Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel NachdenderzeitigenRegelungendesBundeskindergeldgesetzeszumKinderzuschlagkönnenEltern,diezwarnichtdiebisherigeMindesteinkommensgrenze erreichen,aberdennochmitdemkinderzuschlagunddemwohngelddengesamtbedarfderbedarfsgemeinschaftdeckenkönnten,denkinderzuschlagnicht erhalten.außerdementstehtindeneinkommensbereichen,indenenderkinderzuschlaggewährtwird,aufgrundderabschmelzratefürerwerbseinkommen von70prozenteinkorridor,indemdasverfügbareeinkommentrotzsteigendembruttoeinkommenkaumansteigt.kontinuierlicheeinkommensverläufe und ein durchgehender Erwerbsanreiz sind damit nicht immer gewährleistet. B. Lösung DerKinderzuschlagwirdzum1.Oktober2008weiterentwickeltundinseiner Wirkunggesteigert.DieMindesteinkommensgrenzewirdaufeinheitlicheBeträgefestgesetztunderheblichabgesenkt.DiebisherigeMindesteinkommensgrenzebleibtalsBemessungsgrenze,abderEinkommenanzurechnensind,erhalten.ZudemwirddieAbschmelzratefürEinkommenausErwerbstätigkeit deutlichabgesenkt.eswerden120000kinderund50000familiendurchden Kinderzuschlag zusätzlich erreicht. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand FürdieWeiterentwicklungdesKinderzuschlagssindaufderGrundlagedesgeltendenWohngeldrechtsabdemHaushaltsjahr2009folgendeAusgabenzuerwarten: BundLänderGemeindenZusammen Mehrausgaben Kinderzuschlag Mehrausgaben Wohngeld Minderausgaben ALGII Zusammen (Angaben in Mio. Euro)

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode FürdasletzteQuartaldesJahres2008wirdeinVierteldervorgenanntenMehrund Minderausgaben entstehen. 2.Vollzugsaufwand FürdenKinderzuschlagistabdemJahr2009miteinemAnstiegderVerwaltungskostenum50Prozentvonetwa17Mio.Euroaufvoraussichtlichrund 26Mio.Eurozurechnen.ImJahr2008betragendieVerwaltungskostenvoraussichtlich 19,25 Mio. Euro. E. Sonstige Kosten EineKostenbelastungderUnternehmenundBetriebeistnichtfeststellbar.AuswirkungenaufEinzelpreiseunddasPreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten EswirdeineInformationspflichtfürUnternehmengeändert.NachderGesetzesänderungkönntenabdemJahr2009rund86000FamilieneinenAnspruchauf denkinderzuschlaghaben.inschätzungsweise5prozentderfälleistüberdie üblichenlohn-undgehaltsbescheinigungenhinausvondenunternehmeneine BescheinigunginsbesondereüberdenArbeitslohnauszustellen.DiePeriodizität derinformationspflichtbeträgt2.diekostenfürdiegefordertenbescheinigungenbelaufensichaufca.15euro.demnachergebensichabdemjahr2009bürokratiekosteninhöhevon129000euro;fürdasletztequartaldesjahres2008 ergebensichbürokratiekosteninhöhevon32500euro.alternativenexistieren nicht. FürBürgerinnenundBürgerwirdderAdressatenkreiseinerbestehendenInformationspflicht erweitert. FürdieVerwaltungwerdenkeineInformationspflichteneingeführt/vereinfacht/ abgeschafft.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8867 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 DasBundeskindergeldgesetzinderFassungderBekanntmachungvom17.Juli2007 (BGBl.IS.1450),geändertdurchArtikel2desGesetzesvom18.Dezember2007 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert: 1.In 1Abs.1Nr.1werdendieWörter 24desDritten Buches durchdiewörter demdrittenbuch ersetzt.in 1Abs.1Nr.1undin 4Abs.1Satz2wirdjeweilsdie Angabe 28Nr.1 durchdieangabe 28Abs.1 Nr.1 ersetzt. 2. 