B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t
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- Hanna Bachmeier
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, D Hamburg Bezirksversammlung Hamburg- Mitte Präsidialabteilung Senats- und Parlamentsangelegenheiten P 14 Neuenfelder Straße 19 D Hamburg Telefon Zentrale - 0 Telefax Ansprechpartner: Maren Hinck Zimmer B 236 Maren.Hinck@bsu.hamburg.de Hamburg, 27. Dezember 2013 Bodenaustausch (Drs. XX-4696) Sehr geehrte Damen und Herren, die geräumten Kleingartenflächen des Kleingartenvereins Niedergeorgswerder von 1921 e.v. (KGV 723) unterteilen sich in drei Teilbereiche, nämlich den Teilbereich 1 (nördlich der Georgswerder Wettern bis Fiskalische Straße), den Teilbereiche 2 (südlich der Georgswerder Wettern bis zum Verlauf Hochspannungsleitung) und den Teilbereich 3 (südlich an Teilbereich 2 angrenzend bis zur Höhe Niedergeorgswerder Deich 62). Zur genauen räumliche Abgrenzung der Teilbereiche s. Anlage. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Fragen wie folgt: Zu 1.: Die zu sanierende Fläche des Teilbereichs 2 wird ca. 0,5 m tief ausgehoben werden. Zu 2.: Die endgültigen Übergänge des Teilbereichs 2 zu den Nachbargrundstücken werden flach ausgebildet. An der westlichen Grenze zu den Grundstücken am Niedergeorgswerder Deich wird zusätzlich eine Versickerungsmulde/Entwässerungsgraben angelegt. Zu 3. und 4.: Die auszuhebenden Böden im Teilbereich 2 werden einer geordneten Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt. Wo die Entsorgung bzw. Verwertung der Böden erfolgen wird, steht z.zt. noch
2 - 2 - nicht fest, ebenso wenig, ob z.b. für eine Verwertung eine Aufbereitung der Böden erfolgen wird. Dies ist vom Ergebnis der noch vorzunehmenden Ausschreibung und Vergabe abhängig. Zu 5.: Es werden ca m³ Boden zur Sanierung des Teilbereichs 2 ab- und antransportiert. Dies entspricht ca LKW-Ladungen. Zu 6.: Die Zu- und Abfahrt zum Teilbereich 2 erfolgt über die Straßen Niedergeorgswerder Deich aus bzw. in Richtung Veddel, Fiskalische Straße und eine zu bauende temporäre Baustellenzufahrt durch den Teilbereich 1. Die weitere Fahrtstrecke ist abhängig von der Lage der Bodenquelle und der Entsorgungs- bzw. Verwertungseinrichtung. Zu 7. und 14.: Die Aushub- und Auffüllarbeiten im Teilbereich 2 werden zeitlich parallel durchgeführt und ca. 3,5 Monate in Anspruch nehmen. Zu 8. und 9.: Im Bereich der Kleingartenparzellen des Teilbereichs 2 wird ein Unterboden in einer Mächtigkeit von mindestens 0,7 m und darüber ein humoser Oberboden in einer Mächtigkeit von mindestens 0,3 m anzufüllen sein. Zur Auffüllung werden nur natürlich gewachsene für die kleingärtnerische Nutzung geeignete Böden ohne Fremdstoffe verwendet werden. Aus welchen Quellen die Böden stammen werden, steht z. Zt. noch nicht fest. Diese sind vom Ergebnis der noch vorzunehmenden Ausschreibung und Vergabe abhängig. Sowohl die Qualität des Unterbodens als auch die des Oberbodens muss definierten Anforderungen entsprechen. Diese werden vor, während und nach Einbau von einem unabhängigen Gutachter kontrolliert. Zu 10.: Nein. Für die Auffüllung werden nur natürlich gewachsene Böden ohne Fremdstoffe verwendet. Ggf. ist eine Siebung zum Entfernen von Steinen und Wurzelunkräutern (Quecke, Giersch, etc.) erforderlich. Zu 11. bis 13.: Entfällt. Zu 15.: Die geräumten Kleingartenflächen des Kleingartenvereins 723 unterteilen sich in drei Teilbereiche zur räumlichen Abgrenzung der Teilbereiche 1-3 s. Anlage.
3 - 3 - Der Teilbereich 3 wurde nach der Sanierung und Herrichtung der Kleingartenfläche im November 2013 an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.v. (Landesbund) zur kleingärtnerischen Verpachtung übergeben. Der Teilbereich 2 soll ebenfalls saniert, anschließend als Kleingartenfläche hergerichtet und an den Landesbund zur kleingärtnerischen Verpachtung übergeben werden. Die Teilbereiche 2 und 3 sind im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm als Grünflächen bzw. überwiegend als Kleingartenflächen dargestellt. Für den Teilbereich 1 liegen keine verbindlichen Entscheidungen zur zukünftigen Nutzung vor. Eine Sanierung für kleingärtnerische Zwecke wurde bislang nicht in Betracht gezogen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Rahmen des im Oktober 2012 abgeschlossenen Beteiligungsprozesses Zukunftsbild Georgswerder 2025 wurde von den Teilnehmern die Entwicklung wohnverträglichen Gewerbes einschließlich eines Forschungsstandorts als Zielbild für diesen Teilbereich formuliert. Zu 16.: Der Ausgleich der geräumten Kleingartenparzellen erfolgt wie in allen Fällen über die Anschlussregelung zum Vertrag zwischen der FHH und dem Landesbund, dem zufolge bei Räumung von nach Bundeskleingartengesetz ersatzlandpflichtigen Kleingartenparzellen, durch die FHH Ersatzparzellen hergerichtet und an den Landesbund geliefert werden. Geräumte Parzellen werden im Jahr der Räumung als Liefersoll bilanziert, hergerichtete Parzellen werden im Jahr der Übergabe an den Landesbund positiv bilanziert und auf das Liefersoll gegengerechnet. Die geräumten Parzellen der Teilbereiche 1 3 haben dementsprechend das städtische Lieferdefizit erhöht, die hergerichtet und übergegeben Parzellen im Teilbereich 3 reduzieren entsprechend das städtische Lieferdefizit in der diesjährigen Bilanz Eine räumliche Zuordnung zwischen geräumten Parzellen und Ersatzparzellen ist vertraglich nicht vorgesehen. Es wird jedoch angestrebt, die Ersatzkleingärten möglichst in räumlicher Nähe zu den geräumten Parzellen herzurichten. Zu 17. und 18.: Der Kostenrahmen für die Bodensanierung des Teilbereichs 2 einschließlich Beseitigung für den Kampfmittelverdacht wurde mit 1,3 Mio. (brutto) ermittelt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen 2013/2014 im Haushalt der BSU zur Verfügung. Die Kosten für die Planung und Durchführung der Kampfmitteluntersuchung werden der BSU vom LIG als Grundstückseigentümer erstattet.
4 - 4 - Mit freundlichen Grüßen Maren Hinck
5 Teilbereich 1 Teilbereich 2 Teilbereich Meter KGV 723 Teilflächen 1-3 Stand Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz U 25, Altlasten Boden / Gas
B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Postfach 30 05 80, D - 20302 Hamburg Bezirksversammlung Hamburg-
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