Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur"

Transkript

1 Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 15. Juli 2014, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1Das vorliegende Reglement präzisiert das Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO für alle Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts HES-SO des Fachbereichs Ingenieurwesen und (I&A). 2Es gilt für alle Personen, die an der HES-SO eingeschrieben sind, um das Diplom eines Bachelor of Science oder eines Bachelor of Arts HES-SO im Fachbereich I&A (nachfolgend Fachbereich) zu erwerben. Gasthörer/innen Art. 2 1Die Hochschulen können Gasthörer/innen akzeptieren, die gewisse Vorlesungen besuchen dürfen, ohne immatrikuliert zu sein. 2Die Gasthörer/innen werden keiner formativen und zertifizierenden Bewertung unterzogen und erhalten keine ECTS-Credits. Sie erhalten von der Hochschule eine Anwesenheitsbestätigung für die besuchten Module. 3Die Gasthörer/innen entrichten eine Studiengebühr entsprechend den besuchten Modulen. II. Organisation der Ausbildung Anwendungsbereich Rahmenstudienplan und Ausbildungsprogramm Art. 3 1Die Ausbildung ist auf der Grundlage eines für jeden Studiengang spezifischen Kompetenzprofils aufgebaut, auf dem der Rahmenstudienplan (RSP) des Studiengangs und seiner Vertiefungsrichtungen bzw. Wahlfächer basiert. 2Für jede von ihr erteilte Ausbildung legt jede Hochschule ein Ausbildungsprogramm fest, das die Anforderungen des RSP des entsprechenden Studiengangs erfüllt. Seite 1/7

2 Unterrichtssprachen Art. 4 1Die Ausbildung wird in französischer und/oder in deutscher und/oder in englischer Sprache erteilt. 2Die in den verschiedenen Modulen und bei den Evaluationen verwendeten Unterrichtssprachen sind in den Modulbeschrieben festgelegt. Studienform Art. 5 1Die Ausbildung kann als Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium absolviert werden. Der/die Studierende schreibt sich für eine der Studienformen ein; für jede Änderung ist die Zustimmung der Direktion der für die Ausbildung verantwortlichen Hochschule erforderlich. 2Wenn für eine Ausbildung mehrere Studienformen angeboten werden, können Studierende grundsätzlich ein einziges Mal im jeweiligen Studiengang einen schriftlichen, ordnungsgemäss begründeten Antrag auf Wechsel der Studienform zum Beginn eines Semesters stellen. 3Die Direktion der verantwortlichen Hochschule entscheidet über den Antrag, u.a. über die Modalitäten der Einschreibung in die Module. Berufsbegleitendes Studium Art. 6 1Berufsbegleitende Studierende legen zu Beginn jedes Semesters eine Arbeitsbestätigung vor, die pro Semester einen Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % in einem Bereich nachweist, der mit dem Fachbereich des Studiengangs in Zusammenhang steht. 2Bei einem vollständigen oder teilweisen Verlust des Arbeitsplatzes, durch den der Beschäftigungsgrad auf unter 50 % sinkt, sind die Studierenden verpflichtet, die Direktion der verantwortlichen Hochschule sofort darüber zu informieren. 3Nach Ablauf eines Zeitraums von maximal einem Semester ohne Beschäftigung kann das Studium in Vollzeit oder in Teilzeit fortgesetzt werden, sofern diese Studienformen für den jeweiligen Studiengang angeboten werden. 4Bei dem berufsbegleitenden Studium werden die im Rahmen der Berufstätigkeit während des Studiums erworbenen Kompetenzen berücksichtigt und validiert. Studiendauer Art. 7 1Das Vollzeitstudium dauert 6 Semester, das Teilzeitstudium 8 Semester und das berufsbegleitende Studium 8 Semester. 2Die Höchstdauer des Studiums beträgt 12 Semester. 3In der Höchstdauer des Studiums sind Unterbrüche in Form von Urlauben nicht inbegriffen. 4In Sonderfällen und auf ordnungsgemäss begründeten schriftlichen Antrag, der vor Semesterbeginn an die Direktion der verantwortlichen Hochschule gerichtet wird, kann diese ausnahmsweise eine Abweichung von der Höchstdauer des Studiums bewilligen. Seite 2/7

