Folie RA 2 Folie RA 3 3 mm abgekantet 1350 x ,00

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1 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung Andreaskreuz stehend 1350 x Andreaskreuz liegend 180 x Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil 1350 x Befestigungssatz und Schutzbügel fi nden Sie in der Rubrik Befestigungen Seite 77. Andreaskreuz liegend, mit Blitzpfeil 180 x Vorfahrt gewähren. SL 630 SL 900 SL Halt. Vorfahrt gewähren. 600 x 600* 900 x 900** 1050 x Vorrang des Gegenverkehrs geradeaus oder links links geradeaus oder rechts rechts rechts oder links geradeaus 215 Kreisverkehr hier links links vorbei hier rechts rechts vorbei linksweisend doppelseitig D rechtsweisend * nicht der StVO-entsprechend ** Ausführung in Größe 900 x 900 mm entspricht nicht der RAL-Güteschutzvorschrift abgekantet abgekantet 1350 x ,00 280,00 325,00 Befestigungssatz und Schutzbügel fi nden Sie in der Rubrik Befestigungen Seite 77. abgekantet SL 630 SL 900 SL ,00 66,00 59,00 82,00 212,00 79,50 100,00 260,00 80,50 110,00 90,50 125,50 298,00 109,00 145,00 328,00 110,50 185,00 127,00 200,50 373,50 137,00 219,00 426, x x x ,00 175,00 205,00 190,00 215,00 330,00 195,00 256,00 215,00 410,00 245,00 455, ,00 440,00 560, ,00 62,00 77,50 86,50 96,50 112,00 107,00 120,50 141,50 D 91,00 106,00 147,00 164,00 182,00 205,00 16 Preise in Euro Irrtümer und Änderungen vorbehalten. SL = Seitenlänge

2 Verkehrszeichen nach StVO VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung Seitenstreifen befahren, 2 Fahrstreifen Seitenstreifen nicht mehr befahren, Seitenstreifen befahren, Seitenstreifen räumen, 2 Fahrstreifen Seitenstreifen nicht mehr befahren, 2 Fahrstreifen Seitenstreifen räumen, Haltestelle Schulbushaltestelle (Uhrzeit bei Bestellung angeben) Haltestelle, doppelseitig D D Schulbushaltestelle, doppelseitig (Uhrzeit bei Bestellung angeben) D 229 Taxenstand Taxenstand Taxenstand Taxenstand Taxenstand (Linksaufstellung ) Taxenstand Taxenstand (Linksaufstellung ) 237 Radweg 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg 238 Reitweg Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links 239 Gehweg Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts Taxi Haltestelle D 228,00 350,00 98,50 140,00 251,00 401,50 114,50 163,00 263,50 127,50 179,00 315,50 458,00 164,50 234,50 337,50 481,00 258,00 357,00 192,50 273,00 382,50 620,00 427,00 673,00 491,00 D D 81,00 117,00 140,00 128,00 180,00 196,00 280,

3 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung Beginn einer Fußgängerzone Beginn einer Fahrradstraße einer Fußgängerzone einer Fahrradstraße Fußgängerzone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D 245 Bussonderfahrstreifen 261 Verbot für kennzeichnung s- pfl ichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern 250 aller Art 262-* tatsächliche Masse 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 263-* tatsächliche Achslast 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger, und f. Zugmaschinen. Ausgen. sind PKW und Kraftomnibusse. 264-* tatsächliche Breite 254 Verbot für Radverkehr 265-* tatsächliche Höhe 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 266-* tatsächliche Länge Verbot für Mofas Zum Beispiel: Zeichen 262-5,5 = 5,5 t tatsächliche Masse Zeichen 265-3,8 = 3,8 m tatsächliche Höhe Verbot für Reiter 267 Verbot der Einfahrt Verbot für Gespannfuhrwerke 268 Schneeketten vorgeschrieben 259 Verbot für Fußgänger 269 mit wassergefährdender Ladung 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. 272 Verbot des Wendens D 211, Preise in Euro Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

4 Verkehrszeichen nach StVO VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung 273-* Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes 274-* Zulässige Höchstgeschwindigkeit Zeichen = 10 km/h Zeichen = 30 km/h Zeichen = 50 km/h Zeichen = 70 km/h Zum Beispiel: Zeichen = 70 m Mindestabstand Zeichen = 100 km/h Zeichen = 120 km/h Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Beginn einer Tempo 20-Zone einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone einer Tempo 20-Zone Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D Beginn einer Tempo 30-Zone Beginn einer Tempo 10-Zone einer Tempo 30-Zone einer Tempo 10-Zone Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D Tempo 10-Zone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D 275-* Mindestgeschwindigkeit 279-* der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 280 des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art 277 Überholverbot für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse. 281 des Überholverbots für Kfz mit einer zulässigen Gesamt masse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse. 278-* der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 282 sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits beschränkungen und Überholverbote Zum Beispiel: Zeichen = 10 km/h Zeichen = 30 km/h Zeichen = 50 km/h Zeichen = 70 km/h Zeichen = 100 km/h Zeichen = 120 km/h Zum Beispiel: Zeichen = 30 km/h Zeichen = 100 km/h Zeichen = 60 km/h Zeichen = 130 km/h 1 D 211,

5 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone Beginn/ eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite VZ-Nr ) D Klebepfeile für Haltverbot = K x 110 mm = K x 157 mm = K x 225 mm 1 D 211,00 2 für für für nur Folie 4,00 6,00 10,00 Folie RA 2 nur Folie 6,00 9,00 15,00 20 Preise in Euro Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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