Unterricht ab Klasse 10. -Informationen 2016-
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- Kevin Ziegler
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1 Unterricht ab Klasse 10 -Informationen 2016-
2 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom (GVBl II S.200) Verwaltungsvorschrift zur Sekundarstufen I-Verordnung (VV-SekI-V) in der Fassung vom (GVBl I S.78) Beschlüsse der Gremien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
3 Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10 (1) Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qualifikationsphase anschließt. (2) Die Wochenstundentafeln der Klassen der Jahrgangsstufe 10 müssen alle Fächer umfassen, die im Rahmen des Kursangebotes der Schule in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen. Diese Fächer sind mindestens zweistündig zu unterrichten. Der Unterricht in Lernbereichen und halbjährlich epochaler Unterricht sind in diesen Fächern nicht zulässig. Soweit diese Fächer nicht in der Kontingentstundentafel ausgewiesen sind, können sie im Rahmen des Schwerpunktunterrichts angeboten werden. (3) Die Schülerinnen und Schüler wählen im Verlauf der Jahrgangsstufe 10 die Grundund Leistungskurse, die sie in der Qualifikationsphase belegen werden. Jedes Fach, das in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen ist oder als Abiturprüfungsfach gewählt wird, ist in der Jahrgangsstufe 10 zu belegen.
4 Stundentafel Fach Jgst. Jgst. Kontingent Jgst. Jgst. Kontingent Summe Mindestst und und 10 7 bis Deutsch Englisch Franz./Span Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte Pol. Bildung LER WAT Kunst Musik Sport Schwerpunktunterricht Fremdsprache Summe
5 Das Kursangebot im Jahrgang 10 Künstlerischer Bereich: Zweistündig ist zu belegen: Kunst oder Musik Schwerpunktunterricht - insgesamt 4 Stunden Zweistündige Kurse Mathematik, Physik, Chemie, Biologie (als Ergänzung zum Unterricht in den Klassen) Latein (Fortführung aus Klasse 9) Informatik, Technik, Wirtschaftswissenschaften (neu) Geschichte bilingual (neu) Darstellendes Spiel In der Oberstufe (ab Klasse 11) können nur Fächer belegt werden, die bereits in Klasse 10 belegt wurden.
6 Wahl des Kurses SchülerInnen wählen ihre Kurse bis zum Abgabe beim Klassenlehrer Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Kurses. Die Kurswahl wird schriftlich bestätigt. Die Kurswahl ist für die Klasse 10 verbindlich. Ein Einstieg in die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Technik und Darstellendes Spiel ist in Klasse 11 nicht mehr möglich. Ebenso eine Umwahl zwischen Kunst und Musik.
7 Bewertung in den Kursen Bewertung entsprechend den Beschlüssen der Lehrer- und Fachkonferenz Klassenarbeiten in allen Fächern Fachlehrer informieren über die Bewertung am Beginn des Schuljahres Noten in den Kursen sind versetzungsrelevant Versetzung in die Qualifikationsphase: (1) Die Versetzung und die Vergabe von Abschlüssen am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgen auf Grund eines Beschlusses der Klassenkonferenz, wenn die Mindestbedingungen gemäß den Absätzen 2 bis 4 erfüllt wurden. (2) In die Qualifikationsphase wird versetzt, wer 1. in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder 2. bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.
8 Ausblick auf die Qualifikationsphase der gymnasiale Oberstufe Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurse) Fächer werden zweistündig unterrichtet (außer Fremdsprache und Sport dreistündig) Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurse) Fächer werden vierstündig unterrichtet unter den Leistungskursen sind Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft es sind fünf Leistungskurse zu belegen mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache in Gruppen in der Klassenstufe 12 Seminarkurs Fachübergreifende oder fächerverbindende Vertiefung in einem oder mehreren Fächern Studien- und Berufsorientierung Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz
9 Fächer der gymnasialen Oberstufe Sprachlich-literarischkünstlerisches Deutsch Englisch Französisch Spanisch Latein, Kunst, Musik Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Geografie Geschichte Politische Bildung Wirtschaftswissenschaften Mathematischnaturwissen-schaftliches Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Technik Sport Fächer, die auf erhöhtem Niveau angeboten werden Fächer, die nur auf grundlegendem Niveau angeboten werden Fach kann nicht Abiturprüfungsfach sein
10 Pflichtfächer in der Qualifikationsphase Sprachlich-literarischkünstlerisches Deutsch Zwei Fremdsprachen Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Geschichte Geografie oder Politische Bildung oder Wirtschaftswissenschaften Sport Mathematischnaturwissenschaftliches Mathematik 1. Naturwissenschaft 2. Naturwissenschaft oder Informatik oder Technik
11 Schulbesuch im Ausland Informationsabend im November für Eltern und Schüler Antragstellung über die Schule an das Schulamt (Formularabgabe bis Februar) Beratungsgespräch mit der Schule Fortsetzung der Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde bzw. unter Anrechnung des Unterrichts im Ausland und bei erwarteter erfolgreicher Teilnahme kann der Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe fortgesetzt werden (Entscheidung trifft der Schulleiter)
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