6a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2.siemitAusnahmedesWohngeldsunddes KindergeldsüberEinkommenimSinnedes 11Abs.1Satz1desZweitenBuches SozialgesetzbuchinHöhevon900Euro oder,wennsiealleinerziehendsind,inhöhe von 600 Euro verfügen,. bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: 3.siemitAusnahmedesWohngeldsüber EinkommenoderVermögenimSinneder 11,12desZweitenBuchesSozialgesetzbuchverfügen,dashöchstensdemnach Absatz4Satz1fürsiemaßgebendenBetrag zuzüglichdemgesamtkinderzuschlagnach Absatz2 entspricht, und. cc) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa)insatz1wirddieangabe 19Satz1Nr.1 durch die Angabe 19 Satz 1 ersetzt. bb)insatz6wirddieangabe um7euro durchdie Angabe um 5 Euro ersetzt. 3.In 10Abs.2wirddieAngabe des 2 durchdieangabe der 2 und 6a ersetzt. 4.In 16Abs.4wirddasWort Familienkassen durchdie Wörter nach 409derAbgabenordnungbeiSteuerordnungswidrigkeitenwegendesKindergeldesnachdem X.AbschnittdesEinkommensteuergesetzeszuständigen Verwaltungsbehörden ersetzt. 5. Dem 20 wird folgender Absatz 5 angefügt: (5) 6aAbs.1Nr.2inderam30.September2008 geltendenfassungistinfällen,indenenzudiesemzeitpunktkinderzuschlagbezogenwurde,solangeweiteranzuwenden,wiediesfürdenantragstellergünstigerist undderbezugdeskinderzuschlagsnichtunterbrochen wurde. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. Berlin, den 22. April 2008 Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung 1.Problem und Lösung A.Allgemeiner Teil DerimBundeskindergeldgesetz (BKGG)geregelteKinderzuschlagwirdzum1.Oktober2008weiterentwickelt.Die MindesteinkommensgrenzewirdaufeinheitlicheBeträge festgesetztunderheblichabgesenkt.diebisherigemindesteinkommensgrenzebleibtalsbemessungsgrenze,abder Einkommenanzurechnensind,erhalten.Zudemwirddie AbschmelzratefürEinkommenausErwerbstätigkeitdeutlich abgesenkt. AufgrundnichtausreichenderErwerbseinkommensindimmerhäufigerauch (Vollzeit-)Erwerbstätigeergänzendauf ArbeitslosengeldIIangewiesen.DabeisindKinderundihre Elternim (ergänzenden)arbeitslosengeld-ii-bezugüberdurchschnittlichhäufigvertreten.dennjemehrkinderin derbedarfsgemeinschaftleben,destoschwierigeristes,im NiedrigeinkommensbereicheinbedarfsdeckendesEinkommen zu erreichen. DerKinderzuschlagwirdElterngewährt,diezwarihreneigenenBedarfdurchErwerbseinkommenbestreitenkönnen, abernichtüberausreichendfinanziellemittelverfügen,um denbedarfihrerkinderzudecken.nachderzeitigemrecht könneneltern,diezwarnichtdietypisierendamelterlichen BedarforientierteMindesteinkommensgrenzeerreichen, aberdennochmitdemkinderzuschlagunddemwohngeld dengesamtbedarfderbedarfsgemeinschaftdeckenkönnten, denkinderzuschlagnichterhalten.außerdementstehtin deneinkommensbereichen,indenenderkinderzuschlaggewährtwird,aufgrundderabschmelzratefürerwerbseinkommenvon70prozenteinbereich,indemsichdasverfügbareeinkommentrotzdessteigendenbruttoeinkommens kaumverändert.kontinuierlicheeinkommensverläufeund eindurchgehendererwerbsanreizsinddamitnichtimmer gewährleistet. MitdemvorliegendenGesetzentwurfundderWeiterentwicklungderRegelungenzumKinderzuschlagwerdenFamilienspürbarentlastet.DerKreisderBerechtigtenwird durcheinedeutlicheabsenkungdermindesteinkommensgrenzeerheblichausgeweitet.elternimniedrigeinkommensbereicherfahreneinenspürbarenundkontinuierlichen AnstiegihresverfügbarenEinkommensunddamiteinen durchgehenden Erwerbsanreiz. DerKinderzuschlagerreichtaufderGrundlagedesgeltendenWohngeldrechtsdurchdieÄnderungenvoraussichtlich rund50000berechtigtemitrund120000kindernzusätzlich.einbedarfsdeckendeseinkommenwirddadurchinverbindungmiterwerbsbeschäftigungfürentsprechendviele Familienerzielbar.FamilienwerdenunabhängigvonLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchende.Kinderarmutwirdvermindert,geradeauchinFamilienmitvielen KindernundmitjungenKindern.PositiveErwerbsanreize werden gesetzt. UnterBerücksichtigungdergeplantenÄnderungenzum AusbaudesWohngelds (vgl.formulierungshilfe)undzur WeiterentwicklungdesKinderzuschlagswerdenabdemJahr 2009voraussichtlichzusätzlichrund150000Kinderund rund Familien erreicht. 