4538 Oberbipp Orientierung Verkehrskonzept. Montag, 24. Juni 2013
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- Matilde Dittmar
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1 Orientierung Montag, 24. Juni 2013
2 Ablauf Ausgangslage Umfang und Ziele / Wahl des Planungsinstruments Grundlagen Inhalte Verkehrsberuhigung Gestaltung Ruhender Verkehr (Parkierung) Umsetzung Ablauf der Mitwirkung und Fragen
3 Ausgangslage Für Oberbipp bestehen viele offene Fragen bezüglich Umgang mit dem Verkehr, insbesonders auch im Nachgang zur Ortplanungsrevision Der bestehende Verkehrsrichtplan von 1990 wurde nie richtig umgesetzt und stimmt nicht mehr mit aktuellen Gegebenheiten überein Einberufung einer nichtständigen Kommission 2011, um Problemfelder und Verkehrsfragen zu diskutieren Kommission besteht aus Mitgliedern der Parteien, Vereinen und Burgergemeinde, welche die Bevölkerung entsprechend vertreten Die Resultate der Kommission dienen als Grundlage für die Umsetzung mit einem geeigneten Instrument durch Fachpersonen
4 Resultate Kommission Bekannten Problemfelder zusammengefasst Lösungsvorschläge erarbeitet Prioritäten von «umgehend bis langfristig» gesetzt
5 Umfang und Ziele Das Verkehrsplanungsinstrument behandelt den motorisierten Individualverkehr und den Langsamverkehr mit Fussgängern und Velofahrern sowie den öffentlichen Raum. Zu berücksichtigen sind zudem insbesondere auch die Sicherheit, Beleuchtung, Signalisation, Parkierung und attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums Einbringen der Bevölkerungsmeinung durch Mitwirkung Zweckdienliches Planungsinstrument als Resultat, das der Gemeindebehörde Überblick über Handlungsfelder «Verkehr» verschafft Aussagen über Dringlichkeit der Massnahmen, um ein koordiniertes Vorgehen bei der Verkehrsplanung sicherzustellen
6 Wahl des Planungsinstruments Verkehrsplanungs-Instrument mit Leitbildcharakter. Klaren Prioritäten > Konzept ist geeignetes Mittel Konzept wird klar auf die kommunalen Verkehrsfragen beschränkt Öffentlicher Verkehr wird nicht behandelt
7 Grundlagen Vorschläge und Lösungen der nichtständigen Kommission Verkehrsrichtplan Oberbipp von 1990 (revidiert 1992) Auswertung der Messresultate Übergeordnete Gesetze und Grundlagen sowie Arbeitshilfen von Kanton und Bund
8 Grundlagen Geschwindigkeitsmessungen (2008) Bollgasse Richtung Dorf Temp 50 Total Überschritten 52 (4.0%) 44 km/h Bollgasse Richtung Schloss Temp 50 Total Überschritten 14 (1.1%) 38 km/h Obisgasse Richtung Ost Temp 50 Total Überschritten 239 (2.5%) 44 km/h Obisgasse Richtung West Temp 50 Total Überschritten 68 (1.2%) 41 km/h Wiedlisbachstrasse Richtung Westen Temp 30 Total 220 Überschritten 102 (46.4%) 36 km/h Steingasse Richtung Bahnhof Temp 50 Total Überschritten 44 (0.8%) 41 km/h Steingasse Richtung Bären Temp 50 Total Überschritten 12 (0.9%) 42 km/h Wiedlisbachstrasse Richtung Ost Temp 30 Total Überschritten (57.5%) 41 km/h
9 Grundlagen Geschwindigkeitsmessungen (2011) Obisgasse Richtung Ost Temp 50 Total 626 Überschritten 18 (2.9%) 45 km/h Industriestrasse Richtung Dorf Temp 50 Total 450 Überschritten 20 (4.4%) 47 km/h Wiedlisbachstrasse Richtung Ost Temp 30 Total 208 Überschritten 28 (13.5%) 30 km/h Steingasse Richtung Bahnhof Temp 50 Total Überschritten 7 (0.3%) 37 km/h Steingasse Richtung Bären Temp 50 Total Überschritten 4 (0.4%) 39 km/h Wiedlisbachstrasse Richtung Dorf Temp 30 Total 345 Überschritten 171 (49.3%) 39 km/h
