Agenda der 1. Veranstaltung
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- Wolfgang Geier
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1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC
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3 Agenda der 1. Veranstaltung Wesen der Umsatzsteuer Funktionsweise der Umsatzsteuer Prüfungsschema Gegenstand der Besteuerung Lieferungen und sonstige Leistungen Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb Slide 3
4 Wesen der Umsatzsteuer Verkehrsteuer Objektsteuer Indirekte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer Harmonisierung im EG-Binnenmarkt! Slide 4
5 Funktionsweise der Umsatzsteuer Brutto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug 1. Umsatz 2. Umsatz 3. Umsatz U1 U2 U3 Nettokaufpreis Nettokaufpreis Nettokaufpreis FA FA FA USt USt USt 950 Endverbraucher USt 380 VSt - Zahllast 380 USt 760 VSt./. 380 Zahllast 380 USt 950 VSt./. 760 Zahllast 190 Slide 5
6 Prüfschema I. Steuerbarkeit ( 1 UStG) Leistungsaustausch, Einfuhr oder innergemeinschaftlicher Erwerb ja nein Unentgeltliche Wertabgabe? (steuerbar) ja nein (steuerbar) II. Steuerpflicht ( 4 UStG) Steuerbefreiung? ( 4 UStG) Option nach 9 UStG nein ja ja nein (steuerfrei) (steuerpflichtig) III. Steuersatz ( 12 UStG) ermäßigter Steuersatz? ( 12 Abs. 2 UStG) ja nein allg. Steuersatz IV. Bemessungsgrundlage ( 10, 11 UStG) V. Steuerschuld/ Entstehungszeitpunkt ( 13, 13b Abs 1 UStG) 1. Bei Soll-Versteuerung (Regelfall) 2. Bei Ist-Versteuerung ( 13 i.v.m. 20 UStG) 3. Bei Verlagerung der Steuerschuldnerschaft ( 13b Abs. 1 UStG) VI. Steuerschuldner ( 13a, 13b Abs. 2 UStG) VII. Berichtigung des Steuerausweises ( 14c UStG) VIII. Vorsteuerabzug ( 15 UStG) IX. Haftung ( 13c, 13d, 25d UStG) 1. Entgelt bei Leistungsaustausch und innergemeinschaftlichem Erwerb durch Lieferung 2. (Zoll) Wert bei der Einfuhr 3. Einkaufspreis, Kosten bei unentgeltlichen Wertabgaben und innergemeinschaftlichem Verbringen Slide 6
7 Gegenstand der Besteuerung Arten von Umsätzen Umsätze gem. 1 Abs. 1 UStG Nr.1: Lieferungen und sonstige Leistungen Nr. 4: Einfuhr Nr. 5: Innergemeinschaftlicher Erwerb Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. 1 Abs. 1a UStG Slide 7
8 Gegenstand der Besteuerung Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (Nr. 1) Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die 2. ein Unternehmer 3. im Inland 4. gegen Entgelt 5. im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt sein. Slide 8
9 Gegenstand der Besteuerung Lieferungen/sonstige Leistungen Lieferungen und sonstige Leistungen, die... Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne Lieferungen 3 Abs. 1 UStG Sonstige Leistungen 3 Abs. 9 UStG Slide 9
10 Gegenstand der Besteuerung Lieferungen/sonstige Leistungen Beispiele a) Die VW AG verkauft eine in Wolfsburg gelegene Lagerhalle an die Porsche SE. b) Die Yellow AG versorgt Frau Müller im Jahr 2007 mit Strom. c) Steuerberater Meyer verkauft seine Kundenkartei an einen Berufskollegen. d) Die Schneiderin Frau S kürzt die Hose und näht einen Knopf an. Slide 10
11 Gegenstand der Besteuerung Unternehmer... ein Unternehmer... Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt ( 2 Abs. 1 UStG) Unternehmerfähigkeit - Natürliche Personen - Personengesellschaften - Juristische Personen Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit - Wirtschaftliche Tätigkeit - Nachhaltigkeit - Einnahmeerzielungsabsicht Slide 11
12 Gegenstand der Besteuerung Unternehmer Selbständigkeit - Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung - Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko - Keine Weisungsgebundenheit bei natürlichen Personen (Arbeitnehmer) oder juristischen Personen (Organschaft) Slide 12
13 Gegenstand der Besteuerung Unternehmer Umsatzsteuerliche Organschaft ( 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) Organgesellschaft: nur juristische Personen (z.b. GmbH, AG) Organträger: jeder Unternehmer Beherrschung - finanzielle Eingliederung - wirtschaftliche Eingliederung - organisatorische Eingliederung Organträger ist Steuerschuldner Umsätze zwischen Organ und Organträger sind als Innenumsätze nicht umsatzsteuerbar Slide 13
14 Gegenstand der Besteuerung Inland... im Inland... Inland Ausland Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Strandlinie und der deutschen Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb der Zollgebiete (sog. Exotengebiete) Gebiet der anderen EU-Staaten (z.b. Frankreich, Italien, Belgien usw.) mit Ausnahme bestimmter Exotengebiete (z.b. Kanarische Inseln) einschließlich Monaco und der Isle of Man Gebiet außerhalb der EU-Staaten (z.b. Schweiz, USA, Japan) sowie Exotengebiete Gemeinschaftsgebiet Übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland Slide 14
15 Gegenstand der Besteuerung - Inland Nur Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, können in Deutschland steuerbar sein Ausnahme Lieferungen und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in Freihäfen und in Gewässern des Hoheitsgebiets ( 1 Abs. 3 UStG) Slide 15
