Niederschrift. zur. öffentlichen. Sitzung des Marktgemeinderates im Sitzungssaal. Teilnehmer:
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- Stanislaus Junge
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1 zur öffentlichen Sitzung des es am im Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:14 Uhr Ende der Sitzung: 19:13 Uhr Teilnehmer: Name VertreterFür Funktion Herr Ulrich Pfanner Herr Ralf Arnold Herr Nikolaus Boll Herr Christoph Brinz Frau Bettina Deubel Herr Konrad Fäßler (ab 18:30 Uhr) Herr Norbert Häring Herr Thomas Heim (ab 18:52 Uhr) Herr Markus Boch Frau Hermine Eller Herr Georg Höß Herr Christian Reith Herr Tobias Steinhauser (ab 18:22 Uhr) Herr Hans Rädler Herr Roland Raffler Herr Karl Heinz Schorer Vorsitzender Seite 1
2 Nr Text 1. Bekanntgaben und Verschiedenes 2. Wünsche und Anfragen 3. Genehmigung der öffentlichen en 4. Umbau barrierefreies Rathaus, Bücherei, Archiv u. Multifunktionsraum im Rahmen des KIP; weiteres Vorgehen 5. Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Süd" und "Böserscheidegg Ost" 6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen in den Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Süd" und "Böserscheidegg Ost" Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergers Alpenblick" (Aufstellungsbeschluss) 8. Nutzungsänderung von Wohnungen zu Ferienwohnungen, Gretenmühle 13, Fl.Nr. 2309, Gem. Scheidegg 9. Genehmigung des Mediaplanes 2017 sowie Einstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017 Entschuldigt waren: Herr GR Christian Reichart Unentschuldigt waren: --- weitere Anwesende: Herr Bauamtsleiter Roland Schlechta Herr Geschäftsleiter Jürgen () Seite 2
3 TOP 1.: Bekanntgaben und Verschiedenes Herr 1. Bgm. Pfanner begrüßte alle Anwesenden, stellte die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung. Nachfolgende Bekanntgaben wurden gemacht: Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Scheidegg e.v. Die Freiwillige Feuerwehr Scheidegg e.v. lädt herzlich zu ihrer Generalversammlung am um Uhr in Gasthaus Zum Hirschen in Scheidegg ein. Zuschüsse an Vereine im Jahr 2016 Eine Liste mit den Daten der Zuschüsse an die Scheidegger Vereine lag als Tischvorlage aus. Neujahrsempfang am Herr Pfanner wies auf den Neujahresempfang am ab 11:15 Uhr hin. Um 10:00 finde der Gottesdienst statt und anschließend im Gebäude Scheidegg-Tourismus der Empfang. Eingeladen sind, Kirchenvorstand der ev. Gemeinde, Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat von Scheidegg und Scheffau, Leiter und Verwaltung der Institutionen und Vorstände der Ortsvereine. Sitzungstermine 2017 Eine Liste mit den geplanten Sitzungsterminen für 2017 lag aus. Verbraucherschutzbroschüre Eine Broschüre des Verbraucherschutzes lag aus. Bergwaldoffensive Eine Broschüre der Bergwaldoffensive lag aus. Seite 3
4 TOP 2.: Wünsche und Anfragen Auszeichnung für Gasthof Zum Hirschen in Scheidegg In ihrer Funktion als Vorsitzende des Wirtevereins Scheidegg berichtete Frau GRin Hermine Eller, dass das Gasthaus Zum Hirschen der Familie Stöckeler eine Auszeichnung im berühmten Michelin-Führer bekommen wird. Sie gratulierte hierzu der Wirtefamilie Stöckeler und betonte, dass dies auch eine tolle Werbung für ganz Scheidegg sei. Seite 4
5 TOP 3.: Genehmigung der öffentlichen en Die der öffentlichen Sitzung des es vom wurde mit den Sitzungsunterlagen versendet. Einwände wurden keine vorgebracht. Beschluss: Die der öffentlichen Sitzung des es vom wird genehmigt. Anwesende: 13 Für: 13 Gegen: 0 Seite 5
