HOAI Honorarberechnung III Besondere Leistungen, Altbau, Instandsezung

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1 M6.1 Bauwirtschaft Übung 7: HOAI Honorarberechnung III Besondere Leistungen, Altbau, Instandsezung Einleitung Ein Projektentwickler hat ein marodes, leerstehendes Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit in Dortmund erworben und möchte es sanieren, in Eigentumswohnungen aufteilen und diese dann im Anschluss verkaufen. Die Planung und Durchführung der Instandsetzung-Maßnahmen ist einem Generalunternehmer zum Pauschalpreis in Höhe von ,- als Desing&Build übertragen worden. Die Bauzeit soll 36 Wochen (ca. 8,5 Monate) betragen. Der Geschäftsführer der Objektgesellschaft ist an Sie heran getreten, ob Sie für das Projekt die Oberbauleitung übernehmen könnten. Dafür sollen Sie im wesentlichen die Leistungsphase 8 erbringen, allerdings ohne die folgenden Grundleistungen: 1. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) 2. Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3. Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen 4. Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen 5. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen 6. Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 Sie sollen also hauptsächlich die technischen und baurechtlichen Belange der Maßnahme überwachen und dokumentieren. Der Bauherr möchte Sie aber auch gleich für folgende Leistungen beauftragen, die Sie parallel zur Überwachung erbringen sollen, so daß die Unterlagen gleich nach Fertigstellung der Bauarbeiten übergeben werden können: 1. Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation inkl. Aufmass 2. Erstellen der Flächenberechnung nach Din277/WoFlV/II.BV 3. Erstellen der Pläne und Anträge für die Abgeschlossenheitserklärung Benötigte Unterlagen HOAI 2013 z.b. Siemon Einzelwert-Tabellen (im Anhang) BKI Kostenkennwerte Altbau : Instandsetzungen, Wohnbauten (enthalten) BKI Kostenkennwerte Neubau : Mehrfamilienhaus 6-19WE, mittlerer Standard (enthalten) "Bauen und Planen im Bestand" AK Berlin, September 2014 (im Anhang) Grundlagen für die Honorarberechnungen BRI : cbm BGF : qm NF : 735 qm 1/12

2 Aufgabe 7.1 Szenario 1 Nach längerer Diskussion mit dem Bauherren, einigen sie sich auf folgende Eckpunkte für Ihre Honorierung, und halten diese in einem von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag fest: Honorarzone: III / Höchstsatz Leistungsphase: 8 Ausgleich für Koordinierungs-/Einarbeitungsaufwand: zusätzlich LP 1+2 = 9% Instandsetzungszuschlag auf LP 8: 50% Abzüge für nicht erbrachte Grundleistungen LP 8 nach den "von" Werten der Siemon Enzelbewertungs-Tabelle. Anrechenbare Kosten auf Basis einer Kostenschätzung (1.Ebene KG300&KG400) nach BKI Kostenkenntwerten (Anteil KG400 ca % der Bauwerkskosten) Mitzuverarbeitenden Bausubstanz auf Basis: MvB Wertfaktor der Gebäudesubstanz WF=0,65 MvB Leistungsfaktor LF=0,75 für LP 8 Erstellen der Bestandspläne: 7,75 /qm BGF Berechnung der Flächen : 0,95 /qm BGF Abgeschlossenheitserklärung: 1,00 /qm BGF Nebenkosten pauschal 5% Monatliche Akonto-Zahlung i.h. von 7.000,- Berechnen Sie Ihr Honorar. Aufgabe 7.2 Szenario 2 Sie besprechen Ihr Honorar mit dem Geschäftsführer bei einem Abendessen und einigen sich am Ende auf die oben bereits dargestellten Punkte. Ihr Bauherr bittet Sie gleich loszulegen, weil bereits mit der Baustelleneinrichtung begonnen wurde. Ihre ersten Zwischenrechnungen werden anstandslos beglichen, aber gegen Ende der Baumaßnahme zahlt der Bauherr erst zögerlich, dann gar nicht mehr. Sie stellen den Bauherren zur Rede und dieser meint, Ihr Honorar wäre viel zu hoch und er sehe nicht ein, dass er zu viel zahlen solle. Man müsse nochmal darüber reden. Wie ist Ihre Position für die Nachverhandlung des Honorars auf Grundlage der HOAI? Gehen Sie die verhandelten Punkte einzeln durch und vergleichen diese mit den zugehörigen Regelungen in der HOAI. Welcher Honorar-Anspruch ist Ihnen sicher? Bochum, den Simon Crowder 2/12