16 Gegenstand der Besteuerung - Inland Beispiel Der in Hamburg lebende russische Musiker A tritt während einer Mittelmeerkreuzfahrt allabendlich auf einem britischen Luxusdampfer zur Unterhaltung der Gäste auf (Fall 1). Außerdem erfüllt er Engagements auf der Überfahrt von Bremerhaven nach Helgoland auf einem deutschen Schiff (Fall 2) und auf einem Flug von Hamburg nach München in einem amerikanischen Flugzeug (Fall 3). Slide 16
17 Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit... gegen Entgelt... Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer ( 10 Abs. 1 Satz 2 UStG) Voraussetzungen 1.Vorhandensein von Leistendem und Leistungsempfänger 2.Vorliegen eines Leistungsaustauschs (Leistung und Gegenleistung) 3.Innerer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (Leistung richtet sich auf den Erhalt einer gewollten, erwartbaren oder erwarteten Gegenleistung) Slide 17
18 Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit Beispiele Ein Arzt behandelt in seiner Praxis einen Patienten unentgeltlich. Der Bäcker- und Konditormeister U hat in Koblenz eine Bäckerei und in Neuwied ein Café. Die Bäckerei liefert Kuchen und Brötchen gegen Rechnungserteilung und Bezahlung an das Café. Der Tennisverein Paderborn erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag von 500. Nichtmitglieder zahlen für die einstündige Platzbenutzung 15. Eine Trainerstunde kostet auch für Mitglieder 25. Slide 18
19 Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit d) Der Unternehmer U versendet mit der Deutschen Bahn AG Waren an den Abnehmer A in Dresden. Während des Transports wird ein Teil der Waren so beschädigt, dass er nicht mehr verkauft werden kann. Die Deutsche Bahn zahlt U dafür eine Entschädigung. e) Student Findig beteiligt sich bei der Vorstellung seiner Geschäftsidee im Rahmen von des Wettbewerbes plug&work von hannoverimpuls. Er erhält er den 1. Preis für seine Geschäftsidee zuerkannt und auf sein Bankkonto wird ein Preisgeld in Höhe von überwiesen. f) Der Steuerberater Gierig erbringt Steuerberatungsleistungen an seinen Mandanten. Nachdem Gierig die Steuererklärung erstellt hat, aber bevor er seine Rechnung schreibt, wird der Mandant insolvent, er ist nicht mehr in der Lage zu zahlen. Slide 19
20 Gegenstand der Besteuerung Unternehmen... im Rahmen seines Unternehmens ausführt. - Unternehmenseinheit - Grund- und Hilfsgeschäfte - Beginn und Ende unternehmerischer Tätigkeit Vorbereitungshandlungen Problematik des erfolglosen Unternehmers - Unternehmensvermögen Gemischt genutzte Gegenstände Unternehmenstypische Gegenstände Vertretbare Sachen Slide 20
21 Gegenstand der Besteuerung Unternehmen a) Ein Studienreferendar verkauft und übergibt in Koblenz sein gebrauchtes Fahrrad an eine Schülerin für 50,-. b) Ein Arzt behandelt in seiner Praxis in Bonn einen Patienten auf Krankenschein. c) Studienrat A, Bonn, übt nebenberuflich als Fachbuchautor für einen deutschen Verlag eine schriftstellerische Tätigkeit aus, für die er ein Honorar bezieht. d) Der Verlag Gabler befindet sich zu 100% im Besitz der Bertelsmann AG. Gabler lässt Exemplare der Steuerlehre 1 herstellen. Nach der Produktion übergibt der Gabler-Verlag diese Bücher zum Absatz an die Vertriebsgesellschaft der Bertelsmann AG (VVA) in Gütersloh. Slide 21
22 Gegenstand der Besteuerung Unternehmen e) Schneider ist Angestellter eines Industrieunternehmens in Paderborn. Außerdem ist er Eigentümer einer Eigentumswohnung in Bielefeld, die er für monatlich vermietet hat. f) Architekt Kowalski in Bremen bewirkte im letzten Kalenderjahr Leistungen gegenüber verschiedenen Bauherren. Außerdem verkaufte er seinen PC, der überwiegend beruflichen Zwecken diente und ein gebrauchtes Klavier, welches seine Frau nutzte. Slide 22
23 Gegenstand der Besteuerung Steuerbarkeit der Einfuhr (Nr. 4) Der Umsatzsteuer unterliegt die Einfuhr 2. von Gegenständen 3. im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg. Slide 23
24 Gegenstand der Besteuerung - Einfuhr Erhebung und Verwaltung durch die Zollverwaltung (Bundesebene) Neuer Einfuhrbegriff seit dem Drittlandsgegenstand gelangt in das Inland und Vorgang ist im Inland steuerbar Nicht steuerbar, wenn in einem Zollverfahren befindlich (aktive Veredelung, Versandverfahren) Gegenstandsbegriff (Leistungsimport nicht erfasst!) Inland (= Definition wie bei Lieferungen und sonstigen Leistungen) zusätzlich die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg als deutsches Zollgebiet (nicht Inland i.s.d. UStG) Slide 24
25 Gegenstand der Besteuerung Steuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (Nr. 5) Der Umsatzsteuer unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb 2. im Inland 3. gegen Entgelt. Details in einer späteren Veranstaltung Slide 25
26 Gegenstand der Besteuerung Geschäftsveräußerung im Ganzen ( 1 Abs. 1a UStG) Unternehmen oder gesondert geführter Betrieb (wirtschaftlich selbständig) im Ganzen (wesentliche Betriebsgrundlage/n) entgeltlich oder unentgeltlich an Unternehmer übertragen oder in eine Gesellschaft eingebracht Wirkung auf Vorsteuerabzugsberichtigung über 15a Abs. 10 UStG Umsätze sind nicht steuerbar Slide 26
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