6 TOP 4.: Umbau barrierefreies Rathaus, Bücherei, Archiv u. Multifunktionsraum im Rahmen des KIP; weiteres Vorgehen In den letzten Wochen wurden von der Verwaltung und Architektin Schmidt Gespräche mit dem Denkmalamt, Behindertenbeauftragten, Bücherei- und Archivleitung zum barrierefreien Umbau des Rathauses geführt. Weiter wurden Belange des Brandschutzes und der Statik geklärt. Die Planungen sind nun soweit fortgeschritten, dass der Bauantrag gestellt und der Förderantrag bei der Regierung eingereicht werden könnte. Wie von MGR gewünscht, wurden die Mehrkosten für einen Aufzug bis in den Keller ermittelt. Diese liegen bei ca ,00 EUR. Allerdings besteht der Behindertenbeauftragte, Herr Ziegler, auf eine barrierefreie Erschließung des Kellergeschosses. Die Planung wird im Detail von Herrn Bauamtsleiter Roland Schlechta und Herrn 1. Bgm. Ulrich Pfanner vorgestellt. Folgende Punkte waren noch zu klären bzw. haben sich verändert: -Aufzug in Glas oder mit Paneelen Der Großteil der Mitglieder des es bevorzugte eine Lösung in Glas. Herr GR Raffler äußerte diesbezüglich Bedenken, dass bei Glas ja auch die ganze Mechanik sichtbar sei. Herr Pfanner erklärte, dass ein bedampftes Glas verwendet würde, was keine große Sicht in das Innere zulassen würde. Herr 3. Bgm. Rädler erkundigte sich nach den Kosten der beiden Varianten. Herr Pfanner meinte, dass diese ziemlich gleich sein würden. -Zugang neben Aufzug Hier waren sich alle einig, dass dieser errichtet werden sollte. Herr 3. Bgm. Rädler betonte aber, dass der jetzige historische Eingang erhalten bleiben muss. Dies wurde von Herrn Pfanner bestätigt. -Weiterer Zugang zum Archiv Dieser wird an der Nordostseite errichtet. Hier bestand Einverständnis. -Trennwand Multifunktionsraum Eine einfache Trennwand soll ermöglichen, dass der Zugang zur Bücherei und z.b. für Vorbereitungen von Ausstellungen im hinteren Bereich des Multifunktionsraumes möglich sind. Hier bestand ebenfalls Einverständnis. Seite 6
7 Beschlüsse: Ausführung des Aufzuges in Glas. Anwesende: 15 Für: 13 Gegen: 2 Neuer Zugang in Rathaus neben Aufzug. Anwesende: 15 Für: 15 Gegen: 0 Weiterer Zugang ins Archiv an der Nordostseite. Anwesende: 15 Für: 15 Gegen: 0 Errichtung einer Trennwand im Multifunktionsraum. Anwesende: 15 Für: 15 Gegen: 0 Den vorgestellten Plänen wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bauantrag beim Landratsamt einzureichen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Anwesende: 15 Für: 15 Gegen: 0 Seite 7
8 TOP 5.: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Berger Alpenblick", "Scheidegg Süd" und "Böserscheidegg Ost" Herr Rehmann vom Büro Sieber erläuterte die Ziele und Planumgriffe zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wurde aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Die Teilbereiche "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Südwest" befinden sich am südlichen Ortsrand von Scheidegg, hinter dem Kurhaus und hinter dem Hammerweiher. Der Teilbereich "Böserscheidegg Ost" befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Böserscheidegg. Erfordernis der Planung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden: Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung ("Scheidegg Südwest" und "Böserscheidegg Ost) Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Hotel für einen ortsansässigen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen ("2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick") Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick" Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Seite 8
9 Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick" erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. 8 Abs. 3 BauGB) Beschluss: Der des Marktes Scheidegg beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Südwest" und "Böserscheidegg Ost" (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB). Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 9
10 TOP 6.: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen in den Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Süd" und "Böserscheidegg Ost" Vorstellung durch Herrn Rehmann. Siehe auch hierzu zu TOP 5. Der des Marktes Scheidegg billigte den Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen in den Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Südwest" und "Böserscheidegg Ost". Mit diesem Entwurf sollen die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Beschluss: Der des Marktes Scheidegg billigt den Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen in den Bereich "2. Änderung des Bebauungsplanes Hotel Bergers Alpenblick", "Scheidegg Südwest" und "Böserscheidegg Ost". Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 10
