38. Jahrgang Mittwoch, 23. Dezember 2009

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1 1 38. Jahrgang Mittwoch, 23. Dezember 2009 Nr. 26 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in wenigen Stunden ist wieder Weihnachten. Zusammen mit 2. Bürgermeister Gottwald Dötzer, 3. Bürgermeister Wernher Geistmann und den Damen und Herren des Gemeinderates wünsche ich Ihnen schöne Festtage, Zeit zum Durchatmen und ein friedvolles Weihnachtsfest. Das Jahr 2009 neigt sich seinem Ende entgegen. Die Gedanken wandern zurück in das vergangene Jahr, wir ziehen Bilanz - persönlich und privat, wie auch in den Unternehmen - und wir fragen uns, was uns im kommenden Jahr erwartet. Johann Wolfgang von Goethe sagte dazu einst: Das neue Jahr sieht mich freundlich an und ich lasse das alte mit Sonnenschein und seinen Wolken hinter mir. Deutschland und die Welt 2009 Das Jahr 2009 war geprägt durch die Sorge um die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Für viele war 2009 ein wirtschaftlich schwieriges Jahr, für Unternehmen wie auch für die Beschäftigten. In Neuendettelsau waren vor allem die Zulieferer zur Automobilproduktion mit massiven Auftragseinbrüchen und Umsatzeinbußen betroffen. Die Traditionsfirma Sellner hat in der Krise viel früher als erwartet ihre Produktion im August 2009 nach Heilsbronn verlagert. Mit dem Abbruch der Produktionsgebäude verschwinden nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein Stück Neuendettelsauer Identität. Ganze Familien haben über Jahrzehnte bei Sellner gearbeitet und den Betrieb mit aufgebaut. Nun ist das Werk Geschichte. In der Region bewegte uns in den letzten Monaten vor allem die Schließung des Versandhauses Quelle. Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht gelungen, eine tragfähige Perspektive für Quelle zu finden - ein schwerer Schlag für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Trotzdem leben wir in keiner Krisenregion. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitsmarkt hat sich im Landkreis Ansbach als unerwartet stabil erwiesen. Die Arbeitslosenquote lag auch im November 2009 mit 3,2 % nur wenig über dem Wert des Vorjahres mit 2,9 %. Das ist sicher auch ein Verdienst der so gern gescholtenen schwarz-roten Bundesregierung, die in der Krise mit Konjunkturprogrammen und Verlängerung der Kurzarbeit sehr überlegt und vorausschauend reagiert hat. Das Jahr 2009 war auch ein Jahr der parlamentarischen Demokratie. Mit acht Kommunalwahlen, vier Landtagswahlen, einer Europa-, einer Bundestagswahl sowie der Wiederwahl des Bundespräsidenten wurde die Basis für eine Reihe politischer Neuausrichtungen und neuer Koalitionen, bis hin zu einem schwarz-gelb-grünen Bündnis im Saarland gelegt. Gewinner aller Wahlen war das demokratische Selbstverständnis unserer Gesellschaft war auch ein Jahr nationaler Jubiläen. Wir erinnerten uns an die jüngere deutsche Geschichte. Vor 60 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mit der Gründung der DDR begann die Geschichte zweier deutscher Staaten und von 40 Jahren Trennung, die ihren negativen Höhepunkt im Bau der Berliner Mauer 1961 fand. Der Mauerfall am 9. November 1989 wurde vor 20 Jahren zum Symbol für den friedlichen Freiheitswillen unzähliger mutiger Menschen. Das Fallen dieser Barriere hatten wohl die wenigsten erwartet, bestenfalls erhofft, vor allem bei uns im Westen. Umso mehr waren wir zunächst erstaunt, dann unsere Herzen voller Freude, als wir tief bewegt Kolonnen von Trabis über unsere Autobahnen fahren sahen. Ganz andere Gefühle erzeugten die zahllosen Nachrichten aus aller Welt über Krieg, Armut, Elend und Naturkatastrophen. Besonders erschüttert hat uns der Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden, denn der Schrecken dieser Tat rückte auch räumlich ein Stück näher an uns heran. Im September sollten wir ihn noch näher spüren. Denn ein weiterer Amoklauf erschütterte unsere Region, durch den am Ansbacher Gymnasium Carolinum ein Lehrer und acht Schüler verletzt wurden. Es war wohl höhere Fügung, dass es in Ansbach keine Todesopfer gab. Dieser Anschlag hat auch gezeigt, dass es couragierte Mitbürger gibt, die nicht wegschauen, sondern in besonderen Situationen mutig und entschlossen handeln, trotz Gefahr für die eigene Gesundheit und das eigene Leben. Der Schüler des Carolinums und ausgebildete Feuerwehrmann Johannes Knoblach war mit seiner Hilfsbereitschaft und seinem uneigennützigen Einsatz ein Vorbild für uns alle. Die Gemeinde 2009 Nach den Amokläufen in Winnenden und Ansbach wurde heftig über die Ursachen diskutiert und nach Wegen gesucht, wie solch schreckliche Taten künftig verhindert werden können. Einer von vielen Ansätzen ist sicher die Verbesserung der pädagogischen Betreuung unserer Kinder. Die Gemeinde Neuendettelsau hat 2009 wieder einen Schwerpunkt beim Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebotes für unsere Kinder gesetzt. Ein Meilenstein war die Einrichtung der gebundenen Ganztagesbetreuung an

2 2 unserer Hauptschule, die nach einer turbulenten Vorbereitungsphase im September mit viel Schwung und Erwartungen an den Start ging. Dazu waren auch etliche Investitionen notwendig. Eine Mensa wurde eingerichtet und ein flexibles Klassenzimmer. Es ist mit einer von zwei Multifunktionstafeln, sog. Smartboards, ausgestattet, die den Einsatz der gesamten Bandbreite moderner Medien ermöglichen, vor allem aber die aktive Beteiligung der Kinder am Unterricht. Das Wichtigste: Trotz der Verteilung des Unterrichts auf den ganzen Tag sind die Schülerinnen und Schüler von ihrer neuen Schule, die sie teilweise selbst mitgestalten durften, begeistert! Für ein Lernen mit Freude wurden also beste Voraussetzungen geschaffen. Rund erneuert präsentiert sich seit wenigen Wochen auch der kirchliche Kindergarten Arche Noah in der Reuther Straße. Ein herzlicher Dank darf an die evangelische Kirchengemeinde adressiert werden, die diese Generalsanierung mit viel Fleiß unterstützt und eigenen Mittel kofinanziert hat. Im erneuerten Kindergarten Arche Noah, sowie in den beiden anderen Kindergärten können nun auch Kinder unter 3 Jahren in eigenen Gruppen betreut werden. Gemeinsam haben Kirche, Diakonie, Freistaat und Gemeinde damit wieder ein gutes Stück auf dem Weg zu einem optimalen Angebot für junge Familien mit Kindern zurückgelegt. Aber nicht nur den Kindern galt unser Augenmerk. Mit der Umrüstung von drei Ampeln auf eine akustische Signalisierung haben wir zusammen mit dem Landkreis die Benutzung der Überwege für sehbehinderte Menschen erleichtert. Ferner wurde auch der Weg frei gemacht für eine Fußgängerampel in der Bahnhofstraße. Sanierte Ortsstraßen, die Fertigstellung der Straße nach Windsbach, ein Pendlerparkplatz an der Autobahnauffahrt, Photovoltaik auf dem Dach der Volkschule, ein Exulantendenkmal in Bechhofen, der Pausenhof in der Volksschule, der Ausbau der Wasserversorgung da ist eine ganze Liste kleiner und großer Investitionen zusammengekommen, die zeigt, dass wir trotz eines wirtschaftlichen Krisenjahrs vieles vorwärts bringen konnten. Nach dem Jubiläumsjahr 2008, in dem ein Fest dem anderen folgte, gab es 2009 ein großes Jubiläum: 100 Jahre Clinic Neuendettelsau. Auch wenn wir es im Ort manchmal vergessen: Gerade das Krankenhaus der Diakonie ist es, das mit seinem guten Namen Neuendettelsau auch über die Landkreisgrenze hinaus bekannt gemacht hat und unseren kleinen Ort in eine Reihe mit den größeren Kommunen stellt, die üblicherweise Klinikstandorte sind. Viele Besucher lockte auch die Gewerbeschau GoNau nach Neuendettelsau, die wieder einmal zeigte, wie leistungsfähig, rege und innovativ unsere Betriebe und Handwerker sind. Ein besonderes Ereignis für unsere Jüngeren war das erstmals in Bechhofen veranstaltete Ferienspaß-Abschlussfest. Nicht zuletzt war 2009 auch ein Jahr sportlicher Erfolge. Um nur einige zu nennen: Die Turner errangen zum 8. Mal den Titel Deutscher Meister, die Fußballer stiegen in die Bezirksliga auf und bei den Bayerischen Schülerleichtathletikmeisterschaften holten unsere Sportler den 2. Platz im Speerwerfen nach Neuendettelsau. Auch die Bogenschützen waren immer wieder erfolgreich. Quer durch das Neuendettelsauer Sportgeschehen wurden zahlreiche Titel errungen und Erfolge gefeiert, zu denen wir herzlich gratulieren. Ausblick auf 2010 Den Ausblick auf 2010 will ich kurz fassen. Unsere Aufgaben werden nicht weniger, die finanziellen Möglichkeiten allerdings dramatisch begrenzter sein. Weil wir in vielen Bereichen bereits unsere Hausaufgaben gemacht haben, brauchen wir nicht den Mut zu verlieren und dürfen zuversichtlich sein. Der Filmkomiker Woody Allen hat zur Zukunft einmal festgestellt: Ich denke viel an die Zukunft, weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde. In diesem Geiste brauchen wir vermeintlich Versäumtes in der Vergangenheit nicht zu beklagen, sondern können auch im kommenden Jahr wieder mutig unsere Zukunft gestalten. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Jahresende will ich all denen Dank sagen, die sich ehrenamtlich und uneigennützig dem Gemeinwohl verpflichtet haben, ob im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich. Ohne ihren Einsatz wäre unsere Gesellschaft um einiges ärmer, vieles einfach nicht möglich. Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern für ein offenes und vertrauensvolles Miteinander, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates für die konstruktive und faire Zusammenarbeit und allen Beschäftigten der Gemeinde für ihr Engagement und ihren Fleiß. Ich wünsche Ihnen allen im Namen der Damen und Herren des Gemeinderates sowie meiner beiden Stellvertreter Gottwald Dötzer und Wernher Geistmann ein friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr 2010! Gerhard Korn, 1. Bürgermeister

