Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen
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- Nora Zimmermann
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2 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält Sozialhilfe? 19 " Welche Formen des Zusammenlebens kennt der Gesetzgeber? 27 " Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 28 " Ein Überblick 30 " Hilfe zum Lebensunterhalt 37 " Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 38 " Hilfen zur Gesundheit 41 " Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 45 " Hilfe zur Pflege 48 " Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 50 " Hilfe in anderen Lebenslagen
3 5 Wie wird mein Bedarf berechnet " 57 (ALG II und Sozialhilfe)? Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts " 58 Wie errechnet sich das ALG II? " 60 Wie errechnet sich die Sozialhilfe? " 68 Wie werden Einkommen und Vermögen " 71 angerechnet? Wie wirken sich die weiteren " 86 Haushaltsmitglieder aus? Wann müssen Zahlungen zurückerstattet werden? " 102 Was muss ich rund um Antrag " 113 und Bescheid wissen? Wann und wie stelle ich den Antrag? " 114 So wehren Sie sich, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird " 116 Stichwortverzeichnis " 125
4 7 Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Falle ich überhaupt unter den Personenkreis derer, die ALG II oder Sozialhilfe beantragen können? Und was ist der Unterschied? Was hat es mit der Bedarfs- und der Haushaltsgemeinschaft auf sich? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
5 8 Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Wer erhält Grundsicherung für Arbeitsuchende? Die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II) ist irreführend, da das ALG II nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun hat. Anspruch auf ALG II hat grundsätzlich jeder zwischen 18 und 65 Jahren (teilweise schon ab 15), der bedürftig ist. Er muss sich weder arbeitslos gemeldet haben noch vorher versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Einzige Bedingung ist neben der Bedürftigkeit die Erwerbsfähigkeit. Erwerbsfähig sind solche Personen, die medizinisch gesehen noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Bedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also keine drei Stunden am Tag arbeiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, die Anspruch auf ALG II haben, haben Anspruch auf Sozialgeld, wobei jedoch Ansprüche auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit dem Sozialgeld vorgehen. Das Sozialgeld ist genauso hoch wie das ALG II, allerdings hängt die Höhe vom Alter ab (Näheres s. u.). Auch Personen, die in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen, einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder
6 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 9 selbstständig sind, haben Anspruch auf ALG II, wenn sie gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreiten.! Daher können auch Bezieher von Arbeitslosengeld Anspruch auf ALG II haben, wenn das Arbeitslosengeld niedriger ist als der Bedarf nach dem ALG II.! Bedürftigkeit wird verneint, wenn Sie über Einkommen verfügen, das nach Abzug von Freibeträgen über der monatlichen Regelleistung und den angemessenen Unterkunftskosten zuzüglich der Heizkosten (s. u.) liegt, oder wenn Ihr Vermögen die Vermögensfreigrenzen überschreitet. Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? Der Begriff Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Oberbegriff für alle Leistungen des SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch). Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst Leistungen! zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und! zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie haben im Wesentlichen Anspruch auf Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen.
7 10 Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Dienstleistungen Ihr Anspruch auf Dienstleistungen umfasst insbesondere! Informationen,! Beratung und! umfassende Unterstützung durch einen Ansprechpartner ( Fallmanager ), wobei das Ziel Ihre Eingliederung in Arbeit ist. Näheres hierzu können Sie dem Taschenguide Hartz IV und Arbeitslosengeld II entnehmen. Geldleistungen Sie sowie die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Da nunmehr in der Hilfe zum Lebensunterhalt die Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind, haben Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe keinen Anspruch auf Wohngeld. Eine Ausnahme besteht bei Empfängern von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Als ALG II erhalten Sie einen Grundbetrag, die so genannte monatliche Regelleistung, sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, außerdem in der Übergangsphase vom Arbeitslosengeld zum ALG II einen auf zwei Jahre befristeten Zuschlag.
