Europäische Verfahren

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1 Europäische Verfahren Zur Zeit existieren 3 verschieden Zulassungsverfahren in der EU: Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) dezentrales Verfahren (DCP) zentrales Verfahren Alle Biotech Produkte (gentechnologisch veränderte Organismen zur Fermentation) und Arzneimittel zur Behandlung von HIV, Krebs, neurodegenerativen Erkrankungen, Diabetes und alle Orphans müssen ins zentrale Verfahren; die "Roten sind seit Pflicht.

2 Möglichkeiten der Zulassung (2001/83) Artikel 8 volles Dossier Verkürzte Anträge: Artikel 10 (1,2) Artikel 10 (3) Artikel 10 (4) Artikel 10a Artikel 10b Artikel 10c Generikum (8/10 Jahre; 11 Jahre) Generikum mit zusätzlichen Daten (Extension application, Bridging Studies) "Hybrid application Biosimilar Bibliographischer Antrag (10 Jahre) Kombination bekannter Wirkstoffe "Informed consent"

3 Generische versus Bibliographische Zulassung Generisch: = Alle Indikationen des Referenzarzneimittels können beantragt werden Bibliographisch: = gilt als voller Antrag, jede Indikation muss gesondert beantragt und begründet werden

4 Generika Art.10.2 (b) der Richtlinie 2001/83/EG Ein Arzneimittel (Generikum) gleicht im wesentlichen einem originalen Arzneimittel (Referenzarzneimittel) mit folgenden Kriterien gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung an Wirkstoffen gleiche Darreichungsform (alle schnell freisetzenden Darreichungsformen gelten als gleich) Bioäquivalenz Bezugnahme auf ein Referenzarzneimittel, das länger als (8)10 Jahre in der Gemeinschaft zugelassen ist im abgekürzten Verfahren für alle zugelassenen therapeutischen Indikationen alle zugelassenen Dosierungsformen, Dosen oder Dosierungspläne Für Phytopharmaka kaum anwendbar!!

5 Bibliographisch - (1) Der Antragstellerist nicht verpflichtet, die Ergebnisse der toxikologischen und pharmakologischen Versuche oder die Ergebnisse der klinischen Versuche vorzulegen, wenn er nachweisen kann: dass der Bestandteil oder die Bestandteile des Arzneimittels allgemein medizinisch verwendet werden (well established use) und eine anerkannte Wirksamkeit sowie einen annehmbaren Grad der Sicherheit aufweisen, mittels detaillierter bibliografischer Unterlagen

6 Bibliographisch - (2) Nachweis für die allgemeine medizinische Verwendung: Zeitraum, über den ein Stoff verwendet wurde. Der Zeitraum, der erforderlich ist, um festzustellen, ob ein Stoff allgemein medizinisch verwendet wird, darf nicht weniger als zehn Jahre betragen, gerechnet von der ersten systematischen und dokumentierten Verwendung des betreffenden Stoffes als Arzneimittelin der Gemeinschaft. Quantitative Aspekte der Verwendung (Patientenzahlen) Grad des wissenschaftlichen Interesses der Verwendung (medical need) Kohärenz der wissenschaftlichen Bewertung

7 Bibliographisch - (3) Nachweis für die allgemeine medizinische Verwendung: Alle Aspekte der WirksamkeitsbewertungÜberblick über die Literatur Epidemiologische Studien (insbesondere vergleichende) Begründung für fehlende Informationen Sachverständigenbericht Erfahrungen nach dem Inverkehrbringen im Zusammenhang mit anderen Erzeugnissen, die denselben Bestandteil enthalten

8 Informed Consent - (1) Nach Erteilung der Genehmigung für das Inverkehrbringen kann der Inhaber dieser Genehmigung darin einwilligen, dass zur Prüfung nachfolgender Anträge für andere Arzneimittel mit derselben qualitativen und quantitativen Wirkstoffzusammensetzung und derselben Darreichungsform auf die pharmazeutischen, vorklinischen und klinischen Unterlagen zurückgegriffen wird, die in dem Dossier des Arzneimittels enthalten sind.

9 Informed Consent - (2) Fallmöglichkeiten für informed consent Vorantragsteller nicht identisch mit Antragsteller (Lizenz) Vollständige Bezugnahme Vorantragsteller identisch mit Antragsteller (Multipler Antrag ) Vollständige Bezugnahme Vorantragsteller identisch mit Antragsteller (Line extension Antrag ) Teilweise Bezugnahme (nur national!)

10 Nationale Verfahren in Deutschland Besonderheiten Nachzulassung Zulassung nach 109a AMG Standardzulassungen

11 Standardzulassung 36 AMG Standardzulassung: ca Präparate*

12 Richtlinie 2004/24 >> 39f AMG Traditionell pflanzliche Arzneimittel, auch in Kombination mit nichtpflanzlichen Bestandteilen ancillary : Vitamine und Mineralstoffe Indikationen ( ohne ärztliche Aufsicht ) bestimmte Stärke und Dosierung Art der Anwendung (oral, extern, Inhalation) Dauer der Tradition (30 J., davon 15 J. in EU) Qualitätsnachweis, GMP Unbedenklichkeit (mit Gutachten) Plausible Wirksamkeit (basierend auf langer Anwendung und Erfahrung)

13 Richtlinie 2004/24 >> 39f AMG Aber: Anwendungsbereich Pflanzliche Arzneimittel, d.h. ausschließlich einen oder mehrere pflanzliche Stoffe oder eine oder mehrere pflanzliche Zubereitungen oder einen oder mehrere solcher pflanzlichen Stoffe in Kombination mit einer oder mehreren solcher pflanzlichen Zubereitungen enthalten. steht das Vorhandensein von Vitaminen und Mineralstoffen nicht entgegen, sofern deren Unbedenklichkeit ausreichend nachgewiesen wurde und.die Wirkung der pflanzlichen Wirkstoffe ergänzt.

14 Richtlinie 2004/24 >> 39f AMG Regelungen: Vereinfachtes Registrierungsverfahren für trad. AM: Neuregistrierung, Einfügung in Systematik AMG Kennzeichnungsregelungen in 10 und 11

15 THMP: Qualitätsanforderungen Die gesetzlichen Anforderungen an traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Registrierungsverfahren sind identisch mit den Anforderungen an pflanzliche Arzneimittel im Zulassungsverfahren

16 Varianten der Verkehrsfähigkeit in D Altpräparat gemäß AMG 1961 gemäß 105 (3 + 3a) normale Nachzulassung gemäß 109a Traditionspräparate Standardzulassung Zulassung gemäß 21 AMG EU-Zulassung (DCP oder MRP) Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel gemäß 39a AMG (NEU! 14. AMG-Novelle) Registrierung homöopathischer Arzneimittel gemäß 38 AMG

17 Unterlagen zur Zulassung - National Qualität Wirksamkeit Unbedenklichkeit AMG 21 /Bib. /Bib AMG 105 (3) Bib. Bib. AMG 109a (3) ( ) - - AMG 39 ff Trad. Trad.

18 Regulatory Perspective in the EU New products (serious diseases) Major claims Minor claims Traditional claims A BText C T Herbal Medicinal Product for... (treatment or prevention) Well established use Traditionally used Without supportive scientific evidence Food Supplements?

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