Gebührentarif - gültig ab 1. Dezember 2016
|
|
- Marta Beltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen 11,40 Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen in Papierform 3 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen in digitaler Form 10,20 II öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1 Sachverständige 1.1 erstes Sachgebiet 772, jedes weitere Sachgebiet 534, Erneuerung der Bestellung 276, Zusatzgebühr für jede Wiederholung der Überprüfung der besonderen Sachkunde 464, öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung für die Dauer der 379,50 Erstbestellung 1.6 erneute Bestellung und Betreuung für die Dauer der erneuten Bestellung 269,50 2 Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige 386,00 Handelshilfspersonen 3 Rücknahme/Widerruf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung 756,00 III Berufsausbildung und Berufliche Umschulung einschließlich en nach BBiG 1 Eintragung/Zulassung 1.1 Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses 40, Eintragung eines Umschulungsverhältnisses 40, Zulassungsbescheid gemäß 45 BBiG 40,00 2 en 2.1 Berufe mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung Zwischenprüfung 50, Abschlussprüfung 90, Berufe mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil Abschlussprüfung Teil 1 50, Abschlussprüfung Teil 2 90,00 3 en im Auftrag anderer zuständiger Stellen (Amtshilfen) 3.1 Kaufmännische Berufe Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit normalem Aufwand 1) 99, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit erhöhtem Aufwand 2) 277, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit normalem Aufwand 1) 267, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit erhöhtem Aufwand 2) 374, Gewerblich-technische Berufe Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit normalem Aufwand 1) 119, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit erhöhtem Aufwand 2) 377, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit normalem Aufwand 1) 407, Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit erhöhtem Aufwand 2) 513,40 4 Wiederholungsprüfung 4.1 vollständige Wiederholung der nach III 2. und % je 4.2 teilweise Wiederholung der nach III 2. und 3. 50% je 5 Zulassung von steilnehmern ohne eingetragenes Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis (Externen Zulassung) 40,00 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 1 / 5
2 6 von Zusatzqualifikationen für Auszubildende 6.1 im Rahmen der Abschlussprüfung 45, Fremdsprachen 90,00 7. Berufsspezifische saufwendungen sind in den sgebühren nach III. nicht enthalten und sind vom Anmeldenden zu tragen IV Fortbildungsprüfungen 1 Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung 40,00 2 Fortbildungsprüfungen, die nach steilen gegliedert sind 135,00 je steil 3 Fortbildungsprüfungen, die nicht nach steilen gegliedert sind 270,00 4 Schreibtechnische en 4.1 Maschinelle Texterstellung 35, Stenotypie, Phonotypie 60,00 5 Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 5.1 gesamt 130, Nur schriftlicher Teil 65, Nur praktischer Teil 65,00 6 Wiederholungsprüfungen 6.1 Komplettwiederholung je nach. steil wie IV.2.bis IV Teilwiederholungen 50 % je bzw. steil wie IV.2. bis IV.5 7 Zusatzqualifikation zu Fortbildungsprüfungen 110,00 8 Beifügung einer englisch- oder französischsprachigen Zeugnisübersetzung 25,00 gemäß 56 Abs. 1 BBiG für Abschlüsse nach 54 BBiG 9 Fortbildungsspezifische saufwendungen trägt der Anmeldende zusätzlich zu den Gebühren nach IV. 10 Bescheinigung über die Befreiung von en oder steilen 45,00 V Zweitschriften von szeugnissen, Urkunden und sonstigen 25,20 Nachweisen der IHK VI Fach- und Sachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Gewerberecht 1 Sachkundeprüfung Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln 60,60 2 Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz 164,30 3 Fachkundeprüfung nach dem Personenbeförderungsgesetz 3.1 Fachkundeprüfung für Personenverkehr mit Omnibussen 164, Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr 116,70 4 Nachweise im Bewachungsgewerbe 4.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gesamt 164, nur mündliche 82, Unterrichtungsverfahren für Selbstständige, Organe von juristischen Personen und 710,60 mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Personen 4.3 Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer 333,90 5 Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im 5.1 Güterkraftverkehr 48, Personenverkehr mit Omnibussen 48, Taxi- und Mietwagenverkehr 32,80 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 2 / 5
