Was ist eine Beistandschaft?
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- Nadine Bayer
- vor 11 Jahren
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1 Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann die Beistandschaft beantragt werden? Wer beschränkt oder beendet die Beistandschaft? Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt? Wann endet die Beistandschaft? Geht das Jugendamt selbst auf die Betroffenen zu? Was ist eine Beistandschaft? Die Beistandschaft ist ein neues kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts. Sie ersetzt seit dem die bisher für die nichteheliche Kinder kraft Gestzes eintretende Amtspflegschaft des Jugendamtes und schafft für alle alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit, künftig auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Wer kann einen Beistand erhalten? Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach 1776 BGB berufenen Vormund gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden. Die elterliche Sorge für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter allein. Erklären die Eltern, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen, so steht ihnen die Sorge gemeinsam zu. Solche Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt erfolgen kann. Sind die Eltern miteinander verheiratet, so steht ihnen die Sorge gemeinsam zu. Leben Eltern, die gemeinsam Inhaber der Sorge sind, getrennt, so kann jeder von ihnen bei Gericht die Übertragung der elterlichen Sorge beantragen. Das Gericht trifft dann eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung. Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
2 Seite 2 von 4 Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einem/einer eigens dafür vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Wozu brauche ich einen Beistand? Der Beistand hat zwei Aufgaben: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung auch dann kein Problem, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Vaterschaft besteht in diesen Fällen allerdings erst, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Der Vater kann seine Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden; dies ist beim Jugendamt kostenfrei möglich. Mit der Anerkennung und der in der Regel notwendigen Zustimmung der Mutter zur Anerkennung ist die Vaterschaftsfeststellung abgeschlossen. Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, so ist eine Vaterschaftsfeststellung nur dann notwendig, wenn der Ehemann der Mutter nicht der leibliche Vater des Kindes ist. In einigen Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung aber problematisch. Für das Kind ist sie von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, das Erbrecht und rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab. Die Vaterschaftsfeststellung dient nicht nur der finanziellen Absicherung des Kindes. Die Kenntnis der eigenen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Das Kind hat deshalb ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, was das Bundesverfassungsgericht betont hat. Für das spätere Leben kann es auch von großer Bedeutung sein, zum Beispiel von Veranlagungen zu Erbkrankheiten zu wissen, die bei seinen väterlichen Verwandten aufgetreten sind. Auch für die Mutter ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig: Mit der Feststellung kann der Elternteil, der das Kind betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist, in der Regel bis zu drei Jahren nach der Geburt von dem anderen Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen. Deshalb bietet das Jugendamt umfassend Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft an. Der Beistand nimmt Verbindung zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Der Vater kann die Vaterschaft beim Jugendamt freiwillig anerkennen. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung, so erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren. Das Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Beistand prüft das Einkommen Unterhaltspflichtiger und errechnet die häufig schwer zu ermittelnde Höhe des Unterhalts. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Inhaber der elterlichen Sorge ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (zum Beispiel durch Lohnpfändung). Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten des Jugendamtes sind kostenlos.
3 Seite 3 von 4 Wann kann die Beistandschaft beantragt werden? Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Wer beschränkt oder beendet die Beistandschaft? Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa auf die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Die Beistandschaft endet sofort, wenn oder soweit der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Der Inhaber der Sorge muss dann wieder allein für eine Vertretung des Kindes sorgen. Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt? Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außerhalb und vor Gericht tätig werden. Neben ihm bleibt auch der Inhaber der Sorge in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt. Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme: Um zu verhindern, dass in einem Prozess durch den Elternteil einerseits und durch den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Rechtsstreit dieser Beistand auch den Vorrang. Wann endet die Beistandschaft? Die Beistandschaft endet, wenn der Antragstellende dies schriftlich verlangt oder wenn der die Beistandschaft Beantragende sein Sorgerecht verliert, etwa durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland. Geht das Jugendamt selbst auf die Betroffenen zu? Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Das hat daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes anzubieten. Bei diesem Angebot hat das Jugendamt hinzuweisen auf: die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen eine Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann, die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
4 Seite 4 von 4 die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Jugendamt hat dabei der Mutter ein persönliches Gespräch anzubieten. Im übrigen gibt es ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot seitens des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe. Hierüber informiert zum Beispiel die Broschüre "Kinder- und Jugendhilfegesetz", die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angefordert werden kann.
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