Evaluation DGUV Vorschrift 2
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- Willi Gerstle
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1 Arbeitsschutz Aktuell, Hamburg, Dr. Frank Bell
2 Reform der Kleinbetriebsbetreuung in 2005 Hamburg, Seite 2
3 Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte (Anlage 1) Anlass- Betreuung Anlass im Betrieb Grundbetreuung Keine Zeitangabe Hamburg, Seite 3
4 Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Anlage 3 und 4) Anlass- Betreuung Bedarfs- Betreuung Informations- und Motivationsmaßnahmen Anlass im Betrieb Bedarf im Betrieb Vorgabe UVT Hamburg, Seite 4
5 Evaluation BGV A2 Kleinbetriebsbetreuung, 2010 Evaluation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen Alternative bedarfsorientierte Betreuung und Regelbetreuung Hamburg, Seite 5
6 Reform der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in 2011 (Anlage 2) Hamburg, Seite 6
7 Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2) Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa Hamburg, Seite 7
8 Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart einer Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ-Kode) Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) 2,5 1,5 0,5 Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb erforderlich. Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem für jeden Leistungserbringer beachten. Hamburg, Seite 8
9 Grundbetreuung: Betriebsarten - Betreuungsgruppen Auszug aus Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Lfd. Nr. WZ- Kode WZ 2008-Bezeichnung Gr. I Gr. II Gr. III Herstellen von Kunststoffwaren X Gießereien X Abwasserentsorgung X Zentralbanken und Kreditinstitute X Öffentliche Verwaltung X Kindergärten und Vorschulen X Grundschulen X Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks X Vergnügungs- und Themenparks X Hamburg, Seite 9
10 Aufgabenfelder der Grundbetreuung 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation Hamburg, Seite 10
11 Betriebsspezifische Betreuung im Überblick 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 8 Aufgabenfelder 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.r. temporär) 5 Aufgabenfelder 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.r. temporär) 2 Aufgabenfelder 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.r. temporär) 1 Aufgabenfeld Hamburg, Seite 11
12 , Anlage 2 Hamburg, Seite 12
13 Hintergrund Abstimmungsgespräche DGUV/BMAS/LASI: In allen zur Entwicklung der DGUV Vorschrift 2 geführten Gesprächen zwischen BMAS, LASI und DGUV ist hervorgehoben worden, dass eine Evaluation erforderlich ist. Vorbereitender Schriftverkehr BMAS/DGUV ab April 2014 Auftrag des GAP 3/2014 vom , mit der Evaluation der DGUV Vorschrift 2 im Herbst 2014 zu beginnen Sitzungen des Fachpolitischen Begleitkreises im Februar, Mai und Oktober 2015: Erörterung des Grobkonzepts zwischen BMAS, BAuA, LASI und DGUV/UVT sowie des des Feinkonzepts Hamburg, Seite 13
14 Fachpolitischer Begleitkreis* Beratung und Begleitung *BMAS, BAuA, LASI, DGUV, UVT Gremien der DGUV* laufende Information/ Abstimmung *GAP, PLK Projektgremium* Konzeption und Durchführung *DGUV, UVT, FB ORG Beirat* Beratung *BMAS, BAuA, LASI, BDA, DGB, VDSI, VDBW, DGAUM, UVT, DGUV Projektorganisation Hamburg, Seite 14
15 Gegenstand und Ziele der Reform waren Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 (Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten): Inhaltliche Ziele Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen Ansatzes der Betreuung Stärkere Ausrichtung der Betreuungsleistung auf Inhalte, nicht auf festgelegte Zeiten Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Betriebe/Verwaltungen Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse Hamburg, Seite 15
16 Gegenstand und Ziele der Reform waren Strukturelle Ziele Einteilung aller Betriebe und Verwaltungen in drei Betreuungsgruppen mit jeweils festen Einsatzzeiten für die Grundbetreuung Zuordnung eines vollständigen Betriebs mit allen Beschäftigten in nur eine Betreuungsgruppe Wegfall des früher teilweise vorhandenen Degressionsansatzes für die Einsatzzeiten bei grundsätzlichem Erhalt des Betreuungsumfangs gesamt im Schnitt Definition der Gesamtbetreuung durch Grundbetreuung und betriebsspezifischen Teil der Betreuung Klarstellung, dass Arbeitsmedizinische Vorsorge Gegenstand des betriebsspezifischen Teils der Betreuung ist Zusammenarbeit von BA und Sifa stärken Eigenverantwortliche und bedarfsgerechte Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung auf BA und Sifa Eigenverantwortliche und bedarfsgerechte Ermittlung des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung durch den Betrieb Hamburg, Seite 16
17 Zweck der Evaluation ist es belastbare Erkenntnisse zur quantitativen und qualitativen Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 zu gewinnen (Erkenntnisfunktion) die Erreichung der strukturellen und inhaltlichen Ziele zu überprüfen (Kontrollfunktion) sowie die Folgen für Sicherheit und Gesundheit durch die getroffenen Regelungen abzuschätzen (Erkenntnisfunktion) und ggf. Grundlagen für Optimierungen der Vorschrift vorzuschlagen. (Optimierungsfunktion) Johnny Lye - Fotolia.de Hamburg, Seite 17