3 6 Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler 6.1 vollständige in 3 Kategorien (schriftlich und praktisch) 295, vollständige in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch) 260, vollständige in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch) 225, Teilprüfung in 3 Kategorien (schriftlich) 234, Teilprüfung in 2 Kategorien (schriftlich) 199, Teilprüfung in 1 Kategorie (schriftlich) 164, Teilprüfung (praktisch) 132,00 Für die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung oder an einer Spezifischen Sachkundeprüfung gemäß 5 FinVermV entstehen in Abhängigkeit von der sform (Vollprüfung oder Teilprüfung) und der Anzahl der zu absolvierenden Kategorien die gleichen Gebühren wie unter VI 6.1 bis Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler 7.1 Vollständige (schriftlich und praktisch) 248, Teilprüfung (schriftlich) 193, Teilprüfung (praktisch) 124,40 Für die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung oder an einer Spezifischen Sachkundeprüfung gemäß 5 ImmVermV entstehen in Abhängigkeit von der sform (Vollprüfung oder Teilprüfung) die gleichen Gebühren wie unter VI 7.1 bis 7.2. VII Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten 1 Gefahrgutfahrer 1.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen für den ersten Lehrgangsbaustein 260, für jeden weiteren angemeldeten Lehrgangsbaustein 131, Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn und ohne wesentliche Änderungen 50 % der Gebühren gem. Nr u wesentliche Modifikationen und Anerkennung 51, von Gefahrgutfahrern und Ausstellung von Bescheinigungen (ADR-Cards) Durchführung einer beim Schulungsveranstalter im Rahmen der 60,20 Gefahrgutfahrerausbildung und Ausstellung einer Erstbescheinigung oder eines Nachtrages (ADR- 44,60 Card) 1.5 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung (ADR-Card) 38,60 2 Gefahrgutbeauftragte 2.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen Anerkennung eines Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger 644, Anerkennung eines Lehrgangs für jeden weiteren Verkehrsträger 252, Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn und jeweils 50 % der Gebühren gem. Nrn und Zustimmung bei wesentlichen Modifikationen des Lehrgangs 51, und Ausstellung des EU-Schulungsnachweises 122,80 VIII en nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz 1 Grundqualifikation - Theorie - Regelprüfung 206,90 2 Grundqualifikation - Theorie - Quereinsteiger 176,80 3 Grundqualifikation - Theorie - Umsteiger 154,40 4 Grundqualifikation - Praxis - Regelprüfung 830,80 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 3 / 5
4 5 Grundqualifikation - Praxis - Quereinsteiger 830,80 6 Grundqualifikation - Praxis - Umsteiger 673,30 7 Beschleunigte Grundqualifikation - Regelprüfung 118,60 8 Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger 111,60 9 beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger 106,00 IX Gebühren nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung 2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 36,40 57,40 X Vermittlerregister 1 Versicherungsvermittler/ -berater 1.1 Erteilung oder Versagung der Erlaubnis 252, Befreiung oder Versagung der Befreiung von der Erlaubnispflicht für 168,00 produktakzessorische Versicherungsvermittler 1.3 Eintragung ins Vermittlerregister 25, Anordnung einer aus besonderem Anlass 266, Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten, je Staat 24, Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung 336, Wechsel der Tätigkeitsart (Statuswechsel) 56,00 2 Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater 2.1 Eintragung ins Vermittlerregister 84, Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister 35,00 3 Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater 3.1 Eintragung ins Vermittlerregister 84, Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister 35,00 XI EMAS-Register Aufgaben nach der EMAS-VO (VO 1221/09/EG) und dem Umweltauditgesetz 1 der Voraussetzungen für die Eintragung oder Ablehnung der 667,60 Ersteintragung einer Organisation oder eines Standortes in das Register 2 der Voraussetzungen für die Eintragung oder Ablehnung der Fortdauer 217,50 einer Organisation oder eines Standortes in das Register (Verlängerung) 3 der Voraussetzungen für die Eintragung oder Ablehnung eines 625,70 Erweiterungsantrages einer bestehenden Organisationseintragung um (einen) weitere(n) Standort(e) in das Register 4. vorübergehende Aussetzung der Eintragung 4.1 bei Verstößen 338, aus besonderen Gründen 123,20 5 Streichung aus dem EMAS-Register 115,50 6 Regelanfrage bei Umweltbehörden zu nationalem Standort für eine Registrierungsstelle für eine Organisation mit Sitz im Ausland (Registereinsicht) 92,40 XII Gleichstellung anerkannter Abschlüsse nach Artikel 37 Einigungsvertrag und 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz 44,80 XIII Sonstige Gebühren, Fälligkeit, Rücktritt 1 Einleitung der Beitreibung 51,00 2 Fälligkeit, Rücktritt von en in der Berufsausbildung und Beruflichen Umschulung gemäß III Die Gebühren nach III 1.1 bis 1.3 werden nach Eintragung und Antritt der Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 4 / 5