3 3 Zu Anfang eines neuen Jahres Neues auf den Weg zu bringen, etwas anders und besser machen zu wollen, wünschen sich viele Menschen, und auch Gemeinderatsmitglieder bilden hier keine Ausnahme. Die Tagesordnung der letzten Sitzung im Jahr 2009, am 14. Dezember, begann deshalb mit zwei Anträgen. Gemeinde stellt vollständig auf Recyclingpapier um Nicht zum ersten Mal hatte eine Fraktion des Gemeinderats beantragt, den Papierbedarf der Verwaltung und der Schule zu 100 % aus Recyclingmaterial zu decken. Gegen das allgemein als Umweltpapier bezeichnete Material gab es in der Vergangenheit aber stets Vorbehalte. Denn vor allem die Techniker warnten vor dem kurzfaserigen und schlechter verleimten Papier, das in Kopiergeräten und Druckern mitunter Probleme erzeugte und einen höheren Wartungsaufwand erforderte. Auch musste man meist tiefer in die Tasche greifen, um eine akzeptable Papierqualität zu bekommen. Der Antragsteller konnte in der Sitzung nun aber plausibel darlegen, dass alle diese Argumente der Vergangenheit angehören. Recyclingpapier gibt es nämlich mittlerweile in einer Güte und zu Preisen, die durchaus auf Augenhöhe mit der klassischen Variante liegt. Letztlich kam es im Gemeinderat mit knapper Mehrheit zu einem Kompromiss, bei dem das wieder aufgearbeitete Papier der Standard sein wird, aber der Verwaltung die Option lässt, dort auf die herkömmliche Qualitäten zurückzugreifen, wo es technisch oder wegen des Formats nicht anders geht. Für Notfälle ist das gemeindliche Elektrizitäts- und Wasserwerk sowie Gasversorgung unter Tel.: , die Kläranlage unter Tel.: erreichbar. N-ERGIE Störungsdienst für Strom: * Notrufnummer Reckenberg- Gruppe: Während der allgemeinen Dienstzeit: 09831/ Nach Dienstschluss und an Sonn- und Feiertagen: 0172/ *6 ct pro Anruf aus dem Festnetz Satzung über Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen bleibt in der Schublade Als weitere Initiative aus dem Gemeinderat wurde der Vorschlag diskutiert, eine Satzung zu erlassen, nach der der Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Grünanlagen künftig untersagt sein soll. Einige Gemeinderatsmitglieder hatten ein solches Regelwerk beantragt, weil es vor allem in den späten Abend- und Nachtstunden immer wieder zu Vorfällen kommt, bei denen öffentliches oder privates Eigentum beschädigt, die Nachtruhe von Anwohnern gestört oder Glasscherben und Unrat hinterlassen werden, die der Bauhof dann auf Kosten aller Steuerzahler beseitigen muss. Regelmäßig spielt dabei exzessiver Alkoholkonsum eine entscheidende Rolle. Die grundsätzlich begrüßenswerte Zielsetzung fand keine Mehrheit im Gemeinderat, da die Verwaltung in einer umfangreichen Sitzungsvorlage ausgeführt hatte, dass es für eine solche Satzung oder Verordnung bisher keine tragfähige Rechtsgrundlage gibt. Mangels einer solchen Basis hatte erst vor kurzem der württembergische Verwaltungsgerichtshof eine Verordnung der Stadt Freiburg kassiert, die in die gleiche Richtung zielte. Der Gemeinderat kam mit Zweidrittelmehrheit zur Überzeugung, dass man es auf ein Scheitern der Satzung nicht ankommen lassen müsse. Es bleibt also abzuwarten, ob der Bund oder das Land Bayern ein gesetzliches Fundament für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen wird. Neufassung der Straßenreinigungsverordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft Zum weiten Gebiet des Ortsrechts gehörte auch der nächste Tagesordnungspunkt, den der Gemeinderat gerade noch rechtzeitig vor der Jahreswende behandeln konnte. Denn die neu gefasste Straßenreinigungsverordnung soll bereits am 01. Januar 2010 in Kraft treten. Sie ersetzt eine gleichnamige Vorschrift aus dem Jahr 1994, die auf einem Muster des Staatsministeriums basierte, aber dem kritischen Blick der obersten bayerischen Richter nicht mehr standgehalten hatte. Das Resultat ist nun eine durchgängig bürgerfreundlichere Regelung, die z.b. das Kehren der Gehwege nicht mehr an einen sturen wöchentlichen Turnus bindet, sondern nur noch dann erfordert, wenn es auch wirklich nötig ist. Davon geht man allerdings wenigstens einmal im Monat aus, so dass das Kehren nun auf jeden ersten Samstag fixiert wurde. Soweit besondere Verhältnisse, etwa Laubfall dazu Anlass geben, muss man allerdings öfter zum Besen greifen. Entschärft wurde die Verordnung auch im Punkt Reinigungsfläche. Denn an besonders gefährlichen Straßen fällt künftig das Säubern der Abflussrinne zwischen Gehweg und Straße im Interesse der Sicherheit weg. Wie weit die Reinigungspflicht ab Beginn des neuen Jahres reicht, kann man für jede Straße einem Verzeichnis entnehmen, das Anlage zur Verordnung ist. Auch wenn die überarbeitete Vorschrift in diesem Punkt nichts grundsätzlich Neues enthält, sei Hundebesitzern vor allem 3 Absatz 2 zur Lektüre empfohlen. Dort ist nämlich klar formuliert, dass es verboten ist, Gehwege und Straßenrinnen durch Tiere verunreinigen zu lassen. Und 13 gibt der Gemeinde die Möglichkeit, mit Geldbußen zu reagieren, falls der vierbeinige Gefährte doch Spuren hinterlassen sollte. Die Verordnung ist im vollen Wortlaut im vorliegenden Amtsblatt abgedruckt. Die Einleitung enthält weitere Hinweise und Erläuterungen. Gemeinderatsausschüsse neu gebildet Eine Anregung aus seiner Klausurtagung, die am Wochenende / stattfand, setzte der Gemeinde mit der Entscheidung um, die Zahl seiner Ausschüsse zu reduzieren. Die bisher 9 Fachgremien wurden auf 7 zurückgenommen, indem der Aufgabenbereich des Umweltausschusses der Zuständigkeit des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses angegliedert wurde. Und im neuen Sozial-, Schul- und Sportausschuss sind nun alle Themen rund um Familien, Vereine und Bildung angesiedelt, die bislang von zwei unterschiedlichen Beratungsrunden wahrgenommen wurden. Unverändert blieb die Kompetenz der Ausschüsse, die auch künftig nur beratende Funktion haben werden. Ausgenommen sind lediglich der Werk- und Verkehrsausschuss, die wie schon bisher - in ihrem Fachgebiet selbstständig und an Stelle des Gemeinderates Beschlüsse fassen. Regionalplan muss ergänzt werden Fortschreibungen und Änderungen des Regionalplans sind ein Thema, das den Gemeinderat in unregelmäßigen Zeitabständen, aber schon seit Jahren immer wieder beschäftigt. In der aktuellen Sitzung stand die 14. Änderung des Planwerks zur Diskussion, die die Überschrift Soziale und kulturelle Infrastruktur trägt. Hinter dieser etwas spröden Kopfzeile verbirgt sich ein weites Feld von Aufgaben, das vom Gesundheitswesen