3 Langzeiturlaub Art. 8 1Studierende, die ihre Ausbildung unterbrechen wollen, um sie später wieder aufzunehmen, können einen Urlaub beantragen, über den die Direktion der verantwortlichen Hochschule entscheidet. 2Ein Urlaub kann für die Dauer eines Semesters oder eines Jahres genehmigt werden. 3Ein genehmigter Urlaub kann verlängert werden, die kumulierte Gesamtdauer darf jedoch zwei Jahre nicht überschreiten. Ein kumulierter Unterbruch von über zwei Jahren gilt als Studienabbruch und führt zur Exmatrikulation. 4Der ordnungsgemäss begründete schriftliche Urlaubsantrag ist an die Direktion der verantwortlichen Hochschule zu richten, die darüber entscheidet. Grundsätzlich ist der Antrag vor Beginn des betroffenen Semesters zu stellen. Modularer Aufbau Art. 9 1Die Ausbildung ist modular aufgebaut, sowohl betreffend die RSP als auch die Ausbildungsprogramme. 2Jedes Modul der Ausbildungsprogramme ist Gegenstand eines veröffentlichten Modulbeschriebs, der mindestens folgende Informationen enthält: a) Bezeichnung des Moduls; b) Verantwortliche/r des Moduls; c) angestrebte Ziele und Kompetenzen; d) Unterrichtssprache; e) Anforderungen für die Teilnahme am Unterricht; f) Evaluations- und Validierungsformen; g) eventuelle Möglichkeiten einer Zusatzarbeit und ihre Modalitäten; h) Modalitäten für eine Wiederholung des Moduls. Interne Mobilität Art. 10 Im Falle eines Standortwechsels, um einen Teil der Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule der HES-SO zu besuchen (interne Mobilität), bleiben die Studierenden weiterhin unter der Verantwortung der für die Ausbildung verantwortlichen Hochschule. Sie müssen die geltenden Vorschriften der Gasthochschule beachten. Wechsel der Hochschule Art. 11 1Studierende können ausser im Fall eines definitiven Nichtbestehens ihre Ausbildung in dem gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule des Fachbereichs fortsetzen. Dieser Wechsel kann nur zum Beginn eines Semesters stattfinden. 2Bei einem Wechsel der Hochschule gilt jedes Modul, das an der bisherigen Hochschule der Studierenden nicht abgeschlossen oder nicht bestanden wurde, an der neuen Hochschule als zu wiederholendes Modul. Seite 3/7

