Vereinbarung über die Teilnahme am Kita-Plus-Programm in den Jahren 2016 bis 2019

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1 Vereinbarung über die Teilnahme am Kita-Plus-Programm in den Jahren 2016 bis 2019 Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (im Folgenden BASFI) und dem Träger XXXXXXXXXX (im Folgenden Träger) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1 Ziel Ziel dieser Vereinbarung ist es, allen Kindern von Anfang an eine gleichberechtigte Teilhabe an vielfältigen Bildungsprozessen zu ermöglichen. Kinder aus einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern, deshalb kommt ihrer Unterstützung eine besondere Bedeutung zu. Die frühe Förderung der sprachlichen Entwicklung und Bildung nimmt hierbei eine zentrale und grundlegende Rolle ein. Tageseinrichtungen mit überdurchschnittlich hohen Anteilen von Kindern aus sozial benachteiligten und aus Familien mit einem Migrationshintergrund erhalten zur Stärkung der pädagogischen Arbeit eine um 12 % verbesserte Personalausstattung beim Erziehungspersonal im Krippen- und Elementarbereich, um sich zu Kita-Plus-Kitas weiter zu entwickeln. Kita- Plus-Kitas zeichnen sich in besonderer Weise durch die Umsetzung des Konzeptes einer inklusiven Bildung, einer fachlich qualifizierten alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Sprachförderung, einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern sowie einer gute Vernetzung im Sozialraum aus. 2 Beteiligte Tageseinrichtungen Die Auswahl der Kita-Plus-Kitas erfolgt über Indikatoren, die aus dem Kita-Abrechnungssystem der BASFI generiert wurden. Dabei wurde wie folgt vorgegangen: 1) Alle Kitas, die am Stichtag mindestens dreizehn Kinder im Krippen- und Elementarbereich betreut haben, wurden jeweils nach Maßgabe folgender Indikatoren in eine Rangreihung gebracht: a. Anteil der im Krippen- und Elementarbereich betreuten Kinder mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Förderbedarf b. Anteil der im Krippen- und Elementarbereich (inklusive Leistungsarten Eingliederungshilfe) betreuten Kinder mit einer nichtdeutschen Familiensprache c. Anteil der im Krippen- und Elementarbereich geförderten Kinder, für die höchstens der Mindestbeitrag gemäß Familieneigenanteilverordnung gezahlt wird

2 2) Die Rangreihung erfolgte jeweils ausgehend vom höchsten Anteil nach Größe des Anteils absteigend. Jeder Einrichtung werden auf diesem Wege drei Rangwerte zugeordnet. 3) Für jede Einrichtung wurde die Summe der drei Rangwerte gebildet, dabei wurden der Indikator a. mit dem Faktor 0,2 und die Indikatoren b. und c. mit dem Faktor 0,4 gewichtet. 4) Von der höchsten Summe ausgehend, wurden die Kitas nach Höhe der Summe absteigend in eine abschließende Rangreihung gebracht. Die Bestimmung der Kita-Plus-Kitas erfolgte nach Maßgabe der Rangreihung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Tageseinrichtungen, die in diesem Verfahren nicht als Kita-Plus-Kitas bestimmt wurden und in denen der Anteil der im Krippen- und Elementarbereich (inklusive Leistungsarten Eingliederungshilfe) betreuten Kinder mit einer nichtdeutschen Familiensprache am mindestens 44,9 % betrug, wurden ebenfalls als Kita-Plus-Kita ausgewählt. 3 Zusätzliche Ressourcen 1. Jede Kita-Plus-Kita erhält für den Zeitraum bis finanzielle Ressourcen zur Finanzierung einer wie in 1 definierten zusätzlichen Personalausstattung im Bereich des Erziehungspersonals im Krippen- und Elementarbereich. Die monatlichen finanziellen Ressourcen für eine Kita-Plus-Kita ergeben sich aus der Summe der am Stichtag finanzierten Personalwochenstunden für Erziehungspersonal im Krippen- und Elementarbereich (ohne Leistungsarten Anschlussbetreuung nach dem Vorschulklassenbesuch und Eingliederungshilfe) multipliziert mit dem pauschalierten Kostensatz für Erstkräfte des Jahres 2015 in Höhe von 1.375,61 Euro multipliziert mit 0,12 dividiert durch Die zusätzlichen Ressourcen des Trägers sind in den in der Anlage 1 benannten Tageseinrichtungen des Trägers einzusetzen. Für jede Tageseinrichtung ist die Höhe der jährlich auf sie entfallenden finanziellen Ressourcen aufgeführt. 3. Die Mittel sind grundsätzlich zur Finanzierung von zusätzlichem Erziehungspersonal im Sinne von 5 dieser Vereinbarung einzusetzen. Bis zu 5 % der Mittel können zur Finanzierung von Honorarkräften oder zur Finanzierung von Fortbildungen gemäß 6 dieser Vereinbarung verwendet werden. 4. Die Ressourcen werden als Zusatzentgelt zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2016 bis 2018 werden dem Träger die Zusatzentgelte für die Monate Januar bis Juni jeweils im Februar des Jahres, die Zusatzentgelte für die Monate Juli bis Dezember jeweils im August des Jahres überwiesen. Die Zusatzentgelte für den Zeitraum Januar 2019 bis Juli 2019 werden dem Träger insgesamt im Februar 2019 überwiesen. 5. Die Zusatzentgelte werden entsprechend den Regularien des Landesrahmenvertrags Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Beschlüsse der Kita-