4 4 über die Schulen bis zu kulturellen Angelegenheiten, etwa den Bibliotheken reicht. Neuendettelsau ist im Text des Regionalplans mehrfach mit der DiaMed Clinic vertreten und stellt damit eine Ausnahme dar. Denn Krankenhäuser der ersten Versorgungsstufe sind regelmäßig nur in Mittelzentren angesiedelt sind, während Neuendettelsau lediglich auf der Ebene der Unterzentren rangiert, aber dank der Diakonie eben doch im Konzert der größeren Kommunen mitspielt. Auch in der Aufzählung der Spezialmuseen ist Neuendettelsau mit dem Löhe- Zeit-Museum enthalten. In diesem Punkt ist nach Überzeugung des Gemeinderates eine Ergänzung erforderlich, da hier auch die Missionsausstellung genannt werden sollte. Gleiches gilt für die Jugendherbergen, von denen der Ort mit dem Haus Lutherrose und dem Paul- Gerhardt-Haus gleich mehrere aufzuweisen hat. Beitritt zum Schulverbund der Hauptschulen im östlichen Landkreis Fester Bestandteil des kommunalen Angebots ist in Neuendettelsau auch die Volksschule. Nach Überzeugung der Bürgermeister im östlichen Landkreis kann die Zukunft der Hauptschulen nur durch Einigkeit und im Schulterschluss mit benachbarten Schulen gesichert werden. Denn nur in einem Verbund und gemeinsam können die einzelnen Bildungseinrichtungen die Kriterien einer Mittelschule erfüllen, die das Kultusministerium zu einer tragenden Säule in der schulischen Struktur entwickeln will. An diesen Schulen soll es die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, ein Ganztagesangebot sowie Klassen geben, die zum mittleren Bildungsanschluss führen. Darüber hinaus werden die Mittelschulen mit der regionalen Wirtschaft, der Arbeitsagentur und einer Berufsschule kooperieren und für die Schüler eine individuelle und modulare Förderung unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips anbieten. Allein kann keine Schule dieses Programm erfüllen. Die Bürgermeister und Schulleiter haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das zum gemeinsamen Ziel einer Mittelschule führen soll. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für den Vorschlag aus, nach dem sich die Hauptschulen im östlichen Landkreis über einen Schulverbund auf den Weg zum gemeinsamen Ziel machen wollen. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ging es u.a. um den Erwerb und Verkauf von Grundstücken. R.R. Neufassung der Straßenreinigungsverordnung Bekanntmachung der Gemeinde Neuendettelsau vom 15. Dezember 2009 Die bisher geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung) stammt aus dem Jahr 1994 und ist in einigen Punkten durch höchstrichterliche Rechtsprechung überholt. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am die Verordnung neu gefasst. Sie ist fast durchgängig bürgerfreundlicher geworden und trägt in höherem Maße dem Aspekt der Sicherheit Rechnung. Zur Erläuterung werden folgende Hinweise gegeben: Reinigungspflicht nun auch für gemeinsame Geh- und Radwege In die Aufzählung des 2 Abs. wurden ausdrücklich die gemeinsamen Geh- und Radwege aufgenommen. Das bedeutet, dass sich die Räum- und Streupflicht in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite nun auch auf diese Wege erstreckt. Wöchentliche Reinigungspflicht ist entfallen Als unzumutbar hat das Gericht die bisher wöchentliche Reinigung eingestuft. Künftig besteht die Reinigungspflicht der Anlieger nur noch, wenn die Reinigung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend erforderlich ist. In der Regel wird eine monatlich mindestens einmalige Reinigung als notwendig und vertretbar erachtet. Dass in der Verordnung als Reinigungstag der erste Samstag im Monat angegeben ist, soll eine Überprüfung ermöglichen. Auf die jahreszeitlich unterschiedlichen Reinigungserfordernisse (z.b. bei Laubfall - 5) wird hingewiesen. Reinigungsfläche im Interesse der Sicherheit verringert Für bestimmte Straßen wurde die Reinigungsfläche verringert. So ist eine Reinigung eines Streifens der der Straße auch ohne Betreten der Fahrbahn unzumutbar, wenn wegen der hohen Verkehrsdichte die Gefahr bestünde, mit dem Besen von einem Fahrzeug erfasst zu werden. Wo dies der Fall ist, ergibt sich aus 6 sowie der Anlage zur Verordnung. Dort werden drei Straßengruppen unterschieden: Zur Gruppe A gehören die Straßen, bei denen die Fahrbahn vollständig von den Reinigungsarbeiten ausgeklammert ist. Bei der Gruppe B muss zusätzlich zu den Arbeiten, die bei Straßen der Gruppe A auszuführen sind, auch ein Fahrbahnbereich von 0,5 m gereinigt werden. Alle an deren Straßen sind der Gruppe C zugeordnet, für die eine Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte besteht. Eingeschränkte Entsorgung0000 von Kehricht Nach der neuen Verordnung besteht keine Verpflichtung der Anlieger, feste Stoffe, insbesondere Sonderabfälle zu beseitigen, die nicht über eine vorhandene Hausmülltonne (für Biomüll, Papier, Restmüll) oder einen Wertstoffcontainer entsorgt werden können ( 5). Ausdrücklich ausgenommen von der Reinigungspflicht ist Hundekot, der grundsätzlich vom Hundebesitzer zu entsorgen ist ( 3 Abs. 2 Buchstabe b). Entfernen von Gras und Unkraut Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Gras und Unkraut von befestigten Flächen besteht nur für vereinzelten Anflug, der aus Ritzen und Rissen zu entfernen ist, jedoch nicht, wenn der Bewuchs flächenhaft in den befestigten Straßenkörper hinein wuchert. Diese Einschränkung sollte allerdings nicht dahingehend missverstanden werden, dass ein Anlieger seine Reinigungspflicht nur so lange zu unterlassen braucht, bis der Bewuchs eine gewisse Dichte und Flächenhaftigkeit erreicht hat. Straßeneinläufe nicht öffnen Bei Straßeneinläufen beschränkt sich die Reinigungspflicht darauf, den Gully an der Oberfläche von angeschwemmten Zweigen u.ä. sowie Eis und Schnee zu befreien. Gitter und Eimer müssen nicht herausgenommen werden. Die Verordnung wird nachstehend bekannt gemacht: Verordnung der Gemeinde Neuendettelsau über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 15. Dezember 2009 Aufgrund des Art. 51 Absatz 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch 6 des Gesetzes vom (GVBl. S. 958) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende

5 Verordnung Allgemeine Vorschriften 1 - Inhalt der Verordnung Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neuendettelsau. 2 - Begriffsbestimmungen (1) 1 Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des 1 Absatz 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. 2 Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. 3 Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. (2) Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. (3) 1 Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. 2 Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Reinhaltung der öffentlichen Straßen 3 - Verbote (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. (2) Insbesondere ist es verboten, a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen, Tierfutter auszubringen; b) Gehwege und Straßenrinnen durch Tiere verunreinigen zu lassen; c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen. (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Reinigung der öffentlichen Straßen 4 - Reinigungspflicht (1) 1 Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. 2 Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur 5 unerheblich verschmutzt werden kann. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen. (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach 1093 BGB. 5 - Reinigungsarbeiten 1 Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und die Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen ( 6) zu reinigen. 2 Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag, zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen, soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können. Entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. 3 Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit das Laub insbesondere bei feuchter Witterung als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. b) von Unkraut zu befreien, soweit es aus den Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst, c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und die Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche ( 6) liegen. 6 - Reinigungsfläche (1) 1 Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück und a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenverzeichnisses der Fläche außerhalb der Fahrbahnen (wobei ein von

6 6 der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist) b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist) c) Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses der Mittellinie des Straßengrundstücks liegt (wobei mehrere gleichlaufende Fahrbahnen auch dann, wenn sie durch Mittelstreifen oder sonstige Einrichtungen geteilt sind, als eine einheitliche Fahrbahn gelten). 2 Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück werden jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt. (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der ggf. in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen. 7 - Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorderund Hinterlieger (1) 1 Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. 2 Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach 8 abgeschlossen sind. (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt. 8 - Aufteilung der Reinigungsflächen bei Vorder- und Hinterliegern (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln. (2) 1 Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. 2 Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grundstücksflächen. Sicherung der Gehbahnen im Winter 9 - Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) 1 4 Absatz 1 Satz 2, Absätze 2 bis 5, 7 und 8 gelten sinngemäß. 2 Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt sind Sicherungsarbeiten (1) 1 Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.b. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. 2 Bei besonderer Glättegefahr (z.b. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. 3 Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) 1 Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. 2 Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. 3 Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. 11- Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. (2) 6 Absatz 2 gilt sinngemäß. Schlussbestimmungen 12 - Befreiung und abweichende Regelungen (1) Befreiungen vom Verbot des 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. (2) 1 In den Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorderund Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des 8 Absatz 2 sonst eine angemessene Regelung. 2 Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. 3 Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, 2. die ihm nach den 4 oder 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom außer Kraft. Neuendettelsau, den 15. Dezember 2009 Gemeinde Neuendettelsau Gerhard Korn, 1. Bürgermeister

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8 8 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Bekanntmachung der Gemeinde Neuendettelsau vom 15. Dezember 2009 Der Gemeinderat Neuendettelsau hat die Zahl seiner Ausschüsse von 9 auf 7 reduziert und die Zuständigkeiten der Ausschüsse neu geregelt. Dazu hat er in seiner Sitzung vom folgende Änderungssatzung beschlossen: Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Vom 15. Dezember 2009 Auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom : Art. 1 (Änderung von 2 Abs. 1 Ausschüsse) 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: (1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: Gewerbe-, Tourismus-============= und Kulturausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Haushalts- und Finanzausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Sozial-, Schul- und Sportausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Zu den Sitzungen des Ausschusses werden auch die Jugendbeauftragten des Gemeinderates in beratender Funktion beigeladen, soweit diese nicht ohnehin Ausschussmitglieder sind. Verkehrsausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Werkausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus dem 7 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister. Art. 2 (Inkrafttreten) Diese Satzung tritt mit Wirkung am 01. Januar 2010 in Kraft. Neuendettelsau, 15. Dezember 2009 Gemeinde Neuendettelsau Gerhard Korn, 1. Bürgermeister Verordnung Neuendettelsau über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen Neuendettelsau für das Jahr Aufgrund des 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl S. 956, BayRS UG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. August 2008 (GVBl S. 783) erlässt die Gemeinde Neuendettelsau folgende Verordnung: 1 Verkaufsoffene Sonn- u. Feiertage Abweichend von der Vorschrift des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss im Gemeindegebiet von Neuendettelsau aus Anlass 1. des Jahresfestes der Diakonie am 01. Mai 2010 von Uhr bis Uhr, 2. des Frühlingsfestes am 02. Mai 2010 von Uhr bis Uhr, 3. der Kirchweih am 04. Juli 2010 von Uhr bis Uhr und 4. des Tag des Kunden am 19. September 2010 von Uhr bis Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. 2 Geltung anderer Rechtsverordnungen Die durch Rechtsverordnungen nach den 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonnund Feiertagen) bleiben unberührt. 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages. Neuendettelsau, Gemeinde Neuendettelsau Gerhard Korn, 1. Bürgermeister Vollzug der Wassergesetze Bekanntmachung im Verfahren für die gehobene Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen Diebsgraben, Klosterwald und Aich in der Stadt Heilsbronn und in der Gemeinde Neuendettelsau für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom , Az.: SG 43 Ra die gehobene Erlaubnis für die Brunnen bis zum erteilt. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde liegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Neuendettelsau, Johann-Flierl-Straße 19, 2. Stock, Zimmer 27 in der Zeit vom bis während der Dienststunden aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Neuendettelsau, Gerhard Korn, 1. Bürgermeister