3 A 7.1 Nebenrechnung Honorarberechnung (Szenario 1) a) Aufgabe Neubau Sanierung/Umbau Instandsetzung/Instandhaltung Beschreibung: b) Honorarzone / Honorarsatz Vereinbart: c) Leistungsbild Vereinbart: Abzüge für nicht erbrachte Grundleistungen in den beauftragten Leistungsphasen HOAI 8(2): Grundleistung LP 8 (Objektüberwachung) d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 Summe Abzug Aufschlag für Einarbeitung bei Beauftragung von Einzelleistungen gem. HOAI 8(3), 9 Vereinbart: Aufschlag auf Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) bei Instandsetzung gem. HOAI 12(2) Vereinbart : Leistungsbild Leistungsphasen LP 1 LP 2 LP 3 LP 4 LP 5 LP 6 LP 7 LP 8 LP 9 Summe Basis (%) 2,00 7,00 15,00 3,00 25,00 10,00 4,00 32,00 2,00 100,00 Abzug nicht erbrachte Grundleist. Zwischensumme Aufschlag Instandsetzung Zwischensumme Aufschlag für erhöhten Aufwand Summe 3/12

4 A 7.1 Nebenrechnung Honorarberechnung d) Anrechenbare Kosten Kostenschätzung Instandsetzung BKI Statistische Kostenkennwerte Altbau 2015 Instandsetzung Wohnbauten Stand: 2. Quartal 2015, Bundesdurchschnitt, inkl. 19% MwSt. Position Menge Einh. EP ( ) GP ( ) BRI KG300 & KG ,00 cbm 140,00 BGF KG300 & KG ,00 qm 390,00 NF KG300 & KG ,00 qm 670,00 Durchschnitt Brutto / 1,19 > Netto Anrechenbare Kosten Instandsetzung: Kostenschätzung Gebäudesubstanz (Neubauwert) BKI Statistische Kostenkennwerte Neubau 2015 Mehrfamilienhäuser mit 6-19WE, mittlerer Standard Stand: 2. Quartal 2015, Bundesdurchschnitt, inkl. 19% MwSt. Position Menge Einh. EP ( ) GP ( ) BRI KG300 & KG ,00 cbm 330,00 BGF KG300 & KG ,00 qm 910,00 NF KG300 & KG ,00 qm 1.350,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz Durchschnitt Wert-Faktor Gebäudesubstanz WF = Leistungs-Faktor LF = Berechnung der MvB: Brutto / 1,19 > Netto Anrechenbare Kosten MvB: Summe der Instandsetzungsarbeiten und der Mitverarbeitete Bausubstanz Anrechenbare Kosten 4/12

5 A 7.1 Nebenrechnung Honorarberechnung e) Besondere Leistungen Nr Bezeichnung Menge Einh. Satz Summe ( ) 01 Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation inkl. Aufmass 02 Erstellen der Flächenberechnung nach Din277/WoFlV/II.BV 03 Erstellen der Pläne und Anträge für die Abgeschlossenheitserklärung 1.050,00 /qm BGF 1.050,00 /qm BGF 1.050,00 /qm BGF 04 % Zuschl. 05 pauschal 06 Stck. 07 /km Summe (Netto) f) Nebenkosten 1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen, 2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos, 3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung, 4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, 5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt werden, 6. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise schriftlich vereinbart worden sind, 7. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind. 5/12

6 A 7.1 Honorarberechnung 6/12

7 A 7.2 Nebenrechnung Honorarberechnung (Szenario 2) a) Aufgabe Neubau Sanierung/Umbau Instandsetzung/Instandhaltung Beschreibung: b) Honorarzone / Honorarsatz Vereinbart: c) Leistungsbild Vereinbart: Abzüge für nicht erbrachte Grundleistungen in den beauftragten Leistungsphasen HOAI 8(2): Grundleistung LP 8 (Objektüberwachung) d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 Summe Abzug Aufschlag für Einarbeitung bei Beauftragung von Einzelleistungen gem. HOAI 8(3), 9 Vereinbart: Aufschlag auf Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) bei Instandsetzung gem. HOAI 12(2) Vereinbart : Leistungsbild Leistungsphasen LP 1 LP 2 LP 3 LP 4 LP 5 LP 6 LP 7 LP 8 LP 9 Summe Basis (%) 2,00 7,00 15,00 3,00 25,00 10,00 4,00 32,00 2,00 100,00 Abzug nicht erbrachte Grundleist. Zwischensumme Aufschlag Instandsetzung Zwischensumme Aufschlag für erhöhten Aufwand Summe 7/12