4 Nationale/internationale Mobilität Art. 12 1Nach dem Erwerb von mindestens 60 ECTS-Credits können Studierende ein oder zwei Semester an einer universitären Hochschule oder einer anderen Fachhochschule absolvieren. 2Die Studierenden erarbeiten mit dem Leiter bzw. der Leiterin des betroffenen Studiengangs einen individuellen Studienplan, der Gegenstand eines Vertrags mit der Direktion der verantwortlichen Hochschule ist. 3Die Studierenden stehen weiterhin unter der Verantwortung der für die Ausbildung verantwortlichen Hochschule. Sie müssen die geltenden Vorschriften der Gasthochschule beachten. 4Die im Rahmen der nationalen oder internationalen Mobilität gemäss dem individuellen Studienplan erworbenen ECTS-Credits werden im Studiengang der Studierenden angerechnet. Gleichwertigkeiten Art. 13 1Je nach dem früheren Bildungsgang können die Hochschulen Gleichwertigkeiten anerkennen, die die Studierenden von dem Besuch eines Teils ihrer Ausbildung befreien. Die Bestimmungen über die Validierung von Bildungsleistungen bleiben vorbehalten. 2Im Fall der Anerkennung von Gleichwertigkeiten kann die Höchstdauer des Studiums entsprechend verkürzt werden. Die Gleichwertigkeiten werden in Informationssystemen in der Form Anerkennung von Bildungsleistungen anstelle der Note eingetragen. 3Anträge auf Anerkennung von Gleichwertigkeiten müssen von den Studierenden spätestens drei Wochen nach ihrer ersten Einschreibung in den Studiengang in schriftlicher Form gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein solcher Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Die fristgemäss gestellten Anträge werden spätestens in dem Monat nach der ersten Einschreibung der Studierenden in den Studiengang bearbeitet. Einschreibungen in die Module Art. 14 1Die Studierenden werden in die für das Ausbildungsprogramm angebotenen Module eingeschrieben oder lassen sich in diese einschreiben. Nach Ablauf einer Frist von drei Wochen ab Semesterbeginn ist keine Änderung mehr möglich. Jede Änderung nach Ablauf der oben genannten Frist wird als Nichtbestehen der betroffenen Module betrachtet. 2Alle in einem Modul eingeschriebenen Studierenden sind verpflichtet, sich den Evaluationen des genannten Moduls zu unterziehen. Validierung der Module Art. 15 1Jedes Modul ist Gegenstand einer Evaluation. 2Die Notenskala in Zahlen verwendet Noten von 1 bis 6 und die Durchschnittsnote des Moduls wird auf den nächsten halben Punkt auf- oder abgerundet. Die beste Note ist 6, die schlechteste ist 1. Noten unter 4.0 werden für ungenügende Leistungen vergeben. 3Die ECTS-Credits werden für jedes Modul gesamthaft verliehen oder nicht verliehen. Seite 4/7

5 Abwesenheit bei Evaluationen Art. 16 1Für jede Evaluation, bei der Studierende abwesend sind oder eine Arbeit nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeben, erhalten sie die Note Studierende, die einen Fall von höherer Gewalt geltend machen, um ihre Abwesenheit bei einer Evaluationsprüfung, den Abbruch eines Moduls oder die Verlängerung der Frist für eine beliebige Ausbildungshandlung zu begründen, stellen bei der Direktion der verantwortlichen Hochschule einen schriftlichen Antrag innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Auftreten des Falls höherer Gewalt. Die entsprechenden Nachweise sind beizufügen. Die Direktion der Hochschule nimmt den Antrag schriftlich an oder lehnt ihn schriftlich ab. Im Falle einer Annahme des Antrags bleiben die Ergebnisse von eventuell bereits abgelegten Prüfungen erhalten. Zusatzarbeit für ein Modul Art. 17 1Wenn der Modulbeschrieb dies vorsieht, können Studierende, die für ein Modul eine Note von 3.5 erhalten, die Möglichkeit einer Zusatzarbeit in Anspruch nehmen. 2Wenn die Zusatzarbeit erfolgreich absolviert wurde, wird für das Modul nach der Zusatzarbeit die Endnote 4.0 vergeben. Wiederholung und definitives Nichtbestehen eines Moduls Art. 18 1Studierende, die die einem Pflichtmodul zugewiesenen ECTS-Credits nicht erwerben, müssen dieses Modul so bald wie möglich wiederholen. 2Jedes Modul kann nur ein einziges Mal wiederholt werden. Ein Abbruch des Moduls wird als Nichtbestehen betrachtet. Die endgültige Note des Moduls ist ggf. die bei der Wiederholung vergebene Note. 3Ein Modul gilt als definitiv nicht bestanden, wenn die Ergebnisse des/der Studierenden in diesem Modul nach der Wiederholung weiterhin ungenügend sind. 4Ein bestandenes Modul kann nicht wiederholt werden. Bachelorarbeit Art. 19 1Das Bestehen der Bachelorarbeit ermöglicht den Erwerb von 10 bis 18 ECTS-Credits. Die Bachelorarbeit findet grundsätzlich während des letzten Studiensemesters statt. 2Für Studiengänge eines Bachelor of Science wird die Bachelorarbeit durch eine/n FH-Dozierende/n oder ein Mitglied des Lehrkörpers betreut. Sie ist Gegenstand eines individuellen Pflichtenheftes. Die Studierenden verfassen einen Bericht und präsentieren ihre Ergebnisse im Rahmen einer mündlichen Verteidigung. 3Für Studiengänge eines Bachelor of Arts wird die Bachelorarbeit durch eine Gruppe von FH-Dozierenden oder Mitglieder des Lehrkörpers unter Beteiligung von externen Experten betreut. Die Studierenden arbeiten an gemeinsamen Themen. Sie präsentieren ihr Projekt im Rahmen einer mündlichen Verteidigung. 4Die Modalitäten der Evaluation sind im Modulbeschrieb festgelegt. Die Termine und das Datum der Verteidigung sind in einem speziellen Dokument angegeben. 5Die Studierenden können ihre Bachelorarbeit ausserhalb der verantwortlichen Hochschule durchführen. Sie unterliegen dabei weiterhin den Vorschriften der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind. Sie müssen die in der Gasteinrichtung oder dem Gastunternehmen geltenden Regeln einhalten. Seite 5/7