9 9 Weihnachtsmarkt 2009 Nach einem verregneten Freitag, haben wir am ersten Weihnachtsmarkttag ein leicht gezuckertes Budendorf am Sternplatz vorgefunden. Am Sonntag lud das weihnachtliche Wetter zum Glühweintrinken am Weihnachtsmarkt ein. Erstmals konnten sich die Kleinen in einem Märchenzelt auf tolle Geschichten freuen. Natürlich war auch unser Christkind Stefanie Emmerling am Markt um an die Kleinen und Kleinsten Geschenke zu verteilen. Wir bedanken uns bei den teilnehmenden Vereinen, die mit schön geschmückten Buden und einem reichhaltigen Angebot zu einem schönen Weihnachtsmarktwochenende beigetragen haben. Ein besonderer Dank gilt dem Gewerbeverband, der mit seiner Verlosung das Programm abrundete. Eindrücke vom Weihnachtsmarkt 2009 Ablesung der Wasseruhr an der eigenen Brunnenanlage bzw. Zisterne Die Hausbesitzer der Ortsteile Aich, Bechhofen, Geichsenhof, Mausendorf, Steinhof, Watzendorf, Wernsbach und Wollersdorf werden gebeten, die Zählerstände der Wasseruhren an der eigenen Brunnenanlage bzw. Zisterne abzulesen. Die Zählerstände der eigenen Brunnenanlagen werden für die Abrechnung der Kanaleinleitungsgebühren benötigt. Die Mitteilung der Zählerstände bitten wir telefonisch an Frau Hamberger, Tel , oder per neuendettelsau.eu durchzugeben. Bereitschaftsdienst beim Standesamt Wegen der Feiertage ist das Standesamt zur Beurkundung von Sterbefällen am Samstag, 26. Dezember 2009 und Samstag, 02. Januar 2010 jeweils von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr geöffnet. Wertstoffhof Wilde Müllablagerung Leider stellen wir vermehrt fest, dass sowohl Wertstoffe als auch Abfälle vor den Toren des Wertstoffhofes außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die generell zur Anzeige gebracht wird. Baulandbörse Die Gemeinde Neuendettelsau bietet unter anderem folgende, unbebaute Grundstücke im Baugebiet Froschlach/ Birkig zu neuen preisgünstigen Konditionen an: - Bauplatz für Einfamilienhaus, Birkenhofstraße/Schleifweg, sofort bebaubar, 600 m², auch teilbar, voll erschlossen ca , - Bauplatz für Einfamilienhaus, Ringstraße, sofort bebaubar, 764 m², auch teilbar, voll erschlossen, ca , - Bauplatz für Doppelhaushälfte, Schleifweg, sofort bebaubar, 296 m², voll erschlossen, ca , - Bauplatz für Doppelhaushälfte, Froschlach, sofort bebaubar, 385 m², voll erschlossen, ca , In den Preisen sind bereit die Hausanschlusskosten für Wasser, Strom und Nahwärme enthalten. Der Anschluss an die Nahwärme erspart Ihnen eine teure Einzelheizung. Die Gemeinde gewährt zudem einen Kinderbonus in Höhe von für jedes beim Bezug im Haushalt der Eltern lebende, minderjährige Kind. Der Bonus gilt auch für bis zu 5 Jahre nach dem Bezug geborene Kinder. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Bauamtsleiter, Herrn Scheuerpflug, Tel.: oder per an guenter.scheuerpflug@neuendettelsau.eu. Die Biotonne kommt! Die Landkreisbürger haben ab die Möglichkeit auf freiwilliger Basis ihre organischen Abfälle getrennt zu sammeln. Eine aktuelle Studie des Landesamtes für Umweltschutz hat ergeben, dass rund 45 % des Restabfalls aus organischer Substanz besteht. Diese wertvollen Rohstoffe sollen in Zukunft nicht mehr einfach in Würzburg verbrannt, sondern in den Naturkreislauf zurückgeführt werden. Helfen auch Sie, organische Abfälle in Zukunft günstig und ökologisch zu verwerten. Dafür ist die Biotonne die optimale Lösung. Probieren Sie es doch einfach aus und nutzen Sie die Biotonne als flexible Saisontonne für Ihren Grünschnitt oder bequeme Lösung für Ihre Haushaltsabfälle. Interesse an einer Biotonne? Dann füllen Sie doch einfach das Formular auf der letzten Seite des mit dem letzten Amtsblatt mitverteilten Abfallratsgebers aus oder rufen Sie direkt am Landratsamt unter Tel.: 0981/ an. Das Team der Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach berät Sie gerne.

10 10 Was darf in die Biotonne? JA Blumenabfälle / -erde Gartenabfälle Rasenschnitt Unkraut Laub Stauden Zweige Gemüse- und Obstabfälle Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen Speiseabfälle Kaffeefilter und Teebeutel Knochen, Fischgräten Hornspäne, Haare, Federn Küchentücher (Zellstoff) Papier, Pappe (in geringen Mengen) Holzabfälle (unbehandelt) NEIN Speisefette und öle Getränkeverpackungen Medikamente Hygieneartikel Windeln Textilien Blumentöpfe Staubsaugerbeutel Asche Straßenkehrricht Haustierstreu Zigarettenkippen Schnüre Gelbe Säcke Wir haben immer wieder Probleme, dass die Gelben Säcke nicht ausreichen. Die Fa. Edelhäuser stellt uns im Jahr nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung, mit dem wir jeden Bürger versorgen müssen. Bei der letzten Lieferung Gelber Säcke sind nun Säcke geliefert worden, die von der Beschaffenheit verändert sind. Des Weiteren sind anstatt der gewohnten 15 Stück nun 26 Säcke auf einer Rolle. Wir bitten deshalb in Zukunft nur noch eine Rolle pro Haushalt mitzunehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Volkshochschule - Herbst-/ Winter-Semester 2009/2010 Im Januar starten die letzten Kurse des Semsters, für die noch Anmeldungen entgegengenommen werden. Die Programmhefte für das Frühling-/ Sommer-Semester 2010 gibt es Ende Januar. Das Semester beginnt erstmalig erst nach den Faschingsferien Soziale Fragen A Altersvorsorge macht Schule - Einstiegskurs, 1x, Di, , Uhr frei Sprachen G Englisch conversation - Mittelstufe B2 6x, Di, , Uhr, 24,00 G Englisch conversation - Mittelstufe B2 6x, Di, , Uhr24,00 Entspannungstechniken und Körpertraining/ Gymnastik H Ganzheitliches Körpertraining 6x, Mo, , Uhr, 12,00 Musizieren K Didgeridoo für Fortgeschrittene 4x, Mo, , Uhr, 20,00 Das Team des Freizeitbades Novamare wünscht allen Gästen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr Müllabfuhr Die nächste Leerung der Restmülltonnen in Neuendettelsau und sämtlichen Ortsteilen verschiebt sich aufgrund des Feiertages auf Donnerstag, 07. Januar Papiertonnen und gelbe Säcke Die nächste Leerung der Papiertonnen und Abholung der gelben Säcke erfolgt am Mittwoch, 30. Dezember Öffnungszeiten Wertstoffhof in den Wintermonaten Der Wertstoffhof ist in den Wintermonaten jeden Mittwoch von bis Uhr und jeden Samstag von bis Uhr geöffnet. Der Wertstoffhof hat auch am Samstag, 02. Januar 2010 zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bauschuttdeponie Die Bauschuttdeponie ist in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar geschlossen. Streugutausgabe Die nächste kostenlose Streugutausgabe findet am Samstag, 02. Januar 2010 von Uhr im gemeindlichen Bauhof statt. Pro Familie werden zwei Eimer Sand oder Splitt ausgegeben. Romane: Boyd, William: Einfache Gewitter; Douglas, Louise: Wenn Du Liebe versprichst; Ebert, Sabine: Blut und Silber; Harris, Robert: Titan; Martinez, A. Lee: Der automatische Detektiv; Slaughter, Karin: Zerstört Sachbücher: Fröbelfisch & Co.; Schüßler-Salze bei chronischen Beschwerden; Quickfinder Babys erstes Jahr; Irland; Leipzig; Mein, dein, unser Deutschland; Das Grundgesetz; Radtouren in Deutschland; Schleider, Karin: ADHS; Trojanow: Angriff auf die Freiheit; Smoothies; Töpfern; Molcho: Umarme mich, aber rühr mich nicht an; Drachen bauen Kinder-und Jugendbücher: Achtung, fertig Baustelle!; Neue Fälle für Kwiatkowski; Neue Bände von Die drei??? Kids; Doderer: Grk jagt die blaue Ratte; Frieser: Oskar und das Geheimnis des Klosters; Fürst: Der Aufstand der Drachenreiter. 03.; Herzlichen Glückwunsch Zilly!; Keinohrhase und Zweiohrküken; Der kleine Umweltschreck; Napp: Doktor Brumm gibt Gas; Neff: Schule der Magier 02. Astaroths Angriff; Nelson: Emmaboy Tomgirl Für die 1. Klasse: Charlie, du Blindekuh!; Piratenfreunde; Ein Pony namens Pepper; Flupp, der kleine Flaschengeist; Der Piratenhund und andere Tiergeschichten Am Mittwoch, 30. Dezember 2009 ist die Bücherei wegen Abschlussarbeiten geschlossen!

