Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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- Christel Kaiser
- vor 7 Jahren
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1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis von Dr. Michael Niebler Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales Dr. Josef Biebl Richter am Arbeitsgericht München Corinna Roß Justiziarin bei der Siemens-Betriebskrankenkasse 2., neu bearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. 1. Auflage Auflage 2003 ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz und Druck: Danuvia, Neuburg
3 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Definition der Arbeitnehmerüberlassung Räumlicher Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Persönlicher Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Leiharbeitnehmer Verleiher Entleiher Sachlicher Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes Abgrenzung zum Werkvertrag Inhalt des Werkvertrages im Unterschied zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Einzelne Abgrenzungskriterien Abgrenzung zur Überlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal Abgrenzung zum selbständigen Dienstvertrag Abgrenzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag Abgrenzung zum Dienstverschaffungsvertrag Abgrenzung zum mittelbaren Arbeitsverhältnis Abgrenzung zur zentralen Personalführungsgesellschaft
4 2.4.2 Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung Definition der Gewerbsmäßigkeit Gewinnerzielungsabsicht Selbständigkeit Gewisse Dauer Echte Leiharbeit Keine erlaubnispflichtige Arbeitsvermittlung i.s.v. 35 Abs. 1 Satz 2, 291 SGB III Tätigkeit der Arbeitsvermittlung Abgrenzung zu Arbeitnehmerüberlassung Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und private Vermittlung Voraussetzungen für das Eingreifen der Vermutung Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutungen Rechtsfolgen Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft Kein Ausschlusstatbestand Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland Das Erlaubnisverfahren Erlaubnispflicht Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe Arbeitnehmerüberlassung in Form der Kollegenhilfe Voraussetzungen der Erlaubniserteilung Formelle Voraussetzungen Materielle Voraussetzungen Versagungsgründe des 3 Abs. 1 AÜG Unzuverlässigkeit des Antragsstellers Mangelhafte Betriebsorganisation
5 Kündigung in Kleinbetrieben und während der Probezeit Betriebsverfassungsrechtlicher Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz im Leiharbeitsverhältnis Kündigungsfristen Unwirksames Leiharbeitsverhältnis Unwirksamkeit nach 9 Nr. 1 AÜG Sonstige Unwirksamkeitsgründe Rechtliche Beziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer Erlaubte Arbeitnehmerüberlassung Direktionsrecht des Entleihers Fürsorgepflicht des Entleihers Arbeitnehmererfindungen Haftung des Leiharbeitnehmers Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Beginn des fingierten Arbeitsverhältnisses Dauer des fingierten Arbeitsverhältnisses Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses Geltendmachung des fingierten Arbeitsverhältnisses Unerlaubte Arbeitsvermittlung Neuerungen durch die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Reformvorschläge Schaffung neuer Arbeitsplätze Job-Floater Personalserviceagenturen Ich-AG Mini-Jobs Schnelle Arbeitsvermittlung
6 Job-Center Job Familie Meldepflicht Neue Zumutbarkeitsregeln Beschäftigungsbilanz Chancen für Jugendliche und ältere Arbeitnehmer Abbau von Bürokratie Auswirkungen auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Aufhebung des sog. Synchronisationsverbots Gleichbehandlungsgrundsatz Aufhebung des Verbots der Leiharbeit im Baugewerbe Wegfall der Höchstentleihdauer von 24 Monaten Verweis auf das Nachweisgesetz Inkrafttreten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrats Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer Betriebsverfassungsrechtliche Einzelrechte der Leiharbeitnehmer Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Entleiherbetriebs Bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung Übernahme Unterrichtung des Betriebsrats Zustimmung des Betriebsrats Während des Einsatzes eines Leiharbeitnehmers Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebs Personalvertretungsrecht
7 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Straftaten Illegaler Verleih von nicht deutschen Leiharbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis Entleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis Ordnungswidrigkeiten Einzelne Ordnungswidrigkeiten Tatbestände Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten Zusammenarbeit mit anderen Behörden Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung Grundidee Unterschied zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung Öffentliche Förderung von Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung Förderung durch den Bund Förderung durch die Länder Anhang 1: Text des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 199 Anhang 2: Durchführungsanweisung zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern Anhang 3: Bundesanstalt für Arbeit: Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung Anhang 4: Bundesanstalt für Arbeit: Merkblatt für Leiharbeitnehmer Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
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