2.Gesetzgebungszuständigkeit DieGesetzgebungszuständigkeitdesBundesfolgtausArtikel74Abs.1Nr.7desGrundgesetzes (GG) (öffentlichefürsorge).dieberechtigungdesbundeszurinanspruchnahme dergesetzgebungskompetenzergibtsichausartikel72 Abs.2GG.DieRegelungendienensowohlderHerstellung gleichwertigerlebensverhältnissealsauchderwahrungder Rechtseinheit.SiesindfürdieHerstellunggleichwertiger LebensverhältnissevonbesondererBedeutung,dader KinderzuschlagderDeckungdesExistenzminimumsvon Kinderndient.BundeseinheitlicheRegelungensindunverzichtbar,damitsichdieLebensverhältnissevonFamilienin denländernnichtinerheblicherweiseauseinanderentwickeln.aufgrunddervielzahlderberührungspunktemitdem bundeseinheitlichenzweitenbuchsozialgesetzbuchund demzusammenspielmitdembundeseinheitlichenwohngeldgesetzistdierechtseinheitbetroffen.würdedieregelungdesdemarbeitslosengeldiivorgelagertenkinderzuschlagsdenländernüberlassen,würdedieszueinerder Rechtssicherheit abträglichen Rechtszersplitterung führen. 3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte a)haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand FürdieWeiterentwicklungdesKinderzuschlagsentsprechendArtikel1Nr.2sindaufderGrundlagedesgeltenden WohngeldrechtsabdemJahr2009zusätzlicheKostenin Höhevoninsgesamtetwa87Mio.Euronettojährlichzuerwarten;dabeisindMehrausgabenbeimWohngeldundMinderausgabenbeimArbeitslosengeldIIbzw.beidenLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuchberücksichtigt. Die geschätzten Mehrkosten verteilen sich wie folgt: (Angaben in Mio. Euro) BundLänderGemeinden Zusammen Mehrausgaben Kinderzuschlag Mehrausgaben Wohngeld Minderausgaben ALGII Zusammen ZumeinenentstehendieMehrkostendurchdieNeugestaltungderMindesteinkommensgrenze.DadurchwirdderKinderzuschlagnachuntengeöffnet,soweitdieBerechtigten sichmitdemkinderzuschlagbesserstellenalsmitarbeitslosengeldii:rund120000kinderund50000familien werdenzusätzlichbegünstigt.vondenzusätzlicherreichten Familienhaben45000zuvorArbeitslosengeldIIbezogen. InfolgederInanspruchnahmedesKinderzuschlagsentstehen indiesenfällenminderausgabenimarbeitslosengeldiiund

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8867 regelmäßigmehrausgabenfürdaswohngeld.beidenzusätzlicherreichtenfamilien,dievorherkeinarbeitslosengeldiibezogenhaben,entfallenhierkeineausgaben;für daswohngeldistindiesenfällendurchdenbezugvonkinderzuschlagkeineveränderungderinanspruchnahmeanzunehmen. ZumanderenentstehenBruttomehrkostendurchdieAbsenkungderAbschmelzratefürEinkommenausErwerbstätigkeitvon70Prozentauf50Prozent.DieBerechtigten,deren EinkommenüberdergeltendenMindesteinkommensgrenze liegt,erhaltenkünftigeinenetwashöherenkinderzuschlag. Damitwirderreicht,dassbeizusätzlichemErwerbseinkommenauchdasverfügbareEinkommensteigtundpositive Erwerbsanreizegesetztwerden.DerKreisderBerechtigten ändert sich durch diese Regelung nicht. FürdasletzteQuartaldesJahres2008wirdeinViertelder vorgenannten Mehr- und Minderausgaben entstehen. UnterBerücksichtigungdergeplantenÄnderungenzum AusbaudesWohngelds (vgl.formulierungshilfe)sindfür dieweiterentwicklungdeskinderzuschlagsabdemjahr 2009gegenüberdemderzeitgeltendenRechtzusätzliche KosteninHöhevoninsgesamtetwa101Mio.Euronetto jährlichzuerwarten;dabeisindmehrausgabenbeimwohngeldundminderausgabenbeimarbeitslosengeldiiberücksichtigt.diegeschätztenmehrkostengegenüberdemderzeit geltenden Recht verteilen sich wie folgt: (Angaben in