5 Ausbildung bzw. Umschulung fällig. Die Gebühr nach III 5 wird mit dem Zulassungsbescheid fällig. Die Gebühren nach III 2 bis 4 werden mit Einladung zur fällig. Bei einem Rücktritt von der nach Einladung, aber vor dem ersten stag, werden 50% der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. 3 Fälligkeit, Rücktritt bei Fortbildungsprüfungen gemäß IV, Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren gemäß VI 1 bis 4 und 6 sowie en nach VIII. Die Gebühr nach IV 1 wird mit dem Zulassungsbescheid fällig. Die Gebühr nach IV 2 bis 4, VI 1 bis 4 und 6 und VIII wird mit Einladung zur / zum / Unterrichtungsverfahren fällig. Bei einem Rücktritt von der / dem Unterrichtungsverfahren nach Einladung, aber vor dem ersten stag / Unterrichtungstag, werden 50% der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. Kategorien en: 1) en mit normalem Aufwand - en in herkömmlicher Art mit schriftlichen Aufgabenstellungen und mündlicher/praktischer - en in rein programmierter Form. 2) en mit erhöhtem Aufwand - en mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher sowie praktischer bzw. betriebssituativer, bei der die Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte sgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind - en in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä - schriftliche en mit einem erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungs- und Korrekturaufwand - praktische en mit hohem Eigenerstellungsaufwand. Berufsspezifische bzw. fortbildungsspezifische saufwendungen sind z.b. Materialkosten, Kosten für Geräte- und Maschinennutzung etc. Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 5 / 5
G e b ü h r e n t a r i f. i.d.f. vom zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
G e b ü h r e n t a r i f i.d.f. vom 21.02.2017 zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 05.12.2013 I. Berufsbildung 1. Eintragung, Betreuung, Zwischen- und Abschlussprüfung
MehrGebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018
entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrGebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen. III.
Gebührentarif I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen 5,50 Euro 2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets 25,00 Euro 3. Ausstellung
MehrAnlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Stand: 003.08 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 440,00 1.2 für zwei
MehrAnlage zur Gebührenordnung
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat in der Sitzung vom 23. Juni 2016 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am )
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 27.06.2017) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrG E B Ü H R E N T A R I F. der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
A 31 G E B Ü H R E N T A R I F der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vom 6. Dezember 1999, zuletzt geändert am 5. Dezember 2016 I. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige 800,00
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016
1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016 1.1 Sachverständige 1.1.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2017 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrG e b ü h r e n o r d n u n g
G e b ü h r e n o r d n u n g Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 11. Dezember 1991 gemäß 3 Absätze 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
MehrGebührentarif ab 1. September 2014
Gebührentarif ab 1. September 2014 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2014 gem. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2015 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen. zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen Stand: zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017 Gebührentatbestand Gebühr EURO I Außenhandelsdokumente, Zweitschriften,
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrNichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der. vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007)
Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung vom 1.
MehrGebührentarif der IHK Pfalz Stand:
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Für nicht IHK-Zugehörige wird die doppelte Gebühr der Ziffern 1.1.1 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben. 1.1.1 Eintragung 40,00 1.1.2
MehrGebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2016 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 21. März 2016 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat am 1. Dezember 2015 folgende Änderung und Ergänzung des entarifs
MehrGebührenverzeichnis. gültig ab Januar 2017
Gebührenverzeichnis gültig ab Januar 2017 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
MehrGebührentarif. Die nachfolgenden Gebührentatbestände gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem begonnen haben.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt gändert am 20. September
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 gem. 4 Satz 2 Ziff.