8 A 7.2 Nebenrechnung Honorarberechnung d) Anrechenbare Kosten Kostenschätzung Instandsetzung BKI Statistische Kostenkennwerte Altbau 2015 Instandsetzung Wohnbauten Stand: 2. Quartal 2015, Bundesdurchschnitt, inkl. 19% MwSt. Position Menge Einh. EP ( ) GP ( ) BRI KG300 & KG ,00 cbm 140,00 BGF KG300 & KG ,00 qm 390,00 NF KG300 & KG ,00 qm 670,00 Durchschnitt Brutto / 1,19 > Netto Anrechenbare Kosten Instandsetzung: Kostenschätzung Gebäudesubstanz (Neubauwert) BKI Statistische Kostenkennwerte Neubau 2015 Mehrfamilienhäuser mit 6-19WE, mittlerer Standard Stand: 2. Quartal 2015, Bundesdurchschnitt, inkl. 19% MwSt. Position Menge Einh. EP ( ) GP ( ) BRI KG300 & KG ,00 cbm 330,00 BGF KG300 & KG ,00 qm 910,00 NF KG300 & KG ,00 qm 1.350,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz Durchschnitt Wert-Faktor Gebäudesubstanz WF = Leistungs-Faktor LF = Berechnung der MvB: Brutto / 1,19 > Netto Anrechenbare Kosten MvB: Summe der Instandsetzungsarbeiten und der Mitverarbeitete Bausubstanz Anrechenbare Kosten 8/12

9 A 7.2 Nebenrechnung Honorarberechnung e) Besondere Leistungen Nr Bezeichnung Menge Einh. Satz Summe ( ) 01 Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation inkl. Aufmass 02 Erstellen der Flächenberechnung nach Din277/WoFlV/II.BV 03 Erstellen der Pläne und Anträge für die Abgeschlossenheitserklärung 1.050,00 /qm BGF 1.050,00 /qm BGF 1.050,00 /qm BGF 04 % Zuschl. 05 pauschal 06 Stck. 07 /km Summe (Netto) f) Nebenkosten 8. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen, 9. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos, 10. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung, 11. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, 12. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt werden, 13. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise schriftlich vereinbart worden sind, 14. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind. 9/12

10 A 7.2 Honorarberechnung 10/12

11 Formel für lineare Interpolation der Tabellenwerte H x = (AK x - AK NT ) / AK D x H D + H NT wobei: AK D = AK HT - AK NT und H D = H HT - H NT H : AK : X : HT : NT: D : Honorar Anrechenbaren Kosten Projektspezifische Werte Höherer Tabellenwert Niedrigerer Tabellenwert Delta oder Differenz (HT - NT) Honorartafel zu 35 (1) HOAI Gebäude und Innenräume Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe Anforderungen Honorarzone II geringe Anforderungen Honorarzone III durchschnittliche Anforderungen Honorarzone IV hohe Anforderungen Honorarzone V sehr hohe Anforderungen von bis von bis von bis von bis von bis /12

