeinnützig ( Diakonie, Caritas, RK) Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Psychotherapeutenkammer Private Unternehmen: Krankenhäuser, Pflege, andere Therapeuten Bürgergesellschaft Public- Private-Partnership
5 Aufgaben der Länder Die Bundesländer sind im Bereich des Gesundheitswesens für die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständig. Alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die an diesen Aufgaben mitwirken, werden unter der Bezeichnung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) zusammengefasst. Die Länder können zur Ausgestaltung eigene Gesundheitsdienstgesetze erlassen. Zur Förderung der Prävention haben die Länder vielfach so genannte Landesvereinigungen, Landeszentralen oder Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit eingerichtet.
6 Staatliche Einrichtungen auf Grundlage Bremer Gesetze Senator für Gesundheit als oberste Landesgesundheitsbehörde Gesundheitsämter Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin Institut für Rechtsmedizin, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Krankenhäuser, soweit diese Träger eines psychiatrischen Behandlungszentrums sind
7 Subsidiarität 17 Grundsätze der Gesundheitshilfe (1) 1Der Öffentliche Gesundheitsdienst kann Beratung, Betreuung und Behandlung für einzelne Personen und für Bevölkerungsgruppen, die der gesundheitlichen Versorgung durch andere Leistungsträger nicht zugänglich sind, nur dann anregen oder vorhalten, wenn und soweit dies durch die vorrangig zur gesundheitlichen Versorgung Verpflichteten nicht bedarfsdeckend erfolgt. Dabei soll er den Bedarf an Unterstützung von Familien und Selbsthilfegruppen berücksichtigen, die Aufgaben der Betreuung und Pflege wahrnehmen. (2) Er wirkt darauf hin, daß die unterschiedliche Inanspruchnahme gesundheitlicher Dienstleistungen durch benachteiligte Bevölkerungsgruppen abgebaut wird.
8 Umstritten Welche Bausteine der Infrastruktur gehören in öffentliche Hand? Was kann privat und nicht-staatlich geleistet werden? Welche Aufgaben muss das Land Bremen erfüllen?
9 Aufgaben der Politik Letztverantwortung für die gesundheitlichen Belange (Versorgung, Prävention, Gesundheitsförderung Surveillance und Monitoring : Wissenschaftlich kompetente Überwachung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung und der Versorgungslage Gestaltung der Rahmenbedingungen der Versorgung und des Gesundheitsschutzes Koordination und Vernetzung mit nationalen und internationalen Einrichtungen
10 Staatliche Verantwortung wo staatliche Gewalt erforderlich ist: Zwangsmaßnahmen ( Seuchenschutz, Psychiatrie...) wo Privatinteressen dem Allgemeinwohl entgegenstehen (können) wo notwendige Leistungen und Dienste von anderen nicht erbracht werden ( nicht anders finanzierbar- nicht kommerzialisierbar)
11 Krankenhäuser Nicht zwingend in öffentlicher Hand Bei hinreichenden gesetzlichen und ökonomischen staatlichen (Bund,Länder) Rahmenbedingungen für die stationäre klinische Versorgung auch frei-gemeinnützige und private Träger möglich
12 Sozialethische Orientierung Gleichheitsforderung: Gesundheit und Bildung als Grundvoraussetzungen gleicher Lebenschancen in einer Welt, in der die Güter nicht gleich verteilt sind Gerechtigkeitsforderung: in Bezug auf Leistungsansprüche und Beteiligung (Rechte und Pflichten)
13 Aristoteles- (nach M.Nussbaum) Die Bürger haben einen Anspruch darauf, bei der Ausbildung ihrer wesentlichen Fähigkeiten unterstützt und gefördert zu werden, um zu einer guten menschlichen Lebensführung gelangen zu können. ebd. S. 67 Die Wesenskräfte des Menschen existieren als Bedürfnisse, die nach Erfüllung streben und für ihre wirklich menschliche Entwicklung einer starken Unterstützung bedürfen. S. 85
14 Orientierung von Politik: Stategische Ziele WHO Healthy Cities improving health for all and reducing health inequities; and improving leadership and participatory governance for health., with an emphasis on the determinants of health, people living in poverty and the needs of vulnerable groups
15 Grundsatz (Vorschlag) Die öffentliche Hand auf die Rahmenordnung konzentrieren. Was durch freie Berufe, Einrichtungen der Zivilgesellschaft oder durch Wirtschaftsunternehmen geleistet werden kann, sollte nicht staatlich vorgehalten werden.
16 Öffentlichkeit nicht = Staat! im strukturellen Wandel (J. Habermas) nicht nur im Sinne von staatlich sondern auch im Sinne von dem Staat kritisch und kontrollierend gegenüber
17 Gesundheit als Potenzial - nicht nur an das Gesundheitssystem denken! Für die Sinne, die Phantasie und das Denken wären über die medizinische Versorgung hinaus viele Formen der Schulung und Ausbildung erforderlich, die die Förderung dieser Fähigkeiten zum Ziel haben, sowie der Schutz der Künste als wesentliche Voraussetzung für die Entfaltung der Phantasie und der Gefühle sowie als Quelle der Freude. Martha Nussbaum, Gerechtigkeit oder das gute Leben, Frankfurt/M. 1999, S. 65 J. Bircher, K. Wehkamp, Gesundheit als Potenzial, Zürich 2006
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