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhalt A. Berufsbildung... 3 I. Ausbildung... 3 II. Weiterbildung... 4 III. Sonstige Verwaltungsgebühren... 4 B. Sonstige Prüfungen...
MehrGebührentarif der IHK Reutlingen
entarif der IHK Reutlingen zuletzt geändert am 15.12.2015 Seite 2 1. Außenwirtschaft / International 1.1 Ausstellen eines Carnets 50,00 80,00 Zuschlag für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 50 % 1.2 Regulierung
MehrGebührenordnung der IHK Erfurt
Gebührenordnung der IHK Erfurt Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt hat am 12. September 2012 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrGebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2. Ergänzungsgebühr 1.3 Ausstellung
Mehr1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz
1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz 1.1 Ausbildungsverhältnisse 1.1.1 Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
MehrG E B Ü H R E N T A R I F. zur Gebührenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom (Stand: )
G E B Ü H R E N T A R I F zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom 26. 09. 1990 (Stand: 22.09.2016) * Prüfungsgebühren sind mit der Zulassung (Einladung) zur Prüfung in der Berufsausbildung
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Gebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung) Das Plenum der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven hat in seiner Sitzung am
MehrGebührenordnung der IHK Erfurt
Gebührenordnung der IHK Erfurt Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt hat am 12. September 2012 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrIHK-Gebührenordnung Gebührentarif
IHK-Gebührenordnung Gebührentarif Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck (Stand: 1. März 2016) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck Tel.: (04
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Seite -1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen In der Fassung vom 01.01.2015 I. Ausbildung und Umschulung (Gebühren ohne Materialkosten) 1. Eintragungs-, Betreuungs- und Prüfungsgebühren
MehrVI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung
VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2016 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2017 Heft 1 Seite 34 A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren
MehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen:
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen: 1 Änderung des Gebührentarifes Der Gebührentarif zur Gebührenordnung vom 4. März
MehrAusfertigung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Ausfertigung entarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der enordnung) Tarif- enpflichtige Leistung Einheit / Stand: 17.02.2017 letzte Änderung: 17.02.2017 1. Schriftliche Adressauskünfte
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat in ihrer Sitzung
Mehr2. Abschlussprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 2 (ohne Zwischenprüfung)
Gebührentarif der IHK Bonn/Rhein-Sieg in der am 22.11.2016 geänderten und ab 01.01.2017 geltenden Fassung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg hat am 22.11.2016 gemäß den
Mehr8 Gebühren. 2. Bereinigungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 90,00
Anlage zu 8 Gebührenordnung / Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrieund Handelskammer Rhein-Neckar
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg
Die IHK informiert: Gebührentarif Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 03. Dezember
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat gemäß 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 24. November 2016 (Elektronischer Bundesanzeiger)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 24. November 2016 (Elektronischer Bundesanzeiger) Ab Gebührenposition 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren
MehrGebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am 01.01.1973, 27.10.1975, 31.08.1976,
MehrAnlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern
Anlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern zuletzt geändert am 24.07.2017 (IHK-Magazin Nr. 8/2017) 1. Berufliches Bildungswesen a) Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
der Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 3. Dezember 2002 beschlossen, zuletzt am 24. September 2014 geändert und vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg
Mehr50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3
Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrGebührentarif der IHK Ostbrandenburg
www.ihk-ostbrandenburg.de APP entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990,
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Gebührenordnung der Industrie-
MehrIndustrie- und Handelskammer für Rheinhessen G E B Ü H R E N T A R I F
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen G E B Ü H R E N T A R I F gültig ab 01.01.2010, zuletzt geändert am 07.12.2016 Gebührenbezeichnung EUR 1. AUS- UND FORTBILDUNG, UMSCHULUNG 1.1 Ausbildungs-
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat in ihrer Sitzung am 24. Juni
Mehr3.2.1 ohne Fertigkeitsprüfung 200, mit Fertigkeitsprüfung 300, für kammerzugehörige Unternehmen 50% von 3.1 bzw. 3.2
GEBÜHRENTARIF Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung Tarifnummer Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr 1 Beglaubigungen von Unterschriften auf Handelsrechnungen und Ausstellung von anderen dem Außenwirtschaftsverkehr
MehrGebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken
Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat am 5. Dezember 2001 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrAnlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif
Anlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrGebührentarif IHK Karlsruhe
A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2018)
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2018) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2017)
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2017) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
- 16 - Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten
MehrGebührenordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer
Gebührenordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer in der Fassung vom 23.05.2017, "Oldenburgische Wirtschaft" 2017 Heft 7, S. 33 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
entarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (Bestandteil der enordnung vom 26.06.1996) 1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1.1 Sachverständige 1.4 Wiederbestellung von Pkt. 1.1 und 1.2
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987
enordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990, 30.