6 Diplom Art. 20 Studierende, die die im Ausbildungsprogramm vorgesehenen 180 ECTS-Credits innerhalb der festgelegten Frist erworben haben, erhalten das Diplom Bachelor of Science HES-SO in [Name des Studiengangs] bzw. Bachelor of Arts HES-SO in [Name des Studiengangs]. Definitives Nichtbestehen Art. 21 1In folgenden Fällen haben Studierende den Studiengang definitiv nicht bestanden und werden exmatrikuliert: a) sie haben die einem Pflichtmodul zugewiesenen ECTS-Credits auch nach einer Wiederholung nicht erworben; b) sie haben die für die Erteilung des Diploms erforderlichen ECTS-Credits nicht innerhalb der Höchstdauer erworben, die in Art. 6 Abs. 3 des Reglements über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO festgelegt ist. 2Studierende, die aufgrund eines definitiven Nichtbestehens exmatrikuliert wurden, können während eines Zeitraums von 5 Jahren nicht wieder im selben Studiengang eingeschrieben werden. 3Studierende, die zwei verschiedene Studiengänge des Fachbereichs definitiv nicht bestanden haben, werden für 5 Jahre vom Fachbereich ausgeschlossen. Seite 6/7

7 III. Disziplinarische Aspekte Betrug Art. 22 Die Folgen von Betrug und Betrugsversuchen sind in dem Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO festgelegt. Sanktionen Art. 23 1Die Sanktionen sind in dem Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO festgelegt. 2Die Direktion der verantwortlichen Hochschule holt eine Stellungnahme des Bereichsrats ein, bevor ein Ausschluss aus dem Fachbereich verhängt wird. IV. Schlussbestimmungen Rechtsvorschriften der Hochschulen Art. 24 Das vorliegende Reglement wird von den Hochschulen unter Beachtung der Referenztexte bis zum Studienjahrbeginn 2017 umgesetzt. Rechtswege Art. 25 1Gemäss den an der Hochschule geltenden Bestimmungen können die Studierenden die Entscheidungsstelle auf dem Weg der Einsprache anrufen. 2Die Beschwerden der Studierenden werden in erster Instanz bei der zuständigen Stelle gemäss den an der Hochschule geltenden Bestimmungen eingereicht. 3Die bei Einlegung einer Beschwerde getroffenen Entscheidungen können in zweiter Instanz bei der Rekurskommission der HES-SO angefochten werden. Aufhebung und Inkrafttreten Art. 26 1Mit dem vorliegenden Reglement wird das Reglement des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Energie und Umwelttechnik vom 15. Juli 2014 aufgehoben. 2Das vorliegende Reglement tritt zum 19. September 2016 in Kraft. Das vorliegende Reglement wurde mit dem Beschluss R 2016/19/46 des Rektorats der HES-SO an seiner Sitzung vom 7. Juni 2016 verabschiedet. Seite 7/7

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden.

