Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen (BfQ) Kinderpflege-Schulfremd

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1 HERZLICH WILLKOMMEN BFQ Elly-Heuss-Knapp-Schule Bühl Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen (BfQ) Kinderpflege-Schulfremd

2 BfQ - Schulfremdenprüfung Erziehung Voraussetzungen: 1. Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres Fach Deutsch befriedigend und Durchschnitt aller Fächer 3,0 2. bei ausländischen Bildungsnachweisen muss ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Level B2) nachgewiesen werden) Aufnahmeantrag: Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit 2. eine beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses

3 BfQ - Schulfremdenprüfung Erziehung Unterrichtsfächer: - Religionslehre (nur auf Antrag) - Deutsch - Gemeinschaftskunde - Englisch (kein maßgebendes Fach) Handlungsfelder: - Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren - Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung - Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten - Unterstützung der Sprachentwicklung - Unterstützung der kognitiven Entwicklung - Unterstützung der emotionalen-sozialen Entwicklung

4 Allgemeine Informationen Dauer des Vorbereitungskurses inklusive Prüfungen: 2 Jahre 10 Wochenstunden Unterricht: Dienstag und Donnerstag Zeit : 17 Uhr 15 21Uhr 20 Pause : 19 Uhr 19 Uhr 15 Regelmäßige Teilnahme am Unterricht (20 Fehltage) In der Ferien findet kein Unterricht statt. Die Zeit dient zum Eigenstudium. Es wird kein Schulgeld erhoben. Für Referenten etc. kann jedoch eine Gebühr erhoben werden. Grundlage für den Abschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin dienen die Lehrpläne: oz_paed/kipf

5 Der Weg zur staatlichen Anerkennung als Kinderpflegerin - Teilnahme als Schulfremde an der Abschlussprüfung für Kinderpflege Erfolgreiches Bestehen führt zum Abschluss der schulischen Ausbildung Sie besteht aus folgenden Teilen: a. praktische Prüfung: - schriftliche Ausarbeitung einer Aktivität (Bearbeitungszeit: 2 Wochen) - praktische Durchführung einer Aktivität ( ca min.) - Beide Teile der praktischen Prüfung werden gleich gewichtet - ( Verhältnis 1:1)

6 b. schriftliche Prüfungen: Sie müssen in drei schriftlichen Prüfungen absolviert werden: - Im Fach Deutsch (180 min.) - Im Handlungsfeld Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren (150 min.) - Im Handlungsfeld Unterstützung der Sprachentwicklung (150 min.) c. mündliche Prüfungen: Dauer: min. Sie werden in allen maßgebenden Handlungsfeldern beziehungsweise Fächern des Pflichtbereiches geprüft. Nicht geprüft wird das Fach Englisch, sowie das Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln, sowie die Handlungsfelder und Fächer, die noch nicht in der praktischen bzw. in der schriftlichen Prüfung geprüft wurden. Die mündlichen Prüfungen können als vereinfachte schriftliche Prüfung durchgeführt werden.

7 Berufspraktikum Um die staatliche Anerkennung zu erhalten, muss zusätzlich ein einjähriges Berufspraktikum (Vollzeit) absolviert werden. In besonderen begründeten Fällen kann das Berufspraktikum auch in zwei Jahren als Halbtagespraktikum durchgeführt werden. Das Berufspraktikum kann bei entsprechenden Gleichwertigen Vorerfahrungen im Tätigkeitsbereich einer Kinderpflegerin in einem sozialpädagogischen Arbeitsbereich um bis zu sechs Monate verkürzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter erst im Anschluss an die erfolgreich abgelegte Schulfremdenprüfung.

8 1. Schuljahr: Zeitlicher Ablauf Beginn des Vorbereitungskurses in der Regel Anfang Oktober 2. Schuljahr: Bis zum 1.Oktober: Nachweis über ein 6 monatiges Praktikum 2. Halbjahr: praktische, schriftliche und vereinfachte schriftliche Prüfungen Juli: Zeugnisausgabe 3. Jahr: Berufspraktikum

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11 Wir wünschen Ihnen eine gute Entscheidung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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