11 Hauptversammlung Feuerwehr Aich Die Ehrung verdienter Mitglieder stand im Mittelpunkt der Hauptversammlung der Feuerwehr Aich. Deshalb konnte Vorstand Hermann Meyer auch eine hochkarätige Zahl an Gästen begrüßen, unter ihnen der stellvertretende Landrat Kurt Unger, Bürgermeister Gerhard Korn, Kreisbrandrat Thomas Müller, Kreisbrandinspektor Gerhard Schneider und Kreisbrandmeister Alfred Popp, die auch die Ehrung von Georg Link, Hans Hamberger und Helmut Braun für 40-jährigen Dienst bei der Feuerwehr vornahmen. Nicht anwesend konnten Hans Kittel und Werner Herrgott sein, die ebenfalls 40 Jahre Dienst leisteten. Alle Redner würdigten diesen langjährigen Dienst für die Allgemeinheit aber auch die Vorbildfunktion, die sie für die Jugend haben. Nach der Verlesung der Niederschrift und dem Jahresbericht des Kassiers, der über einen zufrieden stellenden Kassenstand berichten konnte, gab Kommandant Jürgen Schwarz seinen Bericht ab. So ist der Mitgliederstand der Feuerwehr Aich/Mausendorf mit 47 Mitgliedern, davon 38 Männer und 9 Frauen, bei einem Neuzugang, gleich geblieben. Es wurden wieder 7 Übungen abgehalten sowie beim Volkstrauertag mitgewirkt. Des Weiteren wurde das Grillfest von der Feuerwehr ausgerichtet und eine Radtour unternommen. Einsätze wurden im 115. Jahr der Wehr nicht verzeichnet. Weiter wurden keine Feste besucht und für das kommende Jahr steht auch kein Fest an. Nach dem Wunsch im letzten Jahr, wurde wieder eine Leistungsprüfung abgehalten. Angeschnitten wurde vom Kommandanten noch das Thema Alarmierungen, das vom Bürgermeister noch weiter erläutert wurde. Bürgermeister Korn sprach den Mitgliedern seinen Dank für die stetige Einsatzbereitschaft aus, auch wenn kein Einsatz verzeichnet wurde. Er ging auf die Besprechungen mit den Kommandanten in der Gemeinde Neuendettelsau ein und dem Generationswechsel, der sich hier im letzten Jahr vollzogen hat. Er streifte den Amoklauf in Ansbach wie vor allen Dingen die Alarmierung und die veraltete Technik in den Ortsteilen. Jede Wehr soll künftig mit einer Sirene ausgestattet sein und für das Jahr 2010 sind bereits 2 Sirenen eingeplant, sodass nach Inbetriebnahme der neuen Leitstelle (ILS) künftig dann alle Feuerwehren über eine Sirene verfügen. Wenn zwei Wehren zusammengeschlossen sind, muß die Wehr festlegen, in welchem Ortsteil die Sirene sein soll. Dies wurde bei der Versammlung bereits andiskutiert. Auch die Stationierung von Fahrzeugen in den Ortsteilen wurde vom Bürgermeister angesprochen mit dem klaren Hinweis, dass hier eine Beschaffung im Augenblick nicht möglich ist, teilweise aber auch nicht gewünscht wird. Für Neuendettelsau ist in den letzten Tagen des Mehrzweckfahrzeug ausgeliefert worden und für die nächsten Jahre steht das Löschfahrzeug und der Rüstwagen an. Er streifte auch die Beschaffung der Funkgeräte und die Kostenfrage. Kreisbrandrat Müller ging in Zusammenhang auf die Geehrten auf den Tag des Ehrenamtes ein. Er lobte Bürgermeister Korn weil er sich als Bürgermeister so mit den Fachthemen Feuerwehr beschäftigt und dankte gleichzeitig für die geplanten Beschaffungen in der Zukunft und die Vorausschau. Bei der Funkalarmierung ist nach seinen Worten zwischenzeitlich auch die Kostenklärung bis 2013 festgelegt. Stellvertretender Landrat Kurt Unger ging insbesondere auf die Ortsteilswehren und den Vorteil der Ortskenntnis ein, aber ebenso auf den Einsatz nach Abzug der Stützpunktwehren. Er stellte aber auch den gesellschaftlichen Wert der Wehren in den Ortsteilen heraus. Sein Dank galt dem Engagement und der Ehrenamtlichkeit, die nicht bezahlbar ist. Kreisbrandinspektor Schneider ging sowohl auf die Ehrenden und die Vorbildfunktion ein, aber auch die Leistungsprüfungen und den vorbeugenden Brandschutz während Kreisbrandmeister Popp neben den Leistungsprüfungen die Brandmelder ansprach. Nach einer kurzen Diskussion zum künftigen Standort der Sirene in Aich sowie die Alarmierung mit Telefonbaum weiterhin in Mausendorf, wurde die harmonische Versammlung geschlossen Geburtstag Reinhard Jeutner Seinen 85. Geburtstag feierte am 15. Dezember der langjährige Vorsitzende des VdK Ortsverbandes Neuendettelsau, Reinhard Jeutner. Der Jubilar wurde am 1924 in Jeschen in Schlesien geboren. Er besuchte dort die Schule und machte im Anschluss daran eine Maschinenbaulehre, bevor er bereits mit 17 Jahren eingezogen wurde. Nach seiner Ausbildung in Frankreich, war sein erster Kampfeinsatz in Russland, bei dem er schwer verwundet wurde. Nach der Gefangenschaft arbeitete er noch in Katterbach, bevor er nach Neuendettelsau ins Freizeitenheim kam konnte er einem Neuendettelsauer Bauern zur Hand gehen. Im Anschluss daran war er bei Posthalter Kolb im Einsatz, wo er zweimal am Tag mit einem Einspanner die Post zum Bahnhof fuhr und in der Landwirtschaft mitarbeitete. Im März 1950 schulte er zum Strumpfwirker um und war 25 Jahre bei der Strumpffabrik Tauscher beschäftigt. Bei der Firma Sellner war er 5 Jahre angestellt und im Anschluss daran bis zur Rente im Missionswerk. Er hat gemeinsam mit seiner bereits verstorbenen Ehefrau 3 Kinder, die alle noch in Neuendettelsau wohnen. Er selbst wohnt mit seinem Sohn in dem 1957/58 errichteten Wohnhaus in der Hubstraße. Ehrenamtlich engagierte er sich 1948 als Mitbegründer des VdK Ortsverbandes Neuendettelsau und war von 1981 bis zu seiner Krankheit 1993 auch dessen 1. Vorsitzender und ab 1995 sogar Ehrenvorsitzender. Danach war er u.a. in der Altenbetreuung tätig. Neben der Familie und vielen Freunden übermittelte Bürgermeister Gerhard Korn die Glückwünsche und den Dank der Gemeinde. von links Georg Link, Hans Hamberger und Helmut Braun N S Foto Schottmann Foto: Schottmann Reinhard Jeutner mit 1. Bürgermeister Gerhard Korn

12 12 Veranstaltungskalender vom bis Dienstag, 05. Januar Arbeitskreissitzung des Vogelschutzvereins um Uhr im Gasthaus Fäßla, Hauptstraße. Freitag, 08. Januar Stammtisch des Freundeskreises Treignac e.v. um Uhr im Gasthaus Zur Sonne, Hauptstraße. Monatsversammlung des Kleintierzuchtvereins um Uhr im Haus der Kleintierzüchter, Bechhofener Straße 5 Dienstag, 12. Januar Literaturkreis im Wohnpark von Uhr im Wohnpark. Im Rahmen der Reihe Deutsche Klassiker Goethe und Schiller geht es diesmal um 10 Gedichte von Friedrich Schiller (reclam 16062). Auskünfte unter Tel.: Treffen der Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige um Uhr im Löhe-Haus, Hauptstraße, Thema: Einstufung in eine Pflegestufe, insbesondere von Menschen mit Demenzerkrankung, es referiert Dr. Gerhard Ritter, medizinischer Dienst Ansbach. Mittwoch, 13. Januar Begegnungsnachmittag der Arbeiterwohlfahrt um Uhr im Besucherzentrum, Wilhelm-Löhe- Straße. Auf dem Programm steht ein Vortrag über Schädlingsbekämpfung im Haus, Hof und Garten von Herrn Kutz. Donnerstag, 14. Januar Tanzen zur Freude und Besinnung von Uhr im Kapitelsaal. Seniorenkreis der Pfarrei St. Franziskus um Uhr im Pfarrheim St. Franziskus, Eingang: Tulpenstraße. Thema: Beziehungsreich älter werden Freitag, 15. Januar Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Haag/Reuth um Uhr im Jägerheim in Haag. Jahresausklang mit dem Posaunenchor Auch in diesem Jahr wollen wir das Jahr mit adventlichen und weihnachtlichen Lob- und Dankliedern ausklingen lassen. Die Posaunenchöre von St. Laurentius und St. Nikolai laden herzlich ein, zum Blasen und Mitsingen an Silvester, 31. Dezember um Uhr am Löhehaus. Wir freuen uns, wenn Sie wieder, wie im vergangenen Jahr, so zahlreich kommen würden. Bruder Siegfried Huber Blutspendetermin Der nächste Blutspendetermin des Roten Kreuzes findet am Donnerstag, 7. Januar von bis Uhr im Rotkreuzhaus, Haager Str. 30, statt. Durch die Feiertage und dadurch fehlenden Blutspendetermine sind die Konserven weitgehend aufgebraucht und das Rote Kreuz ist jetzt wieder dringend auf ihre Spende angewiesen. Spenden kann jeder gesunde Bürger ab 18 Jahren bis zum 69. Lebensjahr (Frauen bis 65). Das Rote Kreuz bittet wieder um zahlreiche Beteiligung. Zum Blutspendetermin ist entweder der Blutspenderausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen. Christbaumsammlung Das Rote Kreuz führt auch 2010 wie in den Vorjahren, die Christbaumsammlung durch. Die ausgedienten Christbäume werden am Samstag, 09. Januar 2010 ab 9.00 Uhr abgeholt. Beginn ist in mehreren Straßenzügen gleichzeitig. Die Christbäume müssen mit Namenszettel am Gehweg oder Straßenrand abgestellt werden. Die Helfer holen die Christbäume ab und bitten um eine Spende, die mindestens 2,00 pro Baum betragen soll. Der Erlös kommt dem R o t e n K r e u z und dem J u g e n d R o t K r e u z Neuendettelsau zu gute. Christbäume ohne Namen werden nicht mitgenommen. Die Abholung erfolgt zwischen 9.00 und Uhr. Christbäume, die übersehen wurden, bitten wir unter Tel.: 5426 zu melden. Stall-Weihnacht des Reit- u. Fahrvereins Neuendettelsau Am Samstag des 3. Adventswochenendes veranstaltete der Reit- u. Fahrverein Neuendettelsau e.v. zum ersten Mal einen Stall-Weihnachtsmarkt. Für die passende vorweihnachtliche Stimmung sorgten u.a. die mit vielen Lichtern geschmückte Reithalle und der einsetzende Schneefall. Neben einem Verkaufsstand mit allerlei Selbstgemachtem wie z.b. bedruckten Geschirrtüchern, selbst gestrickten Socken, Lebkuchenpferdchen und Marmelade wurden auch ein Kinder-Malwettbewerb mit vielen kleinen Preisen und natürlich leckere Speisen und Getränke angeboten. Den RVN- Schulpferde-Kalender gab es in diesem Jahr auch zum ersten Mal und dieser war zum Veranstaltungsende hin ausverkauft. Die Stars des stimmungsvollen Nachmittags waren für Alle die zwei Fjordpferde Brösel und Sven und das Pony Joyce beim Pony-Reiten. Die Vorstandschaft dankt ganz herzlich den vielen ehrenamtlichen Helfern und den großzügigen Spendern und denkt über eine Wiederholung im kommenden Jahr nach. Bezirksmeisterschaft Halle 2010 der Bogenschützen Am 12. und 13. Dezember starteten 13 Neuendettelsauer Bogenschützen bei der Bezirksmeisterschaft. Am Samstag, 12. Dezember starteten die Schülerklas- Donnerstag, 31. Dezember Silvesterball zum Abschluss des 100-jährigen Vereinsjubiläums des TV 09 Dietenhofen um Uhr in der Schulturnhalle Dietenhofen. Die erfolgreichen Bogenschützen bei der Bezirksmeisterschaft.