Mio. Euro) DoppelbuchstabeaasiehtmitderNeufassungvon 6a Abs.1Nr.2BKGGeineNeugestaltungderMindesteinkommensgrenzevor.DiebisherigeMindesteinkommensgrenze, dieersterreichtwurde,wenndieelterneinkommeninhöhe ihreseigenenbedarfserzielthaben,wirdindieserformaufgehoben.dieneueingefügtemindesteinkommensgrenze von600euroeinkommenimsinnedes 11Abs.1Satz1 deszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII)mitAusnahmedesWohngeldsunddesKindergeldsfürAlleinerziehendeund900EurofürPaaredienteinerseitsdemZweck, dasselterneinfachererkennenkönnen,obfürsiederkinderzuschlaginbetrachtkommt,undandererseitsdemziel, dasseltern,dieeinenerheblichenbeitragzurdeckungihres LebensunterhaltsleistenundmitdemKinderzuschlag,dem KindergeldunddemWohngelddenGesamtbedarfderBedarfsgemeinschaftdeckenkönnen,denKinderzuschlagerhaltenkönnen.FürdasErreichenderGrenzesindmitAusnahmedesWohngeldsunddesKindergeldsalleEinkommen BundLänderGemeinden Zusammen Mehrausgaben Kinderzuschlag Mehrausgaben Wohngeld +77,5 +77, Minderausgaben ALGII Zusammen +219,5 +77, DatengrundlagefürdieKostenschätzungenzurWeiterentwicklungdesKinderzuschlagssinddieStatistikenderBundesagenturfürArbeitzumKinderzuschlagundzum ArbeitslosengeldII/SozialgeldsowieBerechnungendes Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik. b)vollzugsaufwand FürdenKinderzuschlagerhöhtsichderVollzugsaufwand. InfolgederAusweitungdesBerechtigtenkreisesdurch AbsenkungderMindesteinkommensgrenzenachArtikel1 Nr.2BuchstabeaDoppelbuchstabeaaerhöhensichdieBerechtigtenzahlen.ZugleichbestehenkeineAnhaltspunkte, dassdiezahlderanträgeaufdenkinderzuschlagsteigt. AufgrundderVereinfachungderAnspruchsvoraussetzungenwerdeninsbesonderedieAnzahlderunbegründetgestelltenunddamitabzulehnendenAnträgevermindertund diebearbeitungdergestelltenanträgeerleichtert.insgesamtistdahermiteinemanstiegderverwaltungskostenum50prozentvonetwa17mio.euro,alsoumrund 9Mio.Euro,aufvoraussichtlichrund26Mio.Euroabdem Jahr2009zurechnen.ImJahr2008betragendieVerwaltungskostenvoraussichtlich19,25Mio.Euro.ImErgebnis wirddieeffektivitätgesteigertbzw.dasverhältnisvonden KostenfürdenKinderzuschlagselbstzudemVerwaltungsaufwandwirdverbessert.DieAblehnungsquotewirdentscheidend gesenkt. 4.Sonstige Kosten EineKostenbelastungderUnternehmenundBetriebeist nichtfeststellbar.auswirkungenaufeinzelpreiseunddas Preisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau,sind nicht zu erwarten. 5.Bürokratiekosten EswirdeineInformationspflichtfürUnternehmengeändert. NachderGesetzesänderungkönntenabdemJahr2009rund 86000FamilieneinenAnspruchaufdenKinderzuschlag haben (derzeitrund36000familien).inschätzungsweise 5ProzentderFälleistüberdieüblichenLohn-undGehaltsbescheinigungenhinausvondenUnternehmeneineBescheinigunginsbesondereüberdenArbeitslohnauszustellen.Die PeriodizitätderInformationspflichtbeträgt2.DieKostenfür diegefordertenbescheinigungenbelaufensichaufca. 15Euro.DemnachergebensichabdemJahr2009BürokratiekosteninHöhevon129000Euro;fürdasletzteQuartal desjahres2008ergebensichbürokratiekosteninhöhevon 32500Euro. Alternativen existieren nicht. FürBürgerinnenundBürgerwirdderAdressatenkreiseiner bestehenden Informationspflicht erweitert. FürdieVerwaltungwerdenkeineInformationspflichteneingeführt/vereinfacht/abgeschafft. B.Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes BKGG) Zu Nummer 1 ( 1 und 4 BKGG) Nummer 1 sieht redaktionelle Anpassungen vor. Zu Nummer 2 ( 6a BKGG) Zu Buchstabe a ( 6a Abs. 1 BKGG)