3 Vertragskommission für das Folgejahr angepasst. Es erfolgt keine Anpassung im laufenden Jahr. 4 Anforderungen an Kita-Plus-Kitas Jede Kita-Plus-Einrichtung des Trägers entwickelt seine pädagogische Konzeption auf der Grundlage der für Kita-Plus definierten Themenschwerpunkte weiter. Besonders hervorzuheben ist hierbei wie der Heterogenität von Kindern und Familien mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie die Entwicklung der Kinder begleitet wird. Dies erfordert eine erhöhte sozialpädagogische Aufmerksamkeit und eine besondere Reflexion der pädagogischen Arbeit im gesamten Team. Ziel ist, dass alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und geachtet werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Die konzeptionell verankerte alltagsintegrierte sprachliche Bildung und die spezifische Förderung der sprachlichen Kompetenz von Kindern bilden ein wichtiges Fundament, um alle Kinder am Leben in der Kindergemeinschaft teilhaben zu lassen. In der pädagogischen Arbeit einer Kita-Plus-Kita sind nachfolgende Schwerpunkte besonders bedeutsam: Inklusive Bildung - Die vorhandene Heterogenität von Kindern und Familien wird als Grundlage für die Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen genutzt. - Die Förderung von Resilienz, die Stärkung des positiven Selbstkonzepts sowie das Erfahren von Selbstwirksamkeit werden gezielt in den Blick genommen. - Die Kita entwickelt individuelle Angebote und passgenaue Unterstützung. Dabei werden die unterschiedlichen sozialen Lebenslagen der Kinder und Familien berücksichtigt. Zusammenarbeit mit Eltern - Die Kompetenzen, Erfahrungen und Erwartungen der Eltern werden im Erstgespräch ermittelt und im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern im Kita-Alltag beachtet. - Die Erziehungsvorstellungen und Kommunikationsstile als Teil der Familienkulturen werden berücksichtigt und in ihrer Unterschiedlichkeit angenommen. - Die Fachkräfte führen regelmäßige Gespräche mit den Eltern, um u.a. die Entwicklungsschritte der Kinder auf der Grundlage von Beobachtungen und Dokumentationen im Kita-Alltag sowie der Beobachtung der Eltern zu Hause zu gestalten. - Die Eltern werden eingeladen und darin unterstützt das Angebot der Einrichtung aktiv mitzubestimmen und zu gestalten. - Gemeinsam mit den Eltern werden nach Bedarf aufeinander abgestimmte Vorgehensweisen, die das Kind in seiner Entwicklung unterstützen vereinbart. Hierfür können weitere externe Partner hinzugezogen werden und niedrigschwellige Angebote eingerichtet werden. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung - Die Förderung der sprachlichen Kompetenz aller Kinder hat das Ziel, den Kindern einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen und insbesondere Kinder nicht-deutscher Familiensprache zu befähigen, spätestens zum Schulanfang an einem Gespräch in deutscher Sprache aktiv teilzunehmen und dem Unterricht folgen zu können.