10 Grundlagen Geschwindigkeitsmessungen (2012) Mettlenstrasse Richtung Westen Temp 50 Total Überschritten 96 (2.1%) 43 km/h Beundenstrasse Richtung Steing. Temp 50 Total 392 Überschritten 0 31 km/h Staldenstrasse Richtung Südost Temp 50 Total 221 Überschritten 3 (1.4%) 42 km/h Überführungsstrasse Richtung Nord Temp 50 Total Überschritten 34 (2.8%) 45 km/h Überführungsstrasse Richtung Süd Temp 50 Total 355 Überschritten 0 30 km/h Staldenstrasse Richtung Nordwe. Temp 50 Total 331 Überschritten 27 (8.2%) 47 km/h
11 Grundlagen - Strassenklassierung Gibt Hinweis auf Grundeigentümerbeiträge Erschliessungsstrassen bis 50 % Quartiersammerstrassen bis 80 % Detailerschliessung bis 100 %
12 Grundlagen - Langsamverkehrsrouten Laufende Studie durch TBA
13 Inhalte des Konzepts Verkehrsberuhigung Gestaltung Ruhender Verkehr (Parkierung) Umsetzung
14 4538 Oberbipp Verkehrsberuhigung - Ansätze Schleichverkehr vermeiden Koordination mit Wiedlisbach Temporeduktionen prüfen Tore / Übergänge zu temporeduzierten Bereichen Koexistenz / LKW beschränken Kantonsstrasse ist verkehrsorientiert
15 Verkehrsberuhigung - Instrumente Schaffen von Tempo 30 / Begegnungszonen bedürfen eines festgelegten Verfahrens.
16 Verkehrsberuhigung - Instrumente Ziel: Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer, kleinere Fahrgeschwindigkeit Grundlagen: - Heutige Verkehrsführung und Verkehrsbelastung, Gebiete erfassen im - Einschlägige gesetzliche Grundlagen - Arbeitshilfe Tempo-30-Zone, Tiefbauamt (TBA) des Kantons Bern 2008 Für Erstellung einer Tempo-30-Zone / Begegnungszone ist Gutachten notwendig Aus dem Gutachten muss explizit ersichtlich sein, ob: a) Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; b) Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; c) auf Strecken m. grosser Verkehrsbelastung Verkehrsablauf verbessert werden kann; d) eine übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann
17 4538 Oberbipp Gestaltung Beleuchtung Gestaltung nach Koexistenzprinzip Massnahmen Fussgänger Fussgängerstreifen Verkehrsführung / Kreuzung / Übergänge
18 Ruhender Verkehr (Parkierung)
19 Umsetzung Teilbereiche definieren, die in Etappen für Umsetzung aufgeteilt werden Teilbereiche: - Tempo 30 / Begegnungszonen - Temporeduktion und Fahrverbote - Lastkraftwagen LKW - Torsituationen - Parkierung - Gestaltung, Strassenraum und Beleuchtung - Langsamverkehr allgemein / öv allgemein Anhand Etappen werden Prioritäten gesetzt, wann entsprechenden Schritte eingeleitet werden sollen - Prioritäten von umgehend (0-2 Jahre) bis langfristig (5-15 Jahre)
20 Umsetzung
21 Das
22 Ablauf der Mitwirkung Ihre Meinung interessiert uns! Was alle betrifft, soll unter sachgerechter Teilnahme möglichst aller entstehen! Wie kann ich mich in die Planung einbringen? Akten liegen vom 10. Juni bis und mit 10. Juli 2013 auf der Gemeindeverwaltung auf Jedermann kann sich am Mitwirkungsverfahren beteiligen. Anregungen sind schriftlich beim Gemeinderat Oberbipp einzureichen.
23 Weiteres Vorgehen Verarbeiten der Mitwirkungseingaben Vernehmlassung bei den kant. Fachstellen Bereinigung und Gemeinderatsbeschluss Umsetzung Projekte Auflagen und Kredite Realisation
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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