MehrGebührenordnung der Handelskammer Hamburg
Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003, zuletzt geändert am 23. Mai 2016 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS. zur Gebührenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes
GEBÜHRENVERZEICHNIS zur enordnung der Handwerkskammer des Saarlandes A. Führung öffentlicher Verzeichnisse I. Handwerksrolle und Verzeichnisse der Inhaber zulassungsfreier und handwerksähnlicher Betriebe
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung
MehrGebührenordnung und Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld VII. Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld in der von der Vollversammlung am 19. November 1982 beschlossenen
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Siegen
entarif der Industrie- und Handelskammer Siegen genehmigte Fassung vom 12.06.2001 mit eingearbeiteten genehmigten Veränderungen vom 12.12.2002, 15.12.2004, 14.12.2005, 12.06.2007, 12.12.2007, 09.12.2009,
MehrGebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom ,
Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom 08.06.2004, zuletzt geändert am 27.06.2012: A. Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 09.03.2016) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
MehrG e b ü h r e n t a r i f. der Industrie- und Handelskammer Hannover
G e b ü h r e n t a r i f der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 5. Dezember 2016, zuletzt geändert am 4. Dezember 2017 A. BERUFSBILDUNG 1. Betreuungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz
Mehr- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4.
- 1 - A. Berufsbildung Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4. Dezember 2012 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie-
MehrAnlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung
1 Bescheinigungen Aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige gebührenfrei) je Stück 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Beglaubigungen 2.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz 5,00 2.2 Beglaubigung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren* 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im
MehrGebührentarif IHK Karlsruhe
A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition
MehrGebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden
Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Stand: 1. Januar 2017 1 2 3 I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen
MehrGebührentarif der IHK Ostbrandenburg
entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft 01-02/2014); 21. Mai
MehrGebührentarif der Handwerkskammer Dortmund
Gebührentarif der Handwerkskammer Dortmund Bereinigte Druckversion des Gebührentarifs zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Dortmund vom 3. November 1994. Änderungen wurden durch die Vollversammlung
MehrGebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5828 enordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1981 (ABl. S. 418), zuletzt geändert am 13. März
MehrGebührentarif zur Gebührenordnung
Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
MehrGebührentarif zur Gebührenordnung
1 Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
MehrGebührentarif - IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Stand: 21. März 2016 - IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Nr. lt. 1 nicht belegt (s. Entgelttarif) 2 Bescheinigungen 2.1 aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige frei) je Stück
MehrVI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung
VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2012 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2013 Heft 1 Seite 34 ff. A. Berufsbildung I.
MehrMerk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhalt A. Berufsbildung... 2 B. Sonstige Prüfungen... 4 C. Sachverständigen- und Versteigererwesen... 4 D. Bescheinigungen und Beglaubigungen...
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Braunschweig. A. Berufsbildung
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig hat am 22. April 2013 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016
Gebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016 A. Verwaltungsgebühren 1. Gebühr für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, für die Bescheinigung von
MehrGebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken
Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat am 5. Dezember 2001 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrIHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)
Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: 07. November 2014)
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: 07. November 2014) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
MehrAnmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr
MehrGebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen und
Industrie- und Handelskammer zu Köln Gebührentarif Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln hat am 8. Dezember 1992, zuletzt geändert durch Beschluss vom 7. April 2016, gemäß 4 Satz
Mehr