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Version vom 15. Juli 2014 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 26. Mai 2011, gestützt auf das Reglement

Mehr

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) im Bereich Musik und Darstellende Künste der HES-SO Version vom 14. Juli 2015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 begonnen haben) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Validierung von Bildungsleistungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011,

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen des Bereichs Musik und Darstellende Künste der HES- Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Design Version vom 0. Oktober 01 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO

Mehr

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll

Mehr

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Betriebsökonomie und Wirtschaftsrecht an der ZHAW 44.5.8 Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 9.

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien betreffend die Zulassung sur Dossier (ZSD) zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Referenz. Urteil vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache. für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. Titel EXMATRIKULATION

Referenz. Urteil vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache. für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. Titel EXMATRIKULATION Referenz Titel Entscheid Regeste Urteil 2013.14 vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache X. gegen die Hochschule für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. EXMATRIKULATION Abweisung der Beschwerde

Mehr

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO Version vom 10. Mai 01 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Pflege Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom. Mai 011, beschliesst: Anwendungsbereich Art. 1 1 Das vorliegende

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ernährungsberatung Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen

Mehr

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Vom. April 07 Die Theologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt

Mehr

Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelordiploms am Departement für Architektur, Holz und Bau (SPR AHB)

Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelordiploms am Departement für Architektur, Holz und Bau (SPR AHB) Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelordiploms am Departement für Architektur, Holz und Bau (SPR AHB) Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf Artikel Absatz

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Reglement über die Zulassung zum Bachelorstudiengang Bildende Kunst im Fachbereich Design und Bildende Kunst der HES-SO Version vom 2.

Reglement über die Zulassung zum Bachelorstudiengang Bildende Kunst im Fachbereich Design und Bildende Kunst der HES-SO Version vom 2. Reglement über die Zulassung zum Bachelorstudiengang Bildende Kunst im Fachbereich Design und Bildende Kunst der HES-SO Version vom 2. Mai 2017 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs

Mehr

Studienreglement für die Studiengänge der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit

Studienreglement für die Studiengänge der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit - 1 - Studienreglement für die Studiengänge der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit vom 4. April 2007 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft vom 1. September 015 Der Direktor der Hochschule Luzern - Wirtschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz

Mehr

BMaSFe. Vom 20./29. Mai Vom Universitätsrat genehmigt am 19. Juni 2008

BMaSFe. Vom 20./29. Mai Vom Universitätsrat genehmigt am 19. Juni 2008 6.0BMaSFe Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Informatik im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 0./9. Mai 008 Vom Universitätsrat

Mehr

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) Beschluss

Mehr

über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg

über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg 7. Reglement vom 0. Juni 998 über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Reglement vom. Juli 995 für

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Das

Mehr

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang MAS in Coaching, Supervision und ZFH (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

Mehr

BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016

BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016 6.50BMaSFe Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Computer Science im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 5. / 17. Dezember 015

Mehr

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel (Rektoratsbeschluss vom 0.0.0) Das Rektorat erlässt gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen

Mehr

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats "Judikative".

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats Judikative. VEREIN SCHWEIZERISCHE RICHTERAKADEMIE STUDIENREGLEMENT FÜR DEN ZERTIFIKATSLEHRGANG "JUDIKATIVE" Erlassen von der Vereinsversammlung des Vereins "Schweizerische Richterakademie", gestützt auf Art. 6 lit.

Mehr

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Verordnung vom 19. Januar 2016 Inkrafttreten: 01.01.2016 über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 21.