12 Einzelbewertungstabellen für Grundleistungen nach Klaus D. Siemon 12/12

13 HOAI 2013 Auskömmliche Honorare für das Planen und Bauen im Bestand Auskömmliche Honorare Mitzuverarbeitende Bausubstanz Auskömmliche Honorare Zuschläge / Besondere Leistungen / Zeithonorare Mit der novellierten HOAI wurde 2013 die Bewertung mitzuverarbeitender Bausubstanz bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wieder eingeführt. Unverändert blieb dagegen, dass die Kostenberechnung als endgültige Bezugsgröße für das Honorar anzuwenden ist. Kostenanschlag und Kostenfeststellung müssen dennoch erbracht werden, beeinflussen aber nicht mehr die Höhe des Honorars. Die Zeithonorare können weiterhin frei und den Bürokosten angepasst vereinbart werden. Bei der Ausschöpfung der Tafelwerte des 36 HOAI zwischen Mindest- und Höchstsatz ist davon auszugehen, dass bei durchschnittlich zu bewertenden Anforderungen einer Bauaufgabe immer der Mittelsatz als Regelsatz angewendet werden sollte. Eine präzise Beschreibung durchschnittlicher Anforderungen ist naturgemäß nicht möglich. Es lässt sich aber mit wenigen Beispielen eine Orientierungshilfe geben, was beim Planen und Bauen im Bestand erfahrungsgemäß als durchschnittlich anzusehen ist und wie davon ausgehend die Anforderungen eines Bauvorhabens eingeordnet werden können. Durchschnittliche Anforderungen betreffen zum Beispiel - Baumaßnahmen an Gebäuden des Berliner Wohnungsbaus etwa von 1880 bis 1940, den klassischen Berliner Altbau in Mauerwerks bauweise mit Holzbalkendecken, Unterkellerung und Mansarddach / Berliner Dach oder vergleichbare Gebäude dieses Zeitraums, jedoch keine Baudenkmale. - den genossenschaftlichen Wohnungsbau, Gebäudes des sozialen Wohnungsbaus (1. und 2. Förderweg), Mietwohnungsbau mittleren Standards Durchschnittliche Anforderungen bedeuten zudem Leerstand, oder ungehinderten Zugriff auf die von der Baumaßnahme betroffenen Flächen oder Gebäude. Die jetzt aktualisierte Veröffentlichung dieses Faltblattes will helfen, den Bedingungen der HOAI gerecht zu werden und Unsicherheiten bei der Honorierung zu vermeiden. Es soll die Ermittlung und Vereinbarung eines fairen und auskömmlichen Honorars unterstützen und damit auch zu Vertrags- und Kostensicherheit für alle Beteiligten beitragen. 1. Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz Die Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz sind in den Kostenermittlungen der DIN gesondert auszuweisen. Entscheidender Belang bei der Wertermittlung ist nicht das bloße Vorhandensein alter Bauteile, sondern dass sie gestalterisch oder konstruktiv in die Planung mit einbezogen werden, also beim Wiederaufbau oder Umbau mit verarbeitet werden müssen. Die Bewertung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz kann anhand verschiedener und unterschiedlich aufwendiger Verfahren erfolgen. Eine praxisnahe, mit geringem Aufwand verbundene und von der Architektenkammer Berlin zur Anwendung empfohlene Art der Wertermittlung ist die Berechnungsmethode Wierer, die aufgrund ihrer Transparenz auch von der Seite der Auftraggebenden nachvollzogen werden kann. Das Verfahren entspricht dem Verordnungstext der HOAI und wird zum Beispiel vom Bayerischen Kommunalen Prüfverband zur Berechnung der Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz anerkannt. Mit Hilfe der Formel Wert mitverarbeiteter Bausubstanz = M x W x WF x LF (Euro) können diese Wertanteile der anrechenbaren Kosten ermittelt werden. Die einzelnen Faktoren sind dabei wie folgt bestimmt und zu berechnen: M: Menge mitverarbeiteter Bausubstanz (m²/m³/stück) Massen je nach Einzelfall ermittelt, ohne Abriss W: Wert (ortsüblich angemessene Kosten als Neuwert, (Euro/Einheit) Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz mit Orientierung an ver gleichbaren, regionalen Kostenwerten nach aktuellem, durchschnittlichem Ausführungsstandard (zum Beispiel Äquivalenzwerte aus BKI für Baukosten Gebäude) für Bruttorauminhalt (BRI), Bruttogrundfläche (BGF) oder Nutzfläche (NF). WF: Wertfaktor/Erhaltungszustand Damit ist der effektive, dem Erhaltungszustand entsprechende Wert des mitzuverarbeitenden Bauteils gemeint. Er ist zwischen folgenden Ober- und Untergrenzen einzuschätzen: 1,0 = hervorragender Zustand, neuwertig bis 0,5 = sehr schlechter Zustand, stark beschädigt, nahezu abrissreif und < 0,5 = Liebhaberwert, Denkmalwert, Investition nicht wirtschaftlich