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zuberücksichtigen,alsonebeneinembruttolohnaucheinkünfteausselbstständigertätigkeitundtransferleistungen wieetwaarbeitslosengeldoderunterhaltsleistungen;beträgenach 11Abs.2SGBIIsindnichtabzusetzen.Obeine Personalleinerziehendist,wirdfürdenKinderzuschlagals einerdemarbeitslosengeldiivorgelagertenleistunginanlehnungandieinderverwaltungspraxiserprobteregelung des 21Abs.3Satz1SGBIIzubestimmensein,wobeidie MinderjährigkeitdesKindesnichtVoraussetzungfürdie niedrigeremindesteinkommensgrenzefürdenkinderzuschlag bei Alleinerziehenden ist. InDoppelbuchstabebbwirdmitderNeufassungvon 6a Abs.1Nr.3BKGGdiebisherin 6aAbs.1Nr.2BKGG geregeltehöchsteinkommensgrenzeunverändertfortgeschrieben. Doppelbuchstabeccregelt,dass 6aAbs.1Nr.3BKGG nunmehr 6a Abs. 1 Nr. 4 BKGG wird. Zu Buchstabe b ( 6a Abs. 4 BKGG) Doppelbuchstabeaasiehtin 6aAbs.4Satz1BKGGeine redaktionelle Anpassung vor. DoppelbuchstabebbsenktmitderÄnderungin 6aAbs.4 Satz6BKGGdieAbschmelzratefürEinkommenausErwerbstätigkeitvon70Prozentauf50Prozent.Damitwird gewährleistet,dassimgeltungsbereichdeskinderzuschlags eindurchgehendererwerbsanreizdurcheinenkontinuierlicheneinkommensverlaufbesteht.diebisherigetransferentzugsrateimbereichdeskinderzuschlagsinhöhevon 70ProzentführtinsbesondereunterBerücksichtigungder HöhedesinderRegelparallelzumKinderzuschlagbestehendenAnspruchsaufWohngeldzuunbefriedigendenVerläufendesverfügbarenEinkommens,dennauchdasWohngeldverringertsichunterBerücksichtigungsteigenderEinkommen,undzwarmitRatenvon30Prozentbis40Prozent. MitderGewährleistung,dasssteigendeBruttoeinkommen auchzukontinuierlichsteigenden,verfügbareneinkommen führen,werdendurchgehendanreizezursteigerungdes eigenen Einkommens gesetzt. Zu Nummer 3 ( 10 Abs. 2 BKGG) DieÄnderungsiehtvor,dassderArbeitgeberebensowiebei einemanspruchaufkindergeldeinebescheinigungüber Arbeitslohn,SteuernundSozialabgabeneinerin 6abezeichnetenPersonauszustellenhat.Dieskommtnurbei nachträglichenüberprüfungendesanspruchsundbeifehlendermitwirkungdeskinderzuschlagsempfängersinbetracht.beiderantragstellungreichendieüblichengehaltsbescheinigungenaus,dennindiesenfällenwirdbei mangelndermitwirkungdesantragstellersderanspruch versagt. Zu Nummer 4 ( 16 Abs. 4 BKGG) DieBundesagenturfürArbeithatfürdiewegendesKindergeldsnachdemX.AbschnittdesEinkommensteuergesetzes zuständigenfamilienkassengeregelt,dassordnungswidrigkeitennurnochvonbestimmtenfamilienkassenbearbeitet werden,dienachden 409,387Abs.2derAbgabenordnunginVerbindungmitderFamilienkassenzuständigkeitsverordnung vom 8. Juni 2006 bestimmt werden. DurchdieNeufassungdes 16Abs.4BKGGsollgewährleistetwerden,dassauchindenFällen,indenenderKinderzuschlagnachdemBundeskindergeldgesetznebendemKindergeldnachdemEinkommensteuergesetzgezahltwird, auchetwaigeordnungswidrigkeitenwegendeskinderzuschlagsvonderstellebearbeitetwerdenkönnen,diegegebenenfallsauchfürsteuerordnungswidrigkeitenwegendes KindergeldsnachdemEinkommensteuergesetzzuständig wäre, und so die Verwaltung entlastet werden kann. Zu Nummer 5 ( 20 Abs. 5 BKGG neu) DieeingefügteAnwendungsvorschriftstelltsicher,dassin BestandsfällendurchdieNeugestaltungderMindesteinkommensgrenzederAnspruchnichtentfällt.Aufgrundderam elterlichenbedarforientiertenbisherigenmindesteinkommensgrenzekanninungewöhnlichenausnahmefällendie bisherigemindesteinkommensgrenzeniedrigerseinalsdie nunmehreinheitlichvorgeseheneeinkommensgrenze.dies istjedenfallsbeipaarendenkbar,wenndiekostenderunterkunftnahenullliegenundinderbedarfsgemeinschaft keinerwerbseinkommenodernureinsehrgeringeserwerbseinkommen erzielt wird. Zu Artikel 2 Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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