Mehr

Reglement der Schweizerischen Tourismusfachschule vom 7. Juli 2004

Reglement der Schweizerischen Tourismusfachschule vom 7. Juli 2004 - 1 - Reglement der Schweizerischen Tourismusfachschule vom 7. Juli 2004 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 10 des Gesetzes betreffend die Schaffung einer Schweizerischen Tourismusfachschule

Mehr

Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH

Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH Das Rektorat der Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale (HES-SO) Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) gestützt auf

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung Beschluss Genehmigung In-Kraft-Treten FBR 06 JLU:

Mehr

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Nonprofit Management & Law» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Nonprofit Governance & Leadership» der Universität

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel 6.70 Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Dezember 011 Die Juristische Fakultät der Universität Basel, gestützt auf 16 lit. d des Statuts

Mehr

Anrechnung von Leistungsnachweisen

Anrechnung von Leistungsnachweisen Rechtswissenschaftliche Fakultät Richtlinien Anrechnung von Leistungsnachweisen an den Bachelorstudiengang und an Recht als Nebenfach auf Bachelorstufe (RLA B Law) Beschluss des Fakultätsvorstands vom

Mehr

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge Der Fachhochschulrat der ZFH erlässt, gestützt auf das Fachhochschulgesetz des Kantons Zürich vom 2. April 2007 und das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über den Studiengang Master of Science HES-SO in Engineering Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de

Mehr

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Stand 1. August 2017 Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik Zürich gestützt auf 18 Ziffer

Mehr

Studienplan für die Bachelor-Studienprogramme am Institut für Germanistik der Universität Bern

Studienplan für die Bachelor-Studienprogramme am Institut für Germanistik der Universität Bern Studienplan für die Bachelor-Studienprogramme am Institut für Germanistik der Universität Bern vom 1. August 2009 mit Änderungen vom 17. Februar 2014 Die Philosophisch-historische Fakultät, gestützt auf

Mehr

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Stand 1. Januar 2018 Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik Zürich gestützt auf 18 Ziffer

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201)

Mehr

Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelor-Diploms am Departement für Architektur, Bau und Holz (SPR HSB)

Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelor-Diploms am Departement für Architektur, Bau und Holz (SPR HSB) Studien- und Prüfungsreglement über die Studiengänge zum Erwerb des Bachelor-Diploms am Departement für Architektur, Bau und Holz (SPR HSB) Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf Artikel

Mehr

Anhang. zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom

Anhang. zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom 7.10.2005 beschlossen am 7.10.2005 erstmals durch die Schulleitung der Zürcher Hochschule

Mehr

Radiologie-Technik werden in französischer Sprache abgehalten.

Radiologie-Technik werden in französischer Sprache abgehalten. Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Medizinischer Radiologie-Technik Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz

Mehr

des betreffenden Master-Studiengangs festgelegt. Sie bedürfen der Genehmigung der Rektorin/des Rektors.

des betreffenden Master-Studiengangs festgelegt. Sie bedürfen der Genehmigung der Rektorin/des Rektors. WEISUNG Direktdoktorat Die Rektorin, Inkrafttreten: 1. November 2016 Stand: 1. November 2016 Auskunft bei: Leiter Rechtsetzung Lehre gestützt auf Art. 9 Abs. 2 der Organisationsverordnung ETH Zürich vom

Mehr

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung

Mehr

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule. Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule (vom 9. April 06) Der Fachhochschulrat, gestützt auf

Mehr

über die Bachelor-Ausbildung in Pflege an der Hochschule für Gesundheit Freiburg 1)

über die Bachelor-Ausbildung in Pflege an der Hochschule für Gesundheit Freiburg 1) ..57 Verordnung vom 9. September 006 über die Bachelor-Ausbildung in Pflege an der Hochschule für Gesundheit Freiburg ) ) Erlass bis..05 unter 8.8 eingeordnet. Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt

Mehr

Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie

Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Gestützt auf 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und

Mehr

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez , RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich Fachmittelschulen des Kantons Zürich Prüfungsreglement 4.5.4 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 4. Juni 007) Der Bildungsrat beschliesst:. Dieses Reglement regelt die Abschlüsse