13 sen und die Jugendlichen. Die Jugendklassenmannschaft des Schützenverein Edelweiß Neuendettelsau wurde mit den Schützen Erik Weger und Oliver Raum Bezirksmeister. Bezirksmeisterin in der Jugendklasse weiblich wurde Vera Schwab. Erik Weger erreichte in der Jugendklasse männlich den dritten Platz. Ebenfalls Dritte wurden Carina Hahn in der Juniorenklasse B und Mirjana Albert in der Schülerklasse B. Am Sonntag, 13. Dezember starteten 4 Altersklassen Schützen und Silke Diwisch in der Damenklasse. Die Altersklassenmannschaft erreichte den vierten Platz. Fotos: privat Liebe Unicef-Freunde! In diesem Jahr konnten wir 550 aus dem Verkauf von Grußkarten und Barspenden an Unicef weitergeben. Wir danken Ihnen ganz herzlich im Namen vieler bedürftiger Kinder. Wie immer gilt unser ganz besonderer Dank Herrn Jürgen Besenbeck, der die Sammlung erst ermöglichte. Danken möchten wir auch den vielen NeuendettelsauerInnen, die sich immer wieder bereit erklären, zwei Stunden lang Dienst für Unicef zu tun. Es sind fast 40 Frauen und Männer, die wir immer wieder ansprechen dürfen. Manchen von ihnen fällt es gar nicht so leicht, zwei Stunden lang zu stehen. Ganz herzlichen Dank Ihnen allen! Friederike Hoffmann, stellvertretend für viele Kinder dieser Welt Foto: privat, Jährlicher Verkauf von Grußkarten für Unicef. Weihnachtsfreude für Straßenkinder Bereits zum 13. Mal haben Schülerinnen und Schüler aus acht Klassen der Laurentius-Realschule und zwei Klassen des Laurentius-Gymnasiums unter Leitung von Frau Neumeister und Frau Ziegler Weihnachtspäckchen für die Evang. Kirchengemeinde in Herrmannstadt in Rumänien gepackt. Neuer Rekord: 152 liebevoll gefüllte Schuhkartons jeglicher Größe kamen diesmal zusammen! Gemeinsam mit ihren Eltern spendeten die SchülerInnen Mützen, Schals, Handschuhe, Socken, Waschzeug, Schreibutensilien und Spielsachen, Süßigkeiten und Kuscheltiere. Viel Arbeit macht dann noch das fachmännische Verkleben und Beschriften. Auf jedem Päckchen muss der Inhalt angegeben werden, damit das Verteilen durch die beiden Pfarrer in Herrmannstadt an die Kinder ihrer Gemeinden gerecht erfolgen kann. Auch die Kinder im Tageszentrum Offenes Haus in Herrmannstadt freuen sich über Päckchen-Spenden. Dort werden Straßenkinder betreut; sie erhalten täglich eine warme Mahlzeit und können die Schule besuchen. Den Transport nach Rumänien organisiert seit Jahren Schwester Erna Schneeberger, die als Feierabenddiakonisse im Hans-Lauerer-Haus die vielen kleinen Päckchen in großen Kartons zum Versand zusammenstellt. Regelmäßig erreichen uns Berichte, Dankesbriefe und Fotos: Große Freude, wenn die Kinder an Weihnachten ihre Päckchen öffnen. Foto, privat, Schwester Erna Schneeberger mit den Schülern der Laurentius-Realschule und des Laurentius-Gymnasiums Musikalische Vesper mit Ehrungen Im Rahmen einer musikalischen Vesper konnten verdiente Mitglieder des Posaunenchores St. Laurentius geehrt werden. Es ist bereits Tradition stellte Pfarrer Matthias Weiß bei seiner Begrüßung fest, dass der Posaunenchor im Advent die Vesper musikalisch begleitet. Er dankte dem Chor für die vielen Einsätze die er während des Jahres nicht nur in der Kirche und der Klinik, sondern bei vielen anderen Gelegenheiten hatte. Gleichzeitig bedankte er sich für die große Einsatzbereitschaft und nannte hier stellvertretend Bruder Siegfried Huber, der auch für die Finanzen und die Jungbläser zuständig ist. So konnten zwei Bläser für 10-jährige Tätigkeit geehrt werden. Bezirksobmann Robert Keil, der extra zu der Ehrung kam, konnte zwei weitere Bläser für 50 bzw. 60-jährige Bläsertätigkeit ehren. Dies waren Wolfgang Wendt für 50 Jahre und Siegfried Huber für 60 Jahre. Es sei ihm eine besondere Ehre beide 13 zu ehren, die jahrzehntelang dem Chor treu geblieben sind. Als Markenzeichen nannte er bei Wendt das Fahrrad mit Anhänger, mit dem er zu den Proben fährt. Die große Tuba kann er nicht anderweitig transportieren. Siegfried Huber bezeichnete er als Urgestein, der sich vor allen Dingen auch bei der Jugendausbildung große Verdienste erworben hat. Neben einer Urkunde und Nadel bekamen die Geehrten noch Geschenke vom Chor, vom Diakoniewerk und von Rektor Schoenauer, deren Grüße Pfarrer Weiß übermittelte. Neben verschiedenen Liedbeiträgen wurde nach den Ehrungen das gemeinsame Lied Macht hoch die Tür gesungen und dem nach dem Segen gemeinsam mit den Jungbläsern Tochter Zion jeweils unter der Leitung von Matthias Querbach, der die Grüße des Chores an die Geehrten übermittelte. N S Foto Schottmann, Die Geehrten Wolfgang Wendt und Siegfried Huber Löhe Forscher eingeführt Als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Löhe-Forschungsstelle und Pfarrer an St. Laurentius wurde am vergangenen Sonntag Pfarrer Dr. Roland Liebenberg in einem feierlichen Gottesdienst eingeführt. Der 46-Jährige war zuvor fünf Jahre lang geschäftsführender Pfarrer in der Kirchengemeinde Altdorf. Die Löhe-Forschungsstelle wurde im November 2009 offiziell von der Diakonie Neuendettelsau, der Evangelischen Landeskirche in Bayern, der Augustana-Hochschule und dem Diakonischen Werk Bayern gegründet. Sie soll sich intensiv mit dem Leben und Werk Wilhelm Löhe, dem Gründer der Diakonie Neuendettelsau und ehemaligen Neuendettelsauer Dorfpfarrer, beschäftigen. Sie haben eine schöne Aufgabe übernommen. Löhes Werk ist bis heute ein großer Schatz, der an vielen Stellen noch unentdeckt ist, sagt der Leiter der Diakonie Neuendettelsau, Rektor Hermann Schoenauer, in seiner Ansprache in der Laurentiuskirche zu dem neu eingeführten Pfarrer. Das große Erbe Löhes, so Schoenauer zu Liebenberg, biete nach wie vor viele Herausforderungen. In einem Empfang nach dem Gottesdienst im Mutterhaus hieß auch die Augustana-Hochschule, Vertreten durch