Der Erhaltungszustand kann verdeckt oder auch durch Bauschäden oder Instandhaltungsrückstau beeinflusst sein. Insofern ist es wichtig, dass eine Bestandsaufnahme durchgeführt wird. Erst danach lassen sich die notwendigen Erkenntnisse für eine das weitere Baugeschehen bestimmende und zu erarbeitende Kostenberechnung gewinnen. LF: Leistungsfaktor (Mitverarbeitung je Leistungsphase) Der Leistungsfaktor ist bei den einzelnen Leistungsphasen der Grundleistungen zu ermitteln. Als Orientierung sollten die Leistungsfak toren aus dem BMWi-Gutachten der ARGE HOAI 2013 eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel unter Gutachten.html eingesehen werden. Bei durchschnittlichen Anforderungen werden dort folgende Multiplikatoren für den Leistungsfaktor LF vorgeschlagen: Leistungsphasen gem. 34 HOAI Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung 0,9 Leistungsphase 2 - Vorplanung 0,9 Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung 0,9 Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung 0,9 Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung 0,9 Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe 0,9 Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe 0,3 Leistungsphase 8 - Objektüberwachung 0,6 Leistungsphase 9 - Objektbetreuung 0,5 Abweichungen davon sind dem Einzelfall entsprechend einzuschätzen. LF 2. Zuschläge für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung Die Honorierung der Mehrleistungen und Mehraufwendungen innerhalb der Grundleistungen bei Instandsetzung, Umbau und Modernisierung ist in den 12 und 36, HOAI, geregelt. Obwohl ohne schriftliche Vereinbarung bei Umbau und Modernisierung gemäß 6 HOAI grundsätzlich ein 20%iger Zuschlag als vereinbart gilt, wird dennoch empfohlen, immer eine schriftliche Vereinbarung mit der dem jeweiligen Einzelfall angemessenen Zuschlagshöhe zu treffen. Abweichungen vom Mittelsatz sollten dem Schwierigkeitsgrad entsprechend für die Auftraggebenden nachvollziehbar dargelegt werden. Als auskömmlich werden bei durchschnittlichen Anforderungen die folgenden Mittelsätze als Regelsätze angesehen: 12 Zuschlag bei Instandsetzung nur für Leistungsphase 8 bis 50 %, Mittelsatz 25,0 % 36 Zuschlag bei Umbau und Modernisierung sowie bei Instandsetzung in Verbindung mit Umbau und Modernisierung bis 33 %, Mittelsatz 26,5 % 3. Besondere Leistungen Alle Leistungen, die nicht nach den Grundleistungen des 34 und 35 abgerechnet werden können sind Besondere Leistungen. Die ergänzende Auflistung Besonderer Leistungen in Anlage 10 zu 34 und 35 HOAI ist nur beispielhaft und nicht vollständig. Die Übernahme Besonderer Leistungen und ihre Honorierung sollte immer vor Ausführungsbeginn und schriftlich vereinbart werden. 3.1 Besondere Leistung Bestandsaufnahme Eine fast immer notwendige Besondere Leistung ist sofern keine aktuellen Bestandspläne vorliegen die Bestandsaufnahme. Sie dient der Schaffung einer Planungs- und Kostensicherheit. Angaben zur auskömmlichen Honorierung einer Bestandsaufnahme sind in der Tabelle zu 3.1 aufgeführt. 3.2 Besondere Leistung Teilung und Abgeschlossenheit Die Planung und Umwandlung baulicher Anlagen in Wohnungseigentum bedarf fachlicher Grundlagen, die vorzugsweise Architektinnen und Architekten erbringen. Vorschläge für eine auskömmliche Honorierung sind der seit 2003 unverändert gebliebenen Tabelle zu 3.2 zu entnehmen. 4. Sonderfall Denkmalschutz Leistungen im Denkmalschutz sind beim Planen und Bauen im Bestand in der Regel als Sonderfall zu bewerten. Die hier aufgeführten Sätze und Honorarvorschläge können deshalb nur als eine Orientierungsmöglichkeit angesehen werden, da die Anforderungen im Denkmalschutz regelhaft überdurchschnittlich sind. 5. Zeithonorar beim Planen und Bauen im Bestand Für die Ermittlung der Bürostundensätze wird empfohlen, das von der Architektenkammer Berlin herausgegebene Faltblatt Angemessene Stundensätze für Architektenleistungen mit Arbeitshilfen und Erläuterungen anzufordern. Als angemessen sind demnach folgende Zeithonorare zu betrachten: Mindestsatz Mittelsatz Höchstsatz Büroinhaber/in 100 Euro 125 Euro 150 Euro Projektleiter/in 76 Euro 95 Euro 114 Euro Architekt/in 64 Euro 80 Euro 96 Euro Techniker/in 52 Euro 65 Euro 78 Euro Sonstige 32 Euro 40 Euro 48 Euro Fragen zu den einzelnen Themenbereichen können an die Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin gerichtet werden.

