Das Weiterbildungsgesetz - eine Chance für den Kanton Zürich
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- Karin Fuchs
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1 Das Weiterbildungsgesetz - eine Chance für den Kanton Zürich Bernhard Grämiger, Direktor SVEB Armutsforum Caritas Zürich Zürich, 27. Oktober 2016
2 am 1. Januar tritt das nationale Weiterbildungsgesetz in Kraft stellt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich die Förderung von Angeboten im Bereich der Grundkompetenzen ein
3 Das Weiterbildungsgesetz Ordnet die Weiterbildung in das Bildungssystem eingeordnet Klärt den Weiterbildungsbegriff Schafft die Grundlagen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Weiterbildung, insbesondere Erhöhung der Transparenz (Kosten- und Markttransparenz) Verbesserung Qualitätssicherung und entwicklung Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
4 Das Weiterbildungsgesetz Kern des WeBiG sind 5 Grundsätze Art. 5 Verantwortung Art. 6 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Art. 7 Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung Art. 8 Verbesserung der Chancengleichheit Art. 9 Wettbewerb Und: Fördertatbestand im Bereich Grundkompetenzen Erwachsener = Auftrag an Bund und Kantone, die Grundkompetenzen zu fördern.
5 Umsetzung des WeBiG- Förderauftrags Gemeinsame Ziele von Bund und Kantonen für 4 Jahre Entwicklung von kantonalen Grundkompetenzprogrammen Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Umsetzung der Programme Gemeinsame Finanzierung der Programme durch Bund und Kantone (50/50) Bundesbudget für die Jahre für alle Kantone: 15 Mio CHF für Zürich: 2.6 Mio, d.h CHF pro Jahr
6 Situation heute im Kanton Zürich Kanton unterstützt über Leistungsvereinbarungen Kursangebote in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik, IKT sowie Alphabetisierung mit 16 Franken pro Teilnehmerlektion Angebote richten sich sowohl an Muttersprachige wie auch Fremdsprachige Anbieter sind die EB Zürich (BasiX), WBK Dübendorf, ECAP, Femia, SAH, Akrotea.ch und weitere Angebote primär in der Stadt Zürich, nur wenige auf dem Land
7 Nur ein sehr kleiner Anteil der betroffenen Erwachsenen im Kanton Zürich nimmt an Bildungsmassnahmen im Bereich Grundkompetenzen teil.
8 Ungenügende Grundkompetenzen nach Qualifikation Maximum Sek. I 21.1% 30.0% Sek. II: Berufsblidung 8.0% 14.4% Höhere Berufsbildung Sek. II: Allgemeinbildung 4.1% 5.3% 1.6% 5.9% Alltagsmathematik Lesen Hochschulen 1.2% 4.1% 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0%
9 Herausforderung Insbesondere Muttersprachige Erwachsene mit ungenügenden Grundkompetenzen werden kaum erreicht Das Kursangebot auf dem Land ist ungenügend Das Kursangebot ist wenig diversifiziert Beispiel: Möglichkeit zur Förderung von Grundkompetenzen direkt am Arbeitsplatz wird nicht genutzt, obwohl zwei Drittel der Betroffenen erwerbstätig sind.
10 Was ist zu tun? 1. Ausbau, Diversifizierung und Weiterentwicklung des Bildungsangebots, insbesondere auf dem Land 2. Umsetzung von Marketing- und Sensibilisierungsmassnahmen zur besseren Erreichung der Zielgruppen und Erhöhung der Teilnahme an Bildungsmassnahmen Mit dem Weiterbildungsgesetz wurde eine Grundlage geschaffen, die Umsetzung dieser Massnahmen im Kanton zu unterstützen.
11 Und was tut der Kanton Zürich? Der Züricher Regierungsrat hat entschieden, die Förderung der Angebote im Bereich Grundkompetenzen per Januar 2017 einzustellen. Begründung des Regierungsrats: Im Bereich der Grundkompetenzen besteht im Kanton Zürich ein breites Angebot, sodass eine finanzielle Unterstützung von einzelnen privaten Anbietenden durch den Kanton nicht mehr notwendig ist. (Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage von Sabine Sieber) Ankündigung: Umsetzung WeBiG wird mit Arbeitsgruppe in Angriff genommen
12 Konsequenzen des Entscheids Die Anbieter müssen ohne Subventionen ihre Angebote im Bereich Grundkompetenzen im 2017 einstellen Mehrere tausend Erwachsene in Zürich, die über ungenügende Grundkompetenzen verfügen, haben keine Möglichkeiten mehr, sich weiterzubilden Viele Kursleitende verlieren ihren Job Know-How bei den Anbietern geht verloren Die 2.6 Mio CHF Bundesgelder zur Umsetzung des WeBiG für die Periode werden nicht in Anspruch genommen
13 Wie weiter? Ganz grundsätzlich: Es kann nicht sein, dass in Zürich im Bildungsbereich gerade bei den Schwächsten gespart wird. Wir werden uns gemeinsam mit der Zürcher Konferenz für Weiterbildung (ZKW) dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung gibt bis der Kanton entschieden hat, wie er den Gesetzesauftrag umsetzen will der Kanton die Umsetzung des WeBiG so vorbereitet, dass die Herausforderungen angegangen werden können
14 Kontakt Bernhard Grämiger, Direktor T: Schweizerischer Verband für Weiterbildung Oerlikonerstrasse Zürich T:
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