14 14 Professor Klaus Raschzok, Liebenberg willkommen. Er sei sehr dankbar, so Raschzok, dass die Löhe-Forschungsstelle errichtet werden konnte. Pfarrer Liebenberg wird neben seiner Tätigkeit in der Löhe-Forschungsstelle gleichzeitig auch Aufgaben in der Laurentius-Gemeinde wahrnehmen. Liebenberg selbst bedankte sich während des Empfangs bei den Anwesenden, dafür, dass er in Neuendettelsau sehr offen aufgenommen wurde und auf vielfältige Weise in seiner Arbeit unterstützt werde. Foto: privat, Liebenberg und Rektor Hermann Schoenauer, Leiter der Diakonie Neuendettelsau. Fahrkartenverkauf in Neuendettelsau Öffnungszeiten des Verkaufsschalters der Deutschen Bahn im Bahnhof Neuendettelsau: Montag Mittwoch Uhr Donnerstag Freitag Uhr Telefonisch ist der Bahnhof unter der Nr zu erreichen. Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Andenschule in Bogotá/ Kolumbien wollen sich ab April 2010 unser Land genauer anschauen. Dazu sucht die Andenschule Familien, die neugierig und offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15-17 Jahre alt) aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch den Besuch den eigenen Alltag neu zu erleben. Alle Schüler dieser Schule lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine meist recht gute Verständigung gewährleistet ist. Da das Programm auf eine schulische Initiative zurückgeht, ist es für Ihr kolumbianisches Kind auf Zeit verpflichtend, das zu Ihrer Wohnung nächstliegende Gymnasium oder Realschule zu besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht vom 17. April bis zum 09. Juli Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, laden wir sie ein an einem Gegenbesuch teilzunehmen. Für Fragen und weitere Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum e.v., die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Ute Borger, Friedrichstraße 23a, Stuttgart, Tel , boldteum.de. Diagnostik mit Kernspintomographie ab Januar auch in Neuendettelsau. Die Ärzte Dr. Reinhard Giesecke (Arzt für Radiologie) und Dr. Norbert Friedel (Arzt für radiologische Diagnostik) werden zum 1. Januar 2010 an der Clinic Neuendettelsau eine MRT (Magnetresonanztomograph)-Praxis eröffnen. Dann kann auch in Neuendettelsau die Untersuchung durchgeführt werden, für die viele Patienten im Landkreis bisher Wartezeiten von bis zu 3 Monaten in Kauf nehmen mussten. Die Clinic Neuendettelsau ist somit das zweite Krankenhaus im Landkreis Ansbach, das einen MRT hat und deckt mit dem MRT, Computer- Tomographen und allen Formen des konventionellen Röntgens inklusive Durchleuchtung die gesamte Bandbreite der radiologischen Diagnostik ab. Die Magnetresonanztomographie ist ein bildgebendes Verfahren. Es werden Schnittbilder des menschlichen Körpers erzeugt - Struktur und Funktion von Gewebe werden dadurch millimetergenau dargestellt. Blutgefäße wie die Hirnarterien zur Früherkennung von Durchblutungsstörungen des Gehirns können beispielsweise damit abgebildet werden. Bei der Kernspin-Tomographie handelt sich um eine sehr sichere Untersuchungsmethode, keine Röntgenstrahlen oder Radioaktivität ist mehr erforderlich. Die Praxis wird folgende Öffnungszeiten haben: Mo/Di/Do Uhr, Mi Uhr, Fr Uhr. Der neue Magnetresonanztomograph Eine herzliche Verbundenheit besteht zwischen den beiden Großmeistern Fritz Oblinger (li.), Lothar Ratschke (re) und Uwe Chszaniecki vom Karate-Dojo. Jahresabschluss mit Lehrgangshöhepunkt Lehrgänge sind für Karateka wie das Salz in der Suppe. Das Training im Verein wird durch die Anleitung und Information durch namhafte Großmeister (ab 6.Dan)kräftig gewürzt! Die rührige Karateabteilung im TSC Neuendettelsau hat sich unter der Leitung von Uwe Chszaniecki einen Namen in der Ausrichtung besonderer Lehrgänge und Seminare gemacht. Bereits zum vierten Mal in diesem Jahr trafen sich interessierte Karatejünger aus nah und fern (z.b. der Schweiz) im mittelfränkischen Karate- Mekka, wie es der Breitensportreferent des Bayrischen Karate-Bundes benannte. Lothar Ratschke aus Erfurt und Fritz Oblinger aus Ingolstadt (beide 6. Dan) verstanden es mit ihrem fundiertem Wissen und Können über die traditionelle Kampfkunst der leeren Hand einen Höhepunkt zu setzen. Ihr Engagement, die Leidenschaft für die Kampfkunst und ihre außergewöhnliche Persönlichkeit begeisterten die Teilnehmer und rechtfertigten auch die zum Teil weite Anreise. Gelohnt hat sich der Weg auch für sieben Anwärter auf Graduierungen zum 1. bis zum 3. Dan.Nach einer über zweisündigen und schweißtreibenden Prüfung konnten sie die Urkunden aus den Händen von Lothar Ratschke und Fritz Oblinger entgegen nehmen. Wiederum viel Lob gab es für die gekonnte und bewährte Organisation des Gastgebervereins TSC Neuendettelsau. Viele der Teilnehmer waren nicht zum ersten Mal in Mittelfranken und werden es auch nicht zum letzten Mal gewesen sein, denn Uwe Chszaniecki und sein engagiertes Team haben auch für 2010 wieder einige Highlights geplant. Uwe Chszaniecki Erfolge der Tischtennis Abteilung Bei den Bezirksmeisterschaften von Mittelfranken feierten einige Spielerinnen und Spieler des TSC in ihren Altersklassen tolle Erfolge. Alina Sauerhammer wurde ungeschlagen Erste und hat sich damit für den Future Cup in Donauwörth qualifiziert. Dort treten die 40 besten Spie-

15 15 lerinnen aus ganz Bayern gegeneinander an. Erik Kristenko schied nach 4 Siegen leider im Viertelfinale aus und hat die Qualifikation damit nur knapp verpasst. In der Doppel-Konkurrenz belegte Alina zusammen mit Sarah Höng den zweiten Platz. Xin Pei schaffte einen hervorragenden 3. Platz im Einzel und wurde im Doppel Vizemeister mit Nina Hollederer. Dritte im Doppel wurden Anna Mayer und Sarah Weber. Foto: privat Soforthilfe in Tansania angekommen Die bayerische Soforthilfe für die vom Hunger betroffenen Regionen im Norden Tansanias ist bei den Bedürftigen angekommen. In den Landkreisen Hai, Rombo und Siha erhielten über alte und behinderte Menschen sowie Witwen und Waisen je 10 kg Mais. In der ersten Phase konnten insgesamt 162 Tonnen Mais für die Diözesen Nord, Arusha, Meru und Pare gekauft werden. In der zweiten Phase wird nun an von den Gemeinden ausgewählte Familien Saatgut ausgegeben. Bisher konnten aus dem Katastrophenfonds der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und eingegangenen Spenden Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Maishilfe überbrückt nach Aussage der tansanischen Partnerkirche nur einen kurzen Zeitraum von etwa 1 ½ Monaten. Der Norden Tansanias und Teile Kenias, so teilt das Centrum Mission EineWelt mit, wurden in den letzten Jahren von einer extremen Dürre heimgesucht. Ausgebliebene Regenfälle hatten die gesamte Ernte vernichtet, sowie das Vieh an Wasser- und Futtermangel verenden lassen. In einigen Gebieten hat es jetzt zwar geregnet, aber selbst bei günstiger Witterung könne erst im nächsten Jahr mit einer Ernte gerechnet werden. Zudem erschweren jetzt die übermäßigen Regenfälle die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen. Das Centrum Mission EineWelt, das sich derzeit besonders mit der Frage des weltweiten Hungers beschäftigt, hat auf diese Katastrophe mit einem Spendenaufruf reagiert. Alle Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblattes Neuendettelsau finden Sie unter: und bei Alina Sauernhammer, die sich für den Future Cup in Donauwörth qualifiziert hat. Hilfe aus Bayern: Hilfsbedürftige in Tansania bei der Verteilung der Maissäcke. 7. Altbautage Mittelfranken Informationen rund um Modernisieren, Energiesparen, Wohlfühlen Am 20. und 21. Februar 2010 ist es wieder soweit: Zwei Tage lang können sich Hausbesitzer, Architekten und Handwerker über die Themen Modernisieren, Energiesparen, Wohlfühlen informieren. Während der Altbautage werden über 100 Aussteller vor Ort sein, die den Besuchern Rede und Antwort stehen. Fachvorträge und Praxisvorführungen runden die Veranstaltung im Bildungszentrum der Handwerkskammer ab. Die Altbautage werden von der Handwerkskammer für Mittelfranken und dem Netzwerk Bau und Energie des Vereins EnergieRegion Nürnberg e.v. veranstaltet. Der Eintritt ist frei. Zudem wird ein kostenloser Bus-Shuttle angeboten, der ab der U-Bahnstation Herrnhütte (P+R) zum Bildungszentrum und zurück verkehrt. Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten und dem großen Besucherandrang ist es ratsam, dieses kostenfreie Angebot zu nutzen. Zudem findet während der Veranstaltung eine Besucherumfrage mit Verlosung statt. Informationen: Datum: 20. und 21. Februar 2010, Öffnungszeiten: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Ort: Bildungszentrum der Handwerkskammer für Mittelfranken, Sieboldstr. 9, Nürnberg, Eintritt: frei Weitere Infos: Weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken, Susanne Eichner, Telefon , susanne_eichner@hwkmittelfranken.de. St. Nikolai Donnerstag, , Heiliger Abend Uhr Kinderkirche in St. Nikolai, Thema: Komm, wir gehen zur Krippe, Team Uhr Familiengottesdienst in St. Nikolai Pfr. Stahl Uhr Christvesper in St. Nikolai Pfr. Singer Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Wernsbach, Pfr. Singer Uhr Christmette mit Abendmahl in St. Nikolai, Pfr. Stahl Freitag, , 1. Weihnachtstag 9.30 Uhr Gottesdienst in St. Nikolai Pfr. Singer 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Reuth, Pfr. Stahl Samstag, , 2. Weihnachtstag 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in St. Nikolai, Pfr. Stahl Sonntag, Uhr Gottesdienst in St. Nikolai Pfr. Sperl

