Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

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1 Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel BKK Landesverband Mitte, Siebstraße 4, Hannover IKK classic Knappschaft - Regionaldirektion Frankfurt/Main die Ersatzkassen Barmer GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH HEK - Hanseatische Krankenkasse hkk gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Thüringen Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Thüringen e.v. sowie der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Träger der Sozialhilfe in Thüringen, vertreten durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag Seite 1 von 6

2 und den Vereinigungen der Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e.v. Caritasverband für das Bistum Erfurt e.v. Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v. Caritasverband für die Diözese Fulda e.v Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Thüringen e.v. Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.v. Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.v. Jüdische Landesgemeinde Thüringen Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.v. Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.v. (ABVP) Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.v. Landesverband Thüringen (VDAB) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Landesgruppe Thüringen (bpa) Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.v., Landesvertretung Thüringen Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Pflegeeinrichtungen in Thüringen unter Beteiligung von Berufsverband Heil- und Pflegeberufe e.v. (BHP) Seite 2 von 6

3 1 Häusliche Betreuung 1. Leistungen der häuslichen Betreuung können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie Versicherte, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des 45a SGB XI erfüllen, in Anspruch nehmen. 2. Die Leistungen der häuslichen Betreuung sollen den Pflegebedürftigen und Versicherten nach Abs. 1 bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere bei der Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens, unterstützen. 3. Der Anspruch auf Leistungen der häuslichen Betreuung besteht nur, wenn gewährleistet ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind. Unter häusliche Betreuung können Leistungen gefasst werden, die nicht Bestandteil von Angeboten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sind. 4. Keine häusliche Betreuung sind Fahrdienste, Hilfen bei der schulischen und beruflichen Eingliederung oder Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V. Die Einbeziehung von häuslicher Betreuung im Übergangsrecht der Pflegeversicherung hat keine Ausweitung der Art und des Umfangs der Leistungen, die als Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) zu erbringen sind, zur Folge. 5. Die häusliche Betreuung umfasst insbesondere: - Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, z. B. Unterstützung bei administrativen Aufgaben Spaziergänge in der näheren Umgebung - Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, z. B. Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Einübung bzw. Einhaltung eines Tag- und Nachtrhythmus - Sonstige Hilfen, bei denen ein aktives Tun nicht im Vordergrund steht. 6. Der Pflegedienst trägt die Verantwortung, dass die häuslichen Betreuungskräfte über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zur Ausübung der häuslichen Betreuung verfügen Seite 3 von 6

4 2 Leistungskomplex Häusliche Betreuung Die Häusliche Betreuung ist neu als Leistungskomplex Nummer 30 in das bestehende Leistungskomplexsystem wie folgt aufzunehmen: LK Leistungsart 30 Häusliche Betreuung Leistungsinhalt Punkte Punktwert Erläuterung 1. Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen 2. Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, 3. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, 4. Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen 5. Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht- Rhythmus 150 des jeweiligen Pflegedienstes Der Leistungskomplex ist entsprechend der individuellen Vereinbarung zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen mehrfach abrechenbar, es bestehen keine Abrechnungsausschlüsse. 3 Inkrafttreten Diese Anlage tritt zum 1. Mai 2013 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni Nach Ablauf dieser Laufzeit gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen den Rahmenvertragspartnern nach SGB XI im Freistaat Thüringen weiter Seite 4 von 6

5 Erfurt, der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Thüringen IKK classic Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt/Main Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Thüringen SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. Thüringischer Landkreistag Gemeinde- und Städtebund Thüringen Seite 5 von 6

6 Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Thüringen e.v. Caritasverband für das Bistum Erfurt e.v. zugleich auch für den Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v, zugleich auch Caritasverband für die Diözese Fulda e.v Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.v. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Thüringen e.v. Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.v., zugleich auch für Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.v. Jüdische Landesgemeinde Thüringen Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Landesverband Thüringen (VDAB) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Landesgruppe Thüringen (bpa) Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Pflegeeinrichtungen in Thüringen Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.v., Landesvertretung Thüringen Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP) Berufsverband Heil- und Pflegeberufe e. V. (BHP) Seite 6 von 6

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