Herzlich willkommen zur SEPA-Informationsveranstaltung. Karl-Heinz Birzer Vorstandsvorsitzender
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- Kai Althaus
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1 Herzlich willkommen zur SEPA-Informationsveranstaltung Karl-Heinz Birzer Vorstandsvorsitzender
2 Der S PA-Raum im Überblick 33 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 11 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie 2
3 Umstellungstermin: 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis zum 1. Februar 2016 Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind seit Jahren SEPA-fähig und unterstützen ihre Kunden mit umfassenden Lösungsangeboten. Insbesondere Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen - als Nicht-Verbraucher-Kunden haben nur noch 3 Monate Zeit. 3
4 Immer ganz in Ihrer Nähe Bankstellen: 24 Mitglieder: Kunden: Mitarbeiter: 227 Firmenkunden: Vereine: 924 Bilanzsumme: 869 Mio. Stand:
5 S PA Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance
6 Tagesordnung TOP Thema Referenten 1 Ziele und Hintergründe Matthias Straub 2 Wesentliche Neuerungen - IBAN und BIC - Europäische Überweisung Matthias Straub 3 SEPA-Lastschriftverfahren Ralf Hanner 4 Was ist zu tun? Ralf Hanner 5 Unterstützung durch Ihre Volksbank Bad Saulgau Matthias Straub 6
7 TOP 1 Ziele und Hintergründe
8 Wieso, weshalb, warum? Ziele und Hintergründe Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 8
9 Konkrete Anpassungen erforderlich Inlandsüberweisung uro-überweisung Kontonummer und BLZ IBAN ( + BIC) DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren Abbuchungsauftrag SEPA- Firmenlastschriftverfahren 9
10 Was ist SEPA? Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU- Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier-Abwicklungssysteme 10
11 Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE als Vertreter einer Firma, eines Vereins oder als Privatperson Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands oder in SEPA-Länder abwickeln Elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen bzw. müssen 11
12 SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren 12
13 TOP 2 Wesentliche Neuerungen - IBAN und BIC - Europäische Überweisung
14 IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen) DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DES1 SLG 14
15 IBAN und BIC IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/Bankleitzahl auf IBAN/BIC BIC und IBAN sind auf der VR-BankCard und auf jedem Kontoauszug aufgedruckt 15
16 Europäische Überweisung Inlandsüberweisung* uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland Betragsgrenze Keine Keine 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz Basisdaten - Kontonummer/BLZ - Name des Kreditinstituts / des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Überweisung uro-überweisung Datenformat DTAUS XML-Format ISO *noch bis 1. Februar
17 Der Vordruck für die uro-überweisung Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 17
18 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummern und Bankleitzahl agieren dürfen. Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) dies gilt für alle Kundengruppen. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist voraussichtlich bis Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. 18
19 TOP 3 SEPA-Lastschriftverfahren
20 SEPA-Lastschrift Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar NEU NEU NEU NEU NEU Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorabinformation rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so Rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei: bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor Fälligkeit (D) vorliegt. 20
21 Besteht Handlungsbedarf? Zieht Ihre Firma / Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein? NEIN à Kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Beiträge zukünftig per Lastschrift einziehen JA à Umstellung auf das SEPA-Verfahren bis spätestens zum 1. Februar
22 Die Gläubiger-Identifikationsnummer DE 02 ZZZ ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichserkennung Nat. Identifikationsmerkmal Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter 22
23 Die Gläubiger-Identifikationsnummer 23
24 Die Gläubiger-Identifikationsnummer 24
25 Ohne Mandat geht ś nicht 25
26 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte auf der EPC Seite vor:
27 Praktischer Umgang mit Mandaten Aufbewahrungspflicht min. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug Umdeutung bestehender schriftlicher Einzugsermächtigungen in Lastschriftmandate möglich 27
28 Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung Statt der Einholung eines separaten Mandats hat z. B. ein Verein die Möglichkeit, Mitglieder oder Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungs-lastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren Gläubiger-ID Mandatsreferenz Umstellungstermin 28
29 Umdeutungslösung 29
30 Umdeutungslösung 30
31 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Frist: Mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe 31
32 Die Lastschriftenarten im Vergleich Einzugsermächtigungsverfahren Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift Start Aktiv innerhalb Deutschland (derzeit) Seit 2. November 2009 aktiv Fälligkeit Bei Sicht Vorgabe eines Fälligkeitsdatums D Einreichungsfristen: D-6 (Erstlastschrift) D-3 (Wiederkehrende Lastschrift) Rückgabefristen Widerspruch 8 Wochen nach Belastungsdatum 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS XML Mandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID (CI) Nicht vorhanden / Nicht notwendig Vorhanden / Notwendig 32
33 SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabankündigung Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. Transaktions- und mandatsbezogene Daten Clearing und Verrechnung Bank des Zahlungspflichtigen 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 33
34 Beispiel Jahresende Erst-Lastschriften, der vereinbarte Fälligkeitstermin ist der 1. Januar 2014 Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit In diesem Beispiel müssten die Lastschriften spätestens am 20. Dezember 2013 bis Uhr eingereicht werden damit die Belastung zum 2. Januar 2014 erfolgen kann ( fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag )
35 TOP 4 Was ist zu tun?
36 Jetzt kann ś losgehen aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA- Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings sind Sie angehalten, mit Ihrer Bank eine neue OnlineBanking-Vereinbarung zu treffen Voraussetzung ist der Einsatz einer geeigneten Banksoftware 36
37 Was ist zu tun? SEPA Verantwortlichen benennen IBAN und BIC auf Briefbögen, Rechnungen, etc. drucken Bei Bedarf IBAN und BIC von Mitgliedern bzw. Kunden einholen Lastschrift-Mandat in neue Beitrittserklärungen integrieren Beantragung Gläubiger-ID Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z. B. ZV-Software) 37
38 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen Festlegung einer Mandatsreferenz Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren Organisation, dass die Lastschriften rechtzeitig an die Bank geliefert werden Archivierung der Mandate Vereinbarung mit der Bank aktualisieren (Lastschrifteninkassovereinbarung) 38
39 Was ist zu tun? Wichtig: Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 1. Februar 2014 nur noch online! 39
40 Beispiel: XML-Datei per ebanking Business 40
41 Beispiel: XML-Datei per ebanking Business 41
42 Beispiel: Lastschriftenmaske 42
43 TOP 5 Unterstützung durch Ihre Volksbank Bad Saulgau
44 Wir unterstützen Sie bei der Umstellung 44
45 Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Hotline zu den Zahlungsverkehrsprogrammen Musterformulare und Mustertexte auf der Homepage Interaktiver SEPA-Check IBAN-Konverter zum Download XML-Checker 45
46 Schlusswort Ottmar Metzger Bereichsleiter Firmenkunden
47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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