18 Forschungsleitende Fragestellungen der Evaluation Umsetzung In welchem Umfang sind die Ziele der Reform der DGUV Vorschrift 2 umgesetzt? 1 Anwendbarkeit und Praktikabilität Wie ist die betriebliche Anwendbarkeit und Praktikabilität zu bewerten? 2 Wirkung im Betrieb Welche Folgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entstehen durch die getroffenen Regelungen? 3 Empfehlungen für die Veränderung der Vorschrift Hamburg, Seite 21
19 Forschungsleitende Fragestellungen der Evaluation Umsetzung der Ziele der Reform 23 Fragestellungen zu: Umsetzung der Grundbetreuung Umsetzung des betriebsspezifischen Teils der Betreuung Umsetzung der Betreuung Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure Stärkung der Eigenverantwortung Zeitgemäße Betreuungserfordernisse 1 Hamburg, Seite 22
20 Forschungsleitende Fragestellungen der Evaluation Anwendbarkeit und Praktikabilität - 6 Fragestellungen: Wie gelingt die Abgrenzung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung? Wie praktikabel ist die Zuordnung des Betriebs mittels WZ-Code? Wie wird die Handhabbarkeit und Praktikabilität von Anhang 4 bewertet? Wie bekannt sind die Handlungshilfen zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2? Inwieweit werden die Handlungshilfen angewendet und wie werden sie bewertet? Wie werden Handhabbarkeit, Verständlichkeit und Praktikabilität der DGUV Vorschrift 2 insgesamt bewertet? 2 Hamburg, Seite 23
21 Forschungsleitende Fragestellungen der Evaluation Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit 2 Fragestellungen Inwieweit hat sich die Qualität der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung mit Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 verändert? Welche Auswirkungen hat die DGUV Vorschrift 2 auf den betrieblichen Arbeitsschutz? (z.b. Vorhandensein der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, etc.) 3 Hamburg, Seite 24
22 Methodenüberblick 1. Standardisierte Befragung von A) Unternehmensleitungen und B) betrieblicher Interessenvertretung 2. Standardisierte Befragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit 3. Halbstandardisierte Interviews mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit 4. Abfrage bei den Präventionsabteilungen der UVT und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Hamburg, Seite 25
23 Methoden I 1. Standardisierte Befragung von A) Unternehmensleitungen und B) betrieblicher Interessenvertretung Stichprobe: Betriebe, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 fallen, d.h. Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten prozentuale Verteilung proportional auf die Betriebsgrößenklassen Rekrutierung der Stichprobe und Durchführung der Befragung über Meinungsforschungsinstitut (Telefonumfragen) Fragebogen: Allgemeine Angaben, Umsetzung der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb Zeitraum: Juni bis August 2016 Hamburg, Seite 27
24 Methoden II 2. Standardisierte Befragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Rekrutierung über Verbände/Netzwerke Erhebung der folgenden Kriterien zur Einordnung der Ergebnisse: Vertragsverhältnis (angestellt, überbetrieblich, selbstständig), Betriebsgröße oder Anzahl der zu betreuenden Betriebe, Möglichkeit des Vergleichs vor/nach der Reform Fragebogen: Allgemeine Angaben, Umsetzung der Betreuung, Grundbetreuung, Betriebsspezifischer Teil der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb Online-Umfragen Zeitraum: August bis Oktober 2016 Hamburg, Seite 28
25 Methoden III 3. Halbstandardisierte Interviews mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ca. 20 bis 25 Betriebsärzte und ca. 20 bis 25 Fachkräfte für Arbeitssicherheit teilstandardisiert, offene und geschlossene Fragen vor allem qualitative Aussagen Akquise über geeignete Firmen, die UVT und ggf. die Verbände Interviewleitfaden: Allgemeine Angaben, Umsetzung der Betreuung, betriebsspezifischer Teil der Betreuung, Bewertung, Auswirkungen im Betrieb Zeitraum: Juli bis Oktober 2016 Hamburg, Seite 29
26 Methoden IV 4. Abfrage bei den Präventionsabteilungen der UVT und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Zielgruppe: Präventionsleitungen der UVT und Leitungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden per , Beantwortung mit Hilfe von Kolleginnen und Kollegen Fragenkatalog: Rückmeldungen der Betriebe, Aktualisierung der WZ-Codes, Ausnahmetatbestände, Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben, Bewertung Zeitraum: Juni bis August 2016 Hamburg, Seite 30
27 Weiteres Vorgehen Vorstellung von Ergebnissen in Gremien der DGUV (Ende 2016 und Anfang 2017) Erstellung Gesamtbericht (November 2016 bis März 2017) Ableitung von Empfehlungen zur Anpassung der DGUV Vorschrift 2 (2017) Hamburg, Seite 31
28 Vielen Dank für s Zuhören und Ihr Interesse! frank.bell@dguv.de Hamburg, Seite 32
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