Mehr

Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention

Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention Z-SO-G Anhang Bachelor sförderung Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang sförderung und Prävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Gestützt auf

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

1. Diese Ordnung regelt das Studium in Chemie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel.

1. Diese Ordnung regelt das Studium in Chemie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Ordnung für das Studium der Chemie an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 00 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 00 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. März 010 Vom Universitätsrat genehmigt am 18. März 010 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Vom 9. August (Fundstelle:

Vom 9. August (Fundstelle: Satzung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 9. August 2017 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2017-60)

Mehr

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009)

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009) Nr. 5f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kulturund Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008 * (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat

Mehr

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez , RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und

Mehr

für das Masterprogramm in Volkswirtschaftslehre vom 9. Dezember 2014 (Stand 25. Oktober 2016)

für das Masterprogramm in Volkswirtschaftslehre vom 9. Dezember 2014 (Stand 25. Oktober 2016) Zulassungsreglement für das Masterprogramm in Volkswirtschaftslehre (MEcon) vom 9. Dezember 0 (Stand. Oktober 06) Der Senatsausschuss der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. i.v.m.

Mehr

Rahmenreglement für Kompetenznachweise an der Berner Fachhochschule (KNR)

Rahmenreglement für Kompetenznachweise an der Berner Fachhochschule (KNR) Rahmenreglement für Kompetenznachweise an der Berner Fachhochschule (KNR) Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 5. Mai 00 über die Berner Fachhochschule (FaV),

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Pharmazie an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Pharmazie an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Mb Ordnung für das Masterstudium Pharmazie an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung an der HES-SO Version vom. Mai 007 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen,

Mehr

Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit

Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit RSETHZ 333.0700.10 R MAS EG D-AGRL Reglement 2006 für den Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit am Departement Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der ETH Zürich (Beschluss der Schulleitung

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Physiotherapie Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss

Mehr

Studienreglement für die HF-Studiengänge (Höhere Fachschule) für Soziales Wallis vom 18. Dezember 2013

Studienreglement für die HF-Studiengänge (Höhere Fachschule) für Soziales Wallis vom 18. Dezember 2013 - 1 - Studienreglement für die HF-Studiengänge (Höhere Fachschule) für Soziales Wallis vom 18. Dezember 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis, eingesehen Artikel 29 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Mehr

Merkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen

Merkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen Rechtswissenschaftliche Fakultät Merkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Für Mobilitätsstudierende in der Bachelor- und Masterstufe Beschluss der Fakultätsversammlung vom

Mehr

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Coaching & Organisationsberatung (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 1. April

Mehr

STPO-MEM STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG

STPO-MEM STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STPO-MEM STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG Studien- und Prüfungsordnung für den mit dem Grad eines BACHELOR OF ARTS (BA) abzuschließenden Studiengang Medien- und Eventmanagement der HMKW HOCHSCHULE FÜR MEDIEN,

Mehr

Fachwissenschaftliche Ausbildung im Fach Recht für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Fachwissenschaftliche Ausbildung im Fach Recht für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen Rechtswissenschaftliche Fakultät Richtlinien Fachwissenschaftliche Ausbildung im Fach Recht für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen Beschluss des Fakultätsvorstands vom 10. Juli 2017 RS 4.6.1 Version

Mehr

über die Beförderung im 2. Ausbildungsjahr der Fachangestellten Gesundheit

über die Beförderung im 2. Ausbildungsjahr der Fachangestellten Gesundheit 8.. Reglement vom 6. Juli 00 über die Beförderung im. Ausbildungsjahr der Fachangestellten Gesundheit Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bildungsverordnung vom 6. Juni 00 der Schweizerischen

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen 4.07 Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen vom 7. Dezember 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. des Schulgesetzes vom

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Kanton Zug 44.66 Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Vom 8. Dezember 008 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule

Mehr

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel Vom 9. August 06 Die Medizinische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt

Mehr

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Bg Ordnung für das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. November 011 Vom Universitätsrat genehmigt am 6.

Mehr