11 TOP 7.: 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergers Alpenblick" (Aufstellungsbeschluss) Herr GR Steinhauser fragte nach, ob der Investor schon Eigentümer des benötigten Geländes sei, was Herr Pfanner bejahte. Herr Pfanner erklärte auch, warum das Personalwohnhaus nicht schon in den bisherigen Planungen aufgenommen wurde. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan müssen schon konkrete Pläne des jeweiligen Vorhabens vorliegen, was zu damaligen Zeitpunkt für das Personalwohnhaus nicht der Fall war. Der des Marktes Scheidegg beschließt die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergers Alpenblick" (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 398/9 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: Anpassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Sicherung eines dem Hotelvorhaben zugehörigen Personalwohnhauses zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen und an Wohnraum für die Arbeitskräfte Ziele der Planung: Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum Vermeidung von Nutzungskonflikten Berücksichtigung der Anforderungen an die verkehrliche Erschließung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. 8 Abs. 3 BauGB). Seite 11
12 Beschluss: Der beschließt die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergers Alpenblick"(Aufstellungsbeschluss). Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 12
13 TOP 8.: Nutzungsänderung von Wohnungen zu Ferienwohnungen, Gretenmühle 13, Fl.Nr. 2309, Gem. Scheidegg In dem Anwesen Gretenmühle 13 befinden sich nach den Unterlagen der Bauverwaltung 3 genehmigte und abgeschlossene Wohnungen. Tatsächlich wurden jedoch bereits jetzt die vorhandenen Räume als 5 Wohnungen genutzt. Das Anwesen soll in den nächsten Tagen verkauft werden. Der neue Eigentümer möchte die Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten. Dazu ist eine Nutzungsänderung notwendig. Insgesamt sind 12 Stellplätze vorhanden. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde wären 10 Stellplätze vorgeschrieben. Das Vorhaben liegt im Außenbereich ( 35 Abs. 2 BauGB). Die Erschließung mit Trinkwasser und die Straßenzufahrt sind gesichert. Ob die vorhandene Kleinkläranlage ausreichend ist, ist vom LRA zu prüfen. Ebenso ob die Anzahl der Wohnungen genehmigungsfähig ist. Beschluss: Der Nutzungsänderung wird zugestimmt. Die Anzahl der Wohnungen und die Abwasserentsorgung sind durch das LRA zu prüfen. Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 13
14 ; TOP 9.: Genehmigung des Mediaplanes 2017 sowie Einstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017 Die Inhalte des Mediaplanes 2017 und die zugehörigen Zusammenhänge werden in der Sitzung des Haupt- und Tourismusausschusses am erläutert. Weiter wurden in diesem Zusammenhang die Pläne für 2017 vorgestellt. Da wirklich gute Werbeplätze zeitlich bereits weit im Vorfeld fixiert werden, ist es gegenwärtig wichtig, bereits jetzt tätig zu werden. In früheren Haushaltsjahren waren hierfür ,00 EUR eingeplant. Seit der Teilnahme an dem Projekt Wandertrilogie wurde der Ansatz auf ,00 EUR reduziert. In den Jahren 2012 und 2013 wurde nur ,00 EUR bzw ,00 EUR eingeplant. Dies hatte mit dem Gewinn von Werbeplätzen im Zusammenhang mit dem Deutschen Tourismuspreises zu tun. Der Haupt- und Tourismusausschuss fasste den empfehlenden Beschluss an den, dem Mediaplan für 2017 zuzustimmen und Haushaltsmittel in Höhe von ,00 EUR in den Haushaltsplan 2017 aufzunehmen Beschluss: Der stimmt dem Mediaplan in Höhe von ,00 Euro das Jahr 2017 zu. Die Summe ist in den Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufzunehmen. Die Leiterin der Tourist-Info Scheidegg, Frau Marina Boll, wird ermächtigt, innerhalb dieses Rahmens selbständig Aufträge zu schalten. Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, beendete Herr 1. Bgm. Pfanner um 19:13 Uhr die öffentliche Sitzung. Seite 14
Niederschrift. zur. öffentlichen. Sitzung des Marktgemeinderates im Sitzungssaal. Teilnehmer:
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