JURPRIVAT für Nichtselbständige Tarif 01/2007

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1 JURPRIVAT für Nichtselbständige Tarif 01/2007 Mit J U R P R I V A T stellt die AUXILIA Nichtselbständigen und ihren Familien ein umfassendes, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Rechtsschutz-Paket zur Verfügung. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen.... wenn Leistung und Preis entscheiden, ist der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. mit seinen Versicherungsgesellschaften der richtige Partner für Sie. Die preiswerte Alternative. Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen 089 / Stunden-Service KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG KS Versicherungs-AG Postfach München Telefon (0 89) Telefax (0 89) zentrale@auxilia.de Internet:

2 AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe J U R P R I V A T für Nichtselbständige J U R P R I V A T, Rechtsschutzkombination aus: A. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 26 ARB/2007 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ). Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft, Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fahrgast. Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge. Wartezeiten im Verkehrsbereich entfallen. B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2007) Für alle vom Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland. Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter. 400, 300, 200, C. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ). Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz, im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinarund Standes-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren. Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen. Wichtige Besonderheiten: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 (siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert. Für Angestellte in Heilwesenberufen: Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sind mitversichert. Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel zu 26, 29 ARB/2007, Klausel 4) Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht. Beispiele: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit. 100, Staffelung der Selbstbeteiligung 0, SB-Stufe: Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 0, ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.

3 Allgemeine Tarifbestimmungen Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit keine Vorsorgeversicherung besteht. Tarifvoraussetzung JURPRIVAT für Nichtselbständige kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und dessen ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von mehr als , bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten. Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechens des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (0 89) im 24-Stunden-Service. Wartezeiten bestehen nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie Rechtsschutz in Betreuungsverfahren. Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs-Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.

4 Die Leistungen im Überblick A. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 26 ARB/2007 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2007) C. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen (SSR/2007) Leistungsarten A. B. C. Schadenbeispiele Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch über Internet geschlossene Verträge) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz Mediations-Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Der Versicherungsnehmer wird als Verkehrsteilnehmer von einem Auto angefahren und erleidet schwere Verletzungen. Der Unfallgegner bestreitet sein Verschulden. Die Schadenersatzansprüche müssen eingeklagt werden. Dem Versicherungsnehmer wird nach Rationalisierungsmaßnahmen gekündigt. Im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess einigen sich Versicherungsnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung. Dennoch hat der Versicherungsnehmer seine Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten zu tragen, die die AUXILIA erstattet. Dem Versicherungsnehmer wird die gemietete Wohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters gekündigt. Die Berechtigung der Eigenbedarfskündigung lässt sich nur gerichtlich klären. Der Versicherungsnehmer kauft eine neue Wohnzimmereinrichtung. Trotz erheblicher Mängel weigert sich der Händler Ersatz zu liefern. Der Anspruch muss gerichtlich geklärt werden. Das Finanzamt erkennt die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht in voller Höhe als Werbungskosten an. Das Finanzgericht muss eingeschaltet werden. Nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit wird der Versicherungsnehmer erwerbsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnt Rentenzahlungen mit der Begründung ab, die Erwerbsunfähigkeit beruhe auf früheren Erkrankungen. Die Streitfrage lässt sich nur unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten durch das Sozialgericht klären. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich: Das Arbeitsamt verhängt gegen die mitversicherte Ehefrau des Versicherungsnehmers eine Sperrzeit, weil sie vermeintlich durch ihr Verhalten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verursacht hat. Gegen diesen Bescheid legt der Rechtsanwalt Widerspruch ein. Die Verwaltungsbehörde zieht die Fahrerlaubnis mit dem Hinweis auf angebliche körperliche Mängel des Versicherungsnehmers ein. Der Versicherungsnehmer muss sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz. Aufgrund der Beteiligung an einer öffentlichen Protestaktion wird gegen den Versicherungsnehmer, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel einer vorübergehenden Gehaltskürzung eingeleitet. Hiergegen will sich der Versicherungsnehmer durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes wehren. Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen. In dem späteren Strafprozess gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim Täter- Opfer-Ausgleich. Der Versicherungsnehmer wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem der Unfallgegner verletzt wird. Obwohl die Schuldfrage offen ist, erhält der Versicherungsnehmer eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Spezial-Straf-Rechtsschutz: Wegen angeblicher Beleidigung seines Nachbarn wird gegen den Versicherungsnehmer eine Strafanzeige erstattet. Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung will die Verwaltungsbehörde gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Der Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Dennoch hat der Versicherungsnehmer seine Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen, die die AUXILIA erstattet. Nach dem Tod seines Vaters lässt sich der Versicherungsnehmer anwaltlich über seine Erbansprüche beraten. Nach dem Tod des Erblassers kommt es zwischen den Erben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses. Dieser Streit wurde im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator beigelegt. Wegen altersbedingter Gebrechen wird gegen den Ehemann der Versicherungsnehmerin die Betreuung angeordnet. Die Versicherungsnehmerin ist der Auffassung, eine Betreuung sei nicht notwendig, möchte aber für den Fall der Betreuung zumindest selbst diese Aufgabe übernehmen. Schadenbeispiele zum Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 4): Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers macht sich selbständig und vertreibt Kosmetikartikel. Auf der Fahrt zu einem Kunden erleidet sie unverschuldet einen Verkehrsunfall. Beim Gegner muss sie Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen.

5 KS Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe Schutzbriefe für KS-Mitglieder KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) zugelassenen Personenkraftwagen (auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrräder) sowie die von dem genannten Personenkreis benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. KS-Schutzbrief für In- und Ausland Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen (auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrräder) zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. KS-Auslands-Schutzbrief Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeuges. Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen (auch Kombi, Kraftrad, Moped, Wohnmobil bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrrad) sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Geltungsbereich KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland bzw. KS-Schutzbrief für In- und Ausland: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. KS-Auslands-Schutzbrief: Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Die KS-Schutzbrief-Leistungen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 98). Pannenhilfe bis 103, einschließlich mitgeführter Kleinteile. Bergen in unbegrenzter Höhe des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges. Abschleppen bis 154, einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe. Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden. Ersatzteilversand ins Ausland wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz, wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar. Fahrzeugunterstellung bei Panne, Unfall und Diebstahl im Ausland. Verzollung, Verschrottung bei Diebstahl, Totalschaden im Ausland. Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit, Tod des Fahrers. Ersatz von Reisedokumenten bei Verlust während Auslandsreise. Ersatz von Zahlungsmitteln bei finanzieller Notlage während Auslandsreise. Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während Auslandsreise. Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt. Krankenbesuch bis 512, bei längerem Krankenhausaufenthalt. Krankenrücktransport in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig. Kinderrückholung bei Krankheit, Tod der Eltern. Hilfe im Todesfall Bestattung im Ausland oder Rückführung. Kosten bei Reiseabbruch aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise. Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen Gründen. Hilfe im besonderen Notfall bis 256, für Hilfe während Auslandsreise. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - Bitte benutzen Sie den gesonderten Schutzbriefantrag, Art.-Nr. A-013. Danke!

6 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub KS-Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier kann für die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Geltungsbereich Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Antragstellers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Antragstellers/Lebenspartners. Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050, im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Abschleppbeihilfe bis 65, bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55, bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30, im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050, im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520, bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520, im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200,, wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325, erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer ( 6,50 tägl., max. 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550, nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - KS-Reisedienst I-002/01/2007

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