4 - Die Feststellung des individuellen Sprachstands der Kinder ist Grundlage für die Planung und Durchführung spezieller sprachfördernder Maßnahmen und der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. - Die Sprachförderung erfolgt alltagsintegriert sowie systematisch und kontinuierlich. Neben spezifischen auf die Sprache konzentrierten Lerneinheiten ist der Kita-Alltag in seiner Gesamtheit darauf ausgerichtet, den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. - Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung basieren auf sorgfältigen Beobachtungen des sprachlichen Entwicklungsstandes der Kinder sowie ihrer Entwicklungsfortschritte. Dabei sollte auch die Familiensprache des Kindes beachtet werden. - Die Förderung der sprachlichen Entwicklung der Kinder ist Bestandteil des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Eltern darin, auch im Familienalltag sprachförderliche Bedingungen herzustellen. Vernetzung und Kooperation im Sozialraum - Die pädagogischen Fachkräfte beziehen den Sozialraum der Einrichtung in die pädagogische Arbeit ein, um den Kindern Einsichten in die gesellschaftliche, soziale und kulturelle Vielfalt zu ermöglichen. - Die Kitas streben verbindliche Kooperationen im Sozialraum mit Schulen, Vereinen, Kultureinrichtungen, ASD etc. an. - Die Kita informiert und berät Eltern und Familien über passende Angebote der öffentlichen Jugendhilfe und des Gesundheits- und Bildungswesens. Teamentwicklung und interne Zusammenarbeit - Die pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und entwickeln eine Teamkultur, die von Respekt und Wertschätzung gegenüber allen beteiligten Personengruppen geprägt ist. - Der Träger schafft die Voraussetzungen dafür, dass die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung die heterogenen Lebenslagen von Kindern und ihrer Familien reflektieren und regelmäßig ihre Leistungserwartungen und Haltungen an die Kinder und Familien überprüfen. - Der Träger schafft die Voraussetzungen dafür, dass die pädagogischen Fachkräfte auf der Grundlage von Beobachtungen und Dokumentationen kontinuierlich die Bedürfnisse und Interessen der Kinder reflektieren und Projekte entwickeln, welche die Kompetenzen und Potentiale aller Kinder fördern. - Das Team ist kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Kita-Konzeption beteiligt. Die jährliche Fortbildungsplanung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung von Kitaleitung und pädagogischen Fachkräften und wird vom Träger unterstützt. 5 Personal Die im Rahmen von Kita-Plus einzusetzenden Fachkräfte müssen als Mindestqualifikation eine Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher oder eine gleichwertige Ausbildung haben. Sie verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen: - Sie berücksichtigen unterschiedliche kulturelle Entwicklungspfade und deren mögliche Konsequenzen für die Erziehung und Entwicklung von Kindern bei der Planung der Bildungsangebote.

5 - Sie sind in der Lage, ein anerkanntes Verfahren der Sprachstandsanalyse anzuwenden und auf deren Grundlage individuelle Maßnahmen für einzelne Kinder oder Kleingruppen entwickeln. - Sie verfügen über Strategien um diskriminierungskritisches und diversitätsbewusstes pädagogisches Handeln ein- und umzusetzen. 6 Fortbildung In der Programmlaufzeit Kita-Plus findet mindestens eine Teamfortbildung zu einem ausgewählten Kita-Plus-Themenschwerpunkt statt mit dem Ziel die Weiterentwicklung der Kita zu einer inklusiven Bildungseinrichtung zu fördern. Im Übrigen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedes Jahr an einer Fortbildung zu einem der Kita-Plus-Schwerpunkte teilnehmen. 7 Pädagogisches Konzept Die Umsetzung von Kita-Plus und das Prinzip einer alltagsintegrierten sprachlichen Bildung werden spätestens bis zum im pädagogischen Gesamtkonzept der Kindertageseinrichtung verankert. 8 Bericht Der Träger hat der BASFI 2017, 2018 und 2019 jeweils bis zum 31. März für jede Tageseinrichtung einen Bericht zur Umsetzung dieser Vereinbarung vorzulegen. Die Berichtslegung erfolgt jeweils im Rahmen einer Online-Befragung. 9 Anpassung der Höhe des Zusatzentgeltes Die Höhe des Zusatzentgeltes wird während der Programmlaufzeit zum Stichtag und zum Stichtag überprüft. 1. Sofern die Zahl der im Krippen- und Elementarbereich betreuten Kinder in einer Tageseinrichtung an einem Stichtag die Zahl dreizehn unterschreitet, tritt diese Vereinbarung für das Folgejahr für diese Tageseinrichtung außer Kraft. Das dem Träger zu überweisende Zusatzentgelt wird entsprechend gekürzt. 2. Die nach 2 Absatz 1 zusätzlich zu finanzierende Personalausstattung bezogen auf das Erziehungspersonal im Krippen- und Elementarbereich beträgt rechnerisch höchstens 24 % und mindestens 6 %. Sofern diese Grenzwerte an einem Stichtag in einer Tageseinrichtung rechnerisch über- bzw. unterschritten werden, wird das Zusatzentgelt ab dem Folgejahr dergestalt angepasst, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Informationsregister Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und am 31. Juli 2019 außer Kraft. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass in den von der Bürgerschaft zu beschließenden Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 in entsprechendem Umfang Mittel zur Verfügung stehen. Sie wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt.

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