14 Tabelle zu 3.1 Honorare für die Besondere Leistung der Bestandsaufnahme und darauf aufbauende Besondere Leistungen Bestandsaufnahme Einfache, großräumige Grundrisse; mehr als 100 Wohnungen Netto Euro / m² BGF Durchschnittliche Grundrisse und / oder Wohnungen Netto Euro / m² BGF Schwierige oder kleinräumige Grundrisse, oder bis zu 4 WE, oder Dachstühle Netto Euro / m² BGF Abschlag für frei geräumte Flächen, mit Ausnahme von Dachstühlen Netto Euro / m² BGF Grundlagen und Leistungen Maßliche Bestandsaufnahme Bestandspläne Summe Technische Bestandserfassung Ausbau (keine Hausund Gebäudetechnik) 2,45 2,65 3,50 0,50 Grundlage: Grundrisse und Lageplan aus Archivbeständen (oder gleichwertige Unterlagen), mit Abmessungen des Baukörpers (B/H/T), bei denen von einer wesentlichen zeichnerischen und maßlichen Übereinstimmung mit dem aktuellen Bestand ausgegangen werden kann. Leistung: Aufmaß der Geschosse mit allen Bauteilen, gegebenenfalls skizzenhafte Darstel lung beson derer Bauteile, Aufnahme der notwendigen Höhenmaße 3,40 3,85 4,25 Grundlage: Maßliche Bestandsaufnahme Leistung: Zeichnerische Darstellung der Geschosse und Bauteile im Maßstab 1 : 100, Vermaßung mindestens ausreichend für Flächenberechnung nach WoFIV / DIN 277 / II. BV; ein Schnitt je Baukörper mit Höhenangaben, gegebenenfalls durch Treppe, Ansichten der Fassaden, Darstellung (Achsen) der Sparren- und Balkenlagen im nicht ausgebauten DG 5,85 6,50 7,75 0, ,70 3,35 0,50 Grundlage: Aktuelle Bestandspläne gemäß oder gleichwertige Unterlage Leistung: Auflistung im Raumbuch oder Darstellung in der Zeichnung mit Raumbezeichnung; Erfassung der Materialangaben sichtbarer Bauteile und Oberflächen wie Fußböden, Wand- und Deckenflächen, Putzarten, Stuck, Fenster und Türen und deren Eigenschaften; Standorte der Ein baumöbel und fest eingebauter Geräte, der Sanitärobjekte, Öfen, Kochmaschinen, Gas-, Wasser- und Elektrozähler; sofern sichtbar Angaben zu Balkenlagen und/oder deren Spannrichtung Architektenkammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Alte Jakobstraße Berlin Telefon (030) Telefax (030) kammer@ak-berlin.de Stand: September 2014 Planen und Bauen im Bestand Hinweise zu Honoraren für Leistungen bei Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Besondere Leistungen im Wohnungsbau Berechnung der Wohn- und Nutzfläche 0,60 0,80 0,95 Grundlage: maßliche Bestandsaufnahme oder aktuelle Bestandspläne Leistung: Flächenberechnung gemäß WoFlV / DIN 277 / II. BV Tabelle zu 3.2 Honorare für Besondere Leistungen für Aufteilung und Abgeschlossenheit Erstellung der Abgeschlossenheitspläne und der Antragsunterlagen Teilungsberechnung 1,00 Grundlage: Aktuelle Bestandspläne gemäß oder gleichwertige Unterlagen Leistung: Ergänzen der Pläne gemäß den Anforderungen des amtlichen Verfahrens für eine Abgeschlossenheitserklärung, Erarbeiten der Antragsunterlagen 10,00 / Einheit 10,00 / Einheit 10,00 / Einheit Grundlage: Flächenberechnung gemäß Leistung: Berechnung der 1.000stel- oder stel- Anteile je Sondereigentum nach den Anforderungen des amtlichen Teilungsverfahrens Titelbild: D. Buseck

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