16 16 Donnerstag, , Silvester Uhr Altjahresabend-Gottesdienst in St. Nikolai, Pfr. Stahl Freitag, , Neujahr 9.30 Uhr Neujahrs-Gottesdienst in St. Nikolai, Pfr. Walther Sonntag, 03. Januar Uhr Gottesdienst in St. Nikolai mit Aussendung der Sternsinger, Pfr. Singer Uhr Gottesdienst in Wernsbach Pfr. Singer Mittwoch, , Epiphanias 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in St. Nikolai, Pfr. Dr. Hauenstein 9.30 Uhr Gottesdienst in Reuth Pfr. Singer 9.30 Uhr Gottesdienst in St. Franziskus mit Abschluss der Sternsinger- Aktion Donnerstag, Uhr Nikolai-Frauenkreis im Löhehaus; Thema: Leben und Schaffen von Gisela Harupa, Pfr. Görner St. Laurentius Donnerstag, , Heilig Abend Uhr Christvesper (Familiengottesdienst - Pfr. Weiß) Uhr Christvesper in der Christophoruskapelle (Pfr. Winkler) Uhr Christmette (Kantorei - Rektor Schoenauer) Freitag, , I. Christfesttag 9.30 Uhr Deutsche Messe (Rektor Schoenauer) Uhr Vesper Samstag, , II. Christfesttag 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Müller) Uhr Gottesdienst in der Christophoruskapelle (Pfr. Winkler) Uhr Vesper Sonntag, , 1. Sonntag nach dem Christfest 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr.in Lefèvre) Uhr Vesper Montag, Tag der unschuldigen Kinder Uhr Vesper Dienstag, Uhr Komplet Mittwoch, Uhr Vesper Donnerstag, , Altjahrabend Uhr Jahresschlussgottesdienst (Pfr. Bloch) Uhr Andacht zum Jahreswechsel (Pfr.in Lefèvre) Freitag, , Neujahr 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weiß) Uhr Vesper mit Heiligem Abendmahl Samstag, , Todestag von Wilhelm Löhe 8.30 Uhr Matutin Sonntag, , 2. Sonntag nach dem Christfest 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr.in Lefèvre) Uhr Vesper Dienstag, Uhr Komplet Mittwoch, , Epiphanias 9.30 Uhr Deutsche Messe ( Missionar i. R. Gerd Sander und Pfr. Müller) Uhr Gottesdienst in der Christophoruskapelle (Pfr. Winkler) Uhr Vesper Donnerstag, Uhr Matutin St. Franziskus Mittwoch, Uhr Stählin-Heim: Hl. Messe (n.mg., STM) Uhr Pfarrh.: Exerzitien im Alltag Advent 2009 Donnerstag, Heiliger Abend Uhr Krippenspiel der Kinder - Wortgottesdienst - Krippenopfer der Kinder (BSt, MAl) Uhr Christmette (mit Weihrauch, für + Manuel Halbmann und Angehörige; m.gd. für + Alexander Deksheimer, Nikolas Brandt & Konstantin Haag - feierlich gestaltet vom Kirchenchor - STM) Freitag, WEIHNACHTEN Uhr Hochamt (für die Pfarrgemeinde, STM, Predigt MAl) Samstag, WEIHNACHTEN Uhr Hochamt (für + Gretl Hinkl, STM, MAl) Uhr Wicklesgreuth: Hl. Messe (für + Manfred Duchac-Morton - feierlich gestaltet durch den Männergesangsverein Wicklesgreuth) FEST DER HEILIGEN FAMILIE [H] Sonntag, Uhr Hochamt (für die Pfarrgemeinde, m.gd. für + Engelbert Brendel zum Jahrestag; m.gd. für + Erwin Meiszus; m.gd. für + Eltern Scheinkönig - feierlich gestaltet vom Gesangverein Neuendettelsau, STM) mit Segnung des Johannesweins anschl. Umtrunk im Pfarrheim Uhr Taufe Julia Roedel, Neuendettelsau Dienstag, Uhr Kein Rosenkranzgebet und keine Hl. Messe Donnerstag, Uhr Jahresschlussandacht mit Predigt, Aussetzung und Te Deum (mit Weihrauch; Jahresrückblick und Predigt) Uhr Gebet zwischen den Jahren (STM) Freitag, Neujahr Uhr Hochamt zu Neujahr mit Dreikönigsweihe und Möglichkeit zum Kommunionempfang unter beiden Gestalten (für die Pfarrgemeinde, STM) Samstag, Uhr Pfarrheim: Ausgabe Gewänder zur Sternsingeraktion 2. SONNTAG NACH WEIHNACHTEN C Sonntag, Uhr St. Nikolai: Aussendungsgottesdienst der Sternsinger Uhr Hochamt (für + Ehem. Heinrich Fuchs u. Angeh.) Dienstag, Uhr Rosenkranzgebet Uhr Hl. Messe (für + Jörg Rittmann, STM) Mittwoch, ERSCHEINUNG DES HERRN [H] Uhr Hochamt, gestaltet als Familiengottesdienst mit Empfang der Sternsinger (mit Weihrauch; für die Pfarrgemeinde - STM, Predigt MAl) Uhr Stählin-Heim: Hl. Messe mit den Sternsingern (n.mg., STM) Donnerstag, Uhr Gelegenheit zum Empfang des Sakramentes der Versöhnung (Beichte) Uhr Rosenkranzgebet Uhr Hl. Messe (für + Heinz Goldmann, STM) bis Uhr Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten Uhr Pfarrheim: Weil Gott mich liebt... Das Sakrament der Versöhnung für unsere Kinder. Zweiter Abend für die Eltern unserer Erstkommunionkinder. (STM, BSt) Freitag, Uhr Kein Rosenkranzgebet und keine Hl. Messe Uhr Pfarrheim: Nachtreffen Exerzitien im Alltag Advent 2009 mit Hl. Messe (n.mg., STM) und Agape

17 17 Öffnungszeiten im Jugendzentrum, Wilhelm-Löhe-Straße 26 Montag, Mittwoch und Donnerstag von Uhr und Uhr Dienstag von Uhr, Freitag von Uhr LEHRSTELLENCOACHING Beratung und Begleitung rund um die Ausbildung Stress mit dem Chef? Lernen für die Berufsschule? Schulden? Am liebsten alles hinschmeißen? Holen Sie sich Unterstützung von einem Lehrstellencoach! Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Lissi Emmert (Dipl.Sozialpädagogin (FH)/ Lehrstellencoach) in Ansbach, Wassertrüdingen oder Windsbach. Kontakt: Johann-Sebastian-Bach-Platz 28, Ansbach, Tel.: 0981/ , mobil: 0151/ , Baum- und Heckenschnitt, Baumfällungen, Dachrinnenreinigung, Entrümpelung u.v.m., Fa. Körber, Tel.: 1602 IMMOBILIE gesucht? KAUF- und MIETANGEBOTE, täglich aktualisiert unter: Tel.: , bzw. Rasen- und Beetanlagen, Gehölz, Hecken- und (Obst)-Baumpflege, Kleintransporte, Garten und Haus-Service, M. Beuckert, 0160/ NDA, 3-Zi.-Whg. nähe Clinic, 1. OG, ca. 76m², 3 Balkone, Keller, KM 420,- + NK, TG-Stellplatz 30,-, ab prov. frei zu verm., Handy: Zi.-Whg. EG, ca. 60m², Wintergarten + Terrasse zu verm., 350,- + NK, Tel oder Grüner Daumen" für kleines Haus (65qm Wohnfläche) mit Garten (ca qm), ruhige Lage in Windsbach/OT Bertholdsdorf, 2 Zim. Küche, Bad, St.Pl.ab sofort zu vermieten, VB Euro NK. Te Suche zuverlässige Haushaltshilfe, ab sofort, langfristig, Tel.: Zi. Maisonettewhg. ca. 105m², Balkon, zu verm., 550,- + NK, Tel oder Zi.-Whg. 96m², Balkon, zu verm. 450,- + NK, Tel oder DHH, 170m² Wfl., mit Einliegerwohnung und Wintergarten zu verk ,-, Tel oder ZU VERSCHENKEN: "Publik-Forum" mehrere Jahrgänge der Zeitschrift für kritische Christen. Tel Neuendettelsau, Aicher Straße 1-Zi-Whg., Wohnfl. ca. 37 m², DG, Balkon, Keller, Kabel, TG-Stellpl., ab provisionsfrei zu vermieten. KM 192,50, TG-Stellpl. 33,50, NKV 78,00, gesamt 304,00, Tel.: (09874) Neuendettelsau, Kreuzlach Freundliche 3-Zi-Whg., Wohnfl. ca. 70,4 m², OG, Wintergarten, Keller, TG-Stellpl. ab sofort provisionsfrei zu vermieten. KM 355,-, NKV 148,-, TG-Stellpl. 35,-, gesamt 538,-, Tel.: 09874/68860 Neuendettelsau, Kreuzlach Gemütliche 2-Zi-Whg., Wohnfl. ca. 50,10 m², DG, Keller, TG-Stellplatz, ab provisionsfrei zu vermieten. KM 250, Stellplatz 15, NKV 100, gesamt 365, Tel.: (09874) Nachhilfe von privat. Franz., Engl., Spanisch, Deutsch, tägl. n. Vereinbarung, Tel.:

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