8 Wer erhält Sozialhilfe? 11! Für Alleinerziehende oder für eine kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Krankheiten kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.! Sowohl beim ALG II als auch in der Sozialhilfe werden Einkommen und Vermögen bis auf gewisse Ausnahmen und Freibeträge grundsätzlich angerechnet. Wer erhält Sozialhilfe? Grob gesagt hat jeder Bedürftige Anspruch auf Sozialhilfe, der nicht erwerbsfähig ist bzw. keinen Anspruch auf ALG II hat. Grundsätzlich haben Sie auf jeden Fall dann Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können. Unter bestimmten Umständen können jedoch auch Erwerbsfähige Leistungen der Sozialhilfe erhalten, z. B. Eingliederungshilfe für Behinderte etc. Im Rahmen der Sozialhilfe haben Sie trotz Bedürftigkeit und Erwerbsunfähigkeit keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel des SGB XII), wenn Ihre Angehörigen ALG II erhalten. In diesem Fall erhalten Sie Sozialgeld. Haben sie jedoch das 65. Lebensjahr vollendet oder sind Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert und haben das 18. Lebensjahr vollendet, so haben Sie nicht Anspruch auf Sozialgeld im Rahmen des ALG II, sondern auf Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Ihr Anspruch auf alle sonstigen Leistung der Sozialhilfe (SGB XII) bleibt bestehen.
9 125 Stichwortverzeichnis Ablehnung des Antrags 116 Alleinerziehende 63 Altenhilfe 53 Angemessener Wohnraum 32 Antrag 114 Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz 122 Antrag auf Grundsicherung 119 Antrag auf Sozialhilfe 119 Antragsformular ALG II 114 Anzurechnendes Einkommen 71 Anzurechnendes Einkommen bei der Sozialhilfe 78 Anzurechnendes Einkommen beim ALG II 74 Arbeitsförderung 15 Arbeitslosengeld II (ALG II) 8 Arbeitslosengeldempfänger 97 Auszubildende 13, 87 BAföG 13 Bedarfsermittlung 58 Bedarfsgemeinschaft 19, 20 Bedürftigkeit 29 Behinderte 18, 41, 68 Behinderte Menschen in Einrichtungen 44 Berufsausbildungsbeihilfe 13 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 15 Bestattungskosten 55 Beurlaubte Studierende 17 Blindenhilfe 54 Chronisch Kranke 18 Eheähnliche Lebensgemeinschaft 21 Eigentumswohnung 84 Eingetragene Lebenspartnerschaft 22 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 41 Einkommen 71 Erbenhaftung 107 Erwerbsfähigkeit 8 Erwerbsminderungsrente 37 Formloser Antrag auf Grundsicherung 118 Formvorschriften für Widerspruch und Klage 116 Fristen für Widerspruch und Klage 116 Geschütztes Vermögen 83 Gesundheitsamt 45
10 126 Stichwortverzeichnis Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen 46 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte 11 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 37 Grundsicherungsrente 37 Hausgrundstück 84 Haushaltsgemeinschaft 19, 24 Haushaltsmitglieder 86 Hilfe in anderen Lebenslagen 50 Hilfe zum Lebensunterhalt 30 Hilfe zur Pflege 45 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 48 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 50 Hilfen zur Gesundheit 38 Homosexuelle Lebensgemeinschaft 22 Kinder 63 Kinder mit eigenem Kind 66 Klage 116 Muster 121 Kosten für Unterkunft 31 Kosten für Unterkunft und Heizung 33, 61 Kostenersatz 104, 106 Lebensgemeinschaft 19 Lebensunterhalt in Einrichtungen 55 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Leistungen der Sozialhilfe 27 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 58 Mehrbedarf 11, 17, 30, 36, 62 Mietkosten 32 Minderjährige Kinder 93 Nachrangprinzip 29, 102 Nebenkosten 32 Pflegeeltern 73 Pflegeversicherung 46 Rechtsanwalt 123 Regelbedarf 30 Regelleistung des ALG II 10 Regelsatz beim ALG II 60 Rentner 88 Rückerstattung von Zahlungen 102
11 Stichwortverzeichnis 127 Schwangerschaft 62 Sicherung des Lebensunterhalts 10 Sozialgeld 8 Sozialhilferegress 104 Sozialhilfesätze 68 Trägerübergreifendes persönliches Budget 44 Übergang sonstiger Ansprüche 104, 106 Übergang von Unterhaltsansprüchen 104 Überleitung von Ansprüchen 29 Unterhaltsansprüche 29 Unterhaltszahlungen 103 Unterkunft 31 Verfahrenskosten 123 Vermögen 81 Vermögensfreibeträge beim ALG II 82 Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe 81 Volljährige Kinder 20, 93 Werdende Mütter 62 Widerspruch gegen Ablehnung 116 Muster 120 Wohngeld 16 Wohngemeinschaft 25 Zusammenleben 19 